Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.12.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-12-01
- Erscheinungsdatum
- 01.12.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19131201
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191312013
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19131201
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1913
- Monat1913-12
- Tag1913-12-01
- Monat1913-12
- Jahr1913
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Redaktioneller Teil. 276, 1. Dezember 1913. Dann wendet sich Braungart der Entwicklung des Bucheignerzeichens vom Gebrauchs- zum Luxusexlibris zu. Er führt alle die Gründe an, die gegen das dem Gebrauchszweck untreu gewordene Luxusexlibris sprechen. Aber er will es doch nicht missen, weil diese Blätter graphische Kostbarkeiten darstellen und in ihrer Gesamtheit zu unserem besten Be sitz an moderner Griffelkunst gehören. Darum ist ihm auch des Wiener Radierers Coßmann Vorschlag sympathisch, dasz das Luxusexlibris in der Gestalt eines sogenannten »Eigenblattes« wie bisher weiter kulti viert werde, das eigentliche Exlibris aber wieder den Charakter der präg nanten, dekorativen Buchmarke annehme. In diesen beiden Richtungen wird wohl auch die weitere Entwicklung verlaufen. Nach diesen prinzi piellen Auseinandersetzungen wendet sich Braungart einer detaillierten Betrachtung des modernen deutschen Exlibris mit Einschluß des deutsch österreichischen und deutsch-schweizerischen in seinem gegenwärtigen Ent wicklungsstadium zu und charakterisiert treffend diejenigen noch schaffen den Künstler, die als »Klassiker« auf dem Gebiete des modernen Ex libris bezeichnet werden können. Daß er Leo Schnug und Alois Balmcr anerkennend hervorhebt, sei ihm besonders angerechnet. Wen die mit Wärme, aber ohne verstiegene Begeisterung vorgetragenen Auseinander setzungen Braungarts nicht überzeugen sollten, daß der die moderne Kunst nur lückenhaft und vielleicht in ihrem interessantesten und deut schesten Teil nicht kennt, der das moderne Exlibris nicht beachtet, den werden gewiß die reproduzierten Blätter überführen und bedauern machen, so spät dieser Kunst nähergetrcten zu sein. Er wird es dem Herausgeber Dank wissen, ihn mit diesen reizvollen Blättern bekannt gemacht zu haben, und den Verlag, daß er sie (96) mit wenig Ausnahmen in ein- und mehrfarbigem Handgravürendruck re produzieren ließ, der das Original bis auf die feinsten Tönungsnuanccn absolut getreu wicdergibt. Die drucktechnische Leistung hebt das Werk über alle Exlibrispublikationen hinaus, die bisher für weitere Kreise berechnet waren, und ermöglicht es jedem, der die meist schwer zugäng lichen Originale nicht studieren kann, sich über das, was auf diesem Ge biet der graphischen Kleinkunst geleistet wird, ein Urteil zu bilden. Auch der Sammler wird den Reproduktionen Interesse entgegenbringen, da ein großer Teil der Blätter im Tauschverkehr nicht erhältlich ist. Die Publikation wird sicher dazu beitragen, der Exlibriskunst, von deren Neichtümern sie nur eine kleine Auswahl umschließt, allgemeine Wertschätzung zu verschaffen. P. Hei nicke. Kleine Mitteilungen. Rücksendungspflicht bei Romanmauuskripten im Zeitungsverlage. - Ein wichtiges Gutachten für Zeitungsverleger hat die Berliner Handelskammer auf Ersuchen eines Gerichtes erteilt. Das Gutachten lautet: »Im Zeitungsverlag besteht kein Handelsbrauch, nach welchem ein Verleger verpflichtet wäre, Vervielfältigungen von Nomanmanu- skripten, die ihm unverlangt zur Prüfung eingereicht werden, auf eigene Kosten an den Absender zurückzuschicken. Wenn einige, insbe sondere größere Zeitungen dies auch häufig aus Entgegenkommen tun, so läßt sich doch hieraus eine Verpflichtung für den Verleger nicht her- leitcn. In keinem Falle aber können unverlangt eingesandte Manu skripte als angenommen gelten, sofern sie nicht innerhalb einer be stimmten Frist zurückgesandt werden.