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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.07.1878
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- Erscheinungsdatum
- 15.07.1878
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- Deutsch
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H5 162, 15. Juli. Nichtamtlicher Theil. 2761 Es sollte mich freuen, wenn diese Zeilen dazu beitragen, die An zahl derjenigen Verlagshandlungen zu vermehren, welche jetzt schon bezüglich einer gediegenen Ausstattung mit gutem Beispiele voran gehen. Der Papierhandel wird es dann wahrlich auch nicht an sich fehlen lassen. Leipzig. Berth. Siegismund. Miscellen. Zur Notiz für die Herren Sortimenter! — Die Firma Hugo Voigt in Leipzig liefert ihren Katalog des landwirtschaft lichen Baar-Sortiments auch an Buchbinder, Krämer, Papier händler rc. und effectuirt auch Bestellungen derselben. Wie weit soll das noch kommen? Wie wird es erst in einigen Jahren aus- sehen? Wäre es nicht dringend nothwendig, derartige Unter nehmungen mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu bekämpfen? Hier könnte dies geschehen, wenn die Sortimenter sich entschließen möchten, von diesem Baar-Sortiment nichts zu beziehen, dann wird es Hrn. Voigt wohl schwer fallen, dieses „landwirthschaftliche Baar- Sortiment" durch Verbindungen mit Buchbindern, Krämern rc. lebensfähig zu erhalten. Man sollte sich auch für den Verlag des Hrn. Voigt aus diesem Grunde gar nicht verwenden, was um so leichter zu umgehen ist, da auf dem land- und forstwirthschaftlichen Gebiete viel verlegt wird. Nehme man die Sache nicht so leicht, sonst entstehen ähnliche Unternehmungen (für Architektur, Natur wissenschaft rc.) und der solide Sortimentsbuchhandel geht seinem Ende entgegen. >1. L. Entgegnung. — Der ungenannte Hr. Einsender möge doch gefälligst mir sagen, wen er als Buchhändler ansieht. Alle Firmen, die in Schulz' Adreßbuch stehen, nicht wahr? Sind darunter keine Solche, die Kausleute, Papierhändler, Galanteriewaarenhändler rc. in der Hauptsache und nebenbei Buchhändler sind? Sind darunter keine Buchbinder, deren erweiterter Bücherbedarf sie ver anlaßt, mit dem Gesammtbuchhandel in Verbindung zu treten, einen Commissionär zu nehmen und Buchhändler zu werden, resp. sich zu nennen? — Wenn wir nur wirkliche gelernte Buch händler nach früheren Grundsätzen für berechtigt halten wollen, direct zu beziehen und Rabatt zu genießen, so muß vorerst die Ge werbefreiheit aufgehoben, Concessioncn, Privilegien, Examen rc. wieder eingeführt werden. So lange unsere jetzigen Verhältnisse gesetzlich bestehen, kann und wird Jeder, der den Buchhandel als Haupt- oder Nebengewerbe gewerbsmäßig betreibt und dessen Geschäftsführung den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches ent spricht, als Buchhändler angesehen werden. Ob ich berechtigt bin oder nicht, an Firmen zu liefern, die noch nicht in Schulz' Adreß buch stehen, wahrscheinlich aber bald darin stehen werden (weil sie in anderen Adreßbüchern, z. B. Leuchs, als „Buchhändler" bezeichnet sind), die ihren Bedarf an Galanteriewaaren, Papier und Büchern zunächst von Leipzig beziehen, darüber werde ich mit einem Anonymus nicht streiten. — Kann in kleineren Städten (Landstädten) ein Buch händler ohne Nebenbranchen bestehen? Nein! Sind nicht die aller größte Mehrzahl der Buchhändler in kleinen Plätzen zugleich Buch binder, Schreibmaterialien- und Galanteriewaarenhändler? Wenn also ein Buchhändler ungestraft solche Nebenartikcl und noch weit andere, Seife, Nürnberger Spielwaaren, Gummibälle rc. rc. führen darf, weshalb soll ein Kaufmann, der mit entsprechenden Artikeln handelt, in Orten, wo Buchhändler nicht existiren, den Büchcrbedarf nicht mit liefern dürfen? Wo fängt der Buchhändler au und wo hört der Kaufmann (Krämer?) auf? Die Grenze möge Hr. ll. bl. recht präcis mir angeben! — Den Rath des Hrn. Einsenders, sich für meinen Verlag nicht zu verwenden, werden wohl nur Wenige zu befolgen sich veranlaßt sehen, denn Jeder verkauft, was er verkaufen kann, und wenn er kann das, woran er am meisten verdient, Haupt-! sächlich aber, was bei ihm verlangt wird! Daß mein Baarsortiment statt bekämpft ebensoviel und noch mehr alsbisherbenutzt wird trotz des vorstehenden Angriffes, dessen bin ich gewiß, denn es ist praktisch und erspart den Herren Sortimentern Mühe und Kosten und liefert schnell, ein nicht zu unterschätzender Vortheil! Daß ähnliche Unternehmungen aus anderen Gebieten entstehen werden, halte ich für sehr wahrscheinlich und für das Allgemeine nur nutzenbringend. Hr. 3. L. sollte lieber sich bemühen, von meinem und anderem Verlag recht viel abzusetzen, statt seine Zeit zwecklosen Angriffen zu widmen. Es wäre gewiß für ihn lohnender. Marienbad, 8. Juli 1878. Hugo Voigt. Zur Verleger-Praxis. — Das bei Adolf Ackermann in München erschienene „Ortslexikon des Königreichs Bayern, heraus gegeben von vr. G. Mayr", kostet gebunden 30 M. Ladenpreis; der Subscriptionspreis betrug, wenn wir nicht irren, 20—24 M., ist aber seit August 1877 zum zweiten Male erloschen. Dem Einsender lag nun dieser Tage ein Document vor, welches bewies, daß der Verleger das Werk ziemlich lange nach jenem Erlöschen um den Preis von 18 M. für ein gebundenes Exemplar (Das fragl. Docu ment hat der Red. Vorgelegen, was selbige auf Wunsch hiermit be stätigt.) an einen Kunden geliefert hat. — Von Hrn. F. A. Brock haus wurde zwar kürzlich ausgesprochen, es könne dem Verleger nicht verübelt werden, wenn er directe Absatzwege aussuchc ünd da bei Preisermäßigungen zugestehe, falls ohne solche der Absatz nicht möglich, und vielleicht haben auch Hrn. A. Ackermann ähnliche Er wägungen geleitet. Einsender ist aber der unmaßgeblichen Ansicht, daß die Brockhaus'sche Auffassung sich keineswegs dazu eignet, als Lehrsatz anerkannt zu werden ; nur der erste Theil, daß der Verleger das Recht hat, selbst Absatzwege zu suchen, kann und wird wohl von Niemand angefochten werden; — daß er aber den Preis ermäßigen muß, wenn ein Abnehmer darauf besteht, dazu zwingt ihn weder ein Richter, noch sein eigener Vortheil, am wenigsten aber die Rücksicht auf seine anderen Abnehmer, seien das nun Privatkunden oder Collegen. Die letzteren sind wohl nicht mit Unrecht der Meinung, jeder Verleger habe gegen sie die Pflicht, dem Publicum unter allen Umständen nur zu solchen Preisen zu liefern, welche auch der Sor timenter gewähren kann. — Entgegnung. — Der Redaction meinen Dank für gütige Mittheilung vorstehender Zeilen! Der ungenannte Verfasser ge braucht sehr vorsichtig die Worte: „wenn wir nicht irren" und hat denn auch — ob wider besseres Wissen, will ich dahin gestellt sein lassen — nicht weniger als vier verschiedene irrige, sehr naive An gaben in einem Athem gemacht, welche ich ihm gründlich richtig stellen werde, sobald er aus seiner Anonymität heraustritt. Ich glaube zwar den Vogel an seiner Feder zu erkennen, aber Anonymi tät in einem solchen Falle ist für mich mit Feigheit gleichbedeutend. Ich kann alle meine Geschäftsmanipulationen offen verantworten. Also Visir herauf, und dann los! A. Ackermann. In Paris hat am 2. ds. ein Internationaler biblio graphischer Congreß in dem Local der bibliographischen Gesell schaft (Rue de Grenelle 84) unter dem Vorsitze des Akademikers Grafen Champagny seine Verhandlungen eröffnet. Der Congreß zerfällt in vier Scctionen mit folgenden Vorständen: Section I. (wissenschaftliche und literarische Bewegung), Präsident: A. Visard, Vicepräsident: Gras Puymaigre; Section II. (volksthümliche Ver öffentlichungen), Präsident: Graf Moustier, Vicepräsident: Marquis de Biencourt; Section III. (Bibliographie im eigentlichen Sinne), Präsident: Baron v.Witte,Vicepräsident: v.Barthslemy; SectionIV. Präsident: v. Beaucourt, Vicepräsident: v. Saint-Mauris.
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