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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.07.1925
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- 1925-07-18
- Erscheinungsdatum
- 18.07.1925
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- Deutsch
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I I328MrIenbla» s. d. Dilchn. Bxchbandcl. Redaktioneller Teil. X- 166. 18. Juli 1925. K 7 Ziss. 4 Gesetz zum Schutze der Republik verstößt und die Zeit schriften und Flugblätter dazu bestimmt sind, die von den Mitglieder» der K.P.D. ln der Schutzpolizei und In der Reichswehr betriebene Zer- sctzungsarbcit zum Zwecke der Vorbereitung des Hochverrats zu fördern: a) Der R e i ch s w e h r s o I d a t, Zeitung für die Interessen der deutschen Reichswehrsoldaten; — d> DerPollzeibeamte, Organ slir die Interessen der Polizeibeamten aller Gattungen Deutschlands; — c) Der Schupomann, Organ slir die Interessen der Polizei beamten aller Gattungen Deutschlands; — ck) Die Polizei, eine Reichswehr Nr. 2; — «> Revolution, Mahnworte eines alten Polizeibeamten; — k> Heraus aus der Kaserne; — Der Sieg der Paragraphen; — I.) Die Frauen an die Grünen; — i> Die Frauen an die Soldaten. Beschlagnahmte Stücke sind in Verwahrung zu nehmen. Um kurze Mitteilung mit Angabe der Art und Zahl zu 3Ü03 I L 1 LZ wird gebeten. Berlin. st. Juli 1SLS. Ter Polizeipräsident, Abt. l L. sDeutscheS Fahndungsblatt, L7. Jg., Nr. 7V31 vom 14. Juli 19LS.) BerMrsnachrilliten. Briessendungen nach dem Saargcbict. — Schon wiederholt (zuletzt Bbl. Nr. 140, S. 10 233/34) wurde im Bbl. darauf hingewiescn, wie zollpflichtige Briefscndungeu, also auch Drucksachen, nach dem Saargebiet zu behandeln sind. Welche Folgen die Nichtbeachtung der Vorschriften hat, zeigt eine Bekanntmachung des Vereins der Buch- und Musikalienhändler im Saargebiet in Nr."l65 des Bbl., S. 11237 wonach 8000 Drucksachen von der Zollstelle beschlagnahmt worden sind. Alle Drucksachen müssen mit einem grünen Zettel beklebt sein, der folgende Beschriftung hat: Dem Zoll vorzulcgcn, darunter die An gaben über Ursprungsland, Inhalt, Gewicht netto und Wert in fran zösischen Franken. Der Verein der Buch- und Musikalienhändler im Saargebiet teilt in seiner Bekanntmachung mit, daß er die Verant wortung für unrichtige Expedition ablehnt. Die Bekanntmachung in Nr. 165 und die Kleine Mitteilung in Nr. 146 seien dringend der Beachtung empfohlen. Berliner amtliche Leviscu-Surse. am: 16. Juli am: 17. Juli 1925 Beldkur« Briefkur« Veld kur« Brief kur« 100 G al d. 168.16 168,58 168,36 168,78 1,691 1,695 1.691 1,695 Belgien . . . 100 Frc«. 19.45 19,49 19.36 19.40 100 Kr. 74.78 74.96 75.42 75.59 100 Kr. 87.39 87,6l 87.89 88,11 100 Kr. 112,61 112,89 112.68 112.96 10,565 10,605 10,565. 10.605 Italien . . . 15,58 15.62 15,465 15,505 1 L 20,390 20,442 20,390 20,442 New York . . > r 4,195 4,205 4.195 4.205 Pari« . . . . 100 FrcS. 19,84 19.83 19.72 19,76 100 Frcs. 81,45 81,65 81.48 81,68 100 Peseta« 60,82 60,93 60.77 60.93 Lissabon . . . 20.825 20,875 20.825 20,875 Rio de Janeiro 1 Y'N 1,730 1,734 1,733 1,737 1 Milrels 0,469 0,471 0.475 0,477 W>en . . . . 100 Schill. 59,06 59,20 59,06 59.20 Prag . . . . 100 Kr. 12,42 12,46 12,42 12,46 100 Dinar 7,37 7,39 7,37 7.39 ! 100000 Kr. 5,895 5,915 5,895 5,915 Bulgarien . . 100 Leva 3,03 3,04 3,03 3,04 1 türk. L 2,32 2,33 Warschau . . . 100 Zloty 80.125 80.165 Riga . . . . 100 leit. M. 80,35 80.75 Rival .... Athen . . . . 100 Drachm. 6.99 7,01 100 Zloty 60,125 80,165 Danzig . . . 100 Guld. 80,83 81,03 Polen . . . . 100 Zloty 80,125 80,165 . . . 100 LitaS 41,345 41,555 Markierung von Einfuhrwaren nach den Vereinigten Staaten von Amerika. — Bekanntlich sind alle nach den Vereinigten Staaten von Amerika einzuführenden Waren mit der Angabe des Herkunftslandes an auffallender Stelle zu versehen. Im Börsenblatt Nr. 277 vom 29. November 1923 wurde empfohlen, bei Büchern den Ausdruck ans der Rückseite des Titelblattes anzubringen. Nach Mitteilungen der ^meriean Okiamders ok Lvmmeree in Oerman^, Berlin W 8, Friedrich straße 59/60, abgedruckt in der Pößnecker Papierwelt Nr. 25 vom 21. Fnni 1925 hat das Zoarci ok 17. 8. Oensral ^ppraisers am 27. Mai Für die Redaktion verantw. z. Zt.: Hauptschriftletter vr. Gerhard Menz. — Druck: E. H e d r i ch N a ch s sÄbt. R a m m L Sc e m a n n). Sämtlich in Leipzig. — 1924 entschieden (Treasury veoimon 40 222), daß Sektion 304 des Zollgesetzes weder die auffallendste Stelle oder irgendeine bestimmte Stelle überhaupt vorschreibt und auf Grund dieser Auslegung in dem Falle eines eingefllhrten Buches die Einfuhr genehmigte, bei welchem der Name des Herstellungslandes am Schluß des Textes auf der letzten Seite in englischer Sprache zu lesen war. In dein Geschäftsbericht des Außenhandelsverbandes der Papier verarbeitenden Industrie wird darauf hingewiesen, daß für die alten europäischen Länder der Name der Hauptstadt als hinreichende An gabe über das Ursprungsland angenommen wird, für Deutschland also Berlin, für andere Städte in Deutschland ist aber die nähere Bezeich nung nötig. Derselbe Geschäftsbericht enthält ferner die Mitteilung, daß Karten mit religiösen Abbildungen und Worten religiösen Inhaltes bloß auf der Rückseite den Namen des Ursprungslandes zu tragen brauchen. Das Markieren auf der Schau seite wird in diesem Falle nicht verlangt. Das Wort, das das Ur sprungsland darstellt, muß deutlich und lesbar gedruckt werden, sonst wird die Markierung als ungesetzlich abgewiesen. Personalnachrichten. 75. Geburtstag. — Der Erfinder der nach ihm genannten Kurz schrift Herr Ferdinand Schrey in Berlin vollendet am 19. Juli sein 75. Lebensjahr. Herr Schrey hat in einem Bankgeschäft gelernt und, nachdem er den Krieg 1870/71 mitgemacht hatte, in einer Weberei und Knopffabrik gearbeitet. Hier kam ihm der Wunsch. Stenographie zu erlernen, und er schloß sich dem Gabelsbergerschen System an. Da ihn dieses nicht befriedigte, gründete er sein eigenes System, das große Verbreitung fand und seit der Vereinigung mit der Stolzeschen Schule sich noch weiter ausgebreitet hat. Schrey ist ihr geistiger Führer geblieben. Er hat eine Verlagsbuchhandlung seines Namens gegründet, in der er stenographische Werke verlegt. Buchhändler und Stenographen aller Systeme werden den hervor ragenden Mann zu seinem 75. Geburtstag herzlich beglückwünschen. Dreifaches Jubiläum. — Herr I. Verö, Direktor der Buchhand lungs-Aktiengesellschaft, B u d a p e st, beging am 17.Juli seinen 50. Ge burtstag nach einer 35jährigcn Berufstätigkeit und hatte das seltene Glück, am gleichen Tage die silberne Hochzeit im Kreise seiner Familie zu feiern. Er erfreut sich dank seiner Verdienste um das deutsche Buch und seiner persönlichen Vorzüge allgemeiner Beliebtheit und ist auch durch seine langjährige Tätigkeit bei der Firma S. Fischer, Berlin, nicht unbekannt. Gestorben: am 11. Juli «ach langem Leiden im noch nicht vollendeten 57. Lebensjahre Herr E r n st Zink, Mitinhaber des Kunstverlags Grauert L Zink in C h a r l o t t e n b u r g, dem er 18 Jahre lang in Gemeinschaft mit seinem Sozius in vorbildlicher Weise vorgestanden hat. Die Aufregungen des Jahres 1923 hatten ihm ein schweres Herzleiden verursacht, dem er jetzt erlegen ist; f erncr: am 12. Juli im nahezu vollcudcten 79. Lebensjahre Herr I o h. Lonis Elias Karl Dü ms i. Fa. W. Düms Kunstanstalt in Wesel. Der Verstorbene übernahm nach dem Tode seines Vaters, des Gründers der Firma, diese in Gemeinschaft mit seinem Bruder Wil Helm. Wilhelm Düms starb im Jahre 1912, und seitdem führte der Ver storbene das umfangreiche Unternehmen allein und hat es nach vielen Richtungen hin ausgebant. Die Weseler Jugendschriftcn und Bilder bücher sind dem Buchhandel bestens bekannt und beim Publikum sehr beliebt. Außerdem umfaßt das Geschäft noch Lithographie, Großbnch- binderei, Kartonnagen-Fabrik, Lackier- und Prägeanstalt sowie Papier handel ; f e r ner : am 13. Juli im 55. Lebensjahr Herr Carl Wolfs in Berlin, der 24 Jahre in der Bestellanstalt für den Berliner Buchhandel der Korporation der Berliner Buchhändler treue Dienste ge leistet hat. Er nahm eine Vertrauensstellung ein und hat sich als besonders tüchtiger, zuverlässiger und kenntnisreicher Mit arbeiter bewährt. Verlag: DerBörsenveretn d. Dt. Buchh. zu Leipzig, Dt. Buchhändlerh«. Adresse der Redaktion u. Expedition: Leipzig. Gerichtsweg 26 lBuchbändlerbau-l.
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