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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.10.1878
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1878-10-07
- Erscheinungsdatum
- 07.10.1878
- Sprache
- Deutsch
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233, 7. October. Nichtamtlicher Theil. 3937 bringen, nachdem ich schon am 14. August brieflich diesen Weg er beten hatte und mit meinem Rechtsfreunde bis heute darauf warte. Die Unterschiebungen in jener Erwiderung — wen ich für „voll" ansehe u. dergl. — passen zwar zu den vorgängigen injuriösen Auslassungen der Hrn. Gebr. Henninger, nicht aber zur guten Sitte. Zur Sache selbst und ihrem geschäftlichen Interesse gehören die nachstehenden Stellen aus einem Briefe des Verkäufers, des Hrn. C. G. Zimmer in Frankfurt a. M., ä. ä. 9. September: 1) Die Gebr. Henninger sind verpflichtet und in den Stand gesetzt, den 3. Band der „Zeitfragen" an alle bei Uebernahme des Verlags vorhandenen Abonnenten zu Ende zu liefern, unter Restlieferung der Hefte 14—18., wie dies von mir geschehen wäre. 2) In Betreff der Auslieferung des Jahres 1878 konnte ich nicht für jede Handlung einen besonderen Modus vornehmen. Die Stipu lationen, wie ich sie mit Gebr. H. getroffen, sind derart, daß sämmtliche Debitoren des Verlags aufgefordert worden, die Transporte von meinem Conto auf das der Gebr. H- zu übertragen; wo diese tlebertragung aus irgend einem Grunde nicht stattfinden kann oder nicht vorgenommen wird, bleibt ineine Forderung bestehen und kann selbstredend nach dem klaren und meiner Meinung nach nicht anders zu deutenden Wortlaut des Handelsgesetzbuches compensirt werden.*) Die Gebr. H. hören dann einfach aus, für den entsprechenden Betrag meine Schuldner zu sein. Ich habe Ihrem Wunsche gemäß die Hrn. Gebr. H. benachrichtigt, daß der Betrag von 41 M. 32 Pf. von Ihnen nicht übertragen wurde, vielmehr Ihnen bei mir belastet bleibt. Ich muß noch hinzufügen, daß die Abmachungen mit den Hrn. Gebr. H. vor Abschluß die Zustimmung der Redaction der „Zeitsragen" gesunden hat. gez. C. G. Zimmer. Stuttgart, 27. September 1878. I. F. Steiukopf. Zur Henningcr-Steinkopf'schcn Streitfrage. In den seitherigen Artikeln über die vorgenannte Frage, von der wegen des in ihr sich geltend machenden hochwichtigen Princips dringend zu wünschen ist, daß sie vor den Gerichten zum Austrag komme, ist meines Erachtens ein Punkt noch nicht berührt worden, der doch vor allem für eine richterliche Entscheidung maßgebend sein muß. Steinkopf sagt — und wie ich meine: mit Recht! —, daß er auch Commissionsartikel aus der Zimmer'schen Concursmasse als Compensationsartikel betrachte und demgemäß verrechne. Müßte Steinkopf nun abgesetztes oder sonst von ihm zurückbehaltenes Com missionsgut mit dem Nettobetrag an Henninger bezahlen, so hätte er doch ganz sicher an die Zimmer'sche Concursmasse den berechtigten Anspruch zu stellen, daß diese die von ihm in Commission gelieferten und von ihr (der Zimmer'schen Buchhandlung) abgesetztcn Artikel gleichfalls mit dem Facturabetrag bezahle. Wird die Concursverwaltung diese seine eventuelle Forderung anerkennen? Nein! Steiukopf erhält die wenigen Procente für alle Artikel seines Verlages, gleichviel ob fest oder in Commission geliefert; Henninger möchte aber verlangen, daß von Zimmer gemachte Com missionsforderungen voll bezahlt werden. Steinkopf kann es sicherlich auf die richterliche Entscheidung ankommen lassen und sich vorerst dabei beruhigen, daß Henninger's Rechtsanwalt eben nur das ist und keinem Richtercollegium mit seinem Gutachten präjudicirt. Stuttgart. R. I(. Miscrllen. Unfug. — Einige Firmen, namentlich Musikverlagshandlungen, verschaffen sich dadurch einen namhaften Vortheil, daß sie auf ihre Aus lagen für Francatur vonPostpacketen und namentlich Bandsendungen einen Aufschlag von 20 — 50 machen. Denn wenn ich für eine Bandsendung, welche 10 Pf. kostet, 15 Pf. berechne, so sind das 50 A>, und ebenso 20 »ch, wenn ein Postpacket mit 60 statt 50 Pf. berechnet *) Es sind dieses die beiden maßgebenden, in vorstehendem Artikel wörtlich anfgeführlen Z. 313. und 314. des Handelsgesetzbuches. wird. Ein Kaufmann oder Fabrikant würde sich Derartiges nicht erlauben, wie er es auch umgekehrt sich nicht gefallen lassen würde. Doch das gehört ja wohl zu den berechtigten Eigenthümlichkeiten des Buchhandels, daß der Kleine dem Großen gegenüber recht-und macht los ist. Die Reichspostthut alles, um den Verkehr durch wohlfeilePorto- sätze zu erleichtern, der große Verleger*) aber, im Vollbewußtsein des Besitzes seiner Monopole, macht es durch engherziges Geschäfts gebaren illusorisch. Angenommen, daß eine größere Firma 600 M. jährlich auf diese Weise verausgabt, so verdient sie mindestens 200 M., also eine aWgezeichnete Capitalanlage durch Vermittelung einer so respectablen Anstalt wie der Reichspost. „Aus anderer Leute Haut ist gut Riemen schneiden." — Es soll ja Niemandem zugemuthet werden, Portoauslagen in Rechnung zu stellen, er lasse sich von Firmen, welche häufig direct beziehen, also Geschäftsfreunde sind, Baarvorschuß für Francatur geben und mache Anderen derartige Sendungen nur gegen baar; darüber wird sich Niemand beschweren dürfen, allein ein Aufschlag wie oben ist reiner Unfug. — Der so genannte Sortimenterverein hätte hier ein praktisches Ziel seiner Thätigkeit, statt, wie es unter den Mitgliedern desselben einzureißen droht (vergleiche die Aufforderung des Hrn. U. U. in Br.), sich mit Denunciationen zu befassen, oder wie der selige Don Quixote gegen unmögliche Dinge zu kämpfen. Es wäre zu wünschen, daß alle Firmen gegen diese enorme Verteuerung der Bezugskosten energisch protestiren. Auf dasUeberhandnehmen unsittlicher Schriften und Anzeigen weisen die Schlesische Presse und die Schlesische Zeitung hin. „Warum," fragt die Schlesische Presse, „werden die bestehenden Bestimmungen nicht besser gehandhabt? Schriften und Abbildungen, die einfache Schamlosigkeiten enthalten, ohne eine Spur von Witz oder Anmuth, die das Mäntelchen eines wissenschaftlichen oder künstlerischen Interesses nicht vornehmen können, werden nicht allein ungestört vertrieben, sondern öffentlich feilgeboten in Anzeigen, welche über den Charakter des Machwerks keinen Zweifel lassen. Der erste Kunde, welcher die Pflicht hätte, sich zu melden, ist die Polizei. Nicht jeder Verbrecher macht es der Polizei so bequem, seine Spuren zu verfolgen; warum benutzt sie die gebotene Gelegenheit nicht? Nicht die Gesetze soll man anklagen, sondern die mangelhafte Handhabung der G setze." Aus Algier schreibt man der Allgem. Zeitung: „Hiesige Blätter theilen mit, daß nahe bei Oran und unmittelbar an einer Landstraße unerschöpfliche Schichten eines vortrefflichen lithographischen Steines endeckt worden sind. Die Gegend dieses Vorkommens ist schon durch ihren Marmor zu Rufe gelangt. Da, wenn ich nicht irre, der lithographischeStcin durch dicErschöpfungderbayerischenBrüche selten und theuer geworden ist, dürfte die hier gemachte Entdeckung, wenn die Qualität des Steines sich bewähren sollte, für den daraus gegründeten Kunstzweig von beträchtlichem Interesse sein, weshalb ich nicht habe unterlassen wollen, darauf aufmerksam zu machen." Personalnachrichtcn. Am 1. ds. Monats feierte Herr Carl Valentin in Fünf kirchen sein fünfzigjähriges Buchhändler-Jubiläum. Vom König von Württemberg ist Herrn W. Kitzinger in Stuttgart die Goldene Civilverdienstmedaille, und den Herren I. G. Kötzleund P. Siebeck (Inhaber der H.Laupp'schen Buchhandlung) in Tübingen die Goldene Medaille für Kunst und Wissenschaft ver liehen worden. *) Selbstverständlich sind hiermit nur Diejenigen, welche es angeht, gemeint. Die Priorität der Erfindung gebührt, wenn Einsender nicht irrt, einer großen Berliner Mnsikfirma.
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