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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.05.1886
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 22.05.1886
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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B, F. Voigt, Verlagsbuchhandlung und Buchdruckerei in Weimar. K Th. Völcker's Verlag in Frankfurt a/M. R. v. Waldheim, Artist. Institut u. Verlagsbuchhandlung in Wien. Alex. Waldow, Buchdruckerei u. Verlagsbuchhandlung in Leipzig. I. I. Weber, Verlagsbuchhandlung u. xylograph. Anstalt in Leipzig. Weidmannsche Buchhandlung in Berlin. Louiv Westhausser, Verlagsbuchhandlung in Paris. T. O. Weigel, Verlagsbuchhandlung in Leipzig. Wezel L Naumann, Chromolithographische Anstalt in Leipzig. Georg Wigand, Verlagsbuchhandlung in Leipzig, vr. G. Wustmann, Oberbibliothekar in Leipzig. Victor v. Zabern, Buchhandlung in Mainz. E. Zehl's Verlag in Leipzig. Zum Litterarvertrag mit den Niederlanden. Das »Nieuwsblad voor den Boekhandel« in Amsterdam bringt in seiner Nummer vom 14. Mai d. I. eine Mitteilung des »Nieuwen Rvtterdamer Courants«, derzufolge die deutsche Regierung, nach dem die holländischen Kammern nunmehr den die Lachsfischerei betreffenden Vertrag genehmigt haben, nicht mehr so viel politisches Gewicht als früher auf den Litterarvertrag mit Holland legte. Es heißt weiter: »Angesichts des starken und allgemeinen Widerstandes, welchem dieser Vertrag in Holland begegnet, und in der Voraus setzung, daß vielleicht später eine internationale Regu lierung dieser Angelegenheit zwischen allen Staaten möglich ist, scheint die Regierung in Berlin nicht geneigt, dieses Litterarvertrages wegen die gegenwärtig bestehenden ausgezeichneten Beziehungen mit dem Haag irgendwie zu gefährden.« Hierzu wäre zunächst zu bemerken, daß sich die deutsche Re gierung in völliger Übereinstimmung mit der holländischen darüber befindet, daß der Litterarvertrag eine Notwendigkeit und seine An nahme seitens der holländischen Kammer nur eine Frage der Zeit ist. Die holländische Regierung hat in dieser Sache ganz und voll ihre Schuldigkeit gethan, und von einer Trübung der Beziehungen zwischen dem Haag und Berlin kann unseres Erachtens keine Rede sein. Anders liegt die Sache mit dem holländischen Buch handel, der die holländische Tagespresse beherrscht und durch diese zu seinen Gunsten einen derartigen moralischen Druck auf die öffentliche Meinung und mittelst dieser auf die Mitglieder der zweiten Kammer ausübt, daß die holländische Regierung es für gut findet, den Vertrag zur Zeit noch nicht der Entscheidung der Kammer zu unterbreiten. Das Ansehen der holländischen Regierung gestattet es in dieser Sache nicht, sich von der eigenen Kammer ein »Nein« zu holen; es wäre das ein empfindlicher Schlag für das Ansehen des Landes. Damit erklärt sich die Verzögerung der Sache sehr leicht, und auf ein etwas längeres Warten kommt es ja jetzt nicht mehr an, nachdem sich die beiden Regierungen völlig geeinigt haben. Eine Störung der guten Beziehungen, und zwar eine gründ liche, findet nur statt zwischen den holländischen und den deutschen Autoren, wenn der dortige Buchhandel noch immer auf seinem sonderbaren Standpunkt in der Frage des Übersetzungsrechtcs verharrt. Der Hinweis auf den internationalen, den sogenannten Berner Vertrag, ist ein Schachzug, berechnet, die öffentliche Mei nung irre zu führen. Das »Nieuwsblad« weiß sehr gut, daß Holland in Bern sich der Abstimmung enthalten hat, und daß der holländische Buchhandel, resp. die Presse dort gegen den inter nationalen Vertrag in derÜbersetzungsfrage eben so Stellung nehmen wird, wie es bei dem Vertrage mit Deutschland geschieht. Wozu also der Hinweis darauf? ! Bei uns weiß man genau, wie sehr bereits seit Jahren die guten Beziehungen zwischen Autoren und Verlegern, wie Komponisten in Deutschland und Holland ge stört sind! Die werden sich erst wieder bessern, wenn die Regie rungsvorlage in Holland angenonimen ist. O. M. MiSrellen. Ausstellung in der Buchhändlerbörse. — Wir freuen uns, unseren Lesern mitteilen zu können, daß die heurige Buch händlermesse wieder eine sehr interessante Ausstellung bringt, welche am Sonnabend den 22. eröffnet und am 25. Mai geschlossen wird. Die Besichtigungszeit der im kleinen Saale der Buchhändler börse aufgestellten Sammlung ist von 9 Uhr früh bis 4 Uhr nach mittags. Ausgestellt ist die berühmte Sammlung von Bücherorna menten des Herrn A. F. Butsch in Augsburg, des Herausgebers der »Bücherornamentik der Früh- und Spätrenaissance«, die einen so gewaltigen Einfluß auf die Geschmacksrichtung ^unserer Zeit geübt hat und noch übt. Die über 2000 Blätter umfassende Samm lung, nur aus ausgewählten Originalen bestehend, umfaßt Alphabete der Gotik wie Renaissance, Titelbordüren, Buchdruckersignete rc. nnd ist für das Studium der Bücherausschmückung jener Zeit von fundamentaler Bedeutung. Die hier getroffene, unter Glas befind liche Auswahl ist von bestrickendem Reiz und wird gewiß einer der Hauptanziehungspunkte für die hiesigen wie für die zur Messe ein getroffenen Buchhändler sein. Die Ausstellung ist für jedermann zugänglich und möchten wir zu recht zahlreichem Besuche hiermit Anregung gegeben haben. Aufgefundene Handschrift. — Aus Würzburg erfahren wir, daß vor kurzem in der dortigen Universitätsbibliothek ein wichtiger Handschriftcnfund gemacht wurde. Herr Stndienlehrer vr. Schepß hat nämlich in einer aus dem fünften Jahrhundert stammenden Uncialhandschrift elf Traktate gefunden, in welchen der bisher als verloren geltende Schriftsteller Priscillian mit unver kennbarer Gewißheit vorliegt, welcher als Sektierer im Jahre 385 zu Trier auf Befehl des Tyrannen Maximus als erster »Ketzer«, welcher die Todesstrafe erlitt, hingerichtet wurde. Vortrag. — Im Verein für die Geschichte und Alterthums kunde von Erfurt hielt am 15. d. unser geschätzter Mitarbeiter Herr I. Braun einen anregenden Vortrag über Büchercensur und Preßverhältnisse in Erfurt seit dem Mittelalter und bot in demselben eine Fülle interessanter, zu einem Ganzen verflochtener Einzelheiten, welche ein glänzendes Zeugnis für den Sammelfleiß des Vortragenden ablegen. Nach einer kurzen Einleitung über den Ursprung der Censur überhaupt wandte sich der Redner den bezüglichen Verhältnissen Erfurts im besonderen zu und berichtete, wie es zuerst der Erzbischof Berthold von Mainz gewesen, welcher im Jahre 1486 durch einen besonderen Befehl, in welchem alle Herausgeber von un sittlichen oder sonst schädlichen Büchern mit Strafen bedroht wurden, die Censur in Erfurt einführte. Sprach sich dieses Verbot auch in erster Linie gegen die Verbreitung unsittlicher Schriften aus, so richtete es sich doch wohl hauptsächlich gegen die reformatorischen Bücher Luthers und seiner Anhänger, wofür Beweis genug ist, daß die Drucker derartiger Schriften schließ lich nicht mehr wagen konnten, ihre Namen auf ihre Druckwerke zu setzen. Mit der Zeit gelangte das Recht der Censur in die Hände des Rates der Stadt selbst, welcher dieses Amt anfangs in der Vertretung des Erzbischofs von Mainz, später aber selbständig und auf Grund eigener Verordnungen ausübte.
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