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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.05.1913
- Strukturtyp
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- 1913-05-22
- Erscheinungsdatum
- 22.05.1913
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- Deutsch
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.1? 115, 22. Mm 1913. Redaktioneller Teil. tung dieser guten billigen Literatur im argen. Der gewöhnliche Sorti- mcntsbuchhändler kann sich ihrer aus mancherlei Gründen nicht in dem Maße annchmen, wie es wünschenswert märe, auch erreicht er, da schau zumeist alle Buchläden in den besseren Stadtgegenden liegen, gar nicht das Publikum, für das die billigen Ausgaben bestimmt sind. In der Fachpresse ist in letzter Zeit, hauptsächlich angeregt durch die von Walter Aßmus erschienenen Aufsätze über das Thema Buchhandel und Volks bildung, diese Frage wiederholt erörtert worden. Die Jugendschristen ausschüsse haben sich ebenfalls in dankenswerter Weise der Sache ange nommen und ihr Vorsitzender Hans Brunckhorst hat in einer kleinen Schrift Grundsätzliches und Praktisches über die Verbreitung guter und billiger Literatur mitgeteilt. Als ein Erfolg dieser Bewegung darf die bevorstehende Gründung einer Volksbuchhandlung im Hamburger Arbeiterviertel bezeichnet werden. Diese Gründung ist um so erfreulicher, als an ihr beide Par teien, die Volksbildungsorganisationen und die Buchhändler, die an fangs bei den Auseinandersetzungen oft recht entgegengesetzte Stand punkte einnahmen, beteiligt sind und zwar der Hamburger Jugendschrif tenausschuß und der Hamburg-Altonaer-Buchhändlerverein. Der besseren Rentabilität wegen soll die Volksbuchhandlung einem bestehenden Zeit schriftengeschäft angegliedert werden. Sie wird sich in der Hauptsache mit dem Vertrieb von Büchern im Werte von 10 ^ bis 3 befassen. Man darf wohl erwarten, daß der Versuch glückt, zumal ein großer Teil der Hamburger Arbeiterschaft durch die Vorträge und Veranstal tungen des Hamburger Volksheim besonders stark interessiert ist. Auch für andere Städte mit starker Arbeiterbevölkerung dürfte sich eine Verständigung zwischen Volksbildungsorganisationen und dem Buch handel zur Begründung solcher Volksbuchhandlungen empfehlen.« Wir möchten hierzu bemerken, daß die Gründung zwar besprochen wurde, aber noch nicht als bevorstehend bezeichnet werden kann, da zurzeit die materiellen Voraussetzungen noch nicht gegeben sind. 3lc. Reklamebriefe als Passagiergut. (Urteil des Reichsgerichts vom 20. Mai 1913.) (Nachdruck verboten.) — Der Verlagsbuchhändler Karl Bräutigam in Berlin-Lichterfelde mar Geschäftsführer des »Ver lages für Neuetablierung« G. m. b. H. in Berlin, dessen Geschäftsunter nehmen darin bestand, Neugründungen von Firmen in Berlin allen Handelsgesellschaften in den größeren Städten Deutschlands mitzu teilen und ihnen bei dieser ersten Mitteilung gleichzeitig ein Abonne ment auf die periodisch erfolgenden Mitteilungen anzubieten. Diese Offerte erfolgte in verschlossenem und adressiertem Briefe. Um bei der Versendung der Briefe an Porto zu sparen, ließ Br. die Kuverts nur mit Fünfpfennigmarken frankieren und in großen Paketen zusammen binden, welche von Boten seines Geschäfts mit nach den Bestimmungs orten genommen und dort der Post zur Ortsbestellung übergeben wurden. Am 5. Januar 1911 beauftragte Br. seine Angestellten Lind- ner, Meinke und Thomas mit Briefpakcten nach auswärts zu reisen. Die Briefe waren in Körbe und Säcke gepackt, jeder