« Eine eigenartige Schriftsteller«. (Nachdruck verboten.) — Vom Landgericht Frankfurt a. M. ist am 12. Juli der Schriftsteller Franz Geiß wegen Urkundenfälschung verurteilt worden. Er war der Ansicht, daß seine Tätigkeit als Schriftsteller, Gelegenheitsdichter und Musik- rcfcrent nicht genügend bekannt sei, und beschloß deshalb, selbst seinen Lebenslanf und eine kritische Würdigung seiner Tätigkeit zu veröffent lichen, und zwar in der in Hannover erscheinenden Zeitschrift »Die Quelle«, die ihm dazu besonders geeignet erschien. Unter seinem eigenen Namen an die Redaktion zu schreiben, schien ihm etwas genier lich: er wandte sich deshalb unter Benutzung eines Briefbogens der Frankfurter Schriftsteller-Vereinigung, der er früher angehört hatte, an die Redaktion und Unterzeichnete den Brief mit »l)r. Karl Berg«, Leiter der Schriftsteller-Vereinigung Frankfurt. Er erbot sich darin, dem Blatte einen Aufsatz über den Frankfurter Künstler Karl Ferdi nand Geiß zu liefern, und bemerkte, daß die Nummer mit diesem Artikel voraussichtlich in Frankfurt stark begehrt werden würde: er selbst be stellte sogleich eine größere Anzahl Exemplare. Nach mehrmaligem Briefwechsel, wobei er stets den Namen vr. Karl Berg beibehielt, kani ein Vertrag zustande, in dem sich der Redakteur verpflichtete, eine Geiß-Nummer herauszugeben. Sie erschien dann auch im November 1912, wurde aber fast gar nicht verlangt. Erst als sich die Unverkäuf lichkeit der Nummer herausgestellt hatte, erfuhr die Redaktion, daß ein Leiter der Frankfurter Schriftsteller-Vereinigung Vr. Karl Berg in Frankfurt gar nicht existierte und daß es der Angeklagte selber war. der einen wissenschaftlichen Artikel über sich geschrieben hatte. In der Benutzung des falschen Namens der Redaktion gegenüber hat das Land gericht eine Urkundenfälschung erblickt; der Angeklagte hat zum Zwecke der Täuschung der Redaktion gehandelt, denn er wußte, daß diese seinen Artikel nicht ausgenommen haben würde, wenn sie geahnt hätte, daß er selbst der Verfasser war. Ter Einwand des Angeklagten, er habe sich lediglich, wie es in der Schriftftellerwelt üblich sei, einen Schrift steller-Namen beilegen wollen, fand keine Beachtung. Gegen das Ur teil hatte der Angeklagte Revision eingelegt, in der er bestritt, sich strafbar gemacht zu haben. Das Reichsgericht hielt indessen das Urteil für einwandfrei und verwarf die Revision als unbegründet. (1 I) 941/13.) I.. Neue Bücher, Kataloge etc. vva 1 cl in ? rag, Oraben 969. 8°. 98 8^ 2470 Xrn. Weihnachtskataloge vom Art. Institut Orell Fühlt in Zü - r i ch. 1. Geschenkbüchcr, zu beziehen durch alle Buchhandlungen. 8°. 8 S. m. Abbildgn. 2. Schöne Literatur. Kl. 8°. 12 S. 'xxVI ^32^8. ^r^n^ur ^ Verlag von 3 o 8 epll Uaer L 0 o. Deva-Almanach auf das Jahr 1914. Neuerscheinungen der Deut schen Verlags-Anstalt in Stuttgart und Berlin. Im Herbst 1913. 8°. 40 S. mit zahlreichen Abbildungen. LudenllerZplatL 6. 8etiina1-8°. XXX11, 248 8. ni. Lalilreieken ^.dilckunAon. Weihnachts- und Lager-Katalog 1913/14 von Helbing L Lichte ri ll ahn in Basel, Freiestraße 40. 8°. 160 S. m. Abbildungen, und Beilagen. Mitteilungen aus dem K a u f u n g e n - V e r l a g in Rostock i. M. 4. Heft. Weihnachten 1913. 8". 16 S. Empfehlenswerte Festgeschenke aus Otto Meißners Verlag in Hambur g. Gr. 8°. 16 S. mit zahlreichen Abbildungen. ?orträt8. — ^ntiqu.-XataloA Xo. I V von L r i e 6 r i e k klüllev 32^! 540 Xrn. ^ ^ une on, m ons 8°. 8. 183—218. VorZetrektet: Titel unck InkaltZverLeieknw rum 14. VIH 8. bibliottrek8we86N8. Von 1. Uimnreldaur. — Line internatio nale XIa88ikikation. Von 1. Hanauer. — !V1ax ^.Ililin (LritL ^ncker8). Von L. Xro88a. — Uüederkallen uncl Reklame. Von Kataloge von Iohs. Storm in Bremen, Am Wall 143. 1. Weihnachtskatalog 1913. 16°. 44 S. 156 Nrn. 2. Billige Bücher in kleiner Auswahl. 16". 16 S. Weihnachtsbücher. Herausgcgeben vom Verlag des Bücher wurms in Dachau bei München. 8°. 34 S. m. Abbildungen. Personalnachrichten. Wilhelm Hasemann f. — In seiner Heimat in Gutach im Kinzig tal ist am 28. November der bekannte Schwarzwaldmaler Professor Wilhelm Hasemann im Alter von 63 Jahren gestorben. Seine Bilder zeigen meist Motive aus dem Leben der Schwarzwälder Bauern, doch schilderte er anch die Landschaft gern und oft. Von ihm stammen auch die Illustrationen zu Auerbachs »Lorle«, Storms »Jmmensee« und ver schiedenen Büchern des Freiburger Stadtpfarrers Hansjakob. Verantwortlicher Redakteur: Emil Thomas. — Perlag: Der B ö r s e n v c r c i u der Deutschen Buchhändler zu Leipzig Deutsches Buchhändlcrhaus. Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich in Leipzig. — »bresse der Redaktion und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 26 sBuchhändlerhauS).
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder