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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.05.1881
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1881-05-14
- Erscheinungsdatum
- 14.05.1881
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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Iw, 14. Mai. Nichtamtlicher Theil. 2045 eine gründliche sei; wir sind erstaunt, daß der Ausschuß die Angaben > der Redaction ohne jede Kritik zu den seinigen macht und damit > die Untersuchung abschließt. Wir müssen deshalb den Ausschuß I noch auf einige Punkte aufmerksam machen und schicken zunächst! eine Recapitulation des Sachverhalts voraus. 1) Nr. 71 des Börsenblattes vom 28. März enthält einen Be richt über die diesjährige Generalversammlung des Schle sischen Provinzialvereins und darin, über einen die Bereins- mitglieder nahe berührenden Gegenstand, eine Meinungs äußerung, zu der dieselben zweifellos berechtigt waren. 2) Nr. 73 vom 30. März enthält unter der Ueberschrift „Ent gegnung" eine Erklärung der Herren Velhagen L Klasing, worin sie unserem Verein den schweren Vorwurf machen, über eine Angelegenheit geurtheilt zu haben, über welche er nicht informirt war. Die Erklärung ist, wie die Vergleichung der Daten ergibt, in Leipzig versaßt; sie ist unserer Meinung nach in eminentem Sinne des Wortes ein Angriff, uns aber trotzdem vor dem Abdruck nicht mitgetheilt worden. 3) Am 1. April sandten wir der Redaction eine Antwort ein, welche streng defensiv gehalten ist und absichtlich weiter gehende Erörterungen vermeidet. Diese Antwort ist erst in Nr. 85 vom 13. April abgedruckt und zwar zusammen mit einer doppelt so langen Entgegnung der Herren Velhagen L Klasing, welche einen verstärkten Angriff enthält, indem sie uns „Mangel an Objectivität und Ueberlegung" vorwirft und unser Vorgehen für eine „unberechtigte Anmaßung" erklärt. 4) Am 14. April, an demselben Tage, an welchem die vorgedachte Entgegnung hier eintraf, sandten wir unser Schlußwort an die Redaction, welches dem Ausschuß zu seiner amtlichen Untersuchung Veranlassung gegeben hat. Dasselbe ist in Nr. 89 vom 20. April abgedruckt und wird sicher von jedem Unbefangenen als sehr zurückhaltend anerkannt werden, da es selbst auf die vorerwähnten schweren Anschuldigungen kein Wort der Erwiderung enthält. 5) Da uns die Verzögerung beim Abdruck unserer all 3. erwähn ten Antwort aufficl und wir ohne jede Nachricht seitens der Redaction blieben, so richtete unser Vorsitzender am 13. April in osficieller Weise an den Börsenblatt-Ausschuß eine Be schwerde mit dem Anträge, uns eine Aufklärung über den Grund der Verzögerung zukommen zu lassen. In der Be schwerde war auch auf den Umstand hingewiesen, daß der muthmaßliche Verfasser der „Entgegnung" zu den Mitglie dern des Börsenblatt-Ausschusses gehört. Schon am fol genden Tage, den 14., antwortete der Herr Vorsitzende des Ausschusses in einem als „privat" bezeichnten Schreiben, worin er auf den inzwischen erfolgten Abdruck hinwies, die selben Gründe namhaft machte, welche in Nr. 89 des Bör senblattes aufgeführt sind und unter diesen Umständen die Zurückziehung der Beschwerde anheimstellte. 