Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.03.1895
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1895-03-15
- Erscheinungsdatum
- 15.03.1895
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18950315
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189503158
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18950315
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1895
- Monat1895-03
- Tag1895-03-15
- Monat1895-03
- Jahr1895
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nichtamtlicher Teil. Zinn Gesetzentwurf bete. Abänderung der Gewerbeordnung. (Wandergewerbe, Kolportage- und Reisebuchhandcl.) ,Bergt. Börsenblatt Nr. 35, 36, 39, 40, 41, 44, 48, 49, 50, 53, 60.) Die Eingabe der Verbände Kreis Norden nnd Hannover-Braunschweig an den Reichstag. Am 4. Februar d. I. hat der Vorstand des Börsen- vcreius dem Deutschen Reichstage eine Eingabe unterbreitet, die sich gegen den Gesetzentwurf betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung und gegen den bekannten Antrag Gröber und Genossen richtet. Diese Eingabe ist im Börsenblatt vom 11. Februar d. I. dem Gesamtbuchhandel zur Kenntnis gebracht worden. Vier Tage darauf, am 15. Februar d. I., also offenbar nach Kenntnisnahme der Maßregeln des Börsenvereinsvor- staudes, haben die Vorstände der Buchhändler-Verbände Kreis Norden ünd Hannover-Braunschweig es für an- gezcigt erachtet, gleichfalls dem hohen Reichstage ihre Wünsche und Bitten bezüglich der Kolportage vorzutragcn, obgleich dieselben in schneidendem Gegensatz zu der Eingabe des Börscnvcreinsvorstandes stehen. Die beiden Verbände heben in der Einleitung ihres Ge suchs besonders hervor, daß sie Organe des Börsenvcreins der deutschen Buchhändler seien. Welchen Eindruck müssen wohl die Herren Reichstags- Mitglieder empfangen, fast gleichzeitig zwei sich schnurstracks widersprechende Schriftstücke zu erhalten, das eine unterzeichnet vom Vorstände, das andere von Organen des nämlichen Vereins? Wahrlich, wenn die Organe geflissentlich darauf aus- gchcn, das Ansehen des Börscuvercins in der Oeffentlichkeit zu untergraben, sie könnten kaum ein anderes, gleich wirk sames Mittel wählen! 8 45 der Satzungen des Börsenvereins bezeichnet den Zweck der Orts-, Kreis- rc. Vereine und weist ihnen als Auf gabe zu 1) die Förderung der besonderen geschäftlichen Auf gaben der verschiedenen Geschäftszweige des deutschen Buch handels, 2) die Wahrung der örtlichen Interessen, 3) die Unterstützung des Börsenvcreins in seiner Vertretung der allgemeinen Intcrcsscu des deutschen Buchhandels. Die Eingabe der Buchhändlerverbände der Kreise Norden und Hannover-Braunschweig steht in offenbarem Widerspruch zu dem ungezogenen Paragraphen der Satzungen, insbesondere zu dem dritten Abschnitte derselben, und wenn die genannten Verbände, statt sich Organe des Börseuvereins zu nennen, sich bezeichnet hätten als Organe gegen den Börsenverciu, so würden sic zweifellos eine zutreffendere Bezeichnung gewählt haben, Berlin, 7. März 1895. Leonhard Simion. Entgegnung. Hannover, den 9. März 1895. Vorstehender Artikel des Herrn L. Simion-Berlin ist uns von der Redaktion des Börsenblattes vor Abdruck zur Kenntnisnahme mitgetcilt worden. Zu dem sachlichen Inhalte desselben bemerken wir, daß unsere Eingabe gn den hohen Reichstag bereits Ende November v. I. beschlossen und lange, bevor wir also Kenntnis von der Eingabe des Börscnvereins-Vorstandcs hatten, fertig war. Auf die Aeußerung der persönlichen Anschauung des Herrn Simion sehen wir uns veranlaßt zu entgegnen, daß wir die Berechtigung zu unserer Handlungsweise aus Absatz 1 und 2 des angezogenen § 45 der Satzungen des Börscn- vercins herleiten. Wir sind dabei überzeugt, nicht nur in der Wahrung berechtigter Interessen gehandelt zu haben, sondern wissen auch, daß wir die Zustimmung eines großen Teils des Sortimentsbuchhandels besitzen. Der Vorstand des önchhöiidler-vk»blindes Hannover-Vrnnnschuieig. H. Wollermnnn, Th. Fueudeling, H. Lindemanu, E. Kallmeper, C. Georg, I. Gude, G. Calvör, W. Dauert, B. Goeritz, A. Lax. Entgegnung. Herr Simion hat offenbar den Gang der Kolportage-An gelegenheit im Buchhandel, bezw. im Börsenvercin nicht genau verfolgt. Wir müssen deshalb die Hauptpunkte kurz wieder holen. Am 18. Februar 1894 saud eine vom Verbands vorstand einberufcne Versammlung von Vertrauensmännern der Kreis- und Ortsvereine in Leipzig zur Beratung der Kol portage-Angelegenheit statt. Diese Versammlung zeitigte ein positives Ergebnis in Einstimmigkeit, indem sie die Schäden der Kolportage in drei Punkte zusammenfaßte und Vorschläge zu deren Abstellung machte. In einer gleichfalls vom Ver bandsvorstand «unberufenen Besprechung am 22. Mai 1894 in Berlin wurden wir beauftragt, diese Beschlüsse dem Börsen- vercinsvorstand mit einem begründenden Begleitschreiben cin- zureichen. Das ist am 18. Juli 1894 geschehen. Darauf hat der Börscnvereinsvorstand mittels Schreibens vom 2. No vember 1894 uns mitgetcilt, daß er nicht in der Lage wäre unsere Wünsche zu berücksichtigen. Wir haben darauf am 18. November 1894 geantwortet, daß es sich gar nicht um unsere Wünsche, sondern um Beschlüsse buchhändlerischer Vertrauensmänner handele, daß wir nun aber, da der Vorstand sogar die eventuelle Jnbctrachtnahme dieser Beschlüsse ablehne, die Wahrnehmung unserer Interessen gegebenen Falles selbst in die Hand nehmen würden. Dieses unser Schreiben ist übrigens im Börsenblatt Nr. 280 vom 3. Dezember 1894 abgedruckt worden. Wenn Herr Simion jetzt von einem »schneidenden Gegen satzes zwischen der Eingabe des Börscnvcrcinsvorstandcs und der unfern spricht, so ist dieser Gegensatz gewiß insoweit vor handen, als das Negative und das Positive immer entgegen gesetzt sind. Im übrigen glauben wir, daß Herr Simion den Inhalt jener Februarbcschlüssc, welche wir dem Reichs tage zu thunlichster Berücksichtigung empfohlen haben, gar nicht kennt. Wenn auf einem Erwerbsgebicte so große mate rielle und moralische Schäden hervortretcn, wie sie bei der Kolportage in immer stärkerem Maße offenbar geworden sind, so daß die Neichsregierung und große parlamentarische Körper schaften sich mit Gesetz-Anträgen zur Abhilfe begegnen, dann ist es unseres Erachtens hohe Zeit, daß von den berufenen Organen mit positiven Vorschlägen dazu Stellung genommen wird. Die pure Bitte um Ablehnung, weil das Geschäft auf der einen Seite darunter leiden könne — wir sind der Mei nung, daß es auf der andern Seite umsomehr gewinnen würde — die reine Negation also, die mit ganz unzutreffen- 195»
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder