Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.10.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-10-11
- Erscheinungsdatum
- 11.10.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191310111
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19131011
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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10584 Börsenblatt f. d. Dlschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. 237, 11. Oktober 1913. so erhebliche Verschiedenheiten cmfweisen, daß ein Eingriff der Neichs- gesetzgebung nicht als angebracht erachtet wurde. Innerhalb der Ver bündeten Regierungen ist in dieser Hinsicht eine von dem früheren Standpunkte abweichende Auffassung nicht hervorgetretcn. Der neue Zolltarif der Vereinigten Staten von Amerika. — Der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika hat am 3. Oktober 1913 die neue Tarifvorlage unterzeichnet; sie ist am 4. Oktober in Kraft getreten. Die Zölle werden vorläufig nach den alten Süden be rechnet, um die Einfuhr nicht zu verzögern. Die erforderlichen Be richtigungen erfolgen später. Einer der wichtigsten Punkte der Ausführungsbestimmungen zu dem Zolltarifgesetz ist die Bestimmung, wonach der 15prozentige Strafzoll für Verweigerung der Vorlegung der Geschäftsbücher nicht erhoben wird, wenn der Ausführer vor Beglaubigung der Konsularfakturen seine Angaben beeidigt. (Deutscher Reichsanzeiger.) Re«e Bücher, Katalogs etc. verwanät« Oevverbs«. 2^ 3abrA. tlr. 78. 30. 8ept. 1913. Li 8- Bilderbücher, Jugcndschriften, Malbücher, Zeichen- und Schriftvor lagen, Tribographie und andere Bücher. — Verlags-Verzeichnis Nr. 41,1813/14, von W. D ü m s Kunstanstalt in Wesel. 8°. 8 u. 28 S. m. Abbildungen und einem Bestellzettel als Beilage. Vierteljahrsregister zum Börsenblatt für den Deutschen Buch handel. — Der heutigen Nummer 237 des Börsenblattes liegen das Inhaltsverzeichnis zum 3. Vierteljahr 1913 (Juli—September) und die beiden Titel zum dritten Bande des laufenden Jahrgangs bei. Verbotene Druckschriften. — st 1s 6eau, alle Hefte vom Januar, Februar, März, August, Oktober und November 1906. — In paradiesischer Schönheit, Lsg. 1, 3 (blau 2), 5, 9 u. 10. — N u d o l f O e st e r r e i ch e r, Was die Zensur noch erlaubt hat. Verlag von Halm L Goldmann, Wien. 12. Strafkammer des Kgl. Landgerichts I Berlin. Unbrauchbarmachung. 38. I. Nr. 347/13. (Deutsches Fahndungsblatt Stück 4431 vom 9. Oktober 1913.) Persiinaluachrichteir. SOjährigeS Jubiläum. — Dieses frohe Fest konnte in diesen Tagen Herr Siegfried Winter-Be st el meyer in Basel feiern, der während dieses langen Zeitraumes ein treuer Mitarbeiter des Hauses Benno Schwabe L Co., Schweighauser'sche Buchdruckerei und Verlags buchhandlung, dortselbst, gewesen ist. Herr Winter entstammt einer alten Buchhändlerfamilie, die früher in Frankfurt a. M. ansässig war (Brönner'sche Buchhandlung). ^ SpreWal. ^ Verpflichtungsscheine bei Kreditgewährung. Im Anschluß a» mein Goslarcr Referat über »Krcditmißstände im Buchhandel« wurde mir von der Versammlung der Auftrag erteilt, eineu Vcrpsllchtungsschcin auszuarbeiten, der möglichst allgemein cin- gcfilhrt werden und Verwendung finden kann. Da der Semester- Anfang bcvorsteht und zahlreiche Kollegen beabsichtigen, aus Grund dieser Vorschläge Verpflichtungsschelne drucken zu lasten, teile ich diese schon jetzt vor dem Druck der Kioslarer Verhandlungen mit. Ich kann dazu nur bemerken, daß diese Verpflichtungsschcinc das enthalten, was sich lm Laufe langer Jahre als notwendig hcrausgestellt hat, und daß ich jeden, Kollegen nur erschien kann, vor Gewährung irgend welchen Kredits solche Schmie zur Unterzeichnung vorzulegen. Die aus Grund unserer seitherigen Vcrpslichtungsschcine mir von vielen Firmen bestellten Formulare liefere ich daher nicht, da ich die neue Formulierung surbcsscr und zweckmäßiger halte und diese Formu lierung auch i» nusckrcm Geschäft nunmehr entführen werde. Vielleicht übernimmt ciim WlMüardruckerci gern die gemeinsame Anfertigung. Marbur g , Ü."7Mober^913. Ich schlage also folgende Fassung vor: Allgemeine Bedingungen bei Lieferung von Büchern gegen Kredjtgcwährung oder Ratenzahlungen. Bücher werden in dem gesamten deutschen Buchhandel überall zu den gleichen, vom Verlage festgesetzten und aus den Kataloge» ersicht lichen Ladenpreisen verlaust. (Abweichungen von diesen Bestimmungen sind unstatthaft und unreell und haben für de» Lieferanten event. Aus schluß aus dem deutschen Buchhandel zur Folge.