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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.07.1925
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- 1925-07-21
- Erscheinungsdatum
- 21.07.1925
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- Deutsch
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>L 168. 21. Juli 1925. Redaktioneller Teil. Es wird beabsichtigt, in allernächster Zeit die Kataloge, die seit dem Abbau geschlossen sind, wieder dem Publikum zugänglich zu machen. Die neue Bewirtschaftung des Ersrischungöraumes. in dem fiir die Beamten wie stir die Benutzer Mittag- und Abendbrot sowie er frischende Getränke bereitgehalten werden, erfreut sich ebenfalls eines wachsenden Zuspruchs. Lilchhandlungs-Gchllsen-Verein zu Leipzig. — Die im März vorigen Jahres gegründete Sterbekasse des Vereins wurde laut Be schluß der 6. ordentlichen Hauptversammlung am 10. Juni d. I. da hingehend erweitert, daß die Mitgliedschaft auch auf die Ehefrauen der Mitglieder bzw. auf die Witwen verstorbener Mitglieder mit Wirkung vom 1. Juli d. I. ausgedehnt wird. Die Umlagen beim Sterbefalle wurden wie folgt festgesetzt: 1.50 Mark beim Tode des Mitgliedes oder seiner Ehefrau. 1.— Mark beim Tode der Witwe, sofern sie eine neue Verehelichung nicht eingegangen ist. Der Ver- »insbettrag bleibt trotz dieser Erweiterung auf 1.50 Mark monatlich bestehen. Das Einfuhrverbot für Papier. — In dem Anfang Juli d. I. erstatteten Geschäftsbericht der Leitung des Außenhandelsverbandes der Papier verarbeitenden Industrie heißt es: Die Frage der Ver sorgung unserer verarbeitenden Industrie mit ihrem wichtigsten Roh material, dem Papier, stand im Vordergrund bet einem Schritt, den der Außenhandelsverband der Papier verarbeitenden Industrie beim NcichSwirtschaftsmintsterium unternommen hat. Das Reichswtrl- schastsministevinm hat mit Verordnung vom 00. Mai 1925 die Auf hebung einer Reihe von Einfuhrverboten slir die Papier verarbeitende Industrie verfiigt. Das Einfuhrverbot stir Papier dagegen ist be stehen geblieben. Wir vermissen bei dieser Entscheidung die einfachste wirtschaftliche Logik, und wir haben daher Veranlassung genommen, eine entsprechende Eingabe dem Herrn Retchswirtschaftsmintster zu un terbreiten. In der Eingabe ist ausgeflihrt, in welche außerordent lichen Schwierigkeiten die Papier verarbeitende Industrie durch die dauernde Preiserhöhung des Papiers gekommen ist, insbesondere wie ihre Ausfuhrintercssen darunter leiden. Eingehende Nachweise hier über sind vorgelegt und ausdrücklich darauf hingewtesen worden, wie ivichtig eine den Interessen der Papicrvcrarbeitung Rechnung tragende Versorgung mit Papier ist. Es ist daher zunächst der Antrag gestellt worden, daß so schnell wie möglich alle Einfuhrverbote fiir Rohpapier der Nr. 655 des statistischen Warenverzeichnisses ansgehoben werden. Alfons Pctzold-Preis der österreichischen Ingenieure. — Ans Wien wird uns geschrieben: Der Verein deutsch-österreichischer Ingenieure in Wien, UntversitätSstr. 11, hat in der Vorstandssitzung vom 26. Mat d. I. den Beschluß gefaßt, zu Ehren des verstorbenen österreichischen Arbeiterdichters Alfons Petzold anch im Jahre 1025 einen nach ihm be nannten Preis zu stiften. Dieser Preis soll au Arbeiter verteilt wer den, die durch schriftstellerische Gestaltung eines Vorwurfs aus dem Gebiet der technischen Arbeit oder des Arbeitslebens aufstrebenden Bildungsdrang, literarische Begabung und tieferes menschliches Emp finde» stir die Freuden und Leiden der Arbeit bekunden. Prosaarbciten sollen die Länge von höchstens 150 Zeilen einer dretgespaltenen Zeitung nicht überschreiten. Der Preis beträgt 100 Schilling, wozu die Freie Vereinigung slir technische Volksbildung einen zweiten Preis von 50 Schilling, der Obmann des Vereins deutsch-österreichischer Inge nieure, Herr Ingenieur Emil I u n g, einen dritten Preis in der gleichen Höhe beifügte. Ein Ausschuß, ln dem der genannte Verein mit zwei Mitgliedern vertreten ist, sowie ein Preisrichterkollegtum, dem anch sozialdemokratische Arbeiter angehören, wird über die Zuteilung -es Preises entscheiden. Endtermin für die Einsendung ist der 24. Sep tember, der Geburtstag Alfons Petzolds. Deutscher Arztetag. Der 4-1. Deutsche Arztetag findet am 0. und 10. September in Leipzig in der Universität statt. Auf der Tages ordnung des Arztetages stehen folgende Themata: Arztestand und Leibesübungen; die Bekämpfung der Abtretbungsseuche; Kurpsuscherci- betämpsung: die Rechtsstellung der deutschen Arzte im Lichte des neuen Strafgesetzentwurses und die deutsche Ärzteordnung. Metallmarktbcricht der Deutschen Mctallhandel A.