Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.01.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-01-09
- Erscheinungsdatum
- 09.01.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19140109
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191401092
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19140109
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1914
- Monat1914-01
- Tag1914-01-09
- Monat1914-01
- Jahr1914
-
256
-
257
-
258
-
259
-
260
-
261
-
262
-
263
-
264
-
265
-
266
-
-
-
-
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Redaktioneller Teil. 6, 9. Januar 1914. Passiven sollte Herr C. nicht mit übernehmen. Im Lanfe der nächsten Zeit fand dann Herr C. heraus, daß der Umsatz höchstens 16 000 betrug, nnd das; die Erzielung eines Reingewinnes fast unmöglich war. Dazu kam, das; er, obwohl er die Passiven nicht mit übernommen hatte, die Schulden des bisherigen Besitzers wohl oder übel bezahlen mußte, weil er verabsäumt hatte, einen entsprechenden Eintrag im Handels register vornehmen zu lassen, und weil er wenigstens das Geschäft als solches retten wollte. Er hat nach seiner Angabe einen Schaden von 5000 .// erlitten, obwohl er erst 8000 .// von den vereinbarten 10 000 angezahlt hatte. Das Gericht hat angenommen, daß der Angeklagte durch die unrichtigen Angaben über den Umsatz und den Reingewinn seinen Nachfolger getäuscht und zugleich iu seinem Vermögen geschädigt hat. Auch die Verschweigung der hohen Verschuldung wurde dem An geklagten als betrügerische Handlung angerechnet. In seiner Revision suchte der Angeklagte nachzuweisen, daß seine Angaben nicht die Ver mögensschädigung des Herrn E. zur Folge gehabt haben. Es sei auch nicht berücksichtigt, daß Herr E. uur 8000 nicht aber 10 000 ^ gezahlt habe: der Schaden sei also zu hoch bemessen worden. Wenn Herr C. seine, des Angeklagten, Schulden bezahlt habe, so habe er auch andererseits Außenstände eingezogen und dagegen verrechnet. Der Neichsanwalt verwies darauf, daß die Vermögensschädigung vom Land gerichte in dem Abschluß des Kaufvertrags erblickt worden ist. Im übrigen gab er zu, daß die Feststellungen iiber die Vorspiegelung fal scher Tatsachen nicht ganz klar seien. Wenn Herr C. die Schulden des Angeklagten bezahlt habe, so habe er in einer gewissen Zwangslage ge handelt, um größeren Schaden zu vermeiden. Das Reichsgericht war der Ansicht, daß der ursächliche Zusammenhang zwischen den Vorspiege lungen und der Vermögensschädigung nicht klar genug festgestellt sei, hob das Urteil auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück. (1 v 1009/13.) I,. Internationaler Faktorentag Leipzig 1914. — Als Tag für die Internationale Faktorenzusammenkunft ist der 1. und 2. August 1914 festgesetzt worden. Die Ansstellungsleitung in Leipzig hat auch bereits einen entsprechenden Kongreßsaal zur Verfügung gestellt. Auf die Tagesordnung sind nachstehende Verhandlungsgegenstände gesetzt wor den: 1. Die gemeinschaftliche und soziale Stellung des Faktors in den einzelnen Ländern (Organisation, Unterstützungseinrichtnngen, Gehalts und Anstellungsverhältnisse). 2. Die Beziehungen der nationalen Fak- torcnvereinigungen zueinander. 3. Gesetzliche und soziale Fürsorge für die Faktoren in den einzelnen Ländern. 