Herr Max Cpriacus ist satzungsgemüß nicht wieder wählbar; die Herren Richard Linnemann und Rudolf Winkler sind wieder wählbar. Ferner hat der Verwaltungs-Ausschuß im Laufe des vergangenen Jahres leider ein Mitglied, Herrn Hugo Koehler- Leipzig, durch den Tod verloren, an dessen Stelle außerdem eine Neuwahl stattzufinden hat. Im Amte verbleiben die Herren: Richard Einhorn-Leipzig, Arthur Georgi-Leipzig. Mit dem ergebenen Bemerken, daß nur solche Wahlvorschläge Berücksichtigung in der durch das Börsenblatt zu veröffentlichenden Zu sammenstellung der Wahlvorschläge finden können, welche spätestens vier Wochen vor der Hauptversamm lung in die Hände der Geschäftsstelle gelangt sind, und mit der höflichen Bitte, möglichst nur solche Wahlkandidaten in Vorschlag zu bringen, von denen anzunehmcn ist, daß sic an den Sitzungen und Arbeiten des betreffenden Amtes teilzunehmen genullt sind, ersucht der Wahl-Ausschuß alle verehrlichen Vereine, ihre Wahlvorschläge bis spätestens den 10. April l. I. an die Geschäftsstelle des Börsenvereins in Leipzig, Hospitalstraße 11 (Deutsches Buchhündlerhaus), einznsenden. Gleichzeitig richtet der Wahl-Ausschuß an die verehrlichen Vereine die Aufforderung, ilollmnchtssormiilare snr Ztetkiertretmiyen in der diesjährigen Hauptversammlung in der benötigten Anzahl von der Geschäftsstelle zu verlangen. Gemäß Z 4 seiner Geschäftsordnung macht er besonders darauf aufmerksam: 1) daß die Mitgliedschaft im Börsenverein auf der Person, nicht auf der Firma beruht; 2) daß laut Satzungen (8 17, Schlußabsatz) nur Mitglieder eines vom Vorstände des Börsenvereins aner kannten Vereins ihre Stimmen und zwar nur auf Mitglieder desselben Vereins übertragen können; 3) daß die Mitglieder der Ortsvereine, sofern sie gleichzeitig Mitglieder eines Kreisvereins sind, ihr Stimm- stellvertretungsrccht durch diesen Kreisverein auszuüben haben; 4) daß die Stimmstellvertrctung für die Wahlen und alle auf der Tagesordnung der betreffenden Haupt versammlung stehenden Gegenstände (mit Ausnahme der Beschlußfassung über Aendcrnng der Satzungen) statthaft ist; 5) daß kein Stellvertreter mehr als sechs Abwesende vertreten darf; 6) daß persönlich am Orte der Hauptversammlung anwesende Mitglieder nur in Krankheitsfällen ihre Stimme übertragen dürfen; 7) daß nur Vollmachten, z'u welchen das vom Wahl-Ausschusse ausgegebene Formular benutzt ist, berücksichtigt werden können; 8) daß die Vollmacht von dem Aussteller eigenhändig unterschrieben, und diese eigenhändige Unterschrift von dem Vorstande seines Vereins beglaubigt sein muß; 9) daß der Vorstand jedes Vereins die Vollmachten seiner Mitglieder zu sammeln und mit übersichtlichem Verzeichnisse, zu welchem das Börscnoereins-Formular zu benützen ist, an die Geschäftsstelle zu senden hat, in deren Händen sie spätestens am Tage vor der Hauptversammlung sein müssen. Hochachtungsvoll Köln und Leipzig, 12. März 1895. Der Wnhl-Äusschus; des Lörsenvereins der Höllischen töuchstiindler. Wilhelm Lader, Vorsitzender. berliner, Leipziger und Änttglirter Vcrlegervereine. j12207) Unserer Vereinigung trat ferner bei in Berlin die Firma: Buchhandlung der Berl. evangel. Missionsgesellschaft. Berlin, Leipzig und Stuttgart, den 12. März 1895. Die Vorstände. berliner, Leipziger und Atnttgnrter Verlegervereine. W05! Betanlltlmrchung. O.-M.-Remittenden und -Disponenden nehmen nur nur nach § 30 der buchhändlcrischen Verkehrsordnung an. Alle später eingehenden Sendungen werden wir mit Be zug auf obigen Paragraphen zurückweisen. Berlin, Leipzig u. Stuttgart, Februar 1895. Die Vorstände.