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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.09.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-09-25
- Erscheinungsdatum
- 25.09.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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9740 Börsenblatt f. d. Dtschn. Tuchhandel. Redaktioneller Teil. ^ 223, 25. September 1913. Historikers den Wiener Verlag Brüder Rosen bäum wieder auf Crebillons »Sopha« zurück. Der Gymnasialprofessor H. in Berlin schrieb zu der alten deutschen Übersetzung eine streng wissenschaftliche Einleitung, und zum billigen Preise von drei und vier Mark wurde das Buch aufs uene dem deutschen Leserpublikum in Prospekten gleich zeitig mit anderen Werken angebotcn. Am 9. November 1912 wurden 149 Exemplare des »Sopha« durch die Leipziger Kriminalpolizei beim Leipziger Kommissionär des Wiener Verlages beschlagnahmt, und am 5. Februar 1913 hat ein Urteil des Landgerichts Leipzig im objektiven Strafverfahren auf Grund des § 41 StGB. die Unbrauchbarmachung der beschlagnahmten Exemplare verfügt, auf Grund der Feststellung, das; »Der Sopha« unzüchtig, also geeignet sei, das Scham- und Sitt lichkeitsgefühl des normalen Menschen zu verletzen. Nach den An gaben der bedeutendsten Literaturgeschichten sei »Der Sopha«, in der üppigsten Epoche des Lneien re^ime entstanden, durchaus sittenlos, habe wegen seines pikanten und geschlechtlichen Reizes schon im da maligen Frankreich auf mancher Seite Ablehnung gefunden, versetze, wenn cs auch nicht grob sinnlich sei, den Leser in eine schwüle Stimmung und besitze gegenwärtig für die Allgemeinheit keinen lite rarischen oder künstlerischen Wert. Da es nicht nur für den kultur historisch interessierten Leser bestimmt, sondern infolge des billigen Preises auch dem großen Publikum zugänglich sei, habe unter Be rücksichtigung dieses Umstandes unbedenklich der objektiv unzüchtige Charakter des Buches, ohne weitere Beachtung moderner Rezensionen, erfolgen können. Die hiergegen eingelegte Revision der Leipziger Kommissionsbuchhandlung als Einziehungsinteressentin, die die Ver kennung des Begriffs der Unzüchtigkeit, mangelnde Feststellung der Verletzung des Schamgefühls in sexueller Hinsicht und falsche Auf fassung der lediglich künstlerischen, nicht moralischen Urteile der Li teraturgeschichten rügte, ferner das künstlerische Interesse an der artigen Publikationen hervorhob und bestritt, daß das Buch für das allgemeine Publikum bestimmt sei, ist gemäß dem Anträge des Neichs- anwalts vom Reichsgericht als unbegründet verworfen wor den. (Aktenzeichen 4 v. 451/13.) Insel-Verlag G. m. b. H. in Leipzig. — Durch Beschluß der Ge sellschafter vom 17. September 1913 ist das Stammkapital der Gesell schaft von 500 ONO auf 700 000 ^ erhöht worden. Neuerungen im Postverkchr mit Österreich und Ungarn. — Im Verkehr zwischen Deutschland, Österreich und Ungarn dürfen die Auf schriften von Einschreibsendungen und Paketen ohne Wertangabe mit Tintenstift geschrieben sowie auf der Vorder- und Rückseite des Abschnitts der Postpaketadresse und Postanweisungen Zettel mit Mitteilungen, Geschäftsanzeigen, Abbildungen usw. aufgeklebt werden. Die Zustellung von Eilsendungen in den Nachtstunden von 10 Uhr abends bis 6 Uhr früh kann der Absender dadrrrch ver langen, daß er auf der Sendung den Vermerk »auch nachts« oder einen ähnlichen Vermerk anbringt. Ferner ist es im Verkehr zwischen Deutschland und Österreich (nicht auch Ungarn) statthaft, unentwertete oder entwertete P o st f r e i m a r k e n gegen das Drucksachcnporto so wie Bücherzettel zu den im inneren deutschen Verkehr gültigen günstigeren Bedingungen zu versenden. Danach können Bücherzettel, die auf der Aufschriftseite als solche gekennzeichnet sein müssen, auch zur Abbestellung von Druckwerken usw. benutzt sowie auf dem linken Teile der Vorderseite und auf der Rückseite mit den im inneren Verkehr zulässigen handschriftlichen Vermerken versehen werden. Wert briefe nach und aus Ungarn können unter den gleichen Bedin gungen wie jetzt Wertbriefe des deutsch-österreichischen Verkehrs mit Nachnahme bis zum .Höchstbetrage von 800 Mark oder 1000 Kronen belastet werden: solche Wertbriefe unterliegen dem Frankierungszwang. Sämtliche Neuerungen treten am 1. Oktober in Kraft. Die Auf klebungen auf der Vorder- und Rückseite des Postpaketadressen- und Postanweisungsabschnitts werden gleichzeitig im inneren deutschen Ver kehr zugelassen. Personalnchiichten. Julius Preuß f. In der Nacht vom 22. zum 23. September ist nach längerem, schwerem Leiden Sanitätsrat vr. Julius Preuß im 52. Lebensjahre