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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.10.1913
- Strukturtyp
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- Band
- 1913-10-24
- Erscheinungsdatum
- 24.10.1913
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- Deutsch
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11258 »örscnblait s. d. Dlschn. Luchhandel. Redaktioneller Teil. ^ 248, 24. Oktober 1913. sei, möchte ich widerlegen. Ganz abgesehen von den Studieren den, die bald hier, bald dort ein oder mehrere Semester zubringen, werden auch Beamte versetzt, junge Kaufleute, Apotheker. Kehrer, Ingenieure usw. wechseln ihren Aufenthaltsort und beglücken den Buchhändler mit ihrer nur zu häufig wenig erfreulichen Kundschaft. Es ist doch nicht unwahrscheinlich, daß der Name einer derartigen Persönlichkeit aus irgendeiner andern Stadt zur Liste angemeldet ist und das jenseitige Mitglied dadurch von vornherein gewarnt ist und seine Vorsichtsmaßregeln treffen kann. Ich möchte hier nur einige wenige Fülle aus der Praxis ausühren: Der Jnseratenreisende einer angesehenen Verlags- Handlung, eine ganz vertrauenerweckende Persönlichkeit, dessen Name dem meinen sehr ähnlich lautet und von dem mir bekannt ist, daß er im Laufe eines Jahrzehnts manche Firma heimgesucht hat, benötigt für seine Zwecke eine ganz beträchtliche Anzahl Zeit schriftenabonnements. Er zahlt einen Betrag, läßt die Nummern sammeln und gibt von Zeit zu Zeit seine Adresse in irgendeiner Stadt an. wohin ihm dann alles auf einmal gesandt wird. Die Schuld wächst trotz Teilzahlungen rapide, denn Nachnahmesen dungen werden nicht angenommen, dafür aber reichliche Verspre chungen gemacht. Briefe erreichen ihn nicht, da er keinen festen Wohnsitz hat, bis dann schließlich die liefernde Firma mit einem ansehnlichen Schuldbeträge die Lieferung überhaupt einstellt. Die ser angenehme Kunde kann natürlich, da er überallhin kommt, trotzdem er nirgends zu Hause ist, seinen Bedarf ebenso in Ber lin, wie in Hannover, Düsseldorf oder einer anderen Stadt decken. Vor einigen Jahren räumte ich dem Sohne eines bekannten Juristen, selbst Jurastudierendem, Kredit ein, konnte aber keine Zahlung erlangen. Als ich mich au den Vater wandte, erhielt ich die kategorische Antwort, daß er es ablehne, die Schulden seines Sohnes zu bezahlen, derselbe werde so reich mit Geld von ihm ver sehen, daß er es nicht nötig habe, Kredit in Anspruch zu nehmen. Und schließlich noch ein dritter Fall, der mir erst kürzlich passierte: Ein junger Arzt, Assistent an einem großen Krankenhause, legt sich eine umfangreiche Bibliothek zu und verpflichtet sich gegen Schein, dreimonatlich 100 ^ zu zahlen, die fälligen Beträge gehen aber erst nach wiederholter Mahnung ein. Eines Tages erscheint die Mutter, eine sehr wohlhabende Dame, und erklärt, daß sie unter keinen Umständen für ihren Sohn weiterzahle, es sei ein Leichtsinn von der Firma, dem jungen Herrn, der absolut über keine Mittel verfüge, auf Kredit zu liefern, und wir möchten sehen, wie wir zu unserem Gelde kämen. Erst die Vorlage der Schuldanerkenntnis im Sinne des Herrn Braun und der Hinweis, welch große Unannehmlichkeiten ihrem Sohne unter Umständen erwachsen könnten, führten zu einer Verständigung. Solche Fülle müssen m. E. der Allgemeinheit zur Warnung dekanntgegeben werden und eignen sich vollauf zur Ausnahme in die geplante schwarze Liste. Wenn es der Geschäftsstelle gelingt, und ich halte das nicht für schwierig, eine Anzahl Firmen ein und derselben Stadt zur Mitgliedschaft heranzuziehen, so ist der Nutzen für sie ein offenbarer. Wie die Verhältnisse nun einmal liegen, werden diese Firmen ihre gegenseitigen Inter essen durch Vermittlung einer Zentrale gern wahrgenommen sehen, während es gewiß nicht immer leicht ist, einen Austausch an Ort und Stelle untereinander herbeizuführen. Die Errichtung einer Zentralstelle, für die Berlin Wohl der geeignetste Platz sein dürfte und in der alle Fäden zusammen lausen, scheint mir in jedem Falle das richtige. Es soll sich hier um kein geschäftliches Unternehmen handeln, sondern um eine Interessengemeinschaft in Gestalt einer Vereinigung, bei der jedes Mitglied seine Erfahrungen niederlegt und sich andererseits Rat holen kann. Wenn die Orts- und Kreisvereine dem Unternehmen ihr Wohlwollen entgegenbringen und auch ihrerseits mitwerben, so kann ein Erfolg nicht ausbleiben. Wenn das Mitglied auch nur in einem einzigen Falle vor einem schlechten Kunden durch die Listen bewahrt bleibt, dann ist der geringe Jahresbeitrag und die aufgewendete Mühe, an die wir ja in unserem Berufe alle gewöhnt sind, vollauf ausgeglichen. Die Organisation ist folgendermaßen gedacht: die Leitung der Zentrale liegt in den Händen eines Geschäftsführers, dem natürlich die Verhältnisse im Buchhandel, sowohl im Verkehr mit dem Inlands wie dem Auslande, bekannt sein müssen. An diese Zentrale sind alle Berichte über faule Kunden einzusenden, und zwar auf vorgedruckter Karte für je einen Kunden, auf der außer Namen, Stand und letztbekannter Adresse, Schuldbetrag, Schuldjahr und alles seither zur Eintreibung der Forderung Er- folgte kurz und klar angegeben werden soll. Die Zentrale ordnet diese Meldungen alphabetisch, die einzige Art der Übersichtlich keit, versieht jede Meldung mit einem Zeichen bzw. Buchstaben, dessen Bedeutung ein separat ausgegebener Schlüssel erläutert. Die Namen werden zu einer einseitig gedruckten Liste zusam mengestellt, und von Zeit zu Zeit und je nach dem vorliegenden Material den Mitgliedern übersandt. Alle Anmeldungen haben natürlich unter voller Verantwortlichkeit des Einsenders zu er folgen. Vorsicht in den Meldungen ist geboten, dennoch möchte ich befürworten, daß nicht nur notorisch faule Personen, Offen barer, Betrüger, Gepfändete usw. ausgenommen werden, sondern alle solche Personen, bei denen mit gutem Gewissen vor einer geschäftlichen Verbindung gewarnt werden kann. Ganz beson ders bezieht sich dies auf das Ausland. Ängstlichkeit braucht nicht vorzuwalten, denn da die Listen, die selbstverständlich ver traulich und ausschließlich zum eigenen Bedarf behandelt wer den müssen, nur Namen und Zeichen aufweisen, für jeden Drit ten also harmlos sind, und nur mit Hilfe des Schlüssels benutzt werden können, so liegt irgendeine Gefahr einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit nicht vor. Zudem sind die Listen in Wahrung berechtigter Geschäftsinteressen ausgegeben. Wird der faule Kunde von mehreren Mitgliedern gemeldet, so ist dies aus den Listen zu ersehen, und die Geschäftsstelle soll auf Wunsch eine Verständigung der interessierten Firmen untereinander herbei führen, um evtl, gemeinsam Vorgehen zu können. Daß dabei von der Zentrale, der natürlich Geheimhaltung zur Pflicht gemacht wird, mit Takt und Umsicht vorgegangen wird, ist Voraus setzung. Erfolgte Meldungen können event. zurückgezogen oder berichtigt werden, wenn nachträglich Zahlung erfolgt ist. Jedes Mitglied übernimmt mit seinem Eintritt die Verpflichtung re gelmäßiger und gewissenhafter Anmeldung aller Fälle, und es wäre wohl zu wünschen, daß alle Mißgunst und der Gedanke »bist du hereingesallen, dann kann es der liebe Kollege auch« aus dem Spiele blieben. Ebenso ist zu erhoffen, daß die Adressen verschwundener Personen der Zentrale bekanntgege ben werden, auch dann, wenn der Gesuchte ein zahlender Kunde desjenigen ist, der seine gegenwärtige Adresse kennt. Was dem einen heute Passiert, kann dem andern morgen blühen. Sollte die Vereinigung in dieser Weise die auf sie gestellten Hoffnungen erfüllen, dann kann man vielleicht noch einige Schritte weiter gehen, und zwar denke ich zunächst an ein Anmahnen solcher Kunden seitens der Zentrale, die man noch nicht als vollständig verloren der schwarzen Liste einverleiben will. Im Augenblick ist das noch nicht möglich, denn ich schätze die An zahl der Namen für die erste Liste, auf Grund der seither be stellten Meldekarten, auf wenigstens 1000—2000. Zu hoffen ist ja Wohl, daß die späteren Listen wesentlich weniger Namen auf weisen. wenngleich ich dafür bin, daß die Anmeldungen sich auch auf Fälle erstrecken, die Jahre zurückliegen. Bitten möchte ich allerdings, geringfügige Beträge, deren Verlust vielleicht nur auf Unachtsamkeit in der Geschäftsführung der betr. Firma zurück zuführen ist (kleine nichtbezahlte Abonnements usw ), lieber nicht zu melden, da sonst die Gefahr vorliegt, daß das Material über haupt nicht mehr zu bewältigen ist. Langsame Zahler, denen guter Wille nicht abgesprochen werden kann, gehören nicht in die Listen. Das in Aussicht genommene An mahnen hätte natürlich unter größter Vorsicht zu erfol gen, damit der Geschäftsleitung keine Unannehmlichkeiten erwach sen. Zu befürchten ist das gerade nicht, denn im allgemeinen leiden diese hartgesottenen Sünder und Pumper nicht an allzu großem Ehrgefühl. Ich selbst habe wiederholt in schärfster Weise faule Kunden mit der Anmeldung in die schwarze Liste, obgleich eine solche gar nicht existierte, bedroht und wiederholt damit Erfolg gehabt und weiß das gleiche von einigen befreundeten Firmen. Anschließend daran könnte event. auch das Inkasso versucht werden, einmal durch die Zentrale selbst gegen eine entsprechende Gebühr zugunsten der Vereinigung, dann aber auch durch Mit-
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