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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-05-31
- Erscheinungsdatum
- 31.05.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191305317
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1913
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- Börsenblatt für den deutschen Buchhandel
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3843 Börsenblatt l, d. Dlschn. Buchbandel. Redaktioneller Teil. ^ 123, 31. Mai 1913. Dazu kommt, daß die Abonnenten ihre Abonnementsgebühr samt Bestellgeld bei der Post vierteljährlich voraus erlegen müssen, daß aber die Post mit dem Verleger nur monatlich abrechnet, ihm also jene Abonnementsgebühren in drei Teile auszahlt, so daß sie I, 2 und 3 Monate lang den Zinsgcnnß des von den Abon nenten einbezahlten Kapitals hat! Auch eine ganz niedliche Nebeneinnahme! Und bei solchen Einnahmen scheut sich die Postverwaltung nicht, zu nörgeln, daß ihr durch die Kreuzbandsendungen der Verleger eine minimale Einnahme an Beilagengebühren ent gehe!!! Auf noch einen Punkt soll in diesem Zusammenhang hinge wiesen werden: Schon bald nach dem Erlaß der Postgesetz- Novelle, im Jahre 1901, hatte die Poslberwaltung besondere Vorschriften für die Zeitschristen-Beilagen herausgegeben; sie hat damals einen Preis von H für jede Beilage gefordert (später wurde diese Gebühr auf L erhöht). Hätte die Postverwaltung die Meinung gehegt, die Zeitungsveilagen bedeuteten eine Hinter ziehung der Portogebühren für die einzelnen Sendungen, so hätte sie selbst durch ihr Zeitungspostamt der Briefpost Konkurrenz ge macht! Und wenn die Postverwaltung damals die Zeitschriften verleger als »Anstalt« betrachtet hätte, so hätte sie doch sicherlich nicht jene speziellen Vorschriften für Beilagen erlassen, da sie doch wissen mußte und wußte, daß nicht der ganze Zeitschristen- veckehr durch ihr Zeitungspostamt erledigt werden könne, daß ein Teil immer mittels Kreuzband durch die Briespost versendet werden müsse. In dem vorhin aus Band 35, S. 194 mitgeteilten reichs gerichtlichen Erkenntnis war gesagt worden, die Beilagen hätten keine andere Bedeutung zu beanspruchen als die in der Zeitschrift selbst enthaltenen Inserate. Das verurteilende schöffengericht« liehe Urteil führt dagegen und entgegen dem von dem Angeklag ten in gleichem Sinne vertretenen Standpunkt aus, die Prospekte könnten als Inserat nicht erachtet werden, weil die Vergütung, die für die Beilage in der Zeitschrift bezahlt werde, in gar keinem Verhältnis stehe zu dem Preis eines Inserats von der Größe des Prospekts. Dieser Preis (10 «L für 1000 Stück) lasse klar er sehen, daß es sich hierbei nur um eine Vergütung für seitens der auftraggebenden Firma eingesparte Schreib- und Portogebühren handle. Hier trifft wieder einmal der alte schöne Satz von einem durch keinerlei Sachkenntnis getrübten Urteil zu. Das Schöffen gericht hat natürlich über diese Frage keinen Sachverständigen vernommen, sondern nach eigenem Ermessen jene »Feststellung« getroffen. In Wirklichkeit besteht aber zwischen den Kosten von Prospekten und Inseraten für den Auftraggeber nicht nur kein Unterschied zu gunsten der ersteren, sondern umgekehrt, die Inse rate kommen dem Besteller regelmäßig billiger zu stehen als Prospekte. Bei der Zeitschrift, aus der die früheren Beispiele genommen sind) stellt sich der Vergleich wie folgt: 1. Anzeige einseitig 424 Zeilen zu 50 L, «kk 212.— 2. Beilage einseitig 15 000 Stück Druck und Papier «kk 88.— Beilagengebühr für 1000 Stück 12.— 180.— Frachtauslage ungefähr «kk 4.— r/k 272 — demnach Mehrauslage für Beilage 60.— 272s- Licße der Auftraggeber die Beilage in 60 000 Stücken drucken, um sie verschiedenen Zeitungen beizulegen, so stellte sich der Ver gleich wie folgt: 1. Anzeige einseitig 424 Zeilen zu 50 H 212.— 2. Beilage einseitig 15 000 Stück Druck und Papier «1k 222.— also «<k 55.50 Beilagengebühr für 1000 Stück »kk 12.— «kk 180.— Frachtauslage ungefähr -K 4.— 123R50 demnach Mehrauslage für Beilage «K 27.50 ^"239M Der Auftraggeber wählt also Prospekte, nicht weil diese billiger wären als Inserate, sondern weil er hofft, daß gesonderte Beilagen dem Leser der Zeitschriften leichter in die Augen fallen, weil er also hofft, daß Prospekte wirksamer sind als Inserate. Andererseits ist vom Standpunkt des Verlegers die Mehrein nahme zu gering, als daß durch sie etwa ein besonderer Anreiz ausgeübt würde, die Beigabe von Prospekten im Gegensatz zu Inseraten zu fördern; denn den geringfügigen Einnahmen steht die nicht unerhebliche Unbequemlichkeit gegenüber, die rein me chanisch mit der Beilegung solcher losen Prospekte verbunden ist, die die Verpackung der Zeitschriften verzögert, die also längere Arbeitszeit und damit wieder höhere Aufwendungen verursacht. Aus all dem ergibt sich, daß auch vom fiskalischen Stand punkt aus das Vorgehen der Postverwaltung unverständlich ist. Gelänge es ihr, die Zeitschristenverleger in den Rahmen des Artikels 3 der Postgesetznovelle hineinzupressen, so wäre die alleinige Folge nicht die anscheinend von ihr erwartete, daß die Unternehmer ihre Prospekte als selbständige Kreuzbandsendun gen verschickten, sondern die, daß die losen Beilagen in Inserate umgewandelt würden. Die Postverwaltung handelt also unwirtschaftlich und selbst mörderisch, wenn sie immer wieder versucht, die Gerichte zu einer mit dem Sinn und der Absicht des Gesetzes nicht zu vereinbaren den Auslegung dieses Gesetzes zu veranlassen. Wenn auch nicht zu befürchten ist, daß die höheren Gerichte ihr auf diesem Wege folgen, so sollte sie doch schon mit Rücksicht auf ihre wirtschaft lichen Ausgaben den recht unerquicklichen Streitfall begraben! Kleine Mitteilungen. Ein Dnnte-Mliscnm in Florenz. Zu den vielen Florentiner Museen wird sich, wie in dem neuesten Hefte des »Cicerone« mitgeteilt wird, demnächst ein neues gesellen, ein »Museo Dantesco«. Als Sitz des neuen Museums, für dessen Zustandekommen sich namentlich Cor- rado Ricci und Guido Biagi interessieren, ist der Palazzo der »Arte della Lana«, der Florentiner Tuchmacherzunft, ausersehen, den die Dante-Gesellschaft vor einer Reihe von Fahren erwarb und durch den Architekten Lusini wieder Herstellen ließ. Errichtung eil,er Zensurbchörde für die Prüfung von Kincmato- graphcnfilins in Ftalicn. Das italienische Ministerium des Innern hat die Provinzialbehörden durch einen Nnnderlaß unterrichtet, daß bei dem genannten Ministerium eine Zensurbehörde zur Prüfung der in den Kinematographenthcatern zur Vorführung gelangenden Films er richtet worden ist, die ihre Tätigkeit bereits am 1. Mai 1913 begonnen hat. (Rach einem Bericht des .Handelssachverständigen in Mailand.) Der Verband deutscher Elektrotechniker hält seine 21. Jahres versammlung in Breslau vom 17. bis 21. Juni ab. Auf ihrer Tagesordnung steht ein Vortrag über »Die wirtschaftliche Bedeutung des elektrischen Vollbahnbetriebes«. Ferner wird Professor S. Ruppcl- Frankfurt a. M. über »Gebäudeblitzschutz«, Dr.-Jng. Weidig und Dipl.-Jng. Jaensch-Dresden über »Erscheinungen an Hochspannungs- Fernleitungen«, vr. B. Monasch über »Die neueren elektrischen Licht quellen« sprechen. Personalnachrichten. Eduard Pcchuel - Loesche — Ter einstige Leiter des belgischen Kongogebietes Professor vr. Eduard Pechnel-Loesche ist am 29. Mai im 73. Lebensjahre in München gestorben. Der Gelehrte hat frühzeitig auf ausgedehnten Reisen im inneren Afrika ebenso wie in Wcstindien, Nordamerika, an den Küsten des Atlantischen und Stillen Ozeans, im Südlichen und Nördlichen Eismeer sich praktische geographische Kennt nisse erworben und erst nachträglich auf der Leipziger Universität das gelehrte Wissen sich verschafft. Als Teilnehmer an der Loango-Expe- dition in Äqnatorialafrika hat er besonders das Knilngebiet erforscht und in Giißfcldts Neisewerk die Landeskunde von Loango bearbeitet 11882 und 1907). 1882 wurde er vom König der Belgier als Stellvertreter Stanleys an den Kongo entsandt und hatte eine Zeitlang die leitende Stellung in, Kongostaate inne. In zwei Flugschriften: »Stanke,) und das Kongonnternehmen« (1885) und »Stanleys Partisane und meine offiziellen Berichte vom Kongoland« (1886) wandte er sich gegen Stan- ley. Außerdem veröffentlichte er noch »Bewirtschaftung tropischer Ge biete« (1885) und »Kongoland« (1887). Verantwortlicher Redakteur: E m i l T h o m a s. - Nerlag: Der Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches Buchhändlerhaus, Nospitalstrasie. Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion: Leipzia-R, Gerichtsweg 26 sBuchhändlerhaus).
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