^ 74. 2. April 1913. Redaktioneller Teil. vom 31. Dezember 1912 Passiva? 1SI2 ...... - . . . 4 4 31. Dez. 5 Vermögen: Bestand laut vorigem Abschlüsse 47500 Übertrag auf neue Rechnung (s. Rechnung Nr. 4) 1405 04 48S0L 04 Schwerin-Stiftung 1912 Habe» 1912 31. Dez. 5 Vortrag aus INI 4 1404 4 89 6 Zinsen vom Bankguthaben 28 10 7 Zinsen von der Forderung laut Bilanz Nr. 1 1750 3182 SS sollen den Vorzug genießen, wenn sie mindestens ^aufeinander folgende Jahre bei der Firma angestellt waren. Dieser Vorzugs erlischt, sofern die Erben der Stifterin das Verlagsgeschiist John Henry Schwerin veräußern. Der Reinertrag der Stiftung ist am 23. Mai jeden Jahres an die Unterstützungsbedürftigen zur Auszahlung zu bringen. Etwaige nicht verausgabte Beträge werden nicht zum Kapital geschlagen, sondern können in späteren Jahren stiftungsgemäß verwendet werden. Der Vorstand des Börsenvereins hat am 1k. November ISO? Stiftungs- Statuten aufgestellt.