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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.08.1878
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 14.08.1878
- Sprache
- Deutsch
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3168 A 188, 14. August. Nichtamtlicher Thetl. meiner Absicht und kann ich über die zweite Anschuldigung der Ge hilfen mit dem Bemerken hinweggehen, daß, da die den Gehilfen gebotenen Mittel zur Existenz kaum hinreichen, für Vergnügungen wenig übrig bleibt. Durch angemessene Behandlung und hin reichende Bezahlung ist es nur möglich, wieder einen Gehilfenstand zu bilden, der mit Lust und Liebe am Geschäft hängt und die für denselben verursachten Mehrspesen durch rege Thätigkeit reichlich ersetzt. Edmund Wosch in G. P. Aderholz' Buchh. in Breslau. Bitte an die Herren Prinzipale. — In den meisten Annoncen dieses Blattes, welche ein Gehilfengesuch betreffen, findet man das Ersuchen um Einsendung einer Photographie aus gesprochen, häufig sogar noch mit dem Zusatze, daß die Rücksendung derselben bald erfolgt; was nun die letztere anbetrifft, so geschieht die Remission selten in einer zufriedenstellenden Weise, denn sehr häufig kommt es vor, daß die Retournirung gar nicht erfolgt, oder nur infolge einer nochmaligen Aufforderung seitens des Gehilfen, oder aber via Leipzig, wodurch eine Verzögerung wenn nicht ein gänzlicher Verlust verschuldet wird. Es mag Wohl der Fall sein, daß in jetziger Zeit eine Ueberschüttung von Offerten auf ein Gesuch erfolgt und daß dadurch die Beantwortung derselben bezw. Remission der Photographien mit einem kleinen Zeit- und Kosten-Aufwand ver knüpft wird; dem gegenüber muß aber auch seitens des betreffenden Prinzipals in Betracht gezogen werden, daß der Suchende stets mit Spannung einer Antwort entgegensieht, und ferner die stete An fertigung von neuen Photographien mit bedeutenden Kosten ver bunden ist, so daß das Gesuch um eine directe und baldige Er ledigung einer Offerte als begründet erscheinen muß. Vorstehender Bitte liegt der Umstand zu Grunde, daß von 6 nach verschiedenen Seiten hin versandten Photographien bis heute (nach ca. 4 Wochen) noch keine retournirt wurde. 1. Berichtigung. — Die Mittheilung in Nr. 182 des Börsen blattes, die Zimmer'sche Buchhandlung in Frankfurt betreffend, sehen wir uns dahin zu berichtigen veranlaßt, daß der am 30. Juni ver öffentlichte Kauf über den größeren Theil der Zimmer'schen Verlags werke nicht an diesem Tage, sondern am 14. Juni abgeschlossen wor den ist. Der übrige Inhalt jener Mittheilung berührt uns nicht. Heilbronn, 8. August 1878. Gebr. Henninger. Unter der vorn und hinten mit preußischen und deutschen Wappen geschmückten Firma Deutsche Export-Buchhandlung operirt in Mainz ein S Namens Bingenheimer, den wir der Aufmerksamkeit der dortigen Staatsanwaltschaft dringend em pfehlen. Besagte Export-Buchhandlung veröffentlicht in 20 Heften ä 60 Pf. das „mit vieler Spannung erwartete hochinteressante Werk Fürstenkinder oder Macht und Recht, großer politischer Zeitroman von Graf B. v. Eilenburg, der vermöge seiner Stellung Zutritt in die Hofkreise fast aller europäischen Residenzen genoß" und nun das „Erlauschte" in einer Reihe schlüpfrig und gruselig betitelter Capitel den von „Capital und Willkürherrschaft bedrückten untern Volks- classen" erzählt. Um in der Theilnahme für diese Volksclassen nicht zurückzubleiben, entschließt sich die Deutsche Export-Buchhand lung ihrerseits zu einem großen Opfer. Gegen eine Nachzahlung von 8 M. gewährt sie jedem Abonnenten der Fürstenkinder eine Prächtige Uhr: acht silbern, Mi-Cronometer, 22 Rubine, mit Secundenzeiger, farbi gem Zifferblatt, Sammetetui und Garantieschein, neuestes System, von solider Arbeit und eleganter Fayon, auf der Wiener Welt ausstellung medaillirt, den bisher beliebten silbernen Ankeruhren schon vielfach vorgezogen. Keinem Nichtabonnenten wird eine solche Uhr unter 40 M. verkauft; denn „nur durch Unterhandlung mit 8 Schweizerfabriken und mit Hilfe einer entsprechenden Zulage ist die Deutsche Export- Buchhandlung im Stande, eine ebenso nützliche als großartige Prämie liefern zu können". Wie die Unterhandlungen mit den Schweizerfabriken geführt werden, zeigt uns nun folgender Brief an die Herren T. L I. (im bernischen Jura), welche sich mit Ent rüstung von solcher abwenden: Herren L. L D. in P. Das früher von uns geplante Unternehmen, eine Uhr als Prämie zu einem Lieferungswerke zu geben, soll nunmehr zur ernstlichen Ausführung kommen, und soll hierzu eine silberne Cylinder- uhr (Einig) mit gelber Cuvette, welche die Ausschrift: „Mi-Crono- meter 22 Rubis" trägt, verwandt werden. Qualitativ gebrauchen wir 2 Sorten: I. Musteruhren zum Vorzeigen*). Dieselben müssen gangbare Uhren sein, gravirtes Werk, färb. Zifferblatt und Secundenzeiger haben. II. Lieferungsuhren. Gravirtes Werk und färb. Zifferblatt kann wegfallen. Geht die Uhr, ist es gut; geht sie aber nicht, so muß es auch gut sein. Beide Sorten müssen jedoch die oben angeführte Aufschrift auf der Cuvette tragen. Von den Musteruhren gebrauchen wir einige Hunderte, da gegen im Laufe des Winters von Lieferungsuhren einige Taufende. Wir hoffen, daß Sie die Größe unserer Commission in Be tracht ziehen, und bitten wir Sie um den allergenauesten Baar- preis rc. Deutsche Exportbuchhandlung. Bingenheimer. Wir unsrerseits hoffen, daß die hessischen Behörden mit dem Hrn. Bingenheimer, der sich ausdrücklich der „staatlichen Genehmigung" für seine Operationen rühmt, die „allergenaueste" Abrechnung halten werden. (Schweiz. Handels-Ztg.) Veuer /A»- Eck Mbki<MeLrorsse/rscIia^!. Dsr- uusKSAsbsu von Vr. ll. kstLboläi. llatir^. 1878. ^nSU8t null 8sptsmber. Inbult: 6slsbrts uu8 cksr Ivlcullubslllreit. Vou Dr. K. Kullc ill Nombuob b. Auiur. — 2ur Dittsrutur cksr Doutsobsn 8truk- null «InstirxssstLSsbullK. (b'ortsstLnllx nvä 8ob1u88.) — 8^Ivius 6. v. HobeuiiLULSll's HüsbsrlrutuIoA. Vom Köllixl. Dibliotbslcur Dr. Kr. I-sitsebub in IlamdsrA. (8ob1u88.) — Nsusotsr dluobtruA ?.ur Kaspar - Hauser - llättsrutur. — Dis K. K. Kamilikn- b'iclsicommiss - Lidliotbsü ill V7isu. — Dis kölliAliobs ocksr Rsivbvbibliotbslr in 8tooüliolm. Voll Dr. Il( Du6iü. — Dittsrutur null NivesIIsll. — ^Il^smsillv Diblio- Arupbis. Verbote. Nachdem durch wiederholte rechtskräftige Urtheile des königl. Stadt- und Kreisgerichts zu Magdeburg gegen einzelne Nummern der in Chicago unter dem Namen: „Der Vorbote" erscheinenden periodischen Druckschrift Verurtheilungen auf Grund der tzZ. 41. und 42. des Strafgesetzbuchs erfolgt sind, hat der Herr Reichskanzler auf Grund des tz. 14. des Gesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874 die fernere Verbreitung der gedachten Druckschrift auf die Dauer von zwei Jahren verboten. Personalnachrichtcn. Herrn Emil Fink, Besitzer der Firma Vinzenz Fink in Linz, wurde vom Kaiser von Oesterreich der Titel eines k. k. Hof-Buch- und Musikalienhändlers verliehen. *) Anm. Für Subscribentensammler rc.
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