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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.10.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-10-17
- Erscheinungsdatum
- 17.10.1913
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- Deutsch
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10830 Börsenblatt f. b. Dlschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. ^ 242, 17. Oktober 1013. land eine entsprechende Abänderung der italienischen Zölle zn erreichen trachten. Eingebundene Bücher, wenn sie mit Post paket nach Italien gesandt werden, kosten hier 28 krs. für lOO lex, und da die Zollabfertigung von der Post selbst gegen eine feste Gebühr von 25 oms. für jedes Paket ausgefllhrt wird, so kommt es manchmal vor, daß bei Paketen mit gebundenen und broschierten Büchern dieser Zollsatz angewendet wird, als wenn das Paket ausschließlich gebundene Bücher enthielte. Es ist bis zu einem gewissen Grad begreiflich, daß der mit der Zollabfertigung betraute Postbeamte die einzelnen Pakete nicht nach ihrem Inhalt detailliert verzollen kann. Eine Reklama tion für die Rückerstattung des zuviel bezahlten Betrags kann nur in den Lokalitäten des Postamts stattfinden — und dies würde zu umständlich werden. Also, solange der genannte Zollsatz besteht, heißt es zahlen, und zwar auch für broschierte Bücher, obwohl diese zollfrei eingeführt werden müßten. In den Provinzhauptstädten und besonders in Mailand, wo die Einfuhr von Büchern aller Art recht bedeutend ist, hat man die Errichtung einer eigenen Zollstelle für Bücherpakete in möglichst zentraler Lage in Aussicht genommen. Auf diese Weise kann jede Firma die Verzollung nach dem genauen Inhalt durch ihre Kommis besorgen lassen und somit 25 eins, per Paket sparen, was für bedeutende Firmen im Jahre doch ein Sümmchen aus machen dürfte. Ein noch größerer Übelstand in unserem Buchhandel besteht aber in der äußerst fiskalischen Ansicht der Zollbehörden, wonach illustrierte Bücher ohne Text, Bilder, Ansichtskarten, Kalender u. dgl. durch die Post unter Kreuzband selbst nicht bei Bezah lung des betreffenden Zollsatzes eingeführt werden können, son dern einfach als eingeschmuggelte Ware konfisziert und nur gegen Bezahlung einer dem zehnfachen Betrag des Zolls gleich kommenden Strafsummc freigegeben werden. So etwas ist doch unerhört I Auf die Abschaffung einer solchen Abnormität müßten die mit den Verhandlungen der neuen Handelsverträge betrauten Männer in erster Linie hinwirken. Andererseits liegt derBuchhandel nicht einzig und allein in den Händen des Sortimentsbuchhändlers; auch die Verleger haben bei Erneuerung der Handelsverträge auf gewisse Milderungen des neuen Zolltarifs Anspruch, und zwar hauptsächlich auf Ab schaffung der auf das Papier heute in Kraft befindlichen Schutz zölle, die nach der Meinung mehrerer Verleger das Buch ver teuern. Kann der Verleger sich das Papier zu einem billigeren Preis vom Auslande verschaffen, so wird auch bei den in ländischen Papierfabriken eine Preisermäßigung eintreten, die dem Publikum und der allgemeinen Bildung zugute käme, übri gens hat der Schutzzoll auf das Papier anfangs und während des libyschen Kriegs, wo die Auflagen der Tagcsblätter sehr hoch stiegen, dem Zeitungsverlag sehr schlechte Dienste geleistet: die Vorräte wurden rasch aufgezehrt, die Papierfabriken konnten nur mit großen Anstrengungen dem erhöhten Verbrauch ent sprechen, und der Zeitungsverlag suchte, wenn auch mit einem Verlust, rasch seinen Papierbedarf im Auslande zu decken. Eine Verbilligung der Romanliteratur ist eigentlich bei uns nicht notwendig, solange Bände zu 11., 50 omo., 30 oms. und sogar zu 15 oms. pro Band zu haben sind. Dagegen macht der Schutz zoll seinen üblen Einfluß auf das Papier für Kunst- und wissen schaftliche Werke geltend. Das vom Komitee der Festlichkeiten zu Ehren G. B. Bo- donis festgesetzte Programm (s. Bbl. Nr. 54) hat eine Erweite rung erfahren, und zwar durch ein Preisausschreiben für die beste Arbeit über den Gefeierten und seine Kunst. Zur Preis bewerbung waren nur Arbeiter der inländischen Druckereien zu- gclasfen. Der erste Preis konnte nicht verliehen werden, da gegen erkannten die Preisrichter die Schrift rikorma ckella «tampar des Assistenten der Typographischen Schule zu Bologna Cesarc Rotti