1614 Amtlicher Theil. 94, 24. April. Indem wir alle Mitglieder zur Betheiligung einladen, verweisen wir zugleich auf die für alle hier anwesenden, bei der Hauptversammlung nicht erscheinenden Börsenmitglieder eingeführte Conventionalstrafe. Berlin, Weimar und Leipzig, am 17. April 1878. Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. Adolph Enslin. Hermann Böhlau. Theodor Einhorn. Bekanntmachung. Wir bringen in Erinnerung, daß in Uebereinstimmung mit den Beschlüssen der Generalversammlung von 1874 bei den bis Mittwoch vor Himmelfahrt — diesmal der 29. Mai — auf der Börse erfolgenden Zahlungen ein Abzug von 1 (1 Pf. pr. Mark) gemacht und nur über die wirklich gezahlte Summe quittirt wird. Selbstverständlich wird hierdurch die Frage, ob und welche Bonifikation der Verleger zu gewähren habe, nicht berührt. Alle nach dem 29. Mai erfolgenden Zahlungen werden ohne Abzug geleistet und wollen die geehrten Sortiments handlungen dafür sorgen, daß ihre Zahlungslisten rechtzeitig in den Händen ihrer Commissionäre sind. Berlin, Weimar und Leipzig, den 17. April 1878. Der Vorstand -es Sörsenvereins -er Deutschen Buchhändler. Adolph Enslin. Hermann Böhlau. Theodor Einhorn. Bekanntmachung. Während der bevorstehenden Ostermesse soll wie in früheren Jahren eine am 18. Mai beginnende und am 25. Mai endende Ausstellung von neueu buchhäudlerischen Erzeugnissen in den Parterreräumen der Buchhändlerbörse stattfinden. Mit der Leitung dieses Unternehmens ist von uns Herr Carl Wilfferodt in Leipzig beauftragt worden, und haben wir hinsichtlich der Beschickung dieser Ausstellung und der Ordnung wegen folgende Bestimmungen getroffen: 8- 1. Zulässig sind alle neuen, d. h. nicht vor der letztjährigen Ostermesse erschienenen Erzeugnisse des Buch- und Musikalienhandels, welche sich durch innere oder äußere, das Maß des gewöhnlichen Werkdruckes überragende Ausstattung auszeichnen, Probebogen und Probeblätter (in Mappen) von Pracht- und Bilderwerken, welche in Vorbereitung begriffen sind, literarische Seltenheiten und Curiositäten, endlich Kunstblätter, aber nur insoweit als sie diesen Namen in der That verdienen. Außerdem sollen, soweit es der Raum gestattet, zugelassen werden: Proben von Leistungen der dem Buchhandel verwandten Geschäftszweige, als Schriftgießerei, Buch binderei, Steindruck, photographischer Pressendruck rc., sowie Probeleistungen auf dem Gebiete der graphischen Künste. Ausgeschlossen sind dagegen alle Arten von Maschinen, Instrumenten rc. Ausnahmsweise sollen auch ältere Artikel zugelassen werden, jedoch nur insofern, als sie mit neuen Erscheinungen sich zu einem durch seine Eigenart interessanten Ganzen verbinden. Für fremdländische Erzeug nisse gilt die oben erwähnte Zeitgrenze nicht. 8- 2. Die Sendungen, denen eine Begleitfactur iu äuplo mit Angabe der Ordinär- und Nettopreise beizufügen ist, sind zu richten an Herrn Carl Wilfferodt in Leipzig. 8- 3. Auf den auszustellenden Gegenständen darf der Nettopreis nicht bemerkt sein. Hierher gehörige Anfragen nach den ihm vom Aussteller eingesandten Notizen zu beantworten, ist der von uns mit der Leitung der Ausstellung Beauftragte angewiesen. 8- 4. Vor dem Schluß der Ausstellung, in diesem Jahr am 25. Mai, dürfen die für dieselbe gelieferten Gegenstände von Seiten der Aussteller nicht zurückgcnommen werden. 8- 5. Das Ausstellungslocal darf seitens der Aussteller als Verkaufsstaud für das Publicum nicht benutzt werden. 8- 6. Die Aussteller tragen für die von ihnen ausgestellten Gegenstände die Fracht nach und von Leipzig. Die auszustellenden Gegenstände sind spätestens bis zum 8. Mai an die oben angegebene Adresse einzusenden und im Börsengebäude abzugebeu. Umfangreiche Gegenstände sind mit an nähernder Angabe des Flächenraumes, welcher beansprucht wird, vorher anzumelden. Für später eingehende Gegenstände kann weder die Annahme, noch die zweckmäßige Aufstellung gewährleistet werden. Berlin, Weimar und Leipzig, den 9. April 1878. Der Vorstand -es Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. Adolph Enslin. Hermann Böhlau. Theodor Einhorn.