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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.04.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-04-05
- Erscheinungsdatum
- 05.04.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1913
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Nr. 77. z» oder deren (Raum l-ostet 30 Ps. Bei eigenen Anzeigen zahlen j rr Mitglieder für die Seile 10 "Pf., für '/. 6. 32 M. statt 3S M.. j »»sür'/°6.17 M. statt 1SM. Stellengesuche werden mit 10 Pf. pro e ZZ Seil^berechnet. — In dem illustrierten Teil: für Mitglieder 4 »k «aum!5 IZ.Ä 2S M?. V.°S.'ro W.° jllr Mchl" j ^Mitglieder 40 Pf.» 32 M.. SO Al.. 100 M. — Beilagen werden nicht angenommen. —DeiderseitigerErfüllungsort ist Leipzig 8 Leipzig, Sonnabend den 5. April 1913. 80. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Bekanntmachung. In der diesjährigen Buchhän-lermesse findet die Abrechnung am Montag nach Kantate, 2s. April W3, vormittags 9 Uhr bis mittags 12 Uhr im Deutschen Buchhändlerhause zu Leipzig statt. Die sämtlichen Leipziger Kommissionäre, die Mitglieder des Börsenvereins sind, wollen sich zu diesen Tagesstunden zur Abrechnung einfinden E 19 der Satzungen). Sie sind verpflichtet, die Zahlzettel für diejenigen Verleger zur Stelle zu haben, die sich rechtzeitig als selbst bezw. durch einen beglaubigten Angestellten abrechnend bei der Geschäftsstelle des Börsenvereins angemeldet haben und in dem von dieser anzufertigenden Fremdenverzeichnis und Verzeichnis der Selbstrechner aufgesiihrt sind. Hierbei bitten wir die Herren Selbstrechner, nicht vor 9 Uhr zur Abrechnung zu erscheinen, und ersuchen zugleich die Herren Kommissionäre, nicht vor 12 Uhr mittags ihre Plätze zu verlassen, da bis zu diesem Zeitpunkt die Möglichkeit der Ab rechnung unbedingt gewährleistet sein muß. Diejenigen Verleger-Mitglieder, die durch einen Angestellten abrechnen und Zahlungen in Empfang nehmen lassen wollen, haben ihm eigenhändig eine Vollmacht auszustelle». Formulare hierzu sind von der Geschäftsstelle rechtzeitig zu beziehen. Es ist hierbei folgendes zu beachten: Das Mitglied hat zunächst die eigenhändige Unterschrift des mit der Abrechnung betrauten Herrn unter Hinzufügung des Firmenstempels zu bestätigen; die Vollmachten sind dem Syndikus des Börsenvereins zur Prüfung einzureichen, der alsdann eine Legitimationskarte mlsftellt. Es ergeht das Ersuchen, diese Vollmachten so rechtzeitig an die Geschäftsstelle des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig einzusenden, daß die Legitimationskarte» spätestens am Donnerstag vor Kantate durch eingeschriebenen Brief an die Aussteller zur Abgabe an ihren Bevollmächtigten abgesandt werden können. Nur die bis einschließlich Donnerstag vor Kantate bei der Geschäftsstelle eingegangenen Voll machten werden ans diese Weise behandelt. Später eingehende Vollmachten müssen gerichtlich oder notariell beglaubigt sein. In diesem Falle erfolgt die Übergabe der Vollmachtskarte nur persönlich an den Abrechnenden in der Geschäftsstelle, wenn er sich durch Passkarte über seine Person auswcisen kann. Nach dem neuen sächsischen Stempelsteuergesetz können Vollmachten für die Ostermeßabrechnung stempelsteuerpflichtig sein; die Stempelpflichl tritt nicht ein. wenn der Bevollmächtigende eine Person bevollmächtigt, die zu ihm in einem Gesellschafts-, AnstellungS- oder Dienst-Verhältnis steht. Den selbstrechnenden Verleger-Mitgliedern wird empfohlen, sich zur Abrechnung ebenfalls mit Patzkarte zu versehen, um sie nötigenfalls, wenn sie einem Abrechnenden nicht persönlich bekannt sein sollten, oorzeigen zu können. Es wird gebeten, die Angaben über die Abrechnung, ob die Abrechnung selbst oder durch Bevollmächtigten erfolgen wird rc., recht bald einzusenden, damit die Zusendung der Vollmachtsformulare rechtzeitig erfolgen kann. Es wird ferner gebeten, anzu geben. mit welchem Bankhaus die abrechnende Firma in Verbindung steht und ob Reichsbankschecks oder Verrechnungsschecks anderer Banken angenommen werden. Eine Verpflichtung der Kommissionäre durch Schecks zu bezahlen besteht nicht. Nichtmitglieder des Börsenvereins dürfen die Abrechnung nur mit Genehmigung des Vorstandes und durch solche Leipziger Kommissionäre bewirken, die Mitglieder des Börsenvcreins sind. Für ausgeschlossene Mitglieder und solche Firmen, denen die Benutzung aller Vereinsanstalton und -Einrichtungen versagt ist. darf im Buchhändlerhause nicht abgerechnet werden. Auf Antrag des Vereins Leipziger Kommissionäre werden während der Dauer der Abrechnung die Ab- rechnungsränmc nur für diejenigen Mitglieder des Börsenvereins, die selbst rechnen, und für die zur Abrechnung Bevollmächtigten zugänglich sein. Eintrittskarten werden von der Geschäftsstelle ausgefertigt und den Mitgliedern, die sich als selbstrechnend angemeldet haben, mit den für die Hatlptversammlung erforderlichen Drucksachen übergeben. Für die zur Abrechnung Bevollmächtigten dient die Legitimationskarte gleichzeitig als Eintrittskarte. Den Kommissionären, die Abrechnungstische innehabe», werden je 2 Eintrittskarten zugestellt werden, von denen die eine für den Abrechnenden und seine Gehilfen, die zweite für Beauftragte des Kommissionärs dienen soll, die 4M Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 80. Jahrgang.
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