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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.07.1878
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 01.07.1878
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- Deutsch
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Gewissen läßt keine Radirungcn zu." Ihm selbst, dem Redner, sei es widerfahren, daß er in einer Sammlung politischer Gedichte Hrn. Barsche, den Minister des Kaiserreichs, zum Gegenstand hef tiger persönlicher Angriffe machte. Später sei ein Sohn dieses Mannes in dem ehrenvollen Kampfe für das Vaterland gefallen, und nun hätte Redner wohl gern den gebrandmarkten Namen Baroche aus seinen Gedichten streichen mögen: wie wäre das aber möglich gewesen? Er habe höchstens dafür sorgen können, daß die betreffen den Gedichte mit seinem Wissen niemals öffentlich vorgetragen wür den. In diesem Sinne sei das literarische Eigenthum allerdings, wie seine Gegner behaupten, unfaßbar. Mit dem Tode des Autors höre es, abstract genommen, gänzlich aus. Hier trete nun eine dritte Person hinzu: der Erbe. Ein Recht, über die Geistesschöpfungen des Erblassers zu verfügen, habe dieser nicht, da er eben geistig ein anderer ist: nicht eine Sylbe dürfe er an dem hinterlassenen Werke streichen, verändern oder gar der Gesellschaft vorenthalten. Nur eine praktische Billigkeitsrücksicht könnte hier in Frage kommen: es dürften sich nicht andere Individuen an dem Werke bereichern, ohne daß der juristische Erbe mindestens einen bescheidenen Antheil, also etwa 5 bis 10 Proc. an dem Gewinn, hätte. Es soll sich, sagt dann die Gesellschaft, der Fall nicht wiederholen, daß die Enkel eines Genies, welches zufällig kein Privatvermögen hinterlassen hat, betteln gehen. Die Lösung sei also eine ungemein einfache: nach dem Tode des Autors kann jeder Buchhändler bei der Behörde die Anzeige machen: er wolle das Werk in irgendwelcher Form vervielfältigen; von seinem nachgewiesenen Gewinn hat er dann jene kleinen Quoten an die Erben oder Rechtsnachfolger abzutragen. Die Rede Victor Hugo's machte aus den Congreß, ohne gleich Jedermann zu über zeugen, doch einen so tiefen Eindruck, daß er beschloß, sie dem Druck zu übergeben und seinen weiteren Berathungen zu Grunde zu legen. Für jetzt wurde nur der erste Satz: „Das Recht des Autors u. s. w. ist ewig", mit überwiegender Mehrheit angenommen. (Allg. Ztg.) Zur Rechtfertigung. Der Ton, welchen Hr. Klasing in seiner „Abwehr" angeschlagen hat, erlaubt es mir nicht, mich seiner Adresse zu bedienen, und wende ich mich mit Nachstehendem an die Leser des Börsenblattes. Meine Behauptung beruhte auf einer mir von sehr achtbarer Seite (auf Wunsch steht befreundeten Firmen der Name zur Ver fügung) gewordenen Mittheilung; ehe ich dieselbe niederschrieb, habe ich nochmals gefragt, und wurde mir die Auskunft, daß für die Wahr heit eingestanden würde. Ich erwähnte übrigens in einem directen Briefe vom 4. Mai die Ausschlußangelegenheit; in der Antwort vom 8. Mai hat Hr. Klasing meinen Vorwurf nicht entkräftet, weshalb ich mich dann allerdings im Rechte glaubte, in meiner Entgegnung die Sache mit zu verwerthen. Wie sich die Angelegenheit jetzt herausstellt, sind die Facta leider vermengt worden. Wegen des Ausschlusses bin ich eines Besseren belehrt worden, und gestehe ich den Jrrthum, welcher meinerseits unabsichtlich ge schehen, gern zu; bezüglich der Rabattfrage ist mir Material in Aus sicht gestellt, nach Eintreffen desselben folgt mein letztes Wort in dieser Angelegenheit. Uebrigens war die Bemerkung wegen der jungen Firma höchst überflüssig, da dies die meisten Leser wissen; für die, welche es nicht wußten, gab unsere „Entgegnung" hinlänglich Gelegenheit, sich da- ^ von zu unterrichten. Zum Schluß kann ich nicht unterlassen, den Herren Verlegern, welche mich durch Wort und Schrift ermunterten, ruhig in der bis herigen Weise weiter zu arbeiten, herzlichsten Dank zu sagen. Leipzig. Julius Drescher, Firma: Böhme L Drescher. Hg,8 R>6iv1l8 kostKsdisb. lopoZraxibisob-statistiLLbss Hanätmob kür ckls Rsivbs-Losk- anck l'sls^rapbsn-Anstalten Osntsob- lanckii. lu rvvsi Iböilsn. gr. I>ox.