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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.11.1905
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 27.11.1905
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- Deutsch
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^lk 275, 27. November 1905. Nichtamtlicher Teil. 11125 Operationen verschafften, tibetischen Bücher und Manuskripte in Indien längst ausgesucht, was sie brauchen konnte; und die indische Regierung, auf deren Kosten die Expedition Aounghusband doch nach Tibet ging, hat natürlich die indischen Universitäten zuerst bedacht. Wie mir ein in München weilender englischer Sanskritist, der über die in sein Feld fallenden Resultate der Expedition genau unterrichtet ist, mitteilt, war vorher eine genaue Liste der in Indien und England fehlenden tibetischen Bücher und Manuskripte aufgestellt worden, und es wurden auch wirklich alle diese Desiderate und noch viel mehr mitgebracht. Unzüchtiges Buch. — Die erste Strafkammer des Land gerichts I zu Berlin hatte sich dieser Tage mit der Frage zu beschäftigen, ob ein ihr vorliegendes Schriftwerk als unzüchtig zu erachten sei oder nicht. Angeklagt wären der Verlagsbuchhändler Hugo Bermühler und der Schriftsteller Robert Ehlers, als Verleger, bezw. Verfasser des Buches »Der weibliche Busen in Kunst und Natur von I. Arnolsen, vr. Fr. Prager und andern Mitarbeitern; mit vielen Illu strationen nach lebenden Modellen und Zeichnungen von Raphael Kirchner. Ein Buch für Frauen, Mütter und Künstler«. genden Bericht: Das Buch zerfällt in einen künstlerisch - ästhetischen und einen medizinischen Teil und hat die Tendenz, darzutun, daß der Mehr zahl der heutigen Frauen und Mädchen die Charakteristik der schönen Frauengestalt fehle und die normale Entwickelung der weiblichen Brust durch die sogenannte -schöne Taille-, die mit Hilfe des Korsetts hergestellt werde, aber mit der Schönheit der natürlichen Formen nicht das geringste gemein habe, verhindert werde. Das Buch ist mit zahlreichen Bildern nackter Frauen gestalten ausgestattet. Es war vier bis fünf Monate un beanstandet im Handel und ist dann beschlagnahmt worden. Sinnlichkeit ein unzüchtiges Buch herauszugeben, und betonten im Gegenteil, daß es ihre Absicht gewesen sei, ein Buch für einen rechtschaffenen Zweck zu schreiben. In der Wiedergabe der Natur könne niemals etwas Perverses gefunden werden. Der Angeklagte Ehlers wies namentlich nachdrücklich die Annahme, daß er ein unzüchtiges Schriftwerk verfassen wollte, zurück. Das Buch sollte gerade dadurch seinen guten Zweck erreichen, daß es nicht wissenschaftlich, sondern populär ab gefaßt wurde. Die Meinungen der Sachverständigen gingen sehr ausein ander. Medizinalrat vr. Hoffmann gab sein sachverständiges Gutachten dahin ab, daß nach seiner Meinung die Bilder zum Verständnis deS medizinischen Teils nichl notwendig oder zweck mäßig seien. Einen wissenschaftlich-medizinischen Wert habe das Werk nicht, eS sei eine Art Reklame für die Naturheil- kunde. — Or. Von di, der Sachverständige für Verlags angelegenheiten , hielt den ersten Teil des Buchs nicht für unzüchtig, sondern nur für langweilig. Einen künst- lerischen und literarischen Wert habe das Buch nicht. — Oberstabsarzt a. D. vr. Hellwig-Radebeul, Mitarbeiter der verfolge, wie die Streitschriften gegen das Korsett, und daß es durchaus nicht anstößig oder unzüchtig sei. — Schriftstellerin und Kunstkritikerin Frau Henriette Henschel: die Illustrationen zu dem ersten Teile des BucheS seien Wiedergaben bekannter Kunst werke, die Bilder deS zweiten, medizinischen, Teils seien Akte, die künstlerisch nicht anzufechten seien. Soweit sich das Buch an die Frau und die Mutter wende, habe sie nichts Anstößiges entdecken können und nichts für einen normalen Menschen Verletzendes ge funden. In Frauenkreisen habe das Buch viel Anklang gefunden. — vr. Arthur Lutze, als medizinischer Sachverständiger und Feind der weiblichen Modetorheiten, insbesondere des Korsetts, hielt das Werk nicht für unzüchtig. Alles, was sowohl der medi zinischen Wissenschaft als auch der Volkshygiene und der Kultur geschichte diene, sei nach seiner Ansicht nicht nur sittlich, sondern wünschenswert. Staatsanwalt vr. Baumgarten vertrat den Standpunkt, daß die Angeklagten die Absicht und das Bewußtsein gehabt Börsenblatt für ven deutschen Buchhandel 72 Jahrgang hätten, das künstlerisch und wissenschaftlich bedeutungslose Buch möglichst pikant und interessant zu gestalten, und daraus sei ein Werk entstanden, aus dem eine anständige und normale Mutter keine Belehrung schöpfen könne, sondern das sie mit Entrüstung zurllckweisen werde; denn es widerspreche dem normalen Empfinden eines normalen Menschen. Der Staats anwalt beantragte je 150 Mark Geldstrafe, eventuell 30 Tage Ge fängnis, Einziehung und Unbrauchbarmachung der Platten und Formen. — Rechtsanwalt vr. Felix Meyer beantragte dagegen die Freisprechung, da die Angeklagten keinesfalls das Bewußtsein gehabt hätten, eine unzüchtige Schrift an die Öffentlichkeit zu bringen. Er wies darauf hin, daß das Strafverfahren vom Kölner Männerverein zur Bekämpfung der Unsittlichkeit angeregt worden sei. Das seien dieselben Leute, die die Isx Heinze eingefädelt hätten. Man müsse eben bedenken, daß hier zwei ganz verschiedene Weltanschauungen gegeneinander kämpften. Der Gerichtshof teilte die Ansicht des Staatsanwalts, daß das Buch als unzüchtig zu gelten habe und erkannte auf je 300 Mark Geldstrafe, Einziehung der vorfindlichen Exemplare und Vernichtung der Platten und Formen. Doktoringenieur-Dissertationen an der Technischen Hochschule in Karlsruhe (Sommerhalbjahr 1904 bis Sommer halbjahr 1905). — Erwin Räuber: »über Derivate der o-o-Dinitrochlorbenzol- p-Sulfosäure.« (Karlsruhe 1905, Macklotsche Druckerei.) Waldemar Allner: »Zur Kenntnis der Bunsenflamme.» (München 1905, Druck: R. Oldenbourg.) Albert Löb: »Elektrolytische Untersuchungen mit symme trischem und unsymmetrischem Wechselstrom«. (Halle a. S. 1905, Druck von Wilh. Knapp.) ruhe 1905, Druck der Aktiengesellschaft »Baden'a«^) Abteilung für Maschinenwesen. Hermann Meuth: -Kinetik und Kinetostatik des Schubkurbel getriebes.« (Berlin 1905, Druck: Franz Weber.) (Nach: Dtschr. Reichsanzeiger v. 23./XI. 05.) Amtsgericht I, Abteilung 122, Berlin gibt unter dem 15. No vember 1905 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 277 vom 24. November 1905) folgendes bekannt: In das Handelsregister 6 des Königlichen Amtsgerichts I in Berlin ist am 15. November 1905 folgendes eingetragen worden: Nr. 3330. Gesellschaft für direkte Handelsauskunft erteilung vormals I. Meißler L Co. mit beschränkter Haftung. Sitz: Berlin. Gegenstand des Unternehmens: Erteilung von Auskünften, Herausgabe und Verlag von einschlägigen Druckwerken, sowie der Betrieb verwandter Unternehinungszweige. Das Stammkapital beträgt: 200000 ^6. Geschäftsführer: Kaufmann Johann Heinrich Meißler in Berlin, Kaufmannsfrau Jda Meißler, geborne Sachs, in Berlin. Buchhändler Johannes Paul zu Leipzig (Stellvertretender Geschäftsführer). Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Geseüschaftsvertrag ist am 6. Juli 1905/18. September 1905 geschloffen. Die Geschäftsführer Kaufmann Johann Heinrich Meißler, Frau Jda Meißler sind ein jeder allein zur Vertretung der Ge sellschaft befugt. Außerdem wird bekannt gemacht: In die Gesellschaft bringen ein: a) Bankier Carl Hanebcck zu Meiderich, d) Kaufmannsfrau Jda Meißler, geborene Sachs, in Berlin das von ihnen unter der Firma I. Meißler L Co. zu Essen betriebene, handelsgerichtlich eingetragene Geschäft mit allen Agenturen und Filialen, o. der Redakteur Adolf Hager zu Berlin seinen Anteil an der Fachzeit schrift: »Die Handels-Auskunftei«, und zwar unter Anrechnung auf ihre Stammeinlagen zum festgesetzten Werte von je 85000 ^ bei Hanebeck und Frau Meißler und von 10000 bei Hager. 1466
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