6) Infolge dieses Schreibens, also auf Veranlassung des Vor sitzenden des Börsenblatt-Ausschusses, zog unser Vorsitzen der, trotz der offenbar ungenügenden Erkärungen, seine Be schwerde zurück und bat, dieselbe jvollständig auf sich beruhen zu lassen. In diesem Schreiben ist darauf hingewiesen, daß unser „Letz tes Wort" bereits vor Eintreffen des all 5. erwähnten Schreibens vom 14. abgegangen war, was auch durch eine Vergleichung der Daten bestätigt wird. 7) Trotz des vollständigen Zurückziehens der erwähnten Be schwerde ist dieselbe dem Börsenblatt-Ausschuß in seiner Sitzung am 29. April zur Beschlußfassung vorgelegt worden und hat eine Antwort des Börsenblatt-Ausschusses zur Folge gehabt, welche mehr einem russischen Ukas, als der Mittheilung eines einfachen Vereinsorgans an ein Vereins mitglied gleicht. Dieselbe ist auch dadurch interessant, daß sie wörtlich dieselbe Redewendung enthält, welche in dem Schreiben der Herren Velhagen L Klasing vom 2. Novbr. 1880 an Herrn Bergsträßer in Darmstadt einen so vor nehmen Eindruck macht und welche auf eine nahe geistige Verwandtschaft derVerfasser beiderSchriftstückeschließen läßt. Nach dieser Darlegung wünschen wir nun die Untersuchung folgender Punkte: 1) Wie ist es möglich, daß unser Schreiben vom 1. April erst am 2. Abends oder gar am 3. der Redaction zugekommen sein soll und erst am 4. in die Druckerei ging, während es nach den bestehenden Verkehrs-Einrichtungen am 2. April ganz früh in Leipzig angekommen sein muß? 2) Was versteht die Redaction unter Angriff und unter Ver- theidignng, wenn sie in seltsamer Verwechselung der Begriffe unsere im Stande der Nothwehr erfolgte Vertheidigung für einen Angriff erklärt? 3) Wie geht es zu, daß unsere Artikel vor dem Abdruck den Herren Velhagen L Klasing zur Aeußerung zugestellt sind, aber nicht umgekehrt? 4) Ist die Gewährung einer achttägigen Frist üblich ohne Rücksicht auf den Wohnsitz der Betreffenden und hätte nicht im vorliegenden Falle die Frist von einem Tage genügt, da unser Gegner bereits thatsächlich bewiesen hatte, daß diese Frist für ihn ausreicht? Wir knüpfen daran noch einige Fragen an den geehrten Aus schuß selbst: 1) Hält es der Ausschuß für loyal und correct, über ein Schriftstück amtlich zu beschließen, welches ohne den Willen seines Verfassers zu seiner Kenntniß gelangt? 2) Hat der Schriftführer des Ausschusses, Herr Klasing an der Sitzung vom 29. April Theil genommen, so daß er in der Lage war, in eigener Sache Partei und Richter zugleich zu sein? 3) Auf welchen H. des Statuts stützt sich der Ausschuß beim Erlaß seiner amtlichen „Bekanntmachung vom 29. April"? 4) Glaubt der geehrte Ausschuß wirklich, seinem eigenen An sehen und dem Interesse des Buchhandels zu dienen, indem er in einer Angelegenheit, bei welcher eines seiner Mitglieder betheiligt ist, aus eigener Initiative die bereits abgeschlossene Discussion von neuem eröffnet? Sollten wir eine befriedigende Antwort unserer Fragen nicht erhalten, so behalten wir uns den Weg der Beschwerde beim Vor stande des Börsenvereins vor, dessen Oberaufsicht der Ausschuß statutenmäßig unterworfen ist. Dabei sprechen wir unser tiefes Bedauern über den uns unerwartet und wider unseren Willen auf- genöthigten Kampf aus, hoffen indessen, daß derselbe auch gute Früchte tragen wird. Denn wir glauben, dieser Vorgang enthält ein werthvolles Material zur Prüfung der „Bestimmungen für das Börsenblatt" in der bevorstehenden Hauptversammlung; er muß zur Prüfung der Frage anregen, ob man dem Börsenblatt-Ausschuß die fast unbeschränkte Machtvollkommenheit, welche er für sich be ansprucht, ohne Schädigung der allgemeinen Interessen einräumen kann, oder ob es besser ist, einen außerordentlichen Ausschuß ein zusetzen, welcher in Gemeinschaft mit dem Vorstande die „Be stimmungen" einer nochmaligen Prüfung unterzieht. Breslau, den 7. Mai 1861. Der Vorstand des Provinzialvereins der Schlesischen Buchhändler. Bernhard Hirsch. Wilh. Köbner. Max Müller. Ernst Trcwendt.
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