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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.01.1918
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1918-01-18
- Erscheinungsdatum
- 18.01.1918
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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auf Urlaub eingetroffenen Bruder einen Matthäus-Passion- Klabierauszug — ach, wir armen Sortimenter! Doch ich will nicht klagen. Welch üble Sache es um das Klagen ist, merkte ich unlängst aufs neue, als eine größere An zahl von Sortimentern aus dem Buch- und Musikalicnhandel sich aus Anlaß einer Einweihungsfeier zusammenfand und des Klagens über die Psennigfuchserei in unserem Berufe, über die viele, viele Arbeit und den geringen Gewinn, nicht in jetziger Zeit, sondern überhaupt, kein Ende war. Ich schwieg, doch wäre ich gern mit einem klärenden Donnerwetter dreingesah- ren: gewiß, geistige Arbeit und was damit zufammenhängt wird im allgemeinen schlecht bezahlt; ein Verwalter des Staates (Reichskanzler), ein Verwalter der Stadt (Bürgermeister) steht im Verhältnis zu einem Großindustriellen finanziell recht kärg lich da, aber wie die elfteren ihre auserwählte Stellung bei .Rentabilitäts-Abwägung' ihres Schaffens mit in die Wagschale werfen müssen, so, mit einigen Graden Unterschied, können wir Sortimenter unsere Stellung nur ertragen, wenn wir uns als Verwalter deutscher Geistcsgüler fühlen, wenn wir, im Gegen satz zu der Schar der Krämer-Kauflcute, diese Gchobenhett unse res Standes beglückend und verpflichtend empfinden, wenn wir nicht nur Notenverküufer sein wollen, sondern als treue Be rater und Führer der Kundschaft zur Hebung und Gesundung des Musiklebens >» Deutschland jeder an seinem Platze bei tragen und in diesem Sinne unsere Angestellten, die älteren wie die lernenden, beeinflussen. Gewiß sollen und müssen wir auch Kaufleute sein, gewiß vermöge» wir Kunden, deren musikalischer Horizont über Badarzewska, Gebet einer Jungfrau, nicht hin ausgeht, nicht auf bessere Wege zu führen, aber wie vielen Tastenden können wir die Wunderwelt eines Bach und Beethoven erschließen, ihnen die Geistesschäye eines Mo dernen wie Pfitzner zugänglich machen! Wie mancher Chorleiter läßt sich gern von dem beratenden Musikalienhändler daran er innern, daß es auch einen nicht unbedeutenden Komponisten namens Friedrich Händel gibt, der mehr als 3V Oratorien geschrie ben, die zum größten Teil noch ungehobene Schätze sind und die zu neuem Leben zu erwecken eine ernste Kulturpflicht ist! Wenn ich Ansbau und Stärkung des Vereins der Deutschen Musikalien händler mit Freuden begrüße, so ganz besonders deshalb, weil ich hoffe und erwarte, daß es dem Verein gelingen wird, junge Musikalienhändler heranzuziehen und hcranzubildcn, in dem Sinne Ihrer Vorschläge, die Sie im April 1817 im Börsenblatt gemacht haben, Musikalienhändler, die nicht für die musikalische Schundliteratur arbeiten, sondern sich als Kulturträger fühlen und Begeisterung für die deutsche Kunst und für ihren Beruf zu ihrem Glücke und zum Wohle des ganzen Standes mit bringen. Sic lächeln, lieber Freund, daß ich trotz meiner grauen Haare mir soviel Optimismus bewahrt habe, aber wenn uns der nicht bliebe und das heilige Feuer für alles Schöne, wie sollten wir dann die jetzigen Zeiten ertragen! Ihnen und allen Kollegen weihnachtliche Grüße mit dem Wunsch, daß das neue Jahr den ersehnten Frieden bringe und 1918 sich für unsere kleine Welt als kriegszuschlagfreies, wieder reichlich papicrspendendes, verkehrserleichterndes, vereinserfolg- «tches Jahr erweisen möge!« Soweit mein Freund - er war so ausführlich, daß ich mir alles Weitere, wie die statistischen Tabellen über Erscheinungen im 3. und 4. Quartal 1817, einiges über Musikalien-Verlags- Berkäuse usw., mit Rücksicht aus den Platzmangel für meinen Januarberichl aufsparen kann. Paul Ollendorff. Kleine Mitteilungen. Zur Lage der Buchhandlungen Rigas. — In der »Rigaschen Zei tung« 1917, Nr. 70 vom 31. Dezember 1917 ist folgender Erlaß abge- Lruckt: Verordnung betr. Verlängerung der bank mäßigen Geldforder nn gen an Banken und Kredit institute. Die Geldforderungen an Banken und Kreditinstitute aus bankmäßigem Geschäftsverkehr, die durch 8 1 der Verordnung betr. die vorläufige Regelung von Zahlungsverpflichtungen der Banken und Kreditinstitute im Gebiet des Gouvernements Riga (Verordnungs blatt Ziffer 5j bis zum 31. Dezember 1917 gestundet worden sind, gel ten als bis zum 31. März 1918 gestundet. Armee-Hauptquartier, bell !5. Dezember 1917. Der Oberbefehlshaber gcz. Graf Kirchbach, Gen. d. Inf. Vorstehendes besagt also, daß auch ferner sämtliche Girokonten bis zum 31. März 19l8 gesperrt bleiben. Sollten bis zu dem genannten Ter min die Friedensverhandluugen in Brest-Litowsk das Schicksal Rigas noch nicht entschieden haben, so besteht die größte Wahrscheinlichkeit, daß dieses Bankmoratorium nochmals verlängert werden wird. In diesem Falle würden, wie uns mitgetetlt wird, verschiedene Rigaer Sorti menter der Ostermeßzahlungen wegen in große Verlegenheit geraten und gezwungen sein, auch zu dieser Ostermesse die Nachsicht und Ge duld der Verleger anzurufen. — Das Bankmoratorium wurde seiner zeit nicht nur zum Schutze deutscher Forderungen erlassen, sondern auch zum Schutze der Rigaer Banken, denen die alte zarische Negierung ihre mehrfachen Kriegsanleihen zwangsweise Angewiesen und dafür Barmittel entzogen hatte, sodaß die Banken gar nicht in der Lage sind, vor der Einnahme Rigas empfangene Giroeinzahlungen zurlick zugeben. Die Kriegswirtschastsstelle für das Deutsche Zeitungsgewerbe hat am 30. Dezember 1917 allen Verlegern von Zeitungen, Zeitschriften, Büchern usw. Fragebogen zugesandt, mit dem Ersuchen, sie bis zum 8. Januar 1918 zurückzugeben. Wir erinnern hiermit, soweit es noch nicht geschehen sein sollte, an die Rücksendung und machen darauf auf merksam, daß die Unterlassung mit Geld- und Gefängnisstrafen be droht ist. Wie die Kriegswirtschastsstelle mitteilt, wird vom 21. Ja- nnar 1918 an eine genaue Nachprüfung stattfinden, ob die Rücksen dung erfolgt ist: gegen die Säumigen muß eingeschritten werden. Bücherdiebstahl. Im Anzeigenteil des Börsenblattes dieser Nummer fordert die Kriminalabteilung des Polizeiamts der Stadt Leipzig alle diejenigen um Angabe ihrer Adresse auf, denen von dem Buchhandlungsgehilfen Hans Schweuntnger in Leipzig Bü cher verkauft oder angeboteu worden sind. Mit Rücksicht auf die un angenehmen Folgen, die sich aus einer Nichtbeachtung dieser Auffor derung für die Beteiligten ergeben könnten, machen wir an dieser Stelle auf die Anzeige aufmerksam. Die Viichcrvcrsorguilg unserer Truppen. Der Vorsitzende des Provinzialvereins vom Roten Kreuz für Ostpreußen, Oberpräsidcnt von Berg, teilt mit: Durch den Opfertag zum Ankauf von Lesestoff für Heer und Flotte, der im Juni und Juli 1917 in ganz Preußen abgehaiten wurde, ist auch in unserer Provinz dank der freu digen Mitarbeit fast aller Männer- und Frauenvereine vom Noten Kreuz, der Evangelischen Frauenhilfe und des Katholischen Charitas verbandes, der Schulen, Banken und der Presse sowie dank der immer bewiesenen Gebesreudigkeit der Ostpreußen der stattliche Betrag von 70 000 Mark anfgekommen. Da über einen gewissen Teil der Summe sofort seitens der Provtnzialorganisationen vom Noten Kreuz ver fügt werden kann, so wird die Bücherversorgnng unserer Truppen im Felde und der vom Provinzialverband der Vaterländischen Frauen- vereine Ostpreußens sowie von der Kameradschaftlichen Vereinigung in Allenstein im besetzten Gebiet unterhaltenen Soldatenheime alsbald in erweitertem Umfang ausgenommen werden, wobei die Leitung der hiesigen Königlichen und Universitätsbibliothek und die der hiesigen Stadtbibliothek Mitwirken werden. Posteinlieferungsscheinc über gewöhnliche Pakete. — Schon seit 1910 besteht bei der Post die Einrichtung, das; die Postanstalten auf Antrag gegen eine Gebühr von 10 Psg. die Einlieferung gewöhnlicher Pakete bescheinigen. Sie wird verhältnismäßig wenig benutzt, ist aber von besonderem Nutzen, u enn dem Absender daran liegt, auch für ge wöhnliche Pakete einen Nachweis über die Einlieferung zu haben. Vordrucke zu den Scheinen sind bei der Post zum Preise von 20 Pfg. für einen Block mit 100 Stück zu kaufen; einzelne werden unentgelt lich abgegeben. Der Absender hat den Schein, nach Wunsch unter An gabe des Geivichts der Sendung, ausznfüllen, die Gebühr darauf in Freimarken anfzukleben. und den Schein mit der Sendung am Post schalter al.zngeben. Dort wird der Schein mit dem Abdruck des Tages stempels und der Anfgabcnummer des Pakets versehen und so dem Absender zurückgegeben. Ans diese einfache, anscheinend viel zu wenig bekannte Weise läßt sich die Einlieferung, der Empfänger, der Be stimmungsort und das Gewicht eines gewöhnlichen Pakets Nachweisen und auf Grund des Gcwichtsvermerks die Richtigkeit des für die Frei machung gezahlten Betrages nachprüfen. VMimnlimllMAen. Auszeichnung». — Herrn Otto Hartmann, Direktor der VcrlagSanstalt vorm. I. G. Manz, Buch- und Kunstdruikcrei A.-8, Rlinchen-Regcnsburg, ist vom König von Bayern der Titel und Ran« eines Kgl. Rates verliehen worden.
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