Urseilblstt für deii Jeiitscheil Älchljandcl. Eigentum des Börscnvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage und wird nur an Buchhändler abgegeben. — Jahrespreis für Mitglieder des Börsenvereins ein Exemplar 10 sür Nichtmitglieder 20 Beilagen werden nicht angenommen. Nr. 89. Leipzig, Montag den 20. April 1903. 70. Jahrgang. Anzeigen: die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum 30 Pfg.; Mitglieder des Börsenvereins zahlen für eigene Anzeigen 10 Pfg., ebenso Buchhandlungsgehilfen für Stellegesuche. Rabatt wird nicht gewährt. Amtlicher Teil. Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Bekanntmachung. Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig findet statt am Sonntag Kantate, den 10. Mai 1903, vormittags 9 Ubr, im Deutschen Buchhändlerhause zu Leipzig (Eingang Portal III.) Tagesordnung. 1. Geschäftsbericht über das Vereinsjahr 1902/03. 2. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über die Rechnung 1902. 3. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über den Voranschlag 1903. 4. Antrag der Herren ür. Max Niemeyer-Halle a/S. und Genossen: Die Hauptversammlung wolle den Vorstand des Börsenvereins ersuchen, von dem ihm nach Z 4 Absatz 6 der Satzungen zustehenden Rechte Gebrauch zu machen und die Lieferung des Börsenblatts an diejenigen Bibliotheken und sonstigen Interessenten zu genehmigen, die sich verpflichten, Blaßregeln zu treffen, die den mißbräuchlichen Gebrauch des Blatts ausschließen. 5. Antrag des Vorstands: Die Hauptversammlung wolle die Einsetzung eines außerordentlichen Ausschusses zur Revision der Rest- buchhandels-Ordnung beschließen. Die Festsetzung der Zahl und die Bestimmung seiner Mitglieder wird dem Vorstand übertragen. 6. Antrag der Herren Or. B. Lehmann-Danzig und Genossen: Der Z 4 der Buchhändlerischen Verkehrsordnung erhält zu seinem Absatz u, nachfolgenden Zusatz: „Bei denjenigen Verlagsartikeln jedoch, die vom Verleger mit einem geringem als dem Minimal- rabatt von 25°/g in Rechnung oder 30°/o bar verkauft werden, bleibt den Sortimentern die Fest setzung des Ladenpreises in das eigne Ermessen gestellt. Bei Artikeln unter 60 H Ordiuärpreis steigt der Miuimalrabatt auf 35 resp. 40°/g." „Solche Verlagsartikel, deren Verkaufspreis den Sortimentern überlassen wird, erscheinen in sämt lichen Publikationen des Börsenvereins ohne Angabe von Netto- oder Ordinärpreiseu." Börsenblatt sür den deutschen Buchhandel. 70. Jahrgang. 41z