der Reisenden er hielt ungefähr fünf Pakete mit durchschnittlich 1000 Briefen Inhalt. Thomas sollte nach Frankfurt a. M., Straßburg i. E., Mainz und Mann heim, Meinke nach Köln a. Rh., Bremen, Elberfeld, Düsseldorf und Aachen und Lindner nach Dortmund, Essen, Duisburg und Krefeld reisen; sic sollten im ganzen 15 000 Offertbricfc zur Postanflicferung am Bestimmungsort mit sich führen. Die Pakete wurden in Automo bilen zu den Abfahrtsbahnhösen gebracht. Br. schärfte den Reisenden ein, daß sie die Pakete ja nicht aus der Hand geben und als Passagier gut befördern, sondern mit ins Kupee hineinnehmen sollten. Damit sie diesem Auftrag entsprechend handelten, gab ihnen Br. einen Angestellten zur Überwachung. Auf dem Anhalter Bahnhof gestatteten die Bahn beamten nicht, daß Thomas sämtliche fünf Körbe mit in den Wagen 4. Klasse als Handgepäck nähme, er mußte daher vier Körbe als Passa- gicrgut aufgeben. Ähnlich erging cs Lindner und Meinke auf dem Lehrter Bahnhofe. Auch sie durften nur je einen Korb als Handgepäck mit sich führen. Sämtliche drei Reisende besuchten nunmehr die ihnen zugewiesenen süö- und westdeutschen Großstädte und lieferten dort ent sprechend ihrer Instruktion die Briefe zur Ortsbestellung auf. Wegen dieser eigenartigen Weise des Briefversands ist Br. auf Grund von 8 27 des Neichspostgesetzes vom Landgericht Berlin I am 30. Dezember 1912 zu einer Geldstrafe von 4800 ^ (vierfacher Betrag des Zehn pfennigportos der als Passagiergut beförderten 12 000 Briefe) verur teilt worden. Folgende Erwägungen stützten das Urteil: Nach 8 1 Abs. 1 des Neichspostgesetzes ist die Beförderung verschlossener Briefe gegen Bezahlung von Orten mit Postanstalten nach anderen Orten mit eigener Postanstalt der Reichspost Vorbehalten. Ein Versand durch die Eisenbahn als Passagiergut ist im Fernverkehr für Briefe ausnahmslos unzulässig. Eine Ausnahme der Bestimmung in 8 1 Abs. 1 enthält nur 8 2 deS Neichspostgesetzes, wonach erpresse Boten Briefe oder Brief pakete als Handgepäck mit sich führen dürfen. Wollte Br. also straflos bleiben, so hätte er unbedingt dafür sorgen müssen, daß seine Ange stellten sämtliche Briefpakcte als Handgepäck unterbrachten und beför derten. Daß er cs ihnen auftrug und ihnen Leute zur Kontrolle mit gab, genügte nicht. Er konnte voraussehen, daß es nicht möglich sein würde, die fünfzehn schweren Körbe und Säcke als Handgepäck dreier Leute zu befördern. Er mußte damit rechnen, daß die Bahnverwal tungen die Reisenden für den größten Teil der Sendung auf die Be förderung als Passagiergut verweisen würden. Gab er ihnen trotz dieser unabweisbaren Gedanken dennoch die fünfzehntausend Briefe mit, so machte er sich strafbar und war auf Grund des § 27 des Neichspost- gesetzcs in Geldstrafe zu nehmen. Gegen seine Verurteilung legte Br. Revision beim Reichsgericht ein und machte in der Hauptsache geltend, es treffe ihn überhaupt kein Verschulden. Er sei aufs sorgfältigste zu Werke gegangen, indem er die Reisenden gewarnt und ihnen eine Auf sichtsperson beigegeben habe. Der Neichsanwalt führte hiergegen aus, die Warnung sei nicht ernstlich gemeint gewesen, da Br. genau gewußt habe, daß seine Leute sie nicht würden befolgen können, denn nach § 28 Abs. 1 der Eisenbahnvcrkehrsordnung dürfe in Wagen 4. Klasse nur soviel Traglast als Handgepäck mitgenommen werden, wie ein Fuß gänger zu tragen vermöge. Diese Höchstgrenze aber hätten die den drei Reisenden mitgegebenen Briefpakete wesentlich überschritten. Das Reichsgericht schloß sich der Auffassung des Neichsanwalts an und hat die Revision als unbegründet verworfen, da Br. zum mindesten grob fahrlässig gehandelt habe. (Aktenzeichen 2 v. 139/13.) Der 13. Kursus des Keplerbundes zur Förderung der Naturerkennt nis wird in den Tagen des 7. bis 10. Juli in Godesberg b. Bonn stattfinden und das Seelenproblem behandeln. Nachstehend geben wir das Verzeichnis der Dozenten und der' Vorlesungsthemen. Pros. Or. Dennert: Der Seelenbegriff und das Unorganische, 2stündig. Prof. Dr. Dennert: Die Pflanzenseele, 3stündig. Or. meck. et püil. Hauser: Die Tierseele, 4stündig. Universitätsprofessor Or. Dyroff: Die Men schenseele, Mündig. Direktor W. Teudt: Naturwissenschaft und Welt anschauung, Mündig. — Die Gebühren für den ganzen Kursus betragen 4 Anmeldungen werden an die Geschäftsstelle des Bundes (Nhein- allee 26) erbeten, von der auch das ausführliche Programm unentgelt lich zu haben ist. Die Deutsche Buuscn-Gesellschaft für angewandte physikalische Che mie hält ihre diesjährige Hauptversammlung in den Tagen vom 3. bis 6. August in Breslau ab. Als allgemeines Vcrhandlungsthema ist gewühlt: »Die Arbeitsleistung der Verbrennungsprozesse«. Außer dem ist bereits eine große Zahl von Einzelvorträgen gemeldet. Der 3. Reichsdeutsche Mittelstandstag wird laut Beschlusses des Geschäftsführenden Vorstandes in der Zeit vom 22. bis 24. August in Leipzig abgehalten werden, um den Handwerkern, Detaillisten und Hausbesitzern Gelegenheit zu geben, die sehenswerte und in ihrer Art einzige Internationale Baufachausstellung in Leipzig zu besichtigen. Am späten Nachmittag des 22. August wird die Hauptvorstands sitzung stattfinden und am Sonnabend nachmittag die Gcsamtausschuß- und Telegierten-Versammlung. Der Reichsdeutsche Mittelstandstag selbst wird am Sonntag, den 24. August, 11 Uhr vormittags im großen Saale des Zoologischen Gartens beginnen. Der Sonnabendvormittag wird für den Sächsischen Mittelstandstag freigehalten. Der beleidigte Autor. — Vor einigen Wochen erhob der Berliner Schriftsteller Or. Emil Ludwig gegen den Kritiker der Täglichen Rund schau Willi Pastor, der ihn wegen seines Buches »Wagner oder die Entzauberten« heftig angegriffen hatte, die Beleidigungsklage. Jetzt ist diese abgcwiesen morden. In der gerichtlichen Begründung heißt cs: »Die Kritik muß allerdings als eine scharfe bezeichnet werden, doch läßt sich aus ihrer Form und den Umständen, unter denen sie geschah, nicht feststellen, daß der Beschuldigte die Absicht hatte, den Privatkläger zu beleidigen.« Ter 3. österreichische Tubcrkulosctag findet in Wien Sonntag, den 25. Mai, 9 Uhr vormittags im Haus der »Gesellschaft der Arzte« statt. Die Tagesordnung ist: Der Stand der Tuberkulosebekämpfung in Österreich (Vorsitzender vr. Hans Graf Larisch); Diagnose und Klinik der kindlichen Tuberkulose (Prof. Or. Klemens Frhr. v. Pirquet): Aufgaben und Bedeutung der Fürsorge- und Auskunftsstellen (vr. Erich Bruck-Breslau); Tuberkulose und Beruf (vr. Oskar R. v. Wunsch heim, Privatdozent vr. Ludwig Teleky): Freie Vorträge. Nach jedem Punkt der Tagesordnung findet Diskussion statt. Zcntralverbandstag der Haus- und Grundbesitzervereine Deutsch lands. — Der Perbandstag findet in diesem Jahre in den Tagen deS 23., 24. und 25. Juni in Kiel statt. Die Tagesordnung ist nunmehr veröffentlicht und den Hausbesitzervercinen zugegangen; sie ist wieder sehr reichhaltig und bringt eine Reihe von Vorträgen über wichtige
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