-G. in Berlin- Oberschöneweide vom 17. Juli. Im Lause der Berichtswoche trat am Londoner Metallmarkt eine weitere leichte Befestigung säst aller Kurse ein. Der Kursgewinn betrug bei Kupfer, Blei und Zink etwa X. L, wäh rend der Zlnnpreis um etwa 0 L anzog. Infolge der festen Tendenz war eine weitere leichte Belebung des Marktes zu spüren, welche sich auch auf den deutschen Mctallmarkt übertrug, wo die Notierungen denen der Londoner Börse im wesentlichen gefolgt sind. Die Tatsache, daß trotz der im allgemeinen noch bewahrten Zurückhaltung eine weitere Befestigung eintreten konnte, läßt darauf schließen, daß der Markt als durchaus gesund zu bezeichnen und bei wieder eintretender Kausneigung des Konsums mit weiteren erheblichen Steigerungen zu rechnen ist. Der Londoner Metallmarkt schließt heute mit folgenden No tierungen: Kupfer, prompt. L 62, 3 Monate L 63, Zinn, prompt, L 261, 3 Monate L 263^8, Blei, nahe Sichten, L 34^. entfernte Sichten L 33"/»«, Zink, nahe Sichten, L 34^/g, entfernte Sichten L 34ZH. Die heutigen Berliner Notierungen für Neumetalle stellen sich ungefähr wie folgt: Httttenrohzink Mk. 71.— bis 73.— per 100 Kilo, Feinzink Mk. 81.— bis 83.— per 100 Kilo, Antimon regulus Mk. 126.— bis 128.— per 100 Kilo. Setzmaschincnmetall Ziro Mk. 80.— per 100 Kilo, Stereotppemetall Ziro Mk. 81.— per 100 Kilo. Ambrosius Barth-Platz und Koehlerstraße in Leipzig. — Der Rat der Stadt Leipzig hat beschlossen, den Platz an der 30. Volksschule ln Leipzig-Stötteritz Ambrosius Barth-Platz (nach der seit 1780 be stehenden Verlagsbuchhandlung »Johann Ambrosius Barth«), die Straße v im Bebauungsplan Leipzig-Neustadt, Volkmarsdors, Neu schönefeld usw. (Nr. 53 des Gesamt-Planes) einschließlich der Straßen ecke entlang der Markuskirche (bisher Teil der Kapellenftraße) Koehler straße (nach dem 1789 gegründeten Verlag und Kommissionsgeschäft »K. F. Koehler«) zu benennen, bzw. umzubenennen. Lerkelirsnaiiirliliteii. Wechsel- und Scheckverkehr. — Ans dem Kreise unserer Leser wer den wir darauf aufmerksam gemacht, daß neuerdings die Banken bet Annahme von Schecks und Wechseln sehr streng Vorgehen, sodah die geringste Ungenauigkeit in der Ausstellung Geld- und Zeitverluste hervorrnft. Ein Scheck, z. B. ausgestellt auf die Firma Alfred Hahns Verlag und nicht, wie es heißen muß: Alfred Hahns Verlag. Dietrich L Sell, muß auf der Rückseite erst einmal giriert werden mit Alfred Hahns Verlag und dann nochmals mit Alfred Hahns Verlag, Dietrich L Sell, wie die Firma handelsgerichtlich eingetragen ist und wie ihr Bankkonto geführt wird. Da auch die Bedingungen für die Ausstel lung eines Wechsels immer wieder nicht genügend beachtet werden, geben wir nachstehend ein Rundschreiben der Banken bekannt, das die Erfordernisse eines richtig ausgestellten Wechsels enthält (s. a. Bbl. Nr. 56: I. Nicnas, Wechsel und Scheck im Zahlungsverkehr). Die wesentlichen Erfordernisse eines Wechsels bzw. die Bedingun gen, die die Neichsbank an die Diskontfähtgkett knüpft, sind folgende: 1. die in dem Wechsel selbst a n f z u n e h m e n d e Bezeichnung als »Wechsel«, oder, wenn der Wechsel in einer fremden Sprache ausgestellt ist, ein jener Bezeichnung entsprechender Ausdruck iu der fremden Sprache. Unzulässig sind daher Ausdrücke wie Papier, Brief, Prima, Tratte; 2. d i e Angabe der zu zahlenden Geldsumme. Die Angabe in Zahlen muß mit der Angabe in Buchstaben über einstimmen. Die Bezeichnung einer Währung ist erforderlich. Seit Einsiihrung der Reichsmark-Währung sollen die Wechsel ans Reichsmark lauten; der Wechselsuinme ist daher die Be zeichnung »Reichsmark« oder eine entsprechende Abkürzung wie beizusiigen. Währungsbezeichnungen wie »Mark« (ab gekürzt ».A«), »Goldmark« (abgekürzt »O^//«) oder das Fehlen jeglicher Bezeichnung machen den Wechsel zum Ankauf unge eignet; 3. dcr Name der Person oder die Firma, an die oder an deren Order gezahlt werden soll. Abweichungen in der Order, so z. B. »an die Order von m i r selbst statt »an die Order von n n s selbst«, sin- > unzulässig; 4. d i e Angabe der Zeit, zu welcher gezahlt werden soll. Die Angabe der Jahreszahl muß vollständig sein; unstatthaft Ist daher z. B. die Bezeichnung »25« statt »1025-. Ebenso muß auch die Angabe des Monats in Buchstaben er folgen; unzulässig ist es daher, »10. 3. 1025« statt »10. März 1025 zu schreiben;
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