-8. I. Ibl. 953 8. II. Ibl. 263 8. Lerlin 1878, v.0s<:Icsr's V8rIaA,Na.rguarcktL8obsneb. Lrsig 15 U. Der erste Theil des vorliegenden Werkes enthält die Beschrei bungen sämmtlicher einzelnen Postorte innerhalb des deutschen Reichs-Postgebietes. Die Beschreibungen stützen sich auf die aus den zuverlässigsten Quellen geschöpften amtlichen Mittheilungen der Verkehrsanstalten selbst über Lage, Bodenbeschaffenheit, Klima, Einwohnerzahl, Bekenntniß und Erwerbsverhältnisse. Gewerbe, Handel und Verkehr sind eingehend berücksichtigt. Bei bedeuten deren Orten ist das Wichtigste aus ihrer Geschichte in gedrängten Umrissen erwähnt und der allgemeinen Bauart, der hervorragen deren Kunst- und Baudenkmäler u. s. w. gedacht. Den Schluß der Beschreibungen bildet die Aufzählung der vorhandenen Behörden, Lehr- und anderen öffentlichen Anstalten, der Post-und Telegraphen- Anstalten des Orts, sowie der Postverbindungen. Die Reihenfolge der Orte ist innerhalb der einzelnen Staaten, für Preußen auch innerhalb der Provinzen, alphabetisch geordnet. Die hierdurch ent standenen Abschnitte sind mit gedrängten Darstellungen der geschicht lichen und politischen Entwickelung, sowie der allgemeinen Verhält nisse der einzelnen Länder und Provinzen eingeleitet. Bei dieser Anordnung des Stoffes ist indessen auch der Zweck eines handlichen Nachschlagebuches durch ein am Schluffe des ersten Theiles enthal tenes alphabetisches Ortsverzeichniß mit Angabe der Seiten gewahrt. Der zweite Theil aber enthält statistische Uebersichten über den Post - und Telegraphenverkehr. So gleichmäßig durchgeführte und so eingehende Nachrichten über alle bedeutenderen Orte des Reichs-Postgebietes finden sich unseres Wissens bis jetzt in keinem der vorhandenen geographischen oder anderen derartigen Hilfsbücher in gleich handlicher Form ver einigt. Wer sich über die näheren Verhältnisse eines Ortes in seinen verschiedenen Beziehungen aus der Literatur genauer zu unterrich ten wünschte, war bisher auf eine weitläufige Zusammenhaltung der verschiedenartigsten Quellen angewiesen. Das vorliegende Buch bie tet in lexikographischer Gründlichkeit zuverlässige Aufschlüsse über das Gewünschte. So wird dasselbe auch in den Kreisen des Buch handels als ein bisher schmerzlich entbehrtes Verkehrshilfsmittel sicherlich willkommen sein. Misccllcn. Zur Goethe-Literatur. — Wir sind in der angenehmen Lage, unsere kürzlich an dieser Stelle veröffentlichte Notiz über eine der Datirung und dem Nachweise Goethe'scher Briefe gewidmete Arbeit des verstorbenen Elsterberger Buchhändlers C. A. Diezel heute durch weitere Mittheilungen ergänzen zu können. Diezel's „Verzeichniß" ist in den Besitz der Firma Gustav Hempel in Berlin noch bei Lebzeiten des Verfassers übergegangen; sein Tod wird die Veröffentlichung des Werkes nicht aufhalten. Jene Firma, deren wohlfeile Goethe-Ausgabe, besorgt von Düntzer, v. Löper, v. Biedermann u. A., als vortrefflich anerkannt ist, fügt ihren Ver diensten um unfern großen Dichter durch die Publication des Diezel'- schen Verzeichnisses ein neues hinzu, und wer den greisen Verfasser gekannt hat, wer von der liebevollen Sorge weiß, womit er Jahr um Jahr pietätreich und unermüdlich für sein Schoßkind, sein Verzeichniß, sorgte, wird sich mit uns freuen, daß so viele Hin gebung und Mühe nun doch noch der Forschung zu gute kommen wird. vr. S. Q.
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