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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.05.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-05-27
- Erscheinungsdatum
- 27.05.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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119, 27. Mat 1915. Redaktioneller Teil. D«r>-»blatt I. d. Dtschn. vi>4;»nd-l. 5669 (Korisetzung zu Seite 58249 es denn ein wünschenswerter Zustand, daß der Buchhändler die Rangliste vom Feldwebel kauft, weil er sie von diesem billiger bekommt als vom Verleger? Ich meine, das sind keine Zustände, die wir als erstrebenswert an- schen können, sondern das sind Zustände, die wir tunlichst beseitigen müssen. Sie entstehen nur dadurch, daß der Verleger aus sogenannten prinzipiellen Gründen sich weigert, dem Sortimenter zu liefern zu den Bedingungen, die er den Be amten einräumt. Ich bin ja verhältnismäßig objektiv in der Sache und halte mich für verpflichtet, das Votum der überwiegen den Majorität des Ausschusses hier zu vertreten, das dahin ging, dem Verleger die Vermittlergebühr als eine Pflicht aufzuerlegen. Zwei Worte noch zu der Auslegung von »soll gehalten sein«! Wir haben in der kleinen Kommission den Ausdruck »muß« mäßi gen, mildern wollen, und deshalb habe ich herausgelesen: cs soll kein absolutes »Mutz« sein, sondern es soll unter Umständen keine Verpflichtung vorliegen. Wenn aber diese Verpflichtung herausgelesen wird, so bin ich damit einverstanden. vr. Otto L i e b m a n n - Berlin (zur tatsächlichen Berich tigung) : Meine Herren, der Herr Vorsitzende hat eben bemerken zu sollen geglaubt, ich hätte zuletzt das Gegenteil von dem aus- geführt, was ich vorher gesagt habe. Das ist tatsächlich un richtig. Ich habe die Auslegung des Herrn vr. de Gruhter der des Herrn vr. Ehlermann schlechthin gegenübergestellt und wört lich gesagt: »Für den Fall, daß die Auslegung des Herrn vr. Ehlermann als die richtige anerkannt würde, also daß es keine Mußvorschrift sein soll, würde ich mich mit der Fassung einver- standen erklären können. Im anderen Falle aber, wenn also die Auslegung des Herrn vr. de Gruhter als die richtige erachtet werden würde, fei ich nicht in der Lage, dieser Fassung zuzu stimmen«. Ich sehe mich veranlaßt, dies gegenüber den Worten des Herrn Vorsitzenden tatsächlich festzustellen. Georg Schmidt- Hannover: Wir können vielleicht die Schwierigkeit beseitigen, wenn wir einen kleinen Zusatz annehmen, indem wir sagen: Liefer pflicht und Vermittlergebühr kann nur dann verweigert werden, wenn der Verleger dem Börsenverein gegenüber nachweist, daß er in dem betreffenden Falle nicht in der Lage ist, es zu gewähren. (Widerspruch.) Kommerzienrat Karl Si e gt smun d-Berlin: Meine Herren, in dem Bestreben, doch auf alle Fälle eine Einigung unter uns zu erzielen und auch die Herren um Herrn Springer einigermaßen zu befriedigen, möchte ich den Gedanken, den Herr vr. Liebmann ausgesprochen hat, aufnehmen. Der Antrag des Herrn vr. Liebmann ist nicht annehmbar, und zwar deswegen nicht annehmbar, weil das »in solchen Fällen« Bezug hat auf die Ziffer 2, nämlich die Lieferung von einzelnen Exem plaren. Also es kann hier nicht gesagt werden: in Ausnahme- fällen. Aber, meine Herren, dieser ganze ß 11 Ziffer 3 soll doch tatsächlich nur in den Ausnahmefällen Anwendung finden, wo der Sortimenter die Bitte an den Verleger richtet, unter Nach weisung der Bezugsberechtigung, nun ebenfalls seinem Kunden das Exemplar zum gleichen Preise zu liefern. Also es wird immer nur eine Ausnahme bilden, und diese wird sehr, sehr selten Vorkommen. Wenn wir nun dem Gedankengang, der mit Herrn vr. Liebmanns Vorschlag verbunden ist, etwas folgen, so könnten wir — Sie haben ja die Vorlage in Händen — hinter »ermäßigtem Preise« das Wort »ausnahmsweise« hinzufügen. Es würde dann lauten: In solchen Fällen soll der Verleger gehalten sein, einem Sortimenter, mit dem er in laufendem Rechnungsverkehr steht, die Lieferung einzelner Exemplare zu dem gleichen ermäßig ten Preise ausnahmsweise zu ermöglichen, wenn ihm die Be zugsberechtigung des Kunden nachgewiesen wird. Ich glaube, es ist damit den Wünschen, wie sie uns von Herrn vr. Liebmann vorgetragen worden sind, vollständig nach gekommen, und der Sortimenter wird eben nur ausnahmsweise dieses Recht für sich in Anspruch nehmen. Meine Herren, wie oft wird es denn Vorkommen, daß der Sortimenter — der Mann mutz doch leben — sagt: ich will auf jeden Gewinn verzichten, ich will aber meinen Kunden das Buch liefern? Ich bitte Sie, nehmen Sie diesen Vorschlag an! Der Vorstand des Börsen vereins würde ihn heute nachmittag in der Delegiertenversamm lung zu vertreten suchen. Ob er dort angenommen wird, weiß ich ja nicht, ich hoffe es jedoch. Fritz Springer- Berlin: So sehr ich anerkenne, daß Herr Kommerzienrat Siegis- mund bemüht ist, eine Vermittlung zu finden, so wird doch, glaube ich, der Vorschlag dadurch wirklich nicht annehmbarer. Machen Sie sich doch folgendes klar: Herr Kommerzienrat Siegis- mund hat erklärt, daß das »soll gehalten sein« ein »muß« be deutet, also heißt der Paragraph, wenn man ihn richtig lesen will: In solchen Fällen mutz der Verleger den Sortimenter in den Stand setzen, ausnahmsweise die Lieferung usw. zu ermög lichen. Darin steckt doch ein Widerspruch. Sie sagen erst »mutz«, und dann kommt die Ausnahme. Vorsitzender: Sie haben gesehen, daß der Vorsteher des Börsenvereins den besten Willen hat, eine Einigung mit den Herren herbeizu- führcn; Sie haben aber ebenso gehört, daß Herr Springer auf diese Brücke, die geschlagen werden soll, nicht tritt. Ich muß sagen: ich bin dagegen, das »ausnahmsweise« hier hineinzu setzen. (Bravo!) Es verdirbt die ganze Sache und hilft uns doch gar nichts; denn der Zweck, den Herr Kommerzienrat Siegis- mund im Auge gehabt hat: mit den Führern der 26 oder 28 einen Ausgleich herbeizuführen, wird dadurch nicht erreicht. Ich bin dafür, den K 11 Ziffer 3 so zu lassen, wie er Ihnen heute gedruckt auf dem einzelnen Blatte vorgelegt worden ist, und da eine weitere Wortmeldung nicht vorliegt, schließe ich die Dis kussion. Wir kommen zur Abstimmung über Z 11 Ziffer 3. R. L. Prager-Berlin (zur Geschäftsordnung): Ich möchte beantragen, den Absatz in der Abstimmung zu teilen und zunächst bis »wird« abzustimmen, weil ich dafür stim men würde, jedoch für den letzten Satz nicht stimmen kann. Vorsitzender: Das kann geschehen. Ich möchte noch eines bemerken. Es steht auf unserer Tagesordnung: »Besprechung des Entwurfs der abgeänderten Verkaufsordnung« usw. Die Besprechung kann aber doch nur dann zu einem Resultat führen, wenn wir hier auch Abstimmungen vornehmen. Diese Abstimmungen haben selbst verständlich für die Hauptversammlung des Börsenvereins nichts Bindendes. Sie geben immer nur eine Richtlinie dafür, wie die Verleger unter sich über die einzelnen Punkte gedacht haben. Was nachher die Hauptversammlung des Börsenvereins be schließen wird, werden wir ja morgen sehen. — Ich glaube, mit dieser Auslegung der Abstimmung sind die Herren einverstanden. (Zustimmung.) vr. Erich Ehlermann-Dresden (zur Geschäfts ordnung) : Ich möchte nur bitten, daß auch über die Fassung des Aus schusses abgestimmt wird. Meines Eracbtens geht die Fassung des Ausschusses, indem sie die Lieferungspflicht festsetzt, weiter, und es ist für mich natürlich vom größten Interesse, zu wissen, wie die Kollegen vom Verlage darüber denken. Ich möchte also bitten, zunächst über die Fassung des Ausschusses abzustimmen und dann über den weniger weitgehenden Vorschlag des Vor standes. Arthur G e o r g i - Berlin (zur Geschäftsordnung): Ich möchte das nicht für praktisch halten, was Herr vr. Ehlermann angeregt hat. Ich glaube, die heutige Diskussion hat doch gezeigt, daß die ursprüngliche Fassung des Ausschusses Wohl niemandem oder doch nur sehr wenigen shmpathisch ist. Ich möchte also Vorschlägen, daß wir nur über den Vorschlag abstimmen, den uns der Verlegerberein unterbreitet hat. Vorsitzender: Ich schließe mich dieser Auffassung an. Ich glaube, es hat keinen Zweck, daß wir hier noch über die ursprüngliche Fassung abstimmen. Es sind ja sicher einige unter uns, die auch der alten Fassung zustimmen würden, die aber der neuen den Vorzug geben: sie müßten also der neuen Fassung des Ausschusses jetzt Wider-
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