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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.09.1886
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- 1886-09-15
- Erscheinungsdatum
- 15.09.1886
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- Deutsch
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4980 Nichtamtlicher Teil. ^ 213, 15. September 1886. Zwecke wird das sich von der Rolle abwickelnde Papier, bevor es zu den Druckcylindern gelangt, in dem gewünschten Format abge schnitten, worauf die abgeschnittencn Bogen nacheinander zwischen dem Druck- und dem Plattencylinder hindurchgeführt werden. Der hierzu erforderliche Mechanismus arbeitet, nach der Versicherung der Erfinder, so genau, daß man die Matrize mit einer Geschwindigkeit laufen lassen darf, welche die Herstellung von 9 —10 000 auf beiden Seiten bedruckten Exemplaren in der Stunde ermöglicht. — Patent Nr. 36 444 endlich betrifft eine Einrichtung zum Wenden des Papiers sowohl in einzelnen Bogen, wie in endloser Gestalt. Max Retter in Cannstatt hat sich eine durch größte Einfach heit und geringe Größe sich auszeichnende Rotationspresse für nicht endloses Papier patentieren lassen (Nr. 36 579), welche sich außerdem darin von den bisherigen unterscheidet, daß der Platten cylinder sich ununterbrochen dreht, während der Druckcylinder periodisch stillsteht. Dadurch wird ermöglicht, daß auf der Maschine jedes Format bis zur Maximalbogengröße, welche dem ganzen Um fang des Plattencylinoers gleichkommt, gedruckt und für jeden Bogen ein- bis viermaliges Aufträgen von Farbe auf die Form be wirkt werden kann. Interessant ist auch die Zinkdruck-Rotationspresse von Faber L Schleicher in Offenbach (Patent Nr. 36648). Dieselbe ist speziell für die Herstellung des neuerdings in Aufnahme kommen den Zink-Farbendrucks bestimmt, und es besteht die Neuerung im wesentlichen darin, daß der die Zinkplatte umspannende Cylinder die Farbeverreibe- und Verteilungswalzen zweimal passiert, ehe der Druckcylinder seine Umdrehung macht, wodurch ein sehr gleich mäßiges Verteilen und Verreiben der Farbe auf der Zinkplatte und somit ein besserer Farbendruck ermöglicht wird. An die Rettersche Maschine eriniert die der Duplex pniu- tiiiA press Oo. inBattleCreek unterNr.36 592 patentierte kleine Rotationspresse. Bei dieser ist der Papierzuführungsmecha nismus ein ganz anderer. Leider ist aber dieser Mechanismus ohne Abbildung nicht klar zu machen. — Endlich sei der Maschine zum Rändern von Briefbogen erwähnt, die A. Duret in Angouleme unter Nr. 36 749 patentiert wurde. Die Maschine bezweckt, das Glätten der fertig bedruckten Ränder, wohl haupt sächlich von Trauerpapierbogen und Trauerumschlägen, zu er leichtern. Für Schriftgießereien von Interesse sind folgende neue Patente: L. B. Benton in Milwaukee erfand eine Maschine, welche das Schneiden von Schriftstempeln sehr erleichtert (Patent Nr. 36 674), während wir A. M. Barnhart in Chicago eine Schriftgießmaschine (Patent Nr. 36420) verdanken, welche derart arbeitet, daß der durch Ausfüllung des Gußloches im Gieß instrument entstehende Anguß von der Type bereits während des Öffnens der Form abgebrochen und hierauf selbstthätig aus dem Gußloche herausgeworfen wird, wodurch letzteres für den Gnß der nächsten Type wieder frei wird. Einen recht lesenswerten Aufsatz aus der Feder von I. Böck bringt das Archiv für Buchdruckerkunst. Derselbe betrifft den Verkehr zwischen Autor und Verleger und namentlich die leidige Frage des Manuskripts. Am Eingang warnt er nament lich die Verleger vor solchen Autoren, welche es für nötig erachten, ersteren mit der ganzen Idee ihres Werkes gründlich bekannt zu machen und damit dessen kostbare Zeit ungebührlich in Anspruch nehmen. Sodann warnt er, vom Standpunkt des Buchdruckers, die Verleger vor solchen Schriftstellern, die ein Werk erst schreiben, wenn sie einen Verleger gefunden haben, weil diese Schriftsteller in der Regel zu flüchtig schreiben und erst bei der Korrektur gewahr werden, daß ihre Arbeit nicht druckfertig sei. Daraus entstehen dann die endlosen Korrekturrechnungen, die den meisten Anlaß zu Streitigkeiten bieten. Die Schriftsteller sollten es wenigstens Goethe nachmachen, der sich stets genau erkundigte, wieviel er für das Ge strichene dazuschrciben mußte, nm dem Buchdrucker durch neues Um brechen keinen Schaden zu ufügen. — Auch sollten die Autoren stets dafür sorgen, daß das Papier nur einseitig beschrieben wird, sowie anch es mit der Korrektur genauer nehmen. Manche Verleger sün digen übrigens auch hierin und überlassen das Korrigieren der Druckerei. — Es sündigen aber ihrerseits manche Druckereien unter anderem darin, daß sie die Abkürzungen nicht konsequent durchführen. Das Journal für Buchdruckerkunst beschäftigt sich seiner seits mit den Accidenzmanuskripten. Dieselben sind, wie jedermann bekannt, in der Regel sehr mangelhaft, weil die Auftrag geber selten auf den Zeilenfall Rücksicht nehmen. Es entstehen dann, wenn der Drucker sich nicht zu Umstellungen und Verbesse rungen entschließt, schlecht aussehende Arbeiten, die dem Rufe der Druckerei schaden. En -lose Streitigkeiten eutspinnen sich auch hier daraus, daß der Drucker es häufig versäumt, bei Annahme von Accidenzarbeiten einen Aufschlag für nachträgliche Änderungen zu verabreden. Dasselbe Blatt bringt einen sehr interessanten Aufsatz von Voigt über die Wirkung der Farben auf das Auge im Buntdruck. Dem Übelstande, heißt es dort, daß unsere Druck schrift zu klein und zu eng geyalten und daher für die Augen schäd lich sei, suchte man bisher irriger Weise durch Anwendung von gelblichem, lichtgrünem, blauem Papier, sowie von grüner, blauer, brauner Farbe abzuhelfen. Diese Vorschläge vermögen aber dem Übelstande nicht abzuhelfen, ja verschlimmern denselben zum Teil. Das Ideal wäre allerdings weißer Druck auf schwarzem Grunde, doch ist dies nicht zu erreichen und auch kein unbedingtes Er fordernis, da schwarz auf weiß die Augen nicht erheblich mehr angreift. Schädlich sei aber der jetzt übliche graue Druck auf Weiß. Wir können mit unserm jetzigen Schriftmaterial überhaupt nur grau drucken, und wir haben uns darin so hineingelebt, daß wir Schwarzdruck möglichst meiden. Zur Erzielung desselben müßten die Schriften größer und fetter sein und die zarten Haarstriche ver schwinden. Wir müßten zur (lateinischen) Steinschrift (Grotesk) zurückgreifen, die in allen Teilen gleich starke Zeichnung aufweist und jeder unnützen Schnörkelei bar ist. Auch müßte das Weiße zum Schwarzen im richtigen Verhältnis stehen. Ist der Satz zu kompreß, so kommt das Weiß nicht zur Geltung. Damit soll nicht etwa gesagt werden, die Buchdruckfarbe sei nicht schwarz, sondern grau. Ihr gräuliches Aussehen rührt nur daher, daß das Weiß auf die zarte Schrift zu stark wirkt und daß die Farbschicht nicht dick genug ist, um das Papier zu decken. Verkehrt sei es, Grün und Blau oder Braun anweuden zu wollen, weil diese Farben dem Auge wohl thun, und zwar verkehrt, weil diese Farben nicht alle Sehnerven in Mitleidenschaft ziehen, was beim Schwarz der Fall ist. Ebenso verkehrt sei blaues oder grünes Papier, wogegen Chamoispapier angenehm wirkt. Dieses Papier, wie auch das Weiße, dürfe aber niemals bis zum Hochglanz satiniert werden. Nichts sei schädlicher für das Auge, und Drucker und Verleger sollten überhaupt ausschließlich mattes Papier verwenden, ein Wunsch, dem wir uns anschließen. Voigt redet also derAnwendung einer sich der Grotesk nähernden Schrift das Wort, wohlverstanden aber der Antiquagrotesk. Eine etwa zu schaffende Groteskfraktur würde, wie er ganz richtig bemerkt, das Auge ebenso anstrengen, wie die gewöhnliche Schrift. Wir möchten weiter gehen und die Behauptung wagen, daß es der durch gehenden Einführung der Groteskschrift nicht bedarf, sondern daß es zur Erreichung des Zweckes schon genügen würde, die schnörkel-
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