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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.08.1885
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1885-08-01
- Erscheinungsdatum
- 01.08.1885
- Sprache
- Deutsch
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Sprechsaal. 3583 176, 1. August. Sprechsaal. Ein Mißstand im Sortimentsbuchhandel und mögliche Abhilfe. Einen Fall, wie er in jeder Sortimentsbuch handlung vorkommt, oder einmal vorgekommen ist, welcher dem eifrigen Sortimenter immer Ärger bringt, oft Verlust, manchmal Verlust eines geschätzten Kunden, erlaube ich mir in nachstehenden Zeilen zu behandeln; auch möchte ich einige Vorschläge machen, wie mir Abhilfe möglich scheint. Die Sache ist folgende: Ein Kunde bestellt und wünscht mit direkter Post ein Werk; der Sortimenter läßt die Bestellkarte pünktlich abgehen. In der nach der geographischen Lage des Verlagsorts möglichen Frist erfolgt keine Zusendung, keine Antwort; obgleich aus der Bestellkarte ausdrück lich vorgemerkt ist: »falls sofortige Expedition nicht möglich, erbitte Nachricht per Postkarte«, Trotz Reklamation, ja wiederholter direkter Reklamation ersolgt einfache Zusendung über Leipzig mit Postpaket, manchmal per Fracht sendung nach 10—20 Tagen, vielleicht auch in etwas kürzerer Frist per Kommissionär Nach richt, daß der Artikel vergriffen sei u. s. w. Der Kunde, welcher entweder ungeduldiger Natur ist oder das Buch nur zu einem bestimm ten Termin gebrauchen kann, erachtet sich in zwischen nicht mehr gebunden, verlangt das Werk selbst direkt und ist nach Eintreffen des Buches beim Sortimenter bereits im Besitz; oder der Termin, in welchem er es brauchte, ist vorüber; er verweigert jedenfalls die Annahme, Er glaubt sich vom Sortimenter nachlässig be handelt, wechselt daher, und der Sortimenter verliert einen Kunden, Manche der Herren Ver leger nehmen bar Verlangtes nicht zurück, und nun ist das Facit der Operation wie folgt: Viel Verdruß um ein meist wenig bedeu tendes Geschäft, Verlust eines Kunden, und in ganz unfreiwilliger Weise ist das Lager um einen oft ganz unverkäuflichen Ladenhüter ver mehrt, welcher mit besonderen Anstrengungen und Kosten ins Haus geschafft wurde. Dies ist die Thalsache, welche wohl schon in jedem Sortimentsgeschäste vorgekommen ist, und zwar aus dem Grunde, weil der direkte Postverkehr willkürlich und nicht nach festen Normen behandelt wird, wie sol ches doch durchaus notwendig wäre. Es dürste der Mühe wert sein zu untersuchen, ob dieser Fall Vorkommen muß und ob er nicht vermie den werde» kann. Die Sache ist nm so ernster, als hier augenscheinlich ein Mißstand vorliegt, welcher dem Buchhandel keineswegs zur Ehre gereicht, sondern denselben beim Publikuni dis kreditiert, Es ist ein ernster Mißstand, daß ein Kunde, welcher ein Werk zu einem bestimm ten Tage haben muß, durch de» Buchhändler sich dasselbe nicht mit Sicherheit beschaffen kann, ja daß derselbe nicht einmal genau zu berichten im stände ist, warum dies unmöglich war. Unstreitig sind diese Mißstände auch der Reichs-Postverwaltung bekannt, und wcnn dieselbe, wie neulich verlautete, studieren läßt, inwieweit Poftverwaltungcu anderer Länder sich mit Buch handel beschäftigen, so ist die Möglichkeit vor handen, daß die deutsche Reichspost eines Tages mit einem Vorschläge au das Publikum heran tritt, in bestimmten Fällen sich der Vermittlung der Postämter zu bedienen. Durch diese empsängt der Besteller sicher in der vorschriftsmäßigen Zeit Artikel oder Nachricht, Weit entfernt, der Postverwaltung Vor würfe zu machen wegen solcher Übergriffe im Interesse des Publikums, muß man sie loben, da der Buchhandel sich unsähig erweist, seine Mission in bestimmten Fällen zu erfüllen. Am Buchhandel ist es, rechtzeitig Mängel abzu- schaffen durch Benutzung der vorzüglichen Post einrichtungen; dann nur sind wir berechtigt, über Eingriffe zu klagen und vorkommenden Falles auch dagegen zu agitieren. Ich habe übrigens die Überzeugung, daß, wenn der Buch handel als solcher Vorschläge und Wünsche für gewisse, häufig wiederkehrende Bedürfnisse an die K Reichs-Postverwaltung genügend und ein gehend motiviert gelangen lassen würde, er dieselbe bereit fände, besondere Erleichterungen da eintreten zu lassen, wo es offenbar im Interesse des geistigen Verkehrs wünschenswert wäre. Dazu gehört freilich eine frische und kräftige Initiative von seiten des Buchhandels, Nachdem ich die Herren Kollegen auf eine recht wunde Stelle aufmerksam gemacht, erlaube ich mir, bei der immer wachsenden Bedeutung des Postverkehrs nachstehend einige Andeutungen zu machen, wie derselbe korrekt im Dienste des Buchhandels zu verwenden wäre. Das wichtigste scheint mir zunächst die Her stellung einer Liste derjenigen Sortimenter, sür welche der betreffende Kommissionär eine Ga rantie übernimmt, direkt und bar Verlangtes bei Vorzeigung der Barfaktur, mit Bestellzettel versehen, sofort einzulösen. Zur Aufstellung einer solchen gedruckten Liste müßten die Herren Sortimenter ihre Herren Kommissionäre veran lassen, Dieselbe ist nur für den laufenden Monat giltig, wird gegen Ende jeden Monats revidiert und gegen die Herstellungs kosten rechtzeitig nur an diejenigen Verleger zum I, jeden Monats gesandt, welche ihre Be reitwilligkeit angezeigt haben, in später ange gebener Weise direkte Bestellungen zu behandeln resp. zu expedieren. Der Besitz einer solchen Liste scheint mir für die Herren Verleger hinlänglich wünschens wert, um gern die kleinen Opfer, welche von ihnen verlangt werden, zu bringen, — Das Objekt der in Frage stehenden Garantie des Kommissionärs für einen Monat ist wiederum so gering, daß es jedem soliden Sortimenter leicht werden wird, von seinem Kommissionär in die Liste ausgenommen zu werde». Nur sehr selten wird es sich bei solchen Sendungen um größere Beträge handeln. Nachdem die Interessen der Verleger in solcher Weise sicher gestellt wären, würde es sich darum handeln, eine Liste derjenigen Verleger zu erhalten, welche sich ausdrücklich verpflichten, direkte Bestellungen der in obiger Sortimenter liste ausgenommeneu Firmen so zu behandeln wie folgt: Alles von dem Sortimenter mit Post direkt Verlangte, wird mit nächster Postwendung in der aus der Bestellkarte angegebenen Weise effektuiert. Bei Schwierigkeiten (wie: vergriffen, nur von Leipzig versandt, in anderen Verlag überge gangen re. re.) giebt der Verleger sofort direkt Nachricht; meist kann dies mit gedruckter Karte (3 Pscnnige) geschehen. Der Besteller hat mit Bestimmtheit mit wendender Post das Be stellte oder Nachricht zu erhalten. — Manche der Herren Verleger behandeln schon längst direkte Bestellungen in dieser Weise; das Opfer ist so gering, daß nur ausnahmsweise Verleger sich weigern werden, diese Verpflichtung zu über nehmen. Die Liste dieser Verleger wird auf Kosten der Sortimenter angejertigt und gegen den Kostenpreis ausgeliefert, Ein monatliches Er scheinen ist hier unnötig. Nach Bedürsnis würden Zusätze oder Neudruck erscheinen. Diese Liste wird nur an die oben bezeichneten Sor timenter abgegeben. Ein solches Zusammengehen der Sortimen ter und Verleger würde den soliden Teil des Buchhandels bevorzugen und vielleicht zu man chen Erleichterungen und gemeinsamen Schrit ten führen. Manches scheint mir nach verschie denen Richtungen wünschenswert und nützlich. Gewiß erfordert mein Vorschlag Besprechun gen und Erörterungen, vielleicht treten dabei ganz neue Wege und Mittel zu tage. Damit die Sache aber nicht im Sande ver lausen möchte, erlaube ich mir ganz ergebenst vorzuschlagen: Die , Herren Sortimenter und Verleger, welche ein solches oder ähnliches Vorgehen sür wünschenswert und nützlich halten, richten ihre Zustimmung an den Vorstand des Börsen vereins (zur Entgegennahme wird derselbe ge wiß im Interesse der Sache bereit sein). Kommt eine genügende Anzahl solcher Stimmen zusam men, dann veranlaßt der Vorstand eine Be ratung zwecks Ausführung der Sache, Metz, im Juli 1885, G, Scriba, Zum Contoausglcich. Entgegnung, Der kleine Artikel in Nr, 170 dieses Blattes »Der Contoausgleich« ist von so einseitigem Standpunkt des Verlegers geschrieben, daß auch dem Sortimenter ein kurzes Wort zu der an geregten Frage gestattet sein möge. Daß »der Sortimenter danach strebt, mög lichst viel zu disponieren, um seinen Saldo zu verkleinern,« ist ein Vorwurf, welcher in dieser allgemeinen Fassung den reellen Sortimenter nicht trifft, und der daher nicht widerlegt zu werden braucht. Auch das Märchen vom achtzehn monatlichen Kredit ist längst abgethan. Hingegen würde es im Interesse der ge meinsamen friedlichen Arbeit des Verlegers und Sortimenters liegen, nicht aus reinem Miß trauen die zur Ostermesse gewährten Dispo- nendcn späterhin zu kürzen; den» so lange Fracht und Spesen dem Sortimenter zur Last fallen, wird ihm durch unnötiges Remittieren seine sernere Verwendung geradezu abgeschnitten. Wenn ferner eines oder das andere der später von den Disponenden gestrichenen Bücher nicht zurückkommt, so ist es vom Verleger un recht und unrichtig, gleich absichtlich blinde Disponenden zu vermuten, da das Exemplar doch ebensogut in der Zwischenzeit auf neue Rechnung verkauft sein kann, — Wie viel ge strichene Disponenden zahlt der Sortimenter zu Michaeli, die er erst Lause desselben Jahres abgesetzt hat! Überhaupt gilt auch beim Contoausgleich das alte Sprichwort: »Allzu scharf macht schartig«. - v. —
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