2042 Amtlicher Theil. 110, 14. Mai. Bekanntmachung. Nach tz. 18. al. 2. des Statuts können auch Abwesende Stimmzettel durch Stellvertreter abgeben lassen; doch müssen die ausdrücklich darauf gerichteten Vollmachten am Tage vor der Hauptversammlung dem Centralbureau zur Prü fung und Mittheilung an den Vorsitzenden des Wahlausschusses übergeben werden. Kein Stellvertreter kann mehr als sechs Abwesende vertreten. Persönlich in Leipzig anwesende Mitglieder können nur in Krankheitsfällen durch Stellver treter wählen. Diejenigen während der diesjährigen Hauptversammlung in Leipzig nicht anwesenden Mitglieder des Börsen vereins, welche sich durch Bevollmächtigte vertreten lassen wollen, werden in Gemäßheil des tz. 18. al. 1. des Statuts hiermit aufgefordert: die Unterschrift ihrer mit dem Geschäftssiegel oder Firmenstempel versehenen Vollmachten durch ihre Herren Commissionäre in Leipzig, event. behördlich (d. h. durch Beamte, welche ein öffentliches Siegel führen) beglaubigen zu lassen. Diese Vollmachten sind am Tage vor der Hauptversammlung, also am Sonnabend den 14. Mai, Nachmittags von 3—5 Uhr, im Konferenzzimmer des Börsengebäudes dem Herrn Secretär vr. Schmidt einzuhändigen und nach erfolgter Prüfung derselben durch den Wahlausschuß die mit der Zahl der Stimmen, zu deren Abgabe der Inhaber berechtigt ist, bezeichnten und gestempelten Wahlzettel am Sonntag den 15. Mai von 9—10 Uhr Vormittags in demselben Locale in Empfang zu nehmen. Berlin, Breslau und Leipzig, den 7. April 1881. Der Vorstand -es Sörsenvereins der Deutschen Buchhändler. Adolph Enslin. Emil Morgenstern. Hermann Haesfel. Der Vorsitzende des Wahlausschusses: Otto Mühlbrecht. Bekanntmachung. Im Anschluß an unsere (vorstehende) Bekanntmachung vom 7. April 1881 machen wir hierdurch darauf aufmerksam daß Diejenigen, welche mehrere Stimmen in der Hauptversammlung vertreten wollen, am Tage vor der Hauptversammlung bei Empfangnahme der Wahlformulare zugleich eine Legitimation über die Zahl der Stimmen, welche sie in der Hauptversammlung zu vertreten beabsichtigen, entgegen zu nehmen haben. Berlin, Breslau und Leipzig, den 30. April 1881. Der Vorstand des Börsenvereins -er Deutschen Buchhändler. Adolph Enslin. Emil Morgenstern. Hermann Haessel. Der Vorstand des Wahlausschusses: Otto Mühlbrecht. Bekanntmachung. Um bei den Abrechnungen auf der Börse die gehörige Ordnung wahrzunehmen, machen wir wiederholt bekannt, daß Jeder, welcher im Auftrag einer Firma auf der Börse abrechnen und Geld in Empfang nehmen will, vorher eine Voll macht, in doppelten Exemplaren vollzogen und die Echtheit der Unterschrift des Ausstellers von dessen Leipziger Herrn Com- missionär bescheinigt, beim Centralbureau einzureichen hat, von denen das eine Exemplar abgestempelt zurückgegeben, das andere zu den Acten genommen wird, und verpflichtet ist, Demjenigen, der ihm Zahlung zu leisten hat, seine Vollmacht vorzuzeigen. Zum Behufe der Abstempelung der Vollmachten wird der Herr Secretär am 16. und 17. Mai von Vormittags 8—12 Uhr in dem im Börsengebäude parterre rechts befindlichen Centralbureau anwesend sein und die Voll machten entgegennehmen. Leipzig, den 13. Mai 1881. Der Vorstand des Börsenvereins -er Deutschen Buchhändler. Adolph Enslin. Emil Morgenstern. Hermann Haessel.