- Der Ladenpreis ist fester Kassapreis ohne jeden Abzug, soweit nicht zurzeit noch ein Kassa-Skonto gewährt werde» bars.*) Ausnahmsweise kan» bei ständigen Kunden halbjähriger Kredit (Semester-Kredit) oder monatliche Ratenzahlung zum Kassaprcls cingeräumt werde». Bei Beanspruchung von Semester-Kredit wird, wenn der Besteller noch minderjährig ist, das Einverständnis der Eltern oder Vormünder und Ausgleich der Rechnung spätestens 3li Tage nach Er teilung der Rechnung vorausgesetzt. Bet Ratenzahlungen richtet sich die Höhe der monatlichen Abzahlungen nach der Höhe der Summe der entnommenen Bücher. Sie beträgt hiervon mindestens 1l>"/». Die kleinste Rate ist 3.—. Beim Anwachsen des Kontos erhöhen sich die Raten entsprechend. Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Lieferanten. Jede Adressenänderung ist dem Liescranten stets sofort mitzuteilcn. Alle durch verspätete Abzahlungen oder nicht gemeldete Adressen änderung entstehenden Kosten fallen dem Besteller zur Last. Beträge unter 1 ^(, Anslands-Literatur und Zeitschriften werden nicht aus Konto verbucht, son der» sind ausnahmslos bar zu bezahlen. Kontobeträgc, die länger als ei» Jahr ungedeckt bleiben, sind mit dem bei der Reichsbank jeweils übliche» Lombard-Zinsfuß zu ver zinsen, da die Schuld als bares Darlch» z» betrachten ist. Die erste Rate ist sofort bei Kauf als Anzahlung zu leisten. Die weitere» Ratenzahlungen sind innerhalb der 5 ersten Monatstage zu zahlen, oder sie werden dann durch Postnachnahme unter Berechnung der entstehenden Portokosten erhoben. Gehen 8 Monatsraten nicht ein, so ist der gesamte Rechnungsbetrag spätestens am nächsten Vterteljahrs- ersten oder bei Semesterschlnß füllig. Dem Lieferanten verbleibt das Eigentumsrecht an den ge lieferte» Büchern bis zum völligen Ausgleich des Kontos. Der Unterzeichnete bestellt auf Grund der vorstehenden all gemeinen Lieferungsbedingungen, die er zur Kenntnis genommen hat,**) bei der R. G. Elwert'sche Universitäts-Buchhandlung in Marburg a. L. die für sei» Studium erforderliche» Bücher und verpflichtet sich zu pllnklicher Zahlung der Rechnung bei Semesterschlnß: zu pünklichen monatlichen Ratenzahlungen ln Höhe von mindestens 1V °/o des entnommenen Betrags. Die Anzahlung beträgt Er erklärt, Angehöriger des Deutsche» Reiches, in Deutschland ansässig, und zur Einhaltung der übernommene» Verpflichtung tu der Lage zu sein. Die Schuld wird als bares Darlehn betrachtet. Name: Vorname: Fakultät: Rr. der Studentenkarte: Korporation: . . . Hiesige Wohnung: Heimatsort: Heimatswohnung: Stand der Eltern oder des Vormunds: und deren Adresse: Zuletzt besuchte Universität?***) Marburg in Hessen, den 1S1 . . *> Der Mitteldeutsche Verband hat in seiner Tagung in Friedbcrg am 28. September d. I. eine Resolution angenommen, baß jeglicher Kundcnrabatt abznschaffcn ist. Näheres s. Bericht der betr. Versamm lung, der demnächst in, Börsenblatt zum Abdruck gelangt. **> Es empfiehlt sich, durch die Post ein Duplikat mit Bestätigung des Auftrages zu übersenden. In Großstädten namentlich sieht jeder dann sofort, ob die angegebene Adresse stimmt. ***> Ist für Nachfragen tu den betr. Städten von Wichtigkeit! Gottlicb Braun ' i. Fa. N. G. Elwertstche Unlv.-Bnchh. Verantwortlicher Redakteur: Emil Thomas. — Verlag: Der Börsenoerctu der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches BuchhäudlerhauS. Druck: oi a m m L Seemann. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 26 sNnchhändlerhaus).
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