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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.10.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-10-10
- Erscheinungsdatum
- 10.10.1913
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- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Redaktioneller Teil. ^ 23k, 10. Oktober 1913. z. B. »Es ist bestimmt in Gottes Rat«, »Heil dir im Sieges- kranz«, »Deutschland, Deutschland über alles«, »Ich Hab' mich ergeben«, »Drunten im Unterland«, deren Weisen längst frei sind, zu denen aber irgend ein lebender Komponist den vierstim migen Satz verfertigte oder auch nur umgeändert hat. Ist es wirklich anzunehmen, daß Vereine diese Chöre aus dem Kaiser- Liederbuch singen werden, die sie doch, soweit sie sie nicht aus wendig fingen können, in ihren alten guten Sammlungen, die sie seit Jahren besitzen, vorfinden? Nicht die Bearbeiter sind es, die hier Schwierigkeiten gemacht haben, auch nicht, wie ich schon bemerkte, die Musikverlcger, sondern einzig und allein wieder die G.D.T. mit ihrer famosen Anstalt für musikalisches Auf führungsrecht, die, wie das vorhin schon zitierte Vorwort uns mitteilt, sich geweigert hat, auf die ihr rechtmäßig zukommendc Tantieme zu verzichten. Die Wahl der Liederkommission ist jedenfalls keine glückliche gewesen: bei einem für das Volk be stimmten Liederbuch musste unbedingt alles abgewiesen wer den, was eben dem Volke die Anschaffung erschwert, wenn nicht sogar unmöglich macht. Es mag ja sein, daß die Herren in dem guten Glauben gehandelt haben, in diesem Ausnahmefall auf Entgegenkommen zählen zu können, dann waren sic freilich von einem beneidenswerten Optimismus beseelt. Die Herstellung des Kaiserlieder-Albums (in 2 Bänden) ist tadellos, würdig einer Firma wie C. F. Peters, Leipzig; die Preise dementsprechend niedrig zu nennen, trotzdem zu hoch für viele, weniger geldkräftige Vereine (2 Bände Partitur, ä 4 «kk; 8 Stimmenbände, L 1 Trotzdem, daß die Sammlung über reich an Chören ist — ob da nicht manches fehlen könnte, will ich unerörtert lassen —, vermißt man manch schönes Lied, was wir alten Sangesbrüder zum eisernen Bestände unseres Reper toires zählen, z. B.: F. Mücke, »Gott grüße dich«; C. Kreutzer, »Ich suche dich, o Unerforschlicher«; C. Zöllner, »Wo möchte ich sein, wo der perlende Wein«; A. E. Marschner, »Warum bist du so ferne«; L. Maurer, »Lob des Gesanges: Erhebt mit jubelnden Accorden«; D. Bortniansky, »Ich bete an die Macht der Liebe«; den schottischen Bardenchor: »Stumm schläft der Sänger«; Volks lied »Nur noch eine kleine Strecke«. Bewundernswert ist es, mit welcher Sorgfalt und Vorsicht die Zusammenstellung des Liederbuchs stattfand, um jeden unbe rechtigten Nachdruck zu verhüten; ich gehe Wohl nicht fehl, hier einen wohltätigen Einfluß des Verlags zu vermuten; wenn dieser auch sonst noch in Anspruch genommen worden wäre, so würde das sicherlich von Nutzen gewesen sein. Gewissenhafte Musikver leger werden selten dabei fehlgreifen und vor allen Dingen die Vorschläge ihrer mit der Auswahl Beauftragten sehr sorgfältig nachprüfen. Irren sie aber trotzdem einmal, so werden sie auch die Konsequenzen ihres Mißgriffes schweigend tragen und nicht mit Geschrei über erlittenes Unrecht in die Öffentlichkeit flüchten. Von Buchverlegern sind ja auch eine ganze Anzahl von Liederbüchern veröffentlicht worden. Diese Verleger tun immer gut daran, da sie nicht immer selbst genügende Kenntnisse haben, die Auswahl ihres Beauftragten von einem erfahrenen Musikaliensortimenter vor endgültiger Drucklegung nachprüfen zu lassen. Auch ich habe schon einigemale diesen Freundschaftsdienst geleistet und dabei manches Bedenkliche zur Streichung empfohlen. Heutzutage sind durchaus nicht die zunftmätzigen Verleger allein die wirklichen Besitzer solcher Sammlungen, die sie mit ihrer Firma decken. Jedes Grüppchen hat das Bedürfnis, sein eigenes Bündchen zu besitzen, will sich selbst als Verleger fühlen, sich an den Reim dich oder ich frcssdich-Poesien seiner Mitglieder er freuen, die nach irgend einer freien, sehr oft aber auch geschützten, Melodie gesungen werden. Auch Handel wird mit solchen Sachen getrieben, aber bestens dafür gesort, daß ein etwaiger Kommis sionsverleger so wenig wie möglich Nutzen dabei findet. Solange sich die Vereine damit begnügen, ihre selbstgeschaffenen Texte und solche, die Freigut sind, abzudrucken, aber die Noten fort lassen, hat sich niemand darum zu kümmern, sobald aber diese hinzugefllgt sind, und dabei Geschütztes mituntergelaufen ist, hört dann doch die Gemütlichkeit auf. Verleger von Liedern, die in den gedachten Kreisen Wohlgefallen erregt haben, können sich kaum vor unberechtigtem Nachdruck anders wehren, als wenn sie einem ertappten Sünder ganz scharf auf die Finger klopfen. Nun gibt es aber auch Hellere, die einen etwas besser infor mierten Herausgeber zur Seite haben, der aus das Unerlaubte dieses oder jenes gewünschten Liedes hinweist und veranlaßt, daß die betreffenden Verleger angegangen werden. In diesen Bettelbriefen ist den Bittstellern kein Titel für den Verleger hoch genug, mit Patriotismus, edlen Zwecken, Wohl der Allgemeinheit, Großherzigkeit, eigene bescheidene Mittel, Interesse für seinen sonstigen Verlag, hochangefehene Firma usw., wird geradezu Fangball getrieben. Aber wehe, wenn er ablehnt: dann ist aus dem hochangesehenen Herm Geheimen Kommerzienrat und Hos- musikalienverleger von Müller, ein ganz simpler Müller gewor den, der im höchsten Grade rückständige Ansichten hat. Eine ganz besondere Spielart sind dann noch die Volkslieder- dctektive, die auf bisher unbekannte Volkslieder aus dem »Munde des Volkes« fahnden. Sehr oft, mehr mit Liebhaberei als mit musikalischem Wissen ausgerüstet, hören sie da auf ihren Spür- sahrten ein Liedchen, das ihnen vollständig unbekannt erscheint, während ihnen ein Musikkenner sofort verraten würde, daß es sich um eine verstümmelte oder verballhornte Melodie handelt, zu der möglicherweise gar nicht dazu gehörender Text gesungen wird. Der Sammler will aber gar nicht belehrt sein, sondern schleppt seinen vermeintlichen Fund selig nach Hause, um damit seine gewöhnlich schon aus ähnlichen Schätzen bestehende Samm lung zu vermehren. Auch die großen und kleinen Sängerbünde lieben es, namentlich zu ihren Festen, sich eigene Sammlungen zusammenzustellen, mit denen sie dann auch, wenn sich Liebhaber melden, wohl mal Handel treiben. Andere Bünde wünschen ihre Volkslieder, bei deren Satz man in den bekannten Samm lungen kleine Abweichungen findet, genau übereinstimmend zu be sitzen. Anstatt nun diese Abweichungen handschriftlich in den bereits in ihrem Besitz befindlichen Sammlungen auszuführen — was die Vereinsdirigenten unschwer machen könnten —, schreitet der Bund zu unnützen großen Ausgaben. Der Hang nach solchenBereinsliedersammlungen stammt durch aus nicht aus der Neuzeit — Vereinsmeierei hat schon früher in Deutschland recht kräftig geblüht — die ersten Früchte derartigen Gemüses sind schon in den vierziger Jahren des vorigen Jahr hunderts nachweisbar gepflückt worden. Aus dieser Zeit ent deckte ich neben Studenten-, Turner- und Sängerlieder-Sammlun- gen ein »Liederbuch für Architekten«, mit den beliebtesten Sanges weisen (Berlin, Gebaucrsche Buchhandlung, 18 Ngr.). Aus glei cher Zeit, vielleicht sogar noch etwas früher, was sich aus den alten Handbüchern nicht so genau mehr feststellen läßt, stammt auch ein »Liederbuch für deutsche Künstler« mit Melodien und Vignetten herausgegeben von Fr. Kugler und Reinick (Berlin, Vereins-Buchhandlung; 1 Thaler 20 Ngr.). Ist es nun nicht genug, daß das Urheberrecht in seinem Z 21 Abs. 3 dem Musikverlag einen großen Teil seines ein- und mehr stimmigen Verlags in gewissem Sinne für vogelfrei erklärt? Der Wortlaut dieses Abs. 3. lautet: »Wenn kleinere Kompositionen nach dem Erscheinen in eine Sammlung ausgenommen werden, die Werke einer größeren Zahl von Komponisten vereinigt und ihrer Beschaffenheit nach für den Unterricht in Schulen mit Aus schluß der Musikschulen bestimmt ist«, (so ist die Vervielfältigung zulässig). Jeder Herausgeber eines Schulliederbuches kann also, ohne den Verleger zu fragen, über dessen schwer erworbenes Eigentum frei verfügen. Das wird auch reichlich ausgenutzt, denn allein tm Jahre 1909 sind 26 solcher Schullicderbücher er- schienen, 1910 ebenfalls 26, 1911 dann 22 und 1913 sogar 30. Alle diese Schullicderbücher haben sehr billige Preise, oft sind sie niedriger als der für den einzelnen Chor des Original-Ver legers, und diesem fehlt jede Handhabe, sich gegen solche Ausbeu tung zu wehren. Da darf man es denn keinem Musikverleger verdenken, wenn er sein mit schweren Opfern erworbenes Recht energisch schützt und einen Eingriff in dieses fühlbar ahndet. Nicht an Un gangbarem oder an Mittelwarc vergreifen sich diese stillen Teil haber, sondern nur an dem Besten, was das viele Mißglückte mit herausholen soll! Wenn ein firmer Kollege sich einmal vergrif fen hat, so wird der Originalverleger, wenn der Übeltäter sofort seinen Lapsus eingesteht, mit sich reden lassen, zumal wenn auch der Revisor im entschuldbaren Irrtum handelte. Hat doch ein
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