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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.04.1872
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 24.04.1872
- Sprache
- Deutsch
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1540 Nichtamtlicher Theil. /k 94, 24. April. Miöcellen. Leipzig, 23. April. Durch die obenstehende Bekannt machung des Börsenvorstandes hält sich die Redaction den Lesern des Börsenblattes zur richtigen Beurtheilung ihres Verhaltens in der fraglichen Angelegenheit zu folgender Mittheilung ver pflichtet. Unterm 11. August 1859 wurde die Redaction von der Vorstands-Commisston angewiesen: von eingehenden persönlichen Angriffen dem betreffenden Theile vor dem Abdruck Kenntniß zu geben und die gegnerische Antwort gleichzeitig zum Abdruck zu bringe». Dieser Gattung von specifisch persönlichen Angriffen stellte sich von selbst die andere von geschäftlicher Natur gegen über und in Ermangelung einer amtlichen Instruction zur richtigen Beurtheilung dieser beiden Arten von Angriffen erklärte sich die Nedaclion im Börsenblatt vom 7. August 1861, um dem Buch handel eine Norm für ihr diesfallsiges Verfahren an die Hand zu geben und sich damit vor dem Vorwurf der Willkür zu schützen, über ihre Auffassung des Unterschiedes zwischen persönlichen und geschäftlichen Angriffen folgendermaßen: i Persönliche Angriffe baben solche Handlungen zum Gegenstand, welche den Betroffenen als Menschen, und ganz abgesehen von seinem Gewerbe, herabzusetzen geeignet erscheinen. So z. B. wenn Jemand Schuld gegeben wird, Anzeigen, die er zum Beilegen empfängt, zu andern Zwecken verwendet zu haben (Börsenbl. Nr. 24), oder bestimmt eingegangene Ver pflichtungen unerfüllt zu lassen (Nr. 68), mit einem Wort alle die. welche nach dem Gesetze geeignet erscheinen. Jemand in der allgemeinen Meinung hcrabzusetzen und seinen guten Ruf zu gefährden. Für diese haftet die Redaktion mit und neben dem Einsender, und es must derselben daher an genauester Feststellung des Thatbestandes gelegen sein. Geschäftliche Rügen aber sind solche, welche sich nur auf Verletzung der Ordnung und Gewvtmheiten des buchhändlerischen Verkehrs beziehe», und welche mithin ni.pt dazu angethan sind, den Betreffenden in der allgemeinen Meinung hcrabzusetzen. Ist in diesen Fällen die Fassung eine solche, welche sich in den Grenzen des Gesetzes hält, so kann die Vertretung ohne Bedenken dem Einsender überlassen werden. Inzwischen hatte die Redaction zu wiederholten Malen Ver anlassung, diese Auslegung ihrem wesentlichen Inhalte nach von neuem zu veröffentlichen, aber nie ist derselben, weder von amtlicher Seite noch aus den Kreisen des Buchhandels, eine bezügliche Be richtigung oderAusstellung zugekommen. Sie hat daher, durch dieses Stillschweigen in ihrer Ueberzeugung von der Richtigkeit des von ihr aufgestellten Unterschiedes bestärkt, diese Zeit her dem entsprechend ihre Pflicht geübt und darf der Wahrheit gemäß behaupten, die erhaltene Vorschrift niemals außer Acht gelassen und vielmehr stets gewissen haft befolgt zu haben. Dabei darf allerdings nicht unerwähnt bleiben, daß manchmal Fälle vorkamen, wo die Meinungen, wie z. B. über den berufenen Saling-Artikel, auch in den compe- tcnlcsten Kreisen weit auseinander gingen, oder sich die Grenzen zwischen persönlichen und geschäftlichen Angriffen so nahe berühr ten, daß eine zweifellose Entscheidung dem Bereich der Unmöglich keit anzugehören schien. Hat die Redaction auch in letzteren Fällen es niemals unterlassen, im Interesse des Friedens das für persönliche Angriffe vorgeschriebene Verfahren einzuhalten, so waren doch gelegent liche Anklagen unvermeidlich, und kaum bedurfte sie zu einer andern Seite ihrcsAmtcs mehr die nachsichtige Beurtheilung des Buchhandels, als eben zu dem schwierigen Verfahren mit Angriffen. Durch die auf Grund des Gutachtens der Vorstands-Commission nunmehr er folgte Ausdehnung der seither bestandenen Vorschrift, auf