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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.05.1878
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1878-05-06
- Erscheinungsdatum
- 06.05.1878
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- Deutsch
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1776 Nichtamtlicher Theil. ^5 104, 6. Mai. wird uns jetzt durch den Millaud'schen Bericht darüber eingehende Auskunft gegeben. Die Protokolle und Entscheidungen dieser Com mission sind zum größten Theile aufgefunden worden und aus den betreffenden acht Bänden erhellt zur Genüge, weß Geistes Kind sie gewesen. Aengstlicher und engherziger, naiver und lächerlicher, illoyaler und chicanöser hat sich wohl nie zuvor eine Censurbehörde gezeigt. Aus allen Gebieten der Literatur fand sie Autoren für ihre Proscriptionslisten, und es waren wahrlich nicht die schlechtesten, welche sie verpönte. Rabelais, Montaigne, Fsnelon, Montesquieu, Voltaire, Bernardiu de St. Pierre, Chateaubriand, Victor Hugo, Lamartine, Louis Blanc, Michelet figuriren unter den Verbotenen neben EugöneSue, Mme.Girardin, Dumas, Edmonde About, Daniel Stern, Erckmann-Chatrian, Emile Augier und Scribe. Einige davon allerdings nicht mit allen ihren Werken, neben den Naturforschern Figuier und Guillemin, neben Macaulay Hippokrates (!) und Schiller, und dazu z. Th. mit Motiven, welche von Sottisen voll sind. Aerger konnte die Censur wohl nicht getrieben werden. Von manchen Werken wurden einige Hefte proscribirt und diesen sonnt die Colportage mittelbar entzogen. Fürwahr, wenn französische Blätter dieser Commission jetzt Adjectiva wie dumm und frech zu- ertheilen, geben sie der Wahrheit einen zwar starken, aber doch zu treffenden Ausdruck. Wer die Belege dafür will, findet sie in dem mehrfach erwähnten Commissionsbericht zur Genüge. Daß dabei die moralisch bedenklichsten Machwerke zugelaffen wurden, wenn sie nur der Napoleonischen Dynastie schmeichelten, ist fast überflüssig, zu erwähnen. Für uns Deutsche haben diese Censur-Ungeheuerlichkeiten zum Glück nur mittelbares Interesse, indessen doch nicht so ganz mittel bar, wie es den Anschein hat. Während wir Frankreich beglück wünschen können, daß ein Theil seines Buchhandels endlich von einer drückenden Fessel befreit wurde, sehen wir in unserer Mitte ein Land noch in derselben gebannt und just in der eben geschilderten französischen. Dieses Land, auf welchem noch jetzt die abscheuliche bourbonistisch-napoleonische Colportagegesetzgebung lastet, ist das deutsche Reichsland Elsaß-Lothringen! Paul Dehn. MiScellen. Zur „Hebung "und,, Erniedrigung "des Sortiments buchhandels. — Die Post brachte mir diese Woche gleichzeitig zwei Briefe, wovon der eine lautet: Wir machen grundsätzlich keine Geschäfte mit Privaten, weshalb wir Sie ersuchen, laut beifolgendem Briefe dem betreffenden Herrn 1 Expl. „Becker's Weltgeschichte" zu liefern rc. Leipzig. Duncker L Humblot. der andere aber also: Ich liesere Ihnen Engelien's Lesebuch in Partien mit 25YH, und sollten sich dortige Buchbinder an mich wenden, so expedire ich denselben mit 20 gs, rc. Berlin. Wilhelm Schultzc. Aufmeine sofortige Erwiderung, daß es überhaupt unrecht ist, nach einem Platze, an welchem sich drei Sortimenter befinden, noch mit Buchbindern zu verkehren, und daß ich überhaupt gerade so viele Exemplare bestellt habe, als am Platze gebraucht werden, sowie, daß ich den hiesigen Buchbindern bereits 15 Yb offerirte, erhielt ich fol gende Erwiderung: Ich werde mich nicht abhalten lassen, trotzdem den dortigen Buch bindern, falls dieselben bestellen, mit 20 gh zu liefern rc. Berlin. Wilhelm Schnitze. Man berechne also die glückliche Lage des Sortimenters, wel cher vor seinem Collegen, dem Buchbinder, 5YH Avance hat; letzterer stellt sich aber noch den Einband um 33zh A> billiger her, und ist dann in der angenehmen Lage, billiger verkaufen zu können, als sein glücklicher College der Buchhändler. Noch etwas! Im Jahre 1875 traf ich in Leipzig mit Hrn. Schultze das mündliche Uebereinkommen' daß ich von seinen Schulbüchern stets nur große Partien beziehen werde, dagegen er sich verpflichte, mir alle Bestellungen der Buch binder aus meinem Sprengel zuzuweisen; ich bezog damals in einem Jahre für ca. 3600 M. Engelien's Leitfaden I. I I. Aus diesen münd lichen Vertrag fußend, machte ich meine letzte Bestellung, worauf die Handlungsweise des Hrn. Wilhelm Schultze. — Ich theile alles Vorhergesagte nur mit, um zu zeigen, wie der Verleger den Sorti menter einerseits unterstützt, und wie derselbe seine Existenz ander seits untergräbt. Worms, April 1878. H. Kräuter'sche Buchhdlg. Julius Stern. Entgegnung. — Hrn. Stern, den ich persönlich nicht kenne, habe ich s. Zt. die Gründe meiner Handlungsweise ihn: gegenüber brieflich mitgetheilt und verzichte, Feind des Haders, auf specielle Erörterung der im Vorstehenden enthaltenen, dem wirklichen Sach verhalt nicht entsprechenden Auslassungen, sowie der etwa noch folgen den Ergüsse des Hrn. Stern im Börsenblatte. Berlin, 1. Mai 1878. Wilh. Schultze. Auch ein Nachdrucksprozeß! — Der seit kurzem in Mainz erscheinende „Neue Generalanzeiger" hatte in seinem Feuilleton unter Quellenangabe aus dem Jahrgang 1865 der Zeitschrift „Om nibus" eine durch etwa sechzig Nummern laufende Novelle von Friedrich Friedrich u. d. T. „Dunkel" abgedruckt, ohne dem Heraus geber des „Omnibus" oder dem Autor hiervon irgend welche Mit theilung gemacht oder Entschädigung geleistet zu haben. Seitens der Staatsbehörde und des Autors wurde nun der Antrag gestellt, den Redacteur des „Neuen Generalzeigers" nach tz. 18. des deutschen Nachdrucksgesetzes zu bestrafen und ihm zugleich eine angemessene Entschädigung zu Gunsten des beeinträchtigten Autors aufzuerlegen, welch letzterer dieselbe aus 75 M. geschätzt hatte. Das Mainzer Gericht constatirte nun zwar, daß hier ein Nachdruck im Sinne des Gesetzes vorliege, ließ indessen den Einwand gelten, daß der Be klagte, der nur ein einfacher Buchdrucker ist, durch die Quellenangabe sich allen weiteren Verpflichtungen enthoben betrachtet haben könne; es sah aber die Entschädigungsansprüche des Klägers damit nicht als ausgeschlossen an und normirte dieselben auf 5, schreibe fünf Mark, so niedrig deshalb, weil der Generalanzeiger nur wenig verbreitet und die fragliche Novelle bereits mehrfach abgedruckt worden sei. Aus Lissabon. In Nr. 71 d. Bl. beklagt sich ein deut scher Sortimenter über die Herren Musikalienverleger, oder vielmehr über einen bei denselben eingerissenen Geschäftsmißbrauch, indem dieselben direct an Private, resp. Musiklchrer, Gesang vereine rc. liefern und denselben den nämlichen Rabatt gewähren, wie dem Sortimenter. Leider bin ich in der Lage, namentlich einigen Verlagsfirmeu Hamburgs denselben Vorwurf machen zu müssen. Nicht genug, daß diese Herren an viele hiesige Private die Erzeug nisse ihres Verlages zu den Nettopreisen übersenden, sondern sie vermitteln als Sortimenter Literatur aller nur möglichen Ver- lagsfirmen Deutschlands und gewähren bis zu 25 H Rabatt, wie man mich durch Vorweisen betreffender Facturen überzeugt hat. Meine Anzeige in Nr. 84 d. Bl. setzt diese Verleger in Kenntniß, daß in Lissabon eine deutsche Sortimentsbuchhandlung besteht, und wird hoffentlich künftighin solcher Schacher unterbleiben (Buchhanf del ist das meiner Auffassung nach nicht). Es ist dies umsomsshr zu wünschen, da ich, um die hiesigen Deutschen zum häufigen Kaufe deutscher Bücher zu animiren, zu den deutschen Or,iginalpre,isen lie^ fere und weder Zoll noch Fracht in Anschlag bringe. Emil Ryser.
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