Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.01.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-01-03
- Erscheinungsdatum
- 03.01.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19140103
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191401038
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19140103
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1914
- Monat1914-01
- Tag1914-01-03
- Monat1914-01
- Jahr1914
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Börsenblatt f. d. Dtschn. Buckkandel. Redaktioneller Teil. ^ 2, 3. Januar 1914. Behauptung, der Verleger-Verband bilde eine sowohl gegen das Staats- als auch das Bundesgesetz verstoßende monopolistische Bereinigung. Das Staatsgericht erklärte denn auch den Verband für eine ungesetz liche Interessengemeinschaft, soweit Bücher ohne Verlagsrecht in Be tracht kämen. Nur die Inhaber eines solchen Rechtes besäßen auf Grund des Bundes-Patentgesetzes die Befugnis, die Preise festzusetzen, zu denen die Bücher an das Publikum abgegeben werden dürsten. Dem widersprach die von der bundesgerichtlichen ersten Instanz abgegebene Entscheidung, wogegen das BundeS-Appellgericht sich weigerte, das Ver halten des Verleger-Verbandes mit Bezug auf »eop^riZtUeä« Bücher für ungesetzlich zu erklären. Nach zehnjährigem Prozeß ist die Streit frage nun vom Bundes-Lbergericht zugunsten der Kläger, und zwar dahin entschieden worden, daß das Verlagsrecht von den Verlegern nicht dazu benutzt werden dürfe, ein Monopol im Widerspruch zu dem Sherman-Gesetze aufrechtzuerhalten. Dieser Ausgang des prinzipiell wichtigen Prozesses bedeutet na türlich einen schweren Schlag für das ganze amerikanische Buchgewerbe, da dadurch Verhältnisse legalisiert werden, wie sie in keinem anderen Lande der Welt bestehen und große Schäden im Gefolge haben müssen. Der Senior der deutschen Buchhändler von New Jork, Herr Ernst Steiger, erklärte auf Interpellation einem Vertreter der »New Jorker Handels-Zeitung«: »Da die Entscheidung deutsche oder sonstige aus ländische Bücher nicht berührt, ist sie für mein Geschäft von geringer Bedeutung. Aber im Prinzip ist dieser Ausgang des Prozesses jeden falls sehr bedauerlich, denn es werden dadurch Geschäftsmethoden für ungesetzlich erklärt, die auch im Ausland, besonders in Deutschland, als für das Wohl des gesamten Buchhandels als unumgänglich notwen dig erachtet werden. Das Publikum bezahlt hier für ein gutes Buch ebenso bereitwillig P 1.20 wie P 1.08, den von dem Drygoods-Handel herabgesetzten Preis. Da jedoch die Aufrechterhaltung der von dem Verleger festgesetzten Verkaufspreise nicht mehr erzwungen werden kann und der Buchhändler befürchten muß, von dem DrygoodS-Händler unterboten zu werden, der zur Anlockung der Käufer Bücher zu herab gesetzten Preisen offeriert, so wird der Buchhändler fernerhin von der artigen Publikationen kein festes Lager mehr führen. Die Verleger werden auf keinen bestimmten Absatz mehr rechnen können, und not wendigerweise werden die Autoren unter diesen Verhältnissen mit leiden müssen. Die Anwendung des Sherman-Gesetzes auf die Preis usancen des Buchhandels wird Folgen haben, die sich heute noch nicht absehen lassen.« Der bekannte Verleger G g e. H. Putnam hat sich in ähnlicher Weise geäußert: »Das Sherman-Gesetz ist gegen die Monopolisierung großer Bedarfsartikel, sowie gegen willkürliche Preisbestimmungen für solche gerichtet. Doch für Bücher ist die Festsetzung eines uniformen Marktpreises ausgeschlossen, da auch unter den unserem Verbände an gehörenden Verlegern sowohl hinsichtlich des Charakters als auch der Preise der Bücher scharfe Konkurrenz besteht. Der Zweck des Ver bandes und der mit den Buchhändlern getroffenen Preisvereinbarung ist der, zu verhüten, daß der Buchhandel durch rücksichtslose Preis unterbietung von seiten der Auchbuchhändler vernichtet werde. Jeder Verleger setzt seine Verkaufspreise unter scharfer Konkurrenz fest, da mit mindestens während eines Jahres das betreffende Buch in allen Teilen des Landes zu dem gleichen Preise käuflich ist. Gleiche Methoden und Vereinbarungen bestehen in Ländern wie Deutschland, Frankreich und Italien seit Jahrhunderten, und sie ermöglichen es, daß selbst in der kleinsten Stadt der Käufer die wichtigsten Tageserscheinungen zu einem verhältnismäßig niedrigen Preise erstehen kann, und zwar zu demselben Preise, wie ihn der Buchhändler der größten Stadt fordert. Der amerikanische Bnchliebhaber wird die Erfahrung machen, daß für die Möglichkeit, seine Einkäufe fernerhin um einige Cents billiger machen zu können, die Anwendung des Sherman-Gesetzes auf das Ge schäft der Buchhändler dieses untergraben und die Kaufgelegenheit ein- schränken wird. Das den Außenseitern von der höchsten Bnndes- Jnstanz erteilte Privilegium kann nur dazu führen, die Zahl der Buch handlungen im Lande zu verringern, die Gelegenheit zum legitimen Verkauf von Büchern zu beschränken und dadurch die Entwicklung der amerikanischen Literatur in schwerer Weise zu schädigen.« Ortsvercin der Buchhändler in Hannover-Linden. — Der Vor stand ladet die Mitglieder zu einer am Montag, den 5. Januar 1914 abends pünktlich 9 Uhr im Brauergildehaus stattfindenden Versamm lung init nachstehender Tagesordnung ein: 1. Warenhaus-Weihnachts bücher, die hannoverschen Tageszeitungen und buchhändlerische Re klame in bzw. durch dieselben. — 2. Schulbücherfragen (Preisfestsetzung des Schiilerkalenders, Bezugsvereinfachnngen und Sonstiges). — 3. Verschiedenes (Bibliotheken-Nabatt, Naabes Werke, Wehrsteuer-Ver anlagung usw.). Verantwortlicher Redakteur: Tmtl LhomaS. — Verlag: Der Börser Druck: Ramm L Seemann. Sümtltch in Leipzig. — Adresse der 12 Die 11. Tagung der internationalen Konferenz für Sozialver sicherung ist von dem früheren Minister Leon Bourgeois, dem Vor sitzenden des Internationalen permanenten Komitees für Sozial versicherung und der Internationalen Vereinigung zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, für den 23. bis 28. September 1914 nach Paris einberufen worden, während der Ausschuß der letztgenannten Ver einigung ebenda am 21. und 22. September tagen wird. Der 4. internationale Mittclstandskongreß findet vom 5. bis 7. Oktober in Hannover statt. Konfiszierte Künstlerkarten und kein Ende. — Die Konfiskation von Wiedergaben hervorragender Bildwerke auf Ansichtskarten wird nächstens eine ständige Rubrik werden müssen. Jetzt sind vier Werke von Neinhold Boeltzig, dem Berliner Bildhauer, mit Beschlag belegt worden. Das eine, »Eine Frage« genannt, ist auf mehreren Kunst ausstellungen mit Medaillen ausgezeichnet worden. Das zweite trägt den Titel »Sünderin«. Die dritte Figur, eine »Fruchtsammlerin«, ist wohl nur zur Gesellschaft mitgenommen worden. Und das vierte Werk ist die bekannte »Reifenwerferin« Boeltzigs, deren erster Bronze guß öffentlich an der Westseite des Museums der Stadt Leipzig am Augustusplatz steht. Der nächste Kongreß der Gewerkschaften Deutschlands soll, wie der Gewerkschaftsausschuß beschlossen hat, vom 22. bis 27. Juni in Mün chen stattfinden. Vcrmögenserklärung zum Wchrbeitrag. — Die Handelskammer Dresden beschloß, das Finanzministerium zu ersuchen, im Bundesrat dafür einzutreten, daß die Frist zur Abgabe der Vermögenserklärung für den Wehrbeitrag bis Ende Februar 1914 erstreckt wird. Damit hat sich die Handelskammer Dresden gleichgerichteten Wünschen anderer großer wirtschaftlicher Vereinigungen angeschloffen. Neue Bücher, Kataloge etc. Bücher-Verzeichnis der Bayrischen V e r l a g s a n st a l t G. m. b. H. in München, Habsburger-Straße 9. Gr. 8°. 24 S. m. 9 Bildern. mente, Oesanß-I'extdüetier. Ver1s§ von Lr eit Kops L Här tel in I^eipLi§. 8ox.-8°. 32 8. m. ^.bbilclunZen. Oraptrilc. Illustrierte Lüetier. ^ntiyu.-Katalog llo. 35 von 8cl- muncl I^leysr in Berlin ^V. 35, Botsclamerstrasse 278. 8°. ^38 8. 818 Nrn. 8°" 7(?8. ^1567 l/i-n.^ (I^en), liaiserstrasse 80a. Personalnachri-M. Nndols Smend f. — In Göttingen ist am 27. Dezember 1813 der ordentliche Professor der biblischen Wissenschaften in der dortigen Phi losophischen Fakultät, Geh. Regierungsrat vr. ttreol. et MI. Rudols Smend, im 88. Lebensjahre gestorben. Smend schrieb u. a. ein »Lehr buch der aiitcstamcntiichen Religionswissenschaft«, das 1898 in zweiter Auflage erschien. Sprechfaul. Direkte Offerten. (Vgl. 1913, Nr. 27S, 284 u. 3V8.> Die interessanten Ausführungen eines Verlegers in Nr. 388 des Börsenblattes können nur wärmstens der Beachtung empfohlen werden. Sie könnten die Überschrift tragen: Sortimenter unter sich. Schreiber dieses hat sich lange Jahre für die Feststellung des Rabatts, den Sor- ti m enter-Ber leger geben, interessiert und dabei gefunden, daß ein gut rabattierender Sortimenter-Verleger so selten ist, wie ein Kaninchen am Südpol. Tie Herren richten sich in diesem Falle gerne nach den schlechtesten Verleger-Beispielen und gehen nur in äußerst sel tenen Fällen über 33k4°/> hinaus. Dabei finden sie es aber ganz in der Ordnung, selbst immer wieder die höchsten Rabatte für sich zu beanspruchen. Hieraus ließe sich nun wohl der Schluß ziehen, daß die Entrüstung über schlecht rabattierenbe Verleger doch nicht so ganz aus des Herzens Tiefe kommt. Ein Verleger, der mit 4 8 °/> und mehr rabattiert. verein der^Deutsc^en Ru^händler^Leipzig, Deutsches^BnchhündlerhauS.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder