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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.08.1878
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 07.08.1878
- Sprache
- Deutsch
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H 182, 7. August. 3083 Nichtamtlicher Theil. Wenn die Träger dieser glänzenden Namen sich damals nutz los bemüht haben, Abhilfe zu schaffen, so liegt darin ein erhebender Trost für die neue September-Conferenz, wenn auch sie gleichfalls ohne Resultat arbeiten wird. Das Studium der genannten kleinen Schrift wäre aber doch den Herren Theilnehmern an der Conserenz dringend zu empfehlen, damit nicht jeder Einzelne glauben möchte, daß seine Ideen und Anschauungen durchaus neu, eigenthümlich und durchführbar seien. Neu war bis jetzt nur der Staatsanwalt — ohne Executive! 8. L. Entgegnung auf den Artikel „Zu den »Erinnerungsspänen«" in Nr. 180 d. Bl. Ein Mitglied des Vorstandes des Sortimentervereins und zu gleich hervorragender Theilnehmer am Sortimentertage schreibt uns: Mit Ihren „Erinnerungsspänen" bin ich nicht ganz einverstanden, namentlich . . . (folgt die Erklärung: wegen zu eingehender Eigenschafts- Bezeichnung des von uns und der ganzen Versammlung hochgeschätzten Mannes). Das Protokoll circulirt bei den Vorstandsglicdern und wird hoffentlich bald im Börsenblatt das Licht der Welt erblicken. Dasselbe gibt ein beredtes Zeugniß der Zerfahrenheit der Versammlung. Als einziges praktisch positives Resultat betrachte ich die Anregung zur Reform des Börsenvereins, welche der Vorstand nunmehr zu ver folgen hat. Hr. v. behauptet, unsere Aussage „Reorganisation des Börsen vereins" sei rein aus der Lust gegriffen. Deckt sich,Reorganisation" und „Reform"? Man wolle doch Anderen nicht Lügen vorwerfen, wenn man sich über die Tragweite seiner Worte und Thaten nicht klar ist und seinen Beschlüssen nicht ein zusammenfassendes, treffen des Wort zu geben vermag. Damit könnten wir unser freies Referat und die Auslassung des Hrn. I). der Bcurtheilung unserer Collegen überlassen, wenn Hr.v. bei derSache geblieben wäre, was aber leider nicht der Fall ist. Wenn wir den ersten und zweiten Versammlungstag zusammen geworfen haben, so geschah es nur, um des Pudels Kern heraus zuschälen und den Collegen ein klares Bild der Beschlüsse und der zu erwartenden Resultate des Sortimentertages zu geben. Ob dieser oder jener Beschluß am ersten oder zweiten Tage gefaßt worden ist, ist doch wohl ganz gleichgültig, wenn er zum Ganzen gehört. Es war eine geschlossene Versammlung, die sich ihre Tagesordnung gegeben hatte, von der auch nicht abgewichen wurde, lieber diese eine Tagesordnung und die dazu gehörigen äußeren Dinge liefer ten wir auf Wunsch einen Bericht. Daß die Großsortimenter laut Beschluß des Sortimentertages vom Vorstande zusammengestellt und namhaft gemacht werden sollen, wird Hr. v. doch nicht abstreiten wollen? Wir fragen: Wem sollen sie namhaft gemacht werden? Den Sortimentern oder Ver legern? Doch wohl letzteren! Und wenn es nun trotzdem Verleger gibt, die den Großsortimentern nicht mit dem vom Sortimentertage bestimmten Rabatt liefern, was geschieht mit diesen widerspenstigen Verlegern? Ist beschlossen worden, „solche Verleger namhaft zu machen, die direct an das Publicum mit hohem Rabatt liefern", wie Hr. 0. ja selbst zugibt (uns ist der beschränkende Zusatz — mit hohem Rabatt — nicht erinnerlich, und möchten wir die Theil nehmer der Versammlung fragen, ob sie diese Hinterthür für den Verkehr zwischen Verleger und Publicum wirklich offen gelassen haben!), so muß es doch ein Organ geben, welches diese Namhaft machung mit rechtlicher Begründung und Erfolg in die Hand nimmt. Dieses Organ soll in dem reorganisirten (oder um uns der oben erwähnten Auffassung anzuschließcn, „reformirtcn") Börsenverein geschaffen werden. Dieses Organ bestimmt, wer als Buchhändler und wer als Publicum angesehen werden soll. Derjenige Verleger, der nun an das vom Centralorgan (Börsenverein) bezeichnte Publicum direct liefert, wird namhaft gemacht. Die Großsorti menter sind von dem gewöhnlichen buchhändlerischen Verkehr auf Beschluß des Sortimentertages ausgeschlossen. Sie liefern kleinen Buchhändlern, Buchbindern rc. (die auf Beschluß des Sortimenter tages in Schulz' Adreßbuch später nicht verzeichnet stehen, also Publicum sind) mit hohem Rabatt. Das können sie nur, wenn die Verleger ihnen einen noch höheren gewähren, — also müssen die Ver leger, welche dieses Liefern mit hohem Rabatt au das Publicum unterstützen, auf Beschluß namhaft gemacht werden. Man wolle doch immer etwas Logik in die Beschlüsse einer ernsten Versammlung hineinbringen, oder gestehen, daß dieselbe Unzusammenhängendes und somit Unbrauchbares geschaffen hat. Ein richtiges Protokoll wird die Grundlage neuer Statuten des re- formirten Börsenvereins bilden, und in diesem Statut müßten die Paragraphen ineinander greifen, wenn es wirksam sein soll. Von einem „Rütli-Schwur" ist freilich in der Versammlung mit keiner Silbe die Rede gewesen. Wir sind aber auch überzeugt, daß kein Leser der „Erinnerungsspäne" diesen Ausdruck anders als im humoristischen Sinne gegeben aufgefaßt hat. Wir hatten halt kein Protokoll zu liefern, sondern konnten Scherz und Ernst zur An wendung bringen, wo es uns behagte, wenn wir sonst nur bei der Stange blieben. Hrn. v. zum Schluß collegialischen Gruß, mit der Bitte, die Anfangssätze unserer „Erinnerungsspäne" noch einmal zu lesen, in denen wir extra sagen, daß vielleicht eine andere, als die „gewollte" Auffassung in unfern Bericht hineinkommen würde. Die Gedanken freiheit müssen wir uns als Buchhändler doch bewahren dürfen, ohne gleich so böse auf einander zu werden, wenn mal verschiedene Auf fassungen zu Tage treten. Wir rühmen uns eines ganz guten Ge dächtnisses und konnten nur mit seiner Hilfe (Tagesordnung und die dazu genommenen Thesen der Casseler Collegen, Protokoll-Aus zug oder gemachte Notizen lagen uns nicht vor) ein Bild entrollen, das alles zusammenfassend und aneinanderschließend, vollständig wahrheitsgetreu, wenn auch nicht wörtlich und chronologisch, die Tage der Versammlung den Lesern des Börsenblattes vorführt. Die Hauptbeschlüsse der Versammlung sind (wir wiederholen, nicht wörtlich): 1. Vernichtung der Großsortimenter. 2. Herstellung eines reinen Sortimentsgeschäfts durch Ausschluß aller, als Sortimenter nicht anerkannten Bücherverkäufer, durch Verschluß der buchhändlerischen Bezugswege. 3. Herbeiführung der freiwillig oder zwangsweise geübten Hilfe der Verleger für diese Ziele. und für dies alles 4. Reorganisation oder Reform des Börsenvereins. Das haben wir berichtet und wir erwarten Den, der uns Ent stellungen oder gar Erfindungen in diesen Punkten Nachweisen kann. Ist dem Hrn. v. dieses zusammenhängende und aus den Beschlüssen ganz von selbst hervorgehende Resultat nicht klar geworden, so kann nur die in der oben angeführten Zuschrift erwähnte „Zerfahren heit" daran schuld sein. Deutsche Literaturgeschichte von Robert König. 2. Abtheilung. Bielefeld u. Leipzig 1878, Velhagen L Klasing. Preis 4 M. Diese jüngst erschienene Lieferung des eigenartigen Werkes läßt sich kaum treffender charakterisiren, als mit den Worten eines Kritikers: „Die Grundidee dieser Literaturgeschichte: die Dichter werke nicht nur textlich nach ihrem geistigen Inhalte, sondern auch bildlich im Gewände ihrer Zeit zu veranschaulichen und dadurch die ganze Culturatmosphäre zu vergegenwärtigen, in welcher sie entstanden sind, kommt in dieser zweiten Abtheilung zu bestimmtem Ausdruck." 420*
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