als des zweiten Preises würdig. Prämiiert wur den ferner noch zwei Arbeiten von Mailänder Buchdruckern. Der Vorstand des italienischen Buchdrucker- und Buchhänd ler-Verbandes, Comm. Piero Barbara, hatte sich, nicht nur als solcher, sondern auch als Abkömmling einer geachteten Floren tiner Verleger-Familie der Pflicht zu unterziehen, für den all gemein als Fürst der italienischen Buchdruckerkunst geltenden Bodoni zu reden und seine Verdienste zu feiern. In dem ihm eigenen eleganten, anschaulichen Stil schrieb P. Barbara ein Bändchen über Bodoni, das in einem Atemzug gelesen werden kann (G. Barbara: G. Batt. Bodoni. A. F. Formiggini, Genua; I-. 1.—>. Am Schluß des zierlichen Bändchens hat der Verfasser eine beinahe vollständige Bibliographie der Werke, die sich auf Bodoni beziehen und aus denen er seine interessante Schrift schöpfte, zum Abdruck gebracht. Auch Parma, die Stadt, in der Bodoni seine ehrenvolle Tätig keit als Buchdrucker entfaltete, wollte an der Feier des um das Druckwesen so verdienstvollen Mannes würdig teilnehmen. Es erschien nämlich vom Sekretär der k. Daxuta-iono cki Storia katria zu Parma, Umberto Bcnassi, eine spezielle Studie über II tipoArako Oiambattista Lockoni all i suoi alliavi xun-vnatori. Diese weit mehr als 180 Seiten umfassende Denkschrift befaßt sich hauptsächlich mit der Buchdruckerkunst in Parma vor und während der Wirknngs- zeit Bodonis. über die in Parma damals befindliche könig liche (eigentlich nur herzogliche) Druckerei (stamperia reale) hat der Verfasser eine sehr eingehende Studie verfaßt, die, mit einer Fülle von Glossen und Noten ausgestattet, den Beweis erbringen soll, wie vertraut der Autor mit seinem Thema ist und welchen Fleiß er an seine Arbeit gewendet hat. Aus dem Vertrag, den Bo doni als Faktor der herzoglichen Druckerei in Parma einge gangen war, geht hervor, daß er als Honorar 150 römische Du katen, gleich 1580 französische Lire, pro Jahr bezog und freie Wohnung im Druckerei-Palais hatte. Für den Geschichtschreiber der italienischen Buchdruckerei wird die genannte Denkschrift zu einer wahren Fundgrube von die Druckerkunst betreffenden No tizen werden, denn der Autor schildert uns bis ins kleinste all die Phasen, die die herzogliche Druckerei unter der Leitung Bodonis durchgemacht hat. Es sind auch in der Denkschrift eigene aus führliche, mit zahlreichen Urkunden- oder Quellenangaben ver sehene Mitteilungen über die Stamgeria partioolare und die Typengietzerei enthalten. Der zweite Teil der Denkschrift, der sich mit den Zöglingen der Typenschneiderei und -Gießerei Bo donis befaßt, enthält fast vollständig neues Material. Die Ge brüder Amoretti aus S. Pangrazio werden darin in das richtige Licht als Aushelfer, Typenschneider und Gießer der von Bodoni entworfenen epochemachenden Schriften gesetzt. Leider kann ich mich über das Thema nicht weiter verbreiten, aber es gereicht mir zur besonderen Freude, diese den Förderern der typogra phischen Kunst gewidmete Denkschrift als die geschichtlich reichste und ausführlichste bezeichnen zu können. Zur Bestreitung der mit den Feierlichkeiten verbundenen Auslagen wurden seitens des Zentral-Komitees die Fachver eine und Berufsgenossen zu freiwilligen Beiträgen aufgefordert. Rach der ersten Liste wurden mehr als 8000 Lire gezeichnet. Anläßlich des Besuchs der Gruft Bodonis in Parma wur den den Teilnehmern, die einen Beitrag von 25 Lire gezeichnet hatten, folgende Druckschriften überreicht: Bertieri, R., 1,'arto cki 6. L. Lockoni; — »Iv'Lrto DipoAiakiea« (Spezial- Nummer), »4,'^rvkivio lipoZiakioo« (Bodoni-Num mer) und »dl 61 xrimo osntonLiio äolia morto cki 6- L. Loäoni«, letztere vom Zentral-Komitee gewidmet. Der Buchhändler- und Buchdrucker-Verband hat seine dies jährige ordentliche Versammlung am 5. Oktober d. I. in Rom ab gehalten. Bei diesem Anlaß ist auch den Komturherren Piero Barböra (Vorstand des Verbandes selbst) und vr. Ulrico Hoeplt die vom Verbände für um den Buchhandel besonders verdiente Verleger gestiftete goldene Plakette feierlich überreicht worden. Die üblen Folgen des gesetzlich erlaubten Nachdrucks eines Werkes der Literatur und Kunst (zweite Schutzpcriode, vgl. Bbl. Nr. 147) werden mehr und mehr auch im Musikhandel be- lForjsctzung aus Seite 10887 >
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