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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.07.1881
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 25.07.1881
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- Deutsch
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^ 169, 25. Juli. 314? Nichtamtlicher Theil. hinaus werden in erster Reihe die Juristen, wie schon bei der ersten Auflage geschehen, so auch aus der neuen Auflage bedeutenden Nutzen ziehen. Zahlreiche Fälle beweisen, wie lückenhaft die Kennt nisse unserer rechtskundigen Männer gerade in Bezug auf buch händlerische Fragen einschlägiger Natur genannt werden dürfen. Es ist eine äußerst glückliche Stellung, welche der Hr. Vers, vermöge seiner Begabung und seiner weitreichenden Kenntnisse in diesem Falle einnimmt. Denn er verbindet mit dem eingehenden Verständ nisse für das Wesen des Buchhandels an sich und vielseitiger praktischer Erfahrung eine vorzüglich klare und scharfsinnige Dar stellungsweise, welche man das Erbtheil eines Rechtsgelehrten zu nennen versucht ist. Es sei mir gestattet, aus das Capitel über die Haftpflicht hinzuweisen, worin Hr. Schürmann alle Vorzüge seines Stils entwickelt. Mit allen Ausführungen vermag sich Res. nicht einverstanden zu erklären. So z. B. nicht mit der entschiedenen Behauptung (S. 19), daß das freie Verfügungsrecht des Sortimenters über die Conditions-Waare unbedingt auch in solchen Fällen unantastbar sei, wenn sich der betreffende Verleger und Eigenthümer der Waare zu einer Beschränkung dieses Rechtes einem Dritten gegenüber aus Gründen irgend welcher Zwistigkeiten veranlaßt sieht. In der Natur des Conditions-Verkaufs als „bedingten Verkaufs" liegt doch meines Erachtens auch der natürliche Vorbehalt, an Den jenigen zu verkaufen, an welchen es mir beliebt. Nicht einverstanden bin ich ferner mit der (S. 19) ausgesprochenen Ansicht, daß auch in Fällen eines Verkaufs oder Concurses, wobei sich doch die Stel lung des Verlegers dem Sortimenter gegenüber verschiebt oder ändert, dem neuen Käufer, bezw. der Concursverwaltung einen Remissionsterinin vor der Ostermesse anzusetzen unstatthaft sei. Frommann's und Wengler's angezogene Worte begründen übrigens des Verfassers Meinung nicht durchaus. Nicht einverstanden ferner bin ich mit der (S. 37) vorgebrachten Ansicht über die Verpackung, auch nicht mit der Behauptung (S. 65), daß die massenhafte Ver wendung des Holzstoffes >m Papier als „eine Landescalamität, für die der Einzelne nicht verantwortlich gemacht werden kann", zu ent schuldigen sei — im Gegentheil: wie so viele deutsche Verleger an dieser „Landescalamität" keinen Theil genommen haben, so liegt anderntheils eine offene Sünde zu Tage, deren Strafwürdigkeit nicht zu leugnen ist, sicher auch nicht geleugnet wird seitens des arg geschädigten Sortimentsbuchhandels, seitens des Publicums und namentlich seitens unserer Bibliotheken. Als richtig kann Res. auch nicht gelten lassen, daß (S. 99) Rechnungsdifferenzen, mögen sie auch eine beiderseits anerkannte Schuld und fällige Zahlung bilden, durch Einhaltung der Fortsetzung von im voraus baar bezahlten Journalen erzwungen werden dürfen. Die gerichtlichen Entschei dungen werden auf Grund der Lehren vom Kauf immer zu Un gunsten des Gläubigers erkennen. Die Richtigkeit der Bemerkung des Verf., daß bei Verlusten von Beischlüssen der Commissionär „zunächst außer Rede" bleibe (S. 173), ist durch einen neulich mitgetheilten Rechtsspruch hin fällig gemacht worden. Man kann im Interesse des Ganzen nur sagen: glücklicherweise; denn es ist nicht naturgemäß, daß der buch händlerische Commissionär trotz oder wegen seiner doppelten Stel lung als Commissionär und Spediteur (im Sinne des Handels gesetzbuches) außer aller Verantwortung bleibt. Es ist dabei vor allem zu ermessen, wie überaus sorglos die Bücherwaare nament lich in Leipzig behandelt wird. Hier und da hätten die kurzen geschichtlichen Andeutungen und Rückblicke ein wenig erweitert werden dürfen, so z. B. bei der An führung der geschäftlichen Formulare. Es ist von handelsgeschicht lichem Werthe, im engeren Sinne des Wortes verstanden, zu unter suchen , in welche Zeit die ungemein einfache Gestalt unserer Be stellzettel, Facturen und dergl. zurückfällt. Freilich lassen sich sichere Ermittelungen solcher Art bei der Unzulänglichkeit des vor handenen Materials schwer anstellen. Wenn Ref. hinsichtlich des äußeren Auftretens des Buches besonders auch in Anbetracht der Fehlerfreiheit (es sind ihm nur ein Paar unwesentliche Druckfehler aufgestoßen) sein früheres Lob wiederholen kann, so darf doch nicht verschwiegen werden, daß der vorliegende Band in Fremdwörtern mehr als zulässig leistet. Die massenhafte Verwendung derselben ist in der buchhändleri schen Verkehrssprache so sehr an der Tagesordnung, daß beim Schreiben immer einige Sammlung noth ist, will man sich dieser Unart gründlich entäußern. Leipzig, im Juli 1881. Peter Hobbing. Dreizehnte ordentliche Hauptversammlung des Allgemeinen Buchhandlungs-Gchilfcnvcrbandrs zu Leipzig. Der diesjährigen Hauptversammlung des Allgemeinen Buch handlungs-Gehilfenverbandes, welche am Sonntag den 17. Juli Vormittags 9 Uhr in der Buchhändler-Börse stattfand, ging nach üblichem Brauch eine Vorversammlung am Abend des vorher gehenden Tages im Saale des Mariengartens voraus. Vor näheren Mittheilungen über diese sei es gestattet, den: Bedauern über eine Thatsache Worte zu verleihen, welche sich dabei bemerklich machte. Besucht war die Vorversammlung von 45 Personen, einschließlich der Auswärtigen. Der Kreis Sachsen des Verbandes zählt aber augenblicklich 315 Mitglieder, von denen nur ein geringer Bruchtheil nicht auf Leipzig entfällt. Woher nun erklärt sich das Mißverhältniß zwischen dieser Anzahl und der jenigen, welche die Vorversammlung wirklich besuchte? Da wie bekannt der Meinungsaustausch an diesem Vorabend und die wohl auch stattfindenden Verabredungen für die Resultate der Haupt versammlung von meist ausschlaggebendem Einflüsse sind, so sollte doch gerade auch die Leipziger Gehilfenschaft hierauf höheren Werth legen und dieses durch größere Theilnahme für die Inte ressen, welche auch sie sehr nahe berühren, bethätigen. Es kann überhaupt den Leipziger Buchhandlungs-Gehilfen, die doch gern als tonangebend gelten möchten, in ihrer Mehrheit der Vorwurf nicht erspart bleiben, daß sie eine ausgeprägte Gleichgültigkeit, ja sogar Mangel an gastfreundschaftlichem, collegialem Sinn zeigen, wovon die Opferfreudigkeit der oft aus weiter Ferne herbeigeeilten Vertrauensmänner und Freunde für die gute Sache merklich absticht. Folgende Städte, beziehungsweise Kreis-Vororte, außer Leipzig, waren durch persönliche Anwesenheit von Mitgliedern, be ziehungsweise Vertrauensmännern vertreten: Altenburg, Berlin, Cöln a. Rh., Dresden, Halle, Hamburg, Jena, Karlsruhe, Königs berg i. Pr., Magdeburg, München, Ratibor und Wien. Ebenso wie im Vorjahre übernahm auf lebhaften, allgemeinen Wunsch der Wiener Vertrauensmann die Leitung und eröffnete mit einem sehr sympathisch entgegenommenen Gruß der deutfch-oester- reichischen Berufsgenossen an die deutsche Collegenschast die Be sprechung über die für den nächsten Tag zur Entscheidung gestellte Tagesordnung. Folgendes ist über die Hauptversammlung selbst zu berichten: Bei Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden um l410 Uhr früh hatten sich in die ausgelegte Präsenzliste 91 Mit glieder mit 467 geprüften Stimmen eingetragen. — Zunächst kamen allgemeine Berichte über das abgelaufene Geschäftsjahr durch den Vorsitzenden und den Schriftführer zum Vortrag, in denen mit hoher Befriedigung der günstige Stand sämmtlicher Zweige des Verbandes betont werden konnte. So in erster Linie die gegen die Vorjahre ganz unverhältnißmäßige, aber hocherfreuliche Zunahme 439*
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