Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.05.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-05-22
- Erscheinungsdatum
- 22.05.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19130522
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191305222
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19130522
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1913
- Monat1913-05
- Tag1913-05-22
- Monat1913-05
- Jahr1913
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
MWMllWKuMaM »D 61 f P13S0 i j l d 2 l^ 30 U>" 8 » Mtt-I^/d-r^vr jür y, s. 32 As. statt k ^ 2e'l ' ^ ^ ^ stattM. mit 10"Pf. pro ^ «aam^p^^S.ststSoM^^.rS^^^sÄM ° jllr Mch,"- tzt 414444,, '4G4^4I Nr. NS. Leipzig, Donnerstag den 22. Mai 1913. 80. Jahrgang. Redaktioneller Teil Verband der Kreis- und Ortsvereine im Deutschen Buchhandel. Jahresbericht des Vorstandes des Verbandes der Kreis- und Orts vereine im Deutschen Buchhandel über das Vereinsjahr 1912/1913 angenommen in der Ordentlichen Abgeordnetenversammlnng in Leipzig Sonnabend, den 19. April 1913. Das hinter uns liegende Geschäftsjahr, das für die heimische Industrie, besonders für die schwere, im großen und ganzen immer noch als ein Jahr der Hochkonjunktur betrachtet werden konnte, ist für den Buchhandel, vor allem aber für das Sortiment kein günstiges gewesen. Die sprungweise Steigerung des Preises aller Lebensmittel hat weitesten Kreisen des für den Bücherkonsum in erster Linie in Frage kommenden Mittelstandes Einschränkungen auferlegt, die dem Absatz von Büchern besonders hinderlich sein mußten. Hierzu gesellte sich im Herbst 1912 eine aus dem Balkan kriege sich ergebende allgemeine Spannung der Weltlage und eine Versteifung des Geldmarktes, die wiederum jeden geschäftlichen Aufschwung hindern mußten und die auch heute noch bedauer licherweise nicht überwunden sind. So dürfte das geschäftliche Ergebnis der letzten Monate des Jahres 1912 und der bisherigen von 1913 im allgemeinen für den Buchhandel als ungünstig be zeichnet werden, wodurch dem Verlag eine an sich vielleicht nicht einmal allzu bedauerliche Einschränkung seiner Produktion nahe gelegt worden ist. Endlich hat das am I. Januar 1913 in Kraft getretene Gesetz betreffend die Versicherung der Privatangestellten dem Handel neue, schwer zu tragende Lasten auferlegt, besonders hart aber das Sortiment gstrosfen, das nicht in der Lage ist, diese neuen Spesen auf die Konsumenten abzuwälzen, sondern nach wie vor zwischen Ladenpreis und Nettopreis, auf die es keinen Einfluß auszuüben vermag, eingeengt ist und die bei der wissenschaftlichen Literatur völlig ungenügende Spanne zwischen diesen beiden Preisen mehr als je drückend empfindet. Die Folge dieses unge sunden Zustandes ist eine immer wachsende bedauerliche Ent fremdung zwischen Verlag und Sortiment, auf seiten des Sorti ments eine immer weitere Einschränkung des Novitätenvertriebs und intensiver Verwendung für ungenügend rabattierte Ware, aus seiten des Verlags ein immer nervöseres und wahlloseres Suchen nach neuen Absatzmöglichkeiten. Die Arbeit der buch händlerischen Vereine ist deshalb schwerer als je und immer größer wird die Verantwortung, die den führenden Männern im Buch handel aufgebürdet ist. Wie hart im Raume sich die Sachen stoßen, haben wir besonders bei den bisherigen Verhandlungen über die Revision der Ver- kaufsordnung gesehen. Auch im Jahre 1912 haben die Versuche, die Verkaufsordnung in Einklang mit den Bedürfnissen des Sortiments zu bringen, nicht geruht. In seinem Berichtim Börsenblatt vom 1. April 1912 hatte der außerordentliche Ausschuß zur Revision der Vcrkaufsordnung zugeben müssen, daß es ihm gerade hinsichtlich der bestrittenen §§ 10, II und 12 der Verkaussordnung bisher nicht gelungen sei, »die mittlere Linie zu finden, bzw. Vorschläge zu machen, die eine wirkliche Lösung der bestehenden Schwierigkeiten bedeuten«. Auch der Verlegerverein hat zum Zweck der Beratung nament lich der obenerwähnten Paragraphen, einen Ausschuß eingesetzt, dessen Ergebnis allerdings das Sortiment wohl kaum befriedigt hat. In der Bayreuther Tagung hat der Vorstand des Verbandes eine Reihe von Vorschlägen vorgelegt, die dort samt und sonders angenommen worden sind. Allerdings beschränken sich diese Vor schläge, so namentlich die zu § 12 auf Erklärungen, wie der Ge setzgeber die im § 12,1 festgelegten Bestimmungen gemeint hat, da der § 12,1 lediglich den entsprechenden Paragraphen der Satzun gen wiedergibt, so daß an eine Änderung des § 12, 1 ohne Satzungs änderung nicht zu denken ist. Aber wenn man auch den Gedanken einer Satzungsänderung hätte erwägen wollen, so wäre es immer ungemein schwierig gewesen, eine Form zu finden, die dem Ver lage gestattet, berechtigte Geschäfte abzuschließen, anderseits ihm aber die unberechtigte Ausdehnung des Paragraphen unmöglich macht. Hierzu kommt, daß der Verlag gerade auf die Erhaltung dieses Paragraphen einen so ungeheuren Wert legt, daß jeder Versuch einer Änderung den Zusammenschluß des ganzen Ver lages herbeigeführt hätte und Kämpfe entstanden wären, die viel leicht den Bestand des Börfenvereins in Frage gestellt hätten. Somit glaubte der Vorstand des Verbandes und mit chm die Bayreuther Versammlung noch einmal versuchen zu sollen, ob es nicht möglich sei, auf Grund der neuen Vorschläge einen moclu» vivendi zufinden, unter demVerlag wie Sortiment bestehen können. In dem zweiten Bericht des außerordentlichen Ausschusses ist als Anlage die Vorlage abgedruckt, wie sie der Hauptversammlung des Börsenvereins in dieser Ostermesse vorgelegt werden wird, und die im wesentlichen die Bayreuther Beschlüsse wiedergibt. Einzig und allein wurde vom Ausschuß nicht angenommen die in Bayreuth beschlossene Festlegung des Ausdrucks: -größere Partie« auf 12 Exemplare s§ 12, Abs. 2l>); der Vorstand des Verbandes ist jedoch nach wie vor der Meinung, daß es erwünscht sei, den Kaut schukausdruck »größere Partie« ziffermäßig sestzulegen. Die Änderungen, die der Entwurf gegenüber der bestehenden Verkaufsordnung ausweist, sind kurz in folgendem zusammenzu- fassen: In § 8 ist die Gewährung übermäßig langer Zahlungsfristen und in § 9 ihr Angebot untersagt worden. In § II ist ein dritter Absatz hinzugekommen, der den Verleger verpflichtet, einem Sortimenter, mit dem er in laufender Geschäfts verbindung steht, die Lieferung einzelner Exemplare zu dem glei chen ermäßigten Preise durch Einräumung einer durch den Verlag festzusetzenden Vermittlergebühr zu ermöglichen, wenn die Be zugsberechtigung des Kunden dem Verlage nachgewiesen wird. Ferner ist ein Absatz S hinzugefügt, der die Anwendung dieses Paragraphen aus Vereine, die hauptsächlich zu dem Zwecke ge gründet sind, ihren Mitgliedern Veröffentlichungen eines oder mehrerer Verleger zu ermäßigten Preisen zuzuwenden, ausschließt. In § 12 ist, wie schon oben erwähnt, der Ausnahmefall noch etwas schärfer erklärt, und es ist ein Absatz 3 hinzugesügt, der den Verleger zur Rücknahme liegengebliebener Exemplare zum Faktur- Preise verpflichtet, wenn er eine rechtzeitige und hinreichende Bekanntmachung der Lieferung zu ermäßigtem Preise unter lassen hat. 703
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder