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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.12.1891
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 14.12.1891
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18911214
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189112143
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1891
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7532 Nichtamtlicher Dil. ^4 289, 14. Dezember 1891? buch Nachweisen; die Verleger würden nicht verfehlen, ihre Aufmerksamkeit daraus zu richten, sofern sie nicht vorzögen, nur für Börsenoereins-Mitglieder die buch händlerischen Vergünstigungen in ganzem Umfang ein- treten zu lassen. Durch die bekannte Denkschrift über die Wieder- verkäuserfrage habe der nun abgetretene Verbandsvor stand sich ein großes Verdienst erworben, und die neu berufenen Nachfolger werden die Ausgabe haben, aus Grund der zu sammelnden Verleger-Erklärungen die An gelegenheit weiter zu führen, 2, Der Rechnungsbericht, nach welchem zu einem Vortrage von 458,33 von 94 Mitgliedern als Jahresbeiträge „ 470,— „ 7 „ „ Eintrittsgeld , „ 35,— und an Zinsen „ 12,— zusammen also 975,33 eingekommen, während für Reise-Ent scheid gungen, Portoauslagen, Druckkosten ^ 440,08 ausgegeben waren, sodaß am 26, 9, 91 535,25 verblieben, wurde von den Kollegen Goetsch und Rathke geprüft, für richtig befunden und von der Ver sammlung dem Rendanten Entlastung erteilt, 8, Der Voranschlag für 1891/92 wird angenommen und der Jahresbeitrag mit 5 beibehalten, 4, Durch Zuruf erfolgt die Wiederwahl des Vor stands, 5, Ueber die Angelegenheit, Stellung zu einem vom Börsen- Vereins-Vorstand herauszugebenden Weihnachts-Kata log zu nehmen, berichtet der Vorsitzende, Wie der Vor stand cs abgelehnt hat, einen von Barsortimentern ins Leben gerufenen Weihnachts-Katalog gleichsam zum offiziellen Verbandskatalog zu erheben, so könne er auch nicht empfehlen, daß man versucht, dem Börsen vereins-Vorstand zu seinen vielen Geschäften noch die Verantwortlichkeit für ein derartiges Unternehmen aus zubürden, Das Publikum, welches in großen Städten mit solchen Katalogen wahrhaft überschüttet zu werden pflege, bezeige nur zum kleinsten Teile Neigung und Fähigkeit, eine» Katalog zu benutzen; der Sache könne überhaupt leine solche Bedeutung beigemessen werden, daß sich der Vorstand unseres Hauptvereins damit be fassen müßte, Kollege Wunschmann ist der Meinung, daß die von der Berliner Buchhändler-Gesellschaft ausgehende Anregung in erster Linie wohl eine Gegenbcwegung den Leipziger Barsortimentern gegenüber zu bedeuten habe, zu der unser Verband keine Veranlassung habe, Stellung zu nehmen. Die Versammlung schließt sich den Ausführungen des Referenten an und lehnt es ab, den Antrag an den Börsenvereins-Vorstand zu unterstützen, 6, (Inzwischen erledigt. Red.) 7, Kollege Pabst bringt die hohe Rabattgewährung an die Mitglieder des Post- Spar- und Vorschußvcreins zur Sprache; es wird dieser Uebetstand allgemein zugestanden, doch eine Abhilfe nur für möglich gehalten, wenn die Lieferanten dieses Vereins ermittelt würden, 8, Kollege ElverS berührt das Treiben der Annoncenuhr- Aktiengesellschast, durch die verschiedene Kollegen geschädigt sind, und möchte eine zur Warnung dienende Erklärung seitens des Verbandsvorstandes herbeigeführt sehen; es wird indessen geltend gemacht, daß derartige Fälle, in welchen genügende Vorsicht vor Schaden geschützt haben würde, keine Veranlassung zu einem Vorgehen seitens des Verbandes geben können, eine Bekanntmachung der artiger Vorkommnisse müsse vielmehr de» Geschädigten überlassen bleiben. 9, Die Einladung des Kollegen Wunschmann, die nächst jährige Hauptversammlung in Wittenberg abzuhalten, wird angenommen. 10. Kollege Goetsch wünscht eine Fixierung des Ver sammlungstages; man einigt sich dahin, daß es wün schenswert sei, die zweite oder dritte Woche des September festzuhalte», die genaue Bestimmung indessen dem Vor stand zu überlasse», Schluß der Versammlung um '/z2 Uhr, R, Kretschmanu, Max Niemeyer, Eugen Strien, A, Huschle, H, Voigt, Fr, Thienemann, P, Wunschmann, Vermischtes. Buchdrucker st reit, — Der Buchdruckerstreik, der jetzt seinem Ende zuneigt, hat, wie wir mit Befriedigung soststellen dürfe», dem Börsenblatt wohl manche Schwierigkeiten, niemals aber eine wirkliche Verlegenheit bereitet. Der aufopfernden Anstrengung der verbliebenen und neu eiu- Wegcn des aus der gleichen Ursache weit über das gewöhnliche Maß hinausgchenden Zudrangcs von Anzeigen, deren Satz mit ungeübten Kräften bewältigt werden mußte, waren wir leider genötigt, eine Zeitlang das Blatt auf das unbedingt Notwendige zu beschränken, und können erst heule Wieder, nachdem die gewohnte Wcihnachlspause im Zugänge Unterbrechung und die geehrten Einsender von Beiträgen Wege,? der Ver zögerung des Abdrucks ihrer Mitteilungen MN freundliche Nachsicht, Red. d. Börscnbl. Deutsches Buchgewerbe-Museum, — Neu ausgestellt ist eine Auswahl von Lichtdrucken auS der -Mittalmeer-Fahrt der Augusta Victoria 189t- (Verlag von Strumpcr L Co. in Hamburgs, von der vor kurzem ein zweiter Teil mit 50 Lichtdrucken ausgegcben ist. Die 100 Tafeln beider Teile geben Aufnahmen von allen den Punkten, die die -Augusta Viktoria- aus ihrer Reise berührt hat, in vortrefflichem Licht druck von Strnmper L Co. in Hamburg wieder; das Werk wird allen Teilnehmern an dieser Reise eine angenehme Erinnerung sein. Wir machen daraus aufmerksam, daß die beiden von der Gcncral- direction der Kgl, Sammlungen für Kunst und Wissenfchas t zu Dresden dem Museum geschenkten Werke, das alte und das neue Galeriewcrk, in ihrer Gesamtheit nur noch kurze Zeit ausgestellt bleiben. Entscheidungen des Reichsgerichts. — Nach Z 21 Abs. 2 des RcichS-Prcßgcsetzcs bleibt die Bestrafung wegen fahrlässiger Ver öffentlichung einer objektiv strafbaren Druckschrift für den Redakteur, Verleger re. ausgeschlossen, wenn er den Verfasser re. bis zur Verkün- cincm Urteil des Reichgcrichts, III. Strafsenats, vom 18. Juni 1891, bei Verkündung des ersten Urteils endgiltig ab, auch wenn sodann dieses Urteil vom Rcvisionsgertcht aufgehoben und die Sache von neuem wird, — Die fälschliche Benennung einer Person als -Redakteur- seitens des Verlegers einer Zeitung wird nach H >8 Abs 2 des Reichs-Preß- Bestimmung hat das Reichsgericht, 1. Strafsenat, durch Urteil vom 22, Juni I89>, ausgesprochen, daß nicht der intellektuelle Leiter des Blattes, sondern derjenige, welcher den Stofs für das Blatt end gültig bestimmt, auf seine Strafbarkeit prüft und zum Druck gicbt. als Redakteur zu bezeichnen ist. Arbeiterbewegung —Die B uchbindereibesitzcr in London haben, wie die Londoner -Allg. Corr,- mittcilt, folgendes Rundschreiben an die Verleger und Buchhändler gerichtet: -Die Abteilung der Londoner Handelskammer fiir Buchbinderei sicht sich gezwungen, die Agitation, welche unter den Arbeitern ihrer Branchen besteht, zur Kenntnis zu bringen. Diese Agitation hat zur Annahme des achtstündigen Arbeits tages ohne Lohnheradsctzung und mit bedeutend höherer Bezahlung für
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