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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.05.1886
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1886-05-24
- Erscheinungsdatum
- 24.05.1886
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- Deutsch
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3772 Nichtamtlicher Teil Rechte in aller Welt, namentlich aber in England und Deutsch land anerkannt werden. Dem gegenüber vertreten die amerikanischen Nachdrucker, zu denen auch einige größere deutsche Firmen gehören, die An sicht, daß es ein allgemeines geistiges Eigentum überhaupt nicht gebe, daß der Schutz der Erzeugnisse der Druckpresse in Europa an Bedingungen gebunden sei, welche in Amerika nicht zutreffen, und daß die Interessen der Volksbildung, welche im System der amerikanischen Freischnle ihre vollkommenste Vertretung finden, es erheischen, daß die Hervorbringungen der geistigen Arbeit allen möglichst umsonst, oder für den geringsten Entgelt zugängig ge macht werden. In neuerer Zeit, wo die Arbeiterfrage sich mehr und mehr zuspitzte, ernste Ruhestörungen stets zu befürchten sind, und kein Politiker es wagt, Arbeiterorganisationen entgegen zu treten, welche über mehr als fünfmalhunderttausend Wahlstimmen, die in den meisten Staaten den Ausschlag geben können, und über mehr als eine Million starke Hände, die zum Kampf eben so leicht gebraucht werden können wie zur harten Arbeit, verfügen, gilt es besonders vorsichtig zu sein, um nicht durch Begünstigung ausländischer Arbeit die Eifersucht der amerikanischen Arbeiter zu erwecken. So wird der demnächst vorzulegende Gesetzentwurf von einem Rechtsschutz ausländischer Verlagswerke als solcher zu nächst völlig absehen, ausländische Autoren dagegen in ihren Rechten schützen, sobald sie ihre Werke innerhalb der Vereinigten Staaten mechanisch reproduzieren lassen, so daß der Ertrag der materiellen Arbeit dem Lande unter allen Umständen gesichert bleibt. Dieser Entwurf enthält ein wesentliches und wertvolles Zu geständnis an ausländische Autoren, läßt aber die Verleger völlig leer ausgehen und schädigt sie sogar, da die Möglichkeit, welche ihren Autoren nun gegeben ist, mit amerikanischen Ver legern selbständig zu kontrahieren, sehr bald zur Hervorbringung von amerikanischen Original-Ausgaben führen wird, welche weder an geschmackvoller und gediegener Ausstattung, noch an Billig keit den europäischen irgendwie nachstehen dürften. Bisher war der amerikanische Nachdrucker nicht nur dem Mitbewerb des europäischen Verlegers, sondern auch dem viel nachdrücklicheren seiner amerikanischen Berufs-Konkurrenten aus gesetzt. Dieser letztere würde nun vollständig von der Bild- fläche verschwinden, und der amerikanische Produzent oder Re- produzent, im Einverständnis mit dem europäischen Autor, das weite und kaufkräftige Absatzgebiet der Vereinigten Staaten voll ständig und ausschließlich beherrschen. Von welcher Wichtigkeit diese Sicherheit ist, erfuhr ich beim Nachdruck meiner Original- Humoreske »C. F.«, welche zuerst im Berliner Bazar und meinen Büchern »Ernstes und Heiteres« und »Flickschneidereien«, sowie in den »Leipziger Nachrichten« in Deutschland erschien, und in fünfzigtausend Exemplaren in Amerika nachgedruckt und ver breitet wurde, bevor ich nur Kenntnis davon erhielt, obwohl ich nicht allzufern vom Wohnort des Nachdrnckers lebte. Der Nach druck wurde unter meinen Angen von Freunden verbreitet, die sehr erstaunt waren, in mir den Autor kennen zu lernen, wäh rend ich das Recht des Weiterdrucks bereits einem befreundeten Blatte erteilt hatte. Noch ist es nicht zu spät, um durch eine gemeinsame Agi tation deni deutschen Buchhandel seine Rechte in der Weise, welche ich in meinem vorjährigen Artikel angedeutet habe, zu sichern. Der Gesetzentwurf muß noch beide Häuser des Kon greßes passieren, kann noch verschiedene Amendements erfahren und ist alsdann noch dem Veto des Präsidenten ausgesetzt, .V 118, 24. Mai 1886. welches nur durch eine Zweidrittel-Majorität wirkungslos ge macht werden kann. Alle Rechte, welche bis dahin aus Grund der gegenwärtig geltenden Gesetze gesichert sind, bleiben für die nächsten achtund zwanzig Jahre unangefochten. Doch muß energisch, einmütig und unverweilt vorgegangen werden. Es frent mich, daß eine anmutige Gunst des Zufalls mir erlaubt, bei der fünfzigjährigen Jubelfeier der Buchhändlerbörsc gegenwärtig zu sein, zu deren fünfundzwanzigjährigcr vor fast einem Menschenalter meine ersten dichterischen Versuche im Druck erschienen. Es würde mir zu hoher Befriedigung gereichen, dem ehren werten deutschen Buchhandel, dessen weise und wunderbare Or ganisation gleichsam die des Deutschen Reiches vorbildlich vorbe reitete, einen wesentlichen Dienst zu leisten und ihn darauf aufmerksam zu machen, daß er nun, wie das neue Deutsche Reich, mit erweitertem Weltblick auch berufen ist, unter den Deutschen im fernen Lande deutsches Schrifttum als eine einheitlich ge staltete Weltmacht zu repräsentieren und namentlich den Deutschen Amerikas, unter welchen ich jahrelang als Professor der Ge schichte mit großer Freudigkeit gewirkt habe, in fester und be stimmter Form zu zeigen, daß der Mitbewerb des Deutschen als Weltsprache der Gebildeten und Gelehrten, gegenüber dem ge schäftlich vielleicht noch etwas überlegenen Englisch keineswegs aussichtslos ist. Jeder Schritt in dieser Richtung würde die Begründung einer vollen und ebenbürtigen deutschen Universität in den Ver einigten Staaten von Nord-Amerika, welche von Wohlmeinenden längst erstrebt wurde und allein die Zukunft des Deutschtums dort sichern kann, vorbereiten helfen. »Jetzo, Kollegen, es sei von euch ein jeder berufen, Mitzuwirken in Wort und Werk zu so herrlichem Endziel.« *) Leipzig, am Freitag vor Kantate 1886. Emil Schneider. 6d3.rl88 Uori8883,ux, Lssai sur le ckroit ä'autsur. Zr. 8°. 23 8. Urtwssl, 0. Mrguarckt. 1 fr. Der Verfasser, Kabinettschef im belgischen Ministerium des Ackerbaues, der Industrie und der öffentlichen Arbeiten, dem jetzt die schönen Künste zugeordnet sind, ist nach den Mitteilungen in der Vorrede zu seiner Arbeit veranlaßt worden durch die eingehende Beschäftigung mit dem neuen belgischen Gesetz über das Urheber recht und den Umstand, daß bei den zahlreichen Verhandlungen in den beiden gesetzgebenden Körperschaften von keiner Seite die Frage der Natur des litterarischen Rechts auch nur gestreift worden ist. Die Broschüre ist der Sonderdruck eines im Januarheft der »ksvus Zöuörale«. erschienenen, klar und fließend geschriebenen Aufsatzes, aus dessen reichem Inhalte, als von allgemeinerem Interesse, das Nachstehende angeführt werden möge. In der Neuzeit wird allgemein dem Künstler und Schriftsteller das Recht zngesprochen, aus der Vervielfältigung seiner Geistespro- duktc Nutzen zu ziehen, und eine Meinungsverschiedenheit besteht nur insofern, als eine Partei der Rechtsgelehrten, die Mehrzahl, die Dauer des ausschließlichen Rechts für den Urheber bestimmt be grenzt wissen, eine andere, sehr kleine, ihm dagegen das ewige und unbeschränkte, niemals verfallende Eigentum seines Werkes wahren will. Die letztere kleine Partei hat sreilich bisher noch immer Schiff bruch gelitten, sobald sie sich mit ihrer sogenannten »Eigentums theorie « in die Praxis begab. Aus der Liedersammlung des Verfassers, erschienen zum 25- jährigen Jubelfeste der Deutschen Buchhändlerbörsc. Leipzig 1851.
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