verschieden. Der Verstorbene ist namentlich bemüht gewesen, dem Einfluß, den die griechische und römische Heilkunde auf die der alten Juden ausgcübt hat, nachzugehen. Im Laufe von mehr als 20 Jahren hat er zahlreiche Abhandlungen auf diesem Gebiete veröffentlicht, die er dann später kritisch in dem Werke »Biblisch- talmudische Medizin, Beiträge zur Geschichte der Heilkunde und der Kultur überhaupt« zusammenfaßte. Ferdinand Blumentritt f. — In Leitmeritz in Böhmen ist kürzlich Or. Ferdinand Blnmentritt gestorben, der die historische, ethnographische und linguistische Erforschung der Philippinen und ihrer Bewohner zu seiner wissenschaftlichen Lebensaufgabe gemacht hatte. Im Jahre 1890 veröffentlichte er ein »Alphabetisches Verzeichnis der eingeborenen Stämme der Philippinen und der von ihnen gesprochenen Sprachen«, im Jahre 1900, nach verschiedenen weiteren Vorarbeiten, ein umfassen des Werk unter dem Titel »Die Philippinen«. S-reWal. -hne Verantwortung der Redaktion' jedoch unterliegen alle Einscndun,c» den Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblatts.j Offener Brief an Herrn Friedrich Hofmeister, Leipzig, auf das Inserat im Bbl. vom 13. September 1913, Seite 9179. Dortmund, den 17. Sept. 1913. Wir können es Ihnen nachfllhlen, wenn Sie ungehalten sind, daß Ihrem Zupfgeigenhansl so viele Nachahmungen erstanden sind, wie es ja leider so oft geschieht, wenn etwas eingeschlagen ist. Man möchte sich nur für die zuerst erschienenen Liederbücher verwenden, aber die Freude ist schnell vorbei, wenn man die Anzeige der Bundesgeschäfts- stclle der Wandervögel in Osnabrück liest. (Sie liegt der Redaktion vor.)*) Da heißt es: Fischer, Wandervogel-Liederbuch 0.95 — kostet bei Ihnen 1.30, Zupfgeigenhansl 1.25 — kostet bei Ihnen 1.50, Österreich. Wanderv.-Liederbuch 1.40 — kostet bei Ihnen 1.70. Da kann man doch die Lust verlieren, sich für Ihre Sachen zu ver wenden, und wird lieber andere Liederbücher vertreiben, zumal auch noch diese anderen Liederbücher in dem offiziellen Verzeichnis der Wandervögel mit richtigen Preisen angekündigt werden, so daß der Buchhandel da nicht in Verdacht kommt, daß er nur teurer liefern kann als der Verband. Hochachtungsvoll Der Vorstand des Vereins der Buchhändler zu Dortmund. Ich habe bereits einmal an dieser Stelle ausgeführt, daß ich ver traglich verpflichtet bin, an den Verband Deutscher Wandervögel, in dessen Auftrag und unter dessen Mitarbeit die drei offiziellen Lieder bücher des Wandervogels: Breuers Zupfgeigenhansl, Frank Fischers Lieder buch und Preiß, Unsere Lieder herausgegeben sind, zu ermäßigtem Preise zu liefern. Der Verband Deutscher Wandervögel zählt noch nicht 30 000 Mitglieder, der Zupf geigenhansl allein ist bis jetzt in 130 000 Exemplaren verbreitet, und wie meine genau geführte Statistik nachweist, sind davon noch nicht 25 000 Exemplare durch die Geschäftsstelle des Wandervogels abgesetzt worden. Durch den Buch- und Musikalienhandel sind mithin über 100 000 Exemplare verkauft worden, und der daraus gelöste Brutto gewinn ist, gering gerechnet, auf wenigstens 50 000 Mark zu veran schlagen. Da der Wandervogel mir unter der Bedingung den Verlag übertrug, daß seinen Mitgliedern Vorzugspreise eingeräumt würden, wäre der Buchhandel völlig ausgeschaltet worden, wenn ich nicht darauf eingegangen wäre, denn dann wäre das Werk, wie jetzt die Lieder blätter, im Eigenverlag des Bundes erschienen und der erwähnte Ge winn märe dem Buchhandel überhaupt nicht zugeflossen. Der Vorstand des Vereins der Buchhändler zu Dortmund be findet sich im Irrtum, wenn er angibt, daß in der Anzeige der Bundes geschäftsstelle der Wandervögel in Osnabrück irgendwelche andere Wandervogel-Liederbücher aufgeführt seien. Es sind darin nur die Liederblätter der Wandervögel, ein Liedertextheft und einige Lauten liedersammlungen aus verschiedenen Verlagen, darunter auch dem mei- nigen, zum vollen Ladenpreise aufgenommen. Die direkten Nach ahmungen der Wandervogel-Liederbücher sind niemals vom Wander vogel in irgendwelcher Form angezeigt oder empfohlen morden, im Gegenteil, sie haben die schärfste Verurteilung in den Besprechungen des Wandervogels gefunden. Daß mir nichts ferner liegt, als eine Schädigung des Sortiments, geht wohl am besten daraus hervor, daß ich prinzipiell keine Be stellungen aus Privatkreisen ausführe, sondern jeden Auftrag, auch wenn der Betrag im voraus eingesandt wird, dem Sortiment über weise. Auf weitere Erklärungen in der Angelegenheit verzichte ich. Leipzig. F r i e d r i ch H o f m e i st e r. ) Wird bestätigt. Vgl. auch Bbl. Nr. 127. Red.
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