4. Anregungen aus der Ver sammlung. Die nächste Generalversammlung der Goethegesellschast wird am 6. Juni in Weimar im Armbrnstsaale abgchalten werden. Geh. Negiernngsrat Universitätsprofcssor I)r. Gustav Noethe (Berlin) wird den Festvortrag über »Wilhelm Meisters theatralische Sendung« halten. Für den darauffolgenden Sonntag ist ein gemeinsamer Ausflug nach der Wartburg in Aussicht genommen, wobei allerlei noch nicht endgültig bestimmte Überraschungen geplant werden. sk. Wer schweigt, stimmt zu! Ein Streit um die Weihnachtsgrati fikation. (Nachdruck verboten.) — Der alte Rechtsgrundsatz »Wer schweigt, stimmt zu« kann allen, die zu anderen in irgend ein Vertrags verhältnis treten, gar nicht oft nnd dringend genug zur Beachtung vor gehalten werden. Immer den Mund zur rechten Zeit und am rechten Orte aufzumachen, das bewahrt vor gar vielen Enttäuschungen, vor Scherereien und Verlusten. Ein Beispiel war die Klage des Hand lungsgehilfen T. gegen eine Leipziger Firma, von der T. die Zahlung einer Weihnachtsgratifikation in Höhe von 200 ./i verlangte. Im allgemeinen hat ein Angestellter einen rechtlichen Anspruch auf die Weihnachtsgratifikation, wenn sic regelmäßig gewährt wird und sozu sagen einen Teil seiner Bezüge bildet, mit dem er rechnen kann. Das ist die Auffassung, die in zahlreichen kaufmannsgerichtlichcn Entscheidungen zum Ausdruck gebracht worden ist. Nun lag der Fall des Handlungs gehilfen T. folgendermaßen: Der Kläger war bei der beklagten Firma mehrere Jahre in Stellung und bezog jedes Jahr eine Gratifikation zu Weihnachten, zuerst 100 .//, dann 150 .// und zuletzt 200 Die Firma pflegt allen ihren Angestellten solche Gratifikationen nach ihrem freien Ermessen zu gewähren, je nachdem die Angestellten sich ihre Zu friedenheit durch ihre Leistungen erworben haben. Vom 6. bis zum 17. Oktober vorigen Jahres ist der Kläger krank gewesen; da die Firma zu der Annahme Berechtigung zu haben glaubte, daß die Krankheit des T. als eine Geschlechtskrankheit eine Ansteckungsgefahr für ihre übrigen Angestellten bedeute, so wurde dem T., als er zur Aufnahme seiner Obliegenheiten wieder im Bureau erschien, eröffnet, daß man ans seine ferneren Dienste verzichte nnd das Vertragsvcrhältnis löse. Es sei hierzu bemerkt, daß die Kanfmannsgertchte fast alle auf dem Standpunkt stehen, daß Geschlechtskrankheiten nicht zu den unverschuldeten Krank heiten zu zählen sind. Unter Auszahlung des Gehalts bis zum 31. De zember wurde T. dann ohne Einhaltung der Kündigungsfrist entlassen. Als der Vertreter des Chefs ihm das Geld auszahlte, äußerte T., ob der Vertreter nicht einmal zusehen könne, daß er, T., auch noch die Weih nachtsgratifikation bekomme, und nach einigen Tagen ließ T. bei der Firma anfragen, ob man ihm die Gratifikation anszahlen wolle oder nicht. Die Firma lehnte die Zahlung rundweg ab, und nun erhob T. die Klage gegen sie. Das Kaufmannsgericht empfahl dem Kläger dringend, zu versuchen, auf dem Wege des gütlichen Vergleichs etwas zu bekommen, er habe sich nämlich eines Anspruchs auf die Gratifikation begeben, wenn er, ohne sich denselben in ausdrücklicher uud würdiger Weise vorzubehalteu, es der Firma uberlassen habe, ob sie ihm die Gratifikation auszahlen lassen wollte oder nicht. Die Parteien schlossen dann einen Vergleich, wonach der Vertreter der beklagten Firma dem Kläger 100 ^ zusagte. Für die Internationale Assoziation der Chemischen Gesellschaften ist in der letzten Tagung im Brüsseler Solvay-Institut Prof. Albin Müller, der Vertreter der Lveiete cke Kranes, zum Präsi denten gewählt worden, während M. Hanriot zum Vizepräsidenten er nannt wurde. Die nächste Tagung soll im Anfang September dieses Jahres stattfinden. Drei Komissionen sind zurzeit iu Tätigkeit, eine für die Nomenklatur der anorganischen Chemie, eine für die Nomen klatur der organischen Chemie und eine für die Vereinheitlichung der physikochemischen Symbole. Jedes der 14 an der Assoziation beteiligten Länder hat für die Kommission einen Delegierten entsendet. Internationaler Handelskammer-Kongreß 1914. — Das Ständige Komitee der internationalen Kongresse der Handelskammern und der kanfmännischen und industriellen Vereine (Brüssel, Nne de la Tri büne 10) hat jetzt ein Rundschreiben ergehen lassen mit der Mitteilung, daß der nächste Kongreß Montag, den 8. Juni 1914, und an den fol genden Tagen in Paris stattfinden werde. Eine Konferenz der preußischen Handwerkskammern soll noch in diesem Monat in Berlin mit Rücksicht auf mehrere Gesetzentwürfe statt finden, die demnächst dem Landtag zugchen. Die Mitglieder des preußi schen Handwerkskammerausschusses halten die Konferenz besonders des wegen für erforderlich, weil die beabsichtigte Änderung des Kommunal abgabengesetzes und der Wohnungsgesetzentwurf die Interessen des Handwerks stark berühren. Im Anschluß daran soll eine Aussprache der Gefängnisbeiräte des Handwerkskammerausschusses erfolgen. Neues photographisches Verfahren. — Wie man dem »Tag« meldet, haben die Benediktinermönche in Beuron ein photographisches Ver fahren entdeckt, mittels dessen die Originaltexte der sogen. Palimpseste (d. h. Pergamentblätter, auf denen die ursprüngliche Schrift ausgelöscht worden ist, damit sie nochmals beschrieben werden können) besonders lesbar gemacht werden können. Der Eintritt dieser Möglichkeit bildet für die Textforschung ein Ereignis von großer Tragweite. Ein Palimpsest aus dem 8. Jahrhundert, das sich in der berühmten Stiftsbibliothek von St. Gallen befindet, ist bereits lesbar gemacht worden. Der Urtext stammt aus dem 5. Jahrhundert. Rabattvcrgütung bei Postbezug von Zeitschriften. — In Nr. 289 des vorigen Jahrgangs hat das Börsenblatt eine Liste der Zeitschriften veröffentlicht, ans die bei Bezug durch die Post eine Rabattvergütung ge währt wird, und diese Liste durch einen kleinen Nachtrag in Nr. 302 zu vervollständigen gesucht. Da wir die Veranstaltung eines Separat- abdrncks beabsichtigen, bitten wir Interessenten um gefl. Aufgabe ihrer Bestellung. Etwaige Ergänzunge n für die Liste können noch bis zum 15. Januar Berücksichtigung finden. Neue Bücher, Kataloge etc. Katencker 1913. TußeeiAnet von kV öroelcliau8. 16°. Oed. in Xatdlecler. Das praktische Taschenbuch, das wohl allen seinen Empfängern schon unentbehrlich geworden ist, hat auch den Vorzug der Pünkt lichkeit. Es erscheint prompt zur Jahreswende, so daß für die Benutzer keine taschenbuchlose Pause entsteht. Die Einrichtung des beliebten Büchleins ist auch diesmal die altbewährte, in diesem Blatte schon des öfteren geschilderte. Zum Einband ist diesmal ein schmiegsames Kalbleder gewählt, das, mit weißen Äderchen durchzogen, sehr hübsch wirkt. Das nützliche Büchlein wird auch in diesem Jahre liberal!, wohin es kommt, Freude bereiten. Verantwortlicher Redakteur: Emil Thomas. — Verlag: Der BSrsenveretn der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches BuchhSndlerhauS. Druck: Na mm L Seemann. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 26 (BuchhändlerhauS). 44
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht