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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.06.1878
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- 26.06.1878
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- Deutsch
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^ 146, 26. Juni. 2491 Nichtamtlicher Theil. klaren Vorsatz geschehen sein sollte, dem Buchstaben des Erkennt nisses nach Kosten erstatten soll, welche aus einer ganz befugten, wenn auch ergebnißlosen Rechtsverfolgung entstanden sind. Wir widersprechen ganz entschieden der Behauptung, daß dies der Sinn des Gesetzes sei. Wenn man aber die irrige Auslegung beibehalten will, daß dem Denunciaten nicht sämmtliche Untersuchungskosten zur Last gelegt werden konnten, dann ist dies einer der dringendsten Fälle, in denen der Staat nicht bloß einen Theil, sondern sämmt liche Kosten des ganzen Prozesses tragen, daß in solchem Falle für den Denuncianten die Rechtsverfolgung unentgeltlich sein muß, weil es keinem Zweifel vom Standpunkte der Gesetzgebungspolitik aus unterliegt, daß der Staat die Rechtsverfolgung nicht erschweren, den Verletzten davon nicht durch die Furcht, zum ersten Schaden den zweiten: die Kosten fügen zu müssen, von dem Betreten des Rechts wegs abhalten darf. Wir fordern demnach insofern eine unentgelt liche Justiz, als der nicht leichtsinnig Klagende kostenfrei ausgehen muß, wenn der Angeklagte, wegen Mangels des Schuldbeweises, der aber nicht im Klagenden liegt, nicht mit Tragung sämmtlicher Kosten belastet werden soll; namentlich, wenn auch der Entlastungs beweis nicht vollständig geführt ist. Zur Abwehr. In Nr. 134 des Börsenblatts versuchen es die Hrn. Böhme L Drescher, ihrer Entgegnung dadurch Nachdruck zu geben, daß sie uns selbst der Rabattschleuderei zeihen, so daß, wie es dort wörtlich heißt, „der Rheinisch-westphälische Kreisverein sich genö- thigt sah, dieserhalb die Firma Velhagen L Klasing in die Acht zu erklären". Wir haben infolge dessen an den verehrlichen Vorstand des Rheinisch-westphälischen Kreisvereins das Ersuchen gerichtet, zur Steuer der Wahrheit das Sachverhältniß amtlich darzulegen, und darauf folgende Antwort erhalten: Herren Velhagen L Klasing in Bielefeld. Ihr gefälliges Schreiben an den Vorstand des Rheinisch-westphäli- fchen Kreisvereins vermag ich auf Grund der z. Z. in meinen Händen befindlichen Acten des Kreisvereins von 1858—60 dahin zn beantwor te», daß allerdings damals die Streichung Ihrer w. Firma aus der Liste der Vereinsmitglieder erfolgte, jedoch nicht wegen zu hohen Rabatt gebens, sondern weil Sie damals Bedenken trugen, eine auf Grund des Statuts von allen Mitgliedern erbetene Erklärung abzugeben, betreffend die Sistirung des Verkehrs mit drei vom Verein ausgeschlossenen Fir men. Aus Grund des damaligen Statuts mußte sonach die Streichung Ihrer w. Firma stattfinden, und es wurde dies den Mitgliedern im Geschäftsbericht vom 12. October 1860 mitgetheilt rc. rc. Kreuznach, 21. Juni 1878. R. Voigtländer sen., z. Z. Vorsitzender des Rhein.-westph. Kreisvereins. Hiernach ist jene Behauptung der Hrn. Böhme L Drescher nicht mehr und nicht weniger als eine Unwahrheit, allerdings mit an- erkennenswerther Dreistigkeit vorgebracht; anerkennenswerth deshalb, weil jene Thatsache um 18 Jahre, also weit vor der ge schäftlichen Erfahrung der noch jungen Firma Böhme L Drescher (gegründet laut Adreßbuch im October 1875) zurückliegt, und es sonst wohl Gebrauch, jedenfalls rathsam ist, sich, bevor man solche Anschuldigungen in die Welt hineinschreibt, erst genauer zu informiren. Bielefeld, 24. Juni 1878. Velhagen L Klasing. Misrellen. Zur Stuttgarter Abrechnung. — Die in Nr. 118 des Börsenblattes berührte Angelegenheit der beabsichtigten Verlegung der Generalversammlung des Süddeutschen Buchhändlervereins auf den Sonntag hat am 17. ds. ihre Erledigung gefunden. Auf eine porgängige Aufforderung von Paul Neff und I. F. Steinkopf an die (232) Mitglieder des Süddeutschen Buchhändlervcreins haben sich 113, darunter 103 auswärtige, gegen jenen Antrag erklärt, also von den auswärtigen die große Mehrheit. Diese schriftlichen Er klärungen hatten aber nicht gesetzliche, sondern nur moralische Gültigkeit, weil nur die persönlich Anwesenden Stimmrecht haben; cs war also dieAbstimmung entscheidend. Bei dieser waren 42 Stim men, meist Stuttgarter, für den Antrag auf Verlegung auf Sonntag, 28 gegen den Antrag, also für Belassung am Montag; da aber Zweidrittel-Mehrheit erforderlich gewesen wäre, so fiel der Antrag und der Sonntag bleibt frei. Schließlich waren auch die Stimmen für den Antrag mit diesem Ausgang zufrieden, da die Verhandlung klar stellte, daß eine Majorisirung durch die Anwesenden den Bestand des Vereins in Frage gebracht hätte. Am 16. Juni fand in Hannover die neunte Generalversamm lung des Deutschen Buchdruckervereins unter Vorsitz von Hrn. vr. E. Brockhaus statt. Vor Eintritt in die Tagesordnung bekundete die Versammlung ihre Gesinnungen gegenüber den Atten taten auf die Person des Kaisers durch Absendung eines ent sprechenden Telegrammes an den Kronprinzen. Ferner wurde fol gende Resolution cinstimmig angenommen; Der Deutsche Buchdruckerverein erklärt es für eine Pflicht seiner Mitglieder, den socialdemokratischcn Gesinnungen und Agitationen unter den von ihnen beschäftigten Arbeitern entgegenzuwirken, insbesondere sie von der Betheiligung an socialdemokratischen Vereinen und Versamm lungen abzumahnen, und falls dies ohne Erfolg, Kündigung und Ent lassung auszusprechen, um dagegen Arbeitern, welche sich von solchen dem Staate und der Gesellschaft gefährlichen Bestrebungen fern halten, Beschäftigung zu geben. Die meisten Gegenstände der Tagesordnung: der Geschäfts bericht des Vorsitzenden, welcher über die Vorkommnisse innerhalb des Vereins und die sonstigen denselben interessirenden Fragen Mittheilung machte; der Rechenschaftsbericht des Cassirers, welcher die finanziellen Verhältnisse des Vereins in einem günstigen Lichte erscheinen ließ; das Budget für 1879, welches die bisherigen Positionen in Einnahme und Ausgabe im Wesentlichen beibehielt; die Ergänzungswahlen in den geschäftsführenden Ausschuß, welche die Wiederwahl der Hrn. Wilhelm Volkmann und Naumann (Leipzig) ergaben; endlich die Bestimmung des Ortes der nächsten Generalversammlung, die auf Berlin fiel, — wurden rasch erledigt. Bei der hierauf folgenden Frage über den infolge des Beschlusses der vorjährigen Generalversammlung von einigen Kreisen gestellten Antrag auf Revision des Tarifs vom 1. Juli 1876 wurde zunächst beschlossen, die Verhandlung und Beschlußfassung nur innerhalb des Kreises der Vereinsmitglieder stattfinden zu lassen. Als Resultat derselben können wir mittheilen, daß mit überwiegender Majorität beschlossen wurde: 1) Der von Seiten der Prinzipale gestellte Antrag auf Revision des Tarifs vom 1. Juli 1876 ist formell richtig gestellt. 2) Falls bis l. Juli laufenden Jahres ein neuer Tarif nicht vereinbart und an genommen wird, verlieren die bisherigen Bestimmungen ihre Kraft. Um die Eventualität einer tariflosen Zeit thunlichst zu vermeiden und eine Verständigung mit der Gehilsenichaft womöglich noch herbei zuführen, finden weiter folgende Anträge Annahme: 3) Der bisherige Tarif soll mit Ausnahme einiger Bestimmungen — wie über die Competenz des Einigungsamtes, die Schiedsämter und das gewisse Geld — ferner vom 1. Juli 1878 ab beibehalten werden. 4) Falls bis 1. Aug. 1878 eine anderweite Vereinbarung mit der Ge hilfenschaft nicht zu erzielen ist, hat der Vereinsvorstand seinerseits einen Tarif zu publiciren. Hierbei soll, um das sür wünschenswerth erkannte Prinzip eines Minimaltariss und dessen allgemeine Festhaltung zu sichern — die bei den bisherigen hohen Positionen namentlich in den kleinern Städten nicht oder doch nur mit großen Opfern möglich war — eine Reduction der dermaligen Grundpositionen um circa 162/z Proc. zu Grunde gelegt werden, während in den Localzuschlägen eine den verschiedenen örtlichen Verhältnissen entsprechende Regulirung gesunden werden soll. (Dtsch. Allg. Ztg.) 341*
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