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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.12.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-12-04
- Erscheinungsdatum
- 04.12.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1913
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13302 Börsenblatt f. d. Dlschn. yuchhanbel. Redaktioneller Teil. 281, 4. Dezember 1913. 4. Die Kartenvertriebsstellen schließen sich jede einzeln selbständig der buchhändlerischen Organisation an und bedienen sich für ihre Geschäfte der Vermittelung einer durch die Landesausnahme zu bestimmenden Leipziger Kommissions- buchhandlung. Bei dieser haben die Kartenvertriebsstellen für ihre eigene Rechnung ein Auslieferungslager für aus dem Buchhandel eingehende Bestellungen zu unterhalten. Die auf dem Buchhändlerwege bestellten Karten werden durch die Kartenvertriebsstellen selbst oder von deren Leipziger Auslieferungslager geliefert. Wenn direkte Lieferung ab Kartenbertriebsstelle vom Buchhandel verlangt wird, so trägt der Besteller das Übersendungsporto. Die für diese Sendungen entstehenden Barsakturen der Karten vertriebsstellen werden aus dem Buchhändlerwege durch den Kommissionär in Leipzig eingezogen. 5. Der Buchhandel übernimmt den Verkauf der Karten an das Privatpublikum zu dem von der Landesaufnahme festgesetzten und bekanntgemachten Ladenpreise, sowohl für unaufgezogene, wie aufgezogene Exemplare auf Grund der Buchhändlerischen Verkaufsordnung; er darf nur außergewöhnliche Spesen dem Besteller besonders in Ansatz bringen. Amtliche Aufdrucke jeder Art auf den Kartenblättern dürfen auf keine Weise unkenntlich gemacht werden, sondern müssen unter allen Umständen auch auf aufgezogenen Karten erhalten bleiben. Der Buchhandel erhält von den Kartenvertriebsstellen einen Rabatt von 25"/„ gegen Barzahlung ab Leipzig. 6. Für die auf dem Buchhändlerwege zu liefernden Karten genügt es, die Bestellung an den Leipziger Kommissionär ohne Angabe der einzelnen Kartenvertriebsstelle zu richten. Direkte Bestellungen sind an diejenige Kartenvertriebsstelle zu richten, zu deren Bezirk die betrestende Karte gehört. Die Unterlagen, aus welchen die Geschäftsbereiche der einzelnen Kartenvertriebsstellen Herborgehen und über haupt alle auf den Kartenvertrieb der Landesausnahme sich beziehenden Drucksachen, wie Verzeichnisse, Zusammen stellungen usw., erhalten die Buchhandlungen unentgeltlich. 7. Die Kartenvertriebsstellen bleiben berechtigt, da, wo die örtlichen Verhältnisse es erfordern, geeigneten Handlungen Karten unter der Bedingung der Einhaltung des festgesetzten Ladenpreises zum Wiederverkauf abzulassen. 8. Die vorstehenden Vereinbarungen treten in Kraft, sobald die Zustimmung seitens der zuständigen Behörden erteilt ist. Die Bekanntgabe der vorstehend getroffenen Abmachungen nebst allen dazu gehörigen Einzelheiten an den Buchhandel übernimmt der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. 9. Hierdurch erledigen sich die im Reichstage im Frühjahr dieses Jahres vorgebrachten Beschwerden gegen die Neu einrichtung des Vertriebs der Generalstabskarten. gez. Karl Siegismund, Erster Vorsteher des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. gez. v. Bertrab, Generalmajor und Ches der Landesaufnahme. Chef der Landesaufnahme. Nr. 5551. Berlin 40, den 28. November 1913. Moltkestr. Nr. 7. Hochverehrter Herr Geheimrat! Es gereicht mir zur Freude, Ihnen Mitteilen zu können, daß unser in Leipzig am 7. Oktober d. I. getroffenes Abkommen nunmehr vom Kriegsministerium genehmigt worden ist. Eine Abschrift des betreffenden Erlasses des Kriegsministeriums vom 23. November 1913 Nr. 441. 11. 13. L. 1 füge ich für die Akten des Büros des Börsenvereins hier bei. Die recht baldige Bekanntgabe der Abmachungen gemäß Ziffer 8 der Verhandlung vom 7. Oktober d. I. an den Buchhandel wäre erwünscht. Den Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Verkaufsversahrens möchte ich abhängig machen von einer Besprechung mit Herrn Fernau, bei der erst sestgestellt werden muß, wann derselbe mit seinen Vorbereitungen fertig sein kann. Herr Fernau ist gebeten worden, recht bald in der Plankammer der Landesaufnahme borzusprechen. Es wäre aber Wohl zweckmäßig bei Bekanntgabe der Verhandlung vom 7. Oktober d. I. die Buchhändler auszufordern, ihren voraussichtlichen Karten bedarf für die nächste Zeit schon jetzt Herrn Fernau anzumelden, damit das Auslieferungslager in Leipzig von vornherein in ausreichender Weise ausgestattet wird. Es ist mir ein Bedürfnis, Ihnen, hochverehrter Herr Geheimrat, bei dieser Gelegenheit noch einmal meinen verbindlichsten Dank für die tätige und erfolgreiche Unterstützung meiner Bemühung um die Herbeiführung einer Einigung mit dem Deutschen Buchhandel zum Ausdruck zu bringen. Ich hoffe, daß auf der Grundlage dieser, in der Hauptsache Ihnen zuzuschreibenden Einigung nunmehr dauernd ein sowohl für den Buchhandel wie für die Landesaufnahme in gleicher Weise nützliches Zusammenwirken möglich sein wird. Mit der Versicherung meiner vorzüglichsten Wertschätzung und Hochachtung bleibe ich, hochverehrter Herr Geheimrat, Ihr gez. v. Bertrab.
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