alle eingehenden Angriffe, gleichviel ob persönlicher oder ge schäftlicher Natur, sieht sich die Redaction in Zukunft zu ihrer Freude aller dieser Nolh enthoben, und so kann sie dem verehelichen Vorstand für die getroffene Anordnung nur ihren Dank aussprechen. Die Erhöhung der Jnser ti o ns ge bühr im Börsen blatt für die Mitglieder des Börsenvereins betr. — Vom Vorstand des Börsenvereins wird in der diesjährigen Hauptversamm lung der Antrag gestellt, den Jnsertionspreis im Börsenblatt für die Mitglieder des Börsenvereins zu erhöhen. Wir sind der Ansicht, daß dieser Antrag nicht angenommen werden sollte. Für die Ausgaben des Börsenvereins sollen bei der günstigen Finanzlage desselben die Beiträge und Eintrittsgelder der Mitglieder genügen. Auf einen Reinertrag des Börsenblatts soll es gar nicht abgesehen sein. Es genügt, wenn das Blatt, welches zum Bortheil der Börsen vereinsmitglieder gegründet ist, seine Kosten deckt. Was hat die bei weitem größte Anzahl der Mitglieder des Börsenvcreins, welche an keinem Centralplatz, sondern überall zerstreut wohnen, für einen an deren ins Auge springenden Vortheil vom Börsenverein, als die wohlfeilen Inserate und einen wohlfeilen Preis des Börsenblattes? Der Süddeutsche Buchhändlerverein liefert seinen Mitgliedern für den geringen Jahresbeitrag praktische Zahlungs- und Versendungs listen rc. Man lasse doch daher wenigstens die billigenJnserate im Börsenblatt für die Mitglieder des Börsenvereins bestehen, welche noch den besonderen Vorthcil haben, allen, auch denen außer halb Leipzigs, welches ohnehin durch verschiedene Einrichtungen des Börsenvereins und vor allem den Francaturzwang -so ausneh mend begünstigt ist, einen offenbaren Nutzen zu gewähren. Die Mittel zum Neubau des Börsengebäudes lassen sich wohl auch auf mehrere Jahre des Budgets vertheilen und aus den gewöhnlichen Einnahmen decken. Das Meßhilfsbuch betr. — Ist es noch Niemand aus gefallen, daß das diesjährige Meßhilfsbuch eigentlich ein Meß nichthilfsbuch ist? — Während dasselbe früher als seinen wichtig sten Bestandtheil ein Verzeichniß der Kommissionäre mit ihren sämmtlichen Kommittenten und dahinter die Rubriken für Ausgabe und Einnahme enthielt, so enthält cs in diesem Jahre nichts als das Programm zu den geselligen Vergnügungen der Buchhändler und Namensverzeichnisse, wie man sie ebenso in Schulz' Adreßbuch und anderwärts finden kann. Für eine Aufklärung, worin da die Hilfe besteht, wäre man dankbar. Die Leipziger Kommissionäre brauchen sie allerdings nicht, wohl aber einige auswärtige Meß besucher. Pers onalnachrichten. Der Kaiser von Oesterreich hat Herrn Ignaz Fuchs in Prag durch die Verleihung des Titels eines k. k. Hof-Buchdruckers, Hof- Papier- und Kunsthändlers ausgezeichnet. Am 22. März feierte der „Robinson", Verein jüngerer Buchhändler zu Braunschweig sein erstes Stiftungsfest in dem Saale der Sieben Thürmc. Weil es der erste Stiftungstag war und derselbe in seinen Erinnerungen noch zu sehr zurückreichte an die schweren Tage der Jahre 1870/71, war die Feierlichkeit auf die Theilnahmc der Braunschweiger Collegenschaft beschränkt geblieben. Ein Prolog des Vorsitzenden eröffnete das Fest, dem ein kleines be kanntes Lustspiel, geschrieben von einem dem Vereine angehörendcn Kollegen, folgte. Die Auführung hatte eine allgemeine Heiterkeit hervorgerusen, die durch den ganzen Abend anhielt und bei Tisch durch Toaste, musikalische und sonstige Vorträge immer frische Nahrung fand. Der heitere Abend wird sämmtlichen Theilnehmern lange im Gcdächtuiß bleiben. Knüpfen wir daran die Hoffnung, daß der „Robinson" noch viele solche Abende erleben möge, bei denen cs ihm dann auch vergönnt sei, von den Kollegen von nah und fern einige in seiner Mitte sehen zu dürfen. — r. -Am 1. d. Mts. feierte Herr Heinrich Jacobi in der Luck- hardt'schcn Verlagshandlung hier sein fünfzigjähriges Buchhändler- Jubiläum.
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