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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.04.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-04-24
- Erscheinungsdatum
- 24.04.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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^L kur 6.17 2N. stall IS2N. Stellengesuche werden mit 10 ps. pro ^ !!Nanm 15 M."^S. 2S M°. 0 °S.^ö M.° sörNicht" 8 Glieder in LZ Mitglieder 40 Hk.. 32 M.. Ü0 2N., ISO 277. — Deiiagen werden ^ Nr. 93. Leipzig, Donnerstag den 24. April I9IZ. 80. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Die Vereinigung der Berliner Mitglieder des Börsenveretns 1888-1913. Von N. L. Prager. Die Schlacht ist geschlagen. Der Frankfurter Friede im Buchhandel ist geschlossen. Oder war es nur ein Waffenstill' stand? Nach dem heftigen Kampfe sitzen nunmehr die Buch händler im schönen Rüdesheim beieinander, und ohne des been deten Streites zu gedenken, erfreuen sie sich der guten Gaben, die das berühmte Weinhaus Sturm den Buchhändlern dar« bietet. Die außerordentliche Hauptversammlung des Börsenvereins, die, einzig und allein zur Beratung der neuen Satzungen einbe rufen, am 25. September 1887 in Frankfurt am Main getagt hat, war ganz außerordentlich zahlreich besucht. Handelte es sich bei der Annahme dieser neuen Satzungen doch um einen ganz wesentlichen Eingriff in die Geschäftsführung der einzelnen Mit glieder, während bis dahin der Börsenverein es stets abgelehnt hatte, um die inneren Verhältnisse der einzelnen Mitglieder sich zu kümmern. Aber allgemein war man der Überzeugung, daß eine wirksame Eindämmung des alten Erbübels der Schleuderei nur zu erwarten sei, wenn eine Instanz geschaffen würde, deren Machtfülle groß genug wäre, auch diejenigen zur Anerkennung zu zwingen, die gewillt wären, auch weiter ihre eigenen Wege zu wandeln. Daß sich andererseits dieserneuenRichtunggegenüber und namentlich gegen einzelne Bestimmungendes Entwurfs der Satzun gen Widerspruch kund gab, war bei der Neuheit der Sache nicht ver- wuuderlich. Konnte doch Wilhelm Spemann nach An nahme der neuen Satzungen mit Recht erklären, daß der Buch handel nunmehr sagen könne, daß er die erste aller kaufmän nischen Korporationen sei, die das Prinzip der moralischen Ver antwortlichkeit gegenüber der Gesamtheit zum Ausdruck bringe. Das Prinzip, daß nur derjenige Erwerb ein berechtigter sei, tzer so betrieben wird, daß jeder anständige Konkurrent dabei be stehen kann, war in der Tat etwas ganz Neues, und man mußte den einzelnen Mitgliedern mindestens Zeit geben, sich an diesen Gedanken zu gewöhnen, der ethisch sicherlich anerkennenswert ist, dessen Durchführung im Geschäftsleben aber häufig recht schwer fällt. Jedenfalls waren nunmehr die Satzungen unter Dach und Fach gebracht, und man mußte daran gehen, die nötigen Folge rungen hieraus zu ziehen. Vor allen Dingen mutzten dort, wo bis her noch keine Kreis- bzw. Ortsbereine bestanden, solche gegründet werden, die ja in den neuen Satzungen als Organe des Börsen vereins bezeichnet waren und denen es oblag, die Befolgung der Satzungen und Ordnungen des Börsenvereins in ihrem Kreise zu überwachen und zu fördern. Auch zur Feststellung des etwaigen dem Publikum zu gewährenden Diskonts oder Ra batts bedurfte es der Tätigkeit der Kreis- und Ortsbereine, da satzungsgemätz ihnen das Recht zustand, die Höhe des Rabatts oder Diskonts für ihren Geschäftsbereich festzusetzen, freilich un ter der Voraussetzung der Genehmigung des Börsenvereins vorstandes. Ich habe oben die Frage aufgeworfen, ob es sich um einen Frieden handle oder nur um einen Waffenstillstand. Die Er eignisse, die gefolgt sind, lassen die letztere Bezeichnung als nicht unberechtigt erscheinen. Die Schleuderei, die in Berlin, freilich nicht dort allein, einen sehr hohen Grad erreicht hatte, hatte den ganzen Ber liner Buchhandel zur Bekämpfung dieses Übels auf den Plan gerufen, und man war auch bereit, Beschränkungen sich gefallen zu lassen, wenn man daniit nur erreichte, daß der Schleu derei ein Ende gemacht würde. So leicht war dies freilich nicht; denn der Börsenvereinsvorstand hielt mit gutem Recht sich nicht für befugt, auf Verfehlungen zurückzukommen, die vor dem In krafttreten der neuen Satzungen begangen waren. Er wollte nur solche verfolgen, die nach diesem Zeitpunkt zu seiner Kennt nis gelangten. Vorerst aber galt es in Berlin ein Organ des Börsenvereins zu schaffen. Es bestanden zu dieser Zeit in Berlin drei buch händlerische Vereinigungen, von denen jede den Anspruch machen konnte, als Organ des Börsenveretns bestätigt zu werden. Er waren dies die Korporation der Berliner Buchhändler, der Ber liner Verlegerverein und der Berliner Sortimenterverein. Der Berliner Verlcgerverein schied ohne weiteres aus, da er, seiner Gepflogenheit getreu, sich nur als einen Abrechnungsverein be trachtete und infolgedessen andere Pflichten auf sich zu nehmen nicht gewillt war. Der Berliner Sortimenterverein hatte sich gleich nach der Frankfurter Versammlung dem Börsenberein ge genüber erboten, sein Organ zu werden, hatte aber keine Ant wort erhalten. Diese Antwort, und zwar eine ablehnende, erfolgte erst lange nachher, nachdem die Vereinigung bereits begründet und anerkannt war. Es blieb also von den bestehenden Vereinen die Korporation übrig, die auch von dem damaligen zweiten Vor steher des Börsenveretns, Paul Parey, hartnäckig umworben wurde. Die Korporation war aber zu einer solchen Übernahme nicht zu bewegen, einmal weil sie dem K 3 Nr. 5 der neuen Satzungen des Börsenvereins nicht beistimmen konnte, der schon jetzt den Maximalrabatt, der dem Publikum gewährt werden darf, innerhalb wie außerhalb des Wohnorts auf weniger als 10 Prozent benützt, und weil sie ferner die Bestimmung des 8 13 Nr. 4 der neuen Satzungen verwarf, durch die nur der jenige Verein als Organ des Börsenbereins einer Anerkennung fähig ist, dessen sämtliche Mitglieder auch Mitglieder des Bör senvereins sind. Die Korporation sei als juristische Persönlich keit nicht in der Lage, auf ihre derzeitigen Mitglieder einen Druck in dieser Richtung auszuüben. Auch der hinreißenden Bered samkeit Pareys gelang es nicht, die Mitglieder umzustimmen. Sein Antrag, die Satzungen im Sinne derjenigen des Börsen vereins zu ändern, fand nicht die Zustimmung der Versammlung, die vielmehr eine von Albert Goldschmidt eingebrachte Resolution annahm, die folgenden Wortlaut hatte: »Die Generalversammlung der Korporation der Berliner Buchhändler vom 27. März 1888 wolle beschließen, daß es für den Berliner Buchhandel wünschenswert sei, sich dem Börsenberein anzuschließen, daß aber die Korporation selbst darauf verzichtet, sich zum Organ des Börsenbereins umzu wandeln.« Damit schied die Korporation endgültig aus, und es blieb nichts anderes übrig, als für eine eigene Vertretung des Börsen vereins in Berlin zu sorgen. SSV
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