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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.07.1925
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- 1925-07-18
- Erscheinungsdatum
- 18.07.1925
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11270 BiMnibla» I. d. DU«». Su«h»„d-l. «ebattio«eUer Lell. ^ 16«. 18. Juli 1925. Ein klarer Einblick in die Abgrenzung des urheberrechtlichen von dem wettbewerblichen Schutz des Buchtitels ist auch erforder lich für die Entscheidung des Rechtsstreites über BrehmsTier- leben (Bibliographisches Institut gegen Philipp Reclam jun.), die in einigen Monaten vom Reichsgericht als letzter Instanz zu erwarten ist. Das Oberlandesgericht Dresden (Entscheidung vom 27. November 1924, Gew. Rsch. u. U.-R. 1925 S. 80) hat den Unterschied der beiden Rechtsgebiete durchaus erkannt und hat den Umstand gewürdigt, daß die von Brehm herrührende Uraus- gabe, auf welcher C. W. Reumanns Neubearbeitung beruht, frei geworden ist; aber es bedarf noch der urheberrechtlichen Unter suchung, ob das Werk nicht etwa als eine Einheit anzusehen ist (vgl. die Rechtsfrage der --Nebenluftausgaben») und wie sich also bei neuen Auflagen wissenschaftlicher Werke der Zeitpunkt des Erscheinens stellt. Andrerseits kommt sür die wettbewerbsrecht liche Seite der Frage sehr viel darauf an, in welcher Form die Benutzung des Titels geschieht, also ob, selbst wenn der Titel als solcher frei geworden wäre, die Verwechselungsgesahr nach Z 16 UWG. angesichts des Vorliegens einer -»besonderen Bezeichnung» gegeben ist, deren sich ein anderer bcfugterweise bedient. Da dieser Rechtsstreit noch schwebt, möchte ich mich hier nicht näher darüber aussprechcn, wollte nur als Beleg für die oben gegebenen Aus führungen auf diesen sehr schwierigen und interessanten und noch einige neue und ungeahnte Komplikationsmöglichkeiten bergenden Fall Hinweisen, der für den Verlag in der Frage -des Titelschutzes von großer Bedeutung werden wird. Hüten muß man sich freilich stets vor einer Überspannung des Titelschutzes sowohl nach Urheberrecht wie nach Wettbewerbs recht. Es geht nicht an, in jedwedem Namen eine »besondere Be zeichnung« und Geistesschöpfung zu erblicken und auf Grund einer solchen Namengebung jeden ähnlichen Namen verbieten zu wollen. Wenn beispielsweise - und meiner Ansicht nach mit Recht — das Reichsgericht -Allgemeine Drogisten-Zeitung» neben »Dro- gisten-Zeitung«, »Neue Leipziger Illustrierte Zeitung« neben »Jllnstrirte Zeitung« zngclassen hat, weil die Unterscheidung durch die Worte -Allgemeine« usw. deutlich genug gegeben sei, so besagt dies unter anderm, daß wir in einer Welt beschränkter Namen gebung leben, bei welcher zugleich mit einem Wettbewerb der Waren auch eine gewisse Freiheit im Wettbewerb der Namen ge geben sein muß, wenn man nicht entweder die Sprache ver gewaltigen oder den Wettbewerb selbst völlig lahmlcgcn will. Die innere Beziehung zwischen dem Warenwettbewerb und dem Namenwettbewerb kommt auch dadurch zum Ausdruck, daß das Reichsgericht den Titel -Welt-Echo« neben dem Titel »Echo« um deslvillen beanstandet hat, weil auch das »Echo» (Schorers Echo) ein Welt-Echo sein wollte; es holte also in diesem (vielleicht freilich etwas anfechtbaren Urteil) die Begründung der Vcrwech- selungsfähigkeit des Namens, die als solche nicht ohne weiteres gegeben war, aus der Verwechselungsfähigkeit der Zeit schriften selbst! Ohne auf andere früher entschiedene Fälle cin- gehen zu wollen, kann schon aus den in den erwähnten Urteilen zutage tretenden Grundsätzen die Antwort auf eine mir soeben vorgelegte Frage entnommen werden: nämlich ob der neue Buch titel »Wege neuer Jugend: Jahns Erbe« von Or. Karl Astel verstoße gegen den Titel eines im Jahre 1923 erschienenen Buches »Friedrich Ludwig Jahns Erbe« (eine Jahnauswahl) von 1>r. Karl Gerstenberg. Der Inhalt ist nicht miteinander konkur rierend, denn Astels Werk ist keine Jahnauswahl. Grenzvcr- Ictzend erscheint also nur die Prägung »Jahns Erbe-, die aber in beiden Fällen nicht ganz wörtlich Wiederkehr!, sondern mit Zu sätzen, die ich für unterscheidend ansehen möchte. Denn über Jahns Erbe zu schreiben und die geistige Erbschaft Friedrich Ludwig Jahns so (als »Erbe«) zu bezeichnen, kann niemand ein Monopol haben. Es ist dies keine »besondere Bezeichnung« im Sinne des H I« UWG., und es bedarf mithin nur geringer Unterscheidungsinittel, uni die Vcrwechslungsfähigkeit und damit die unerlaubte Angrenzung zu vermeiden. Das scheint mir hier vollauf erfüllt, sodatz der Verleger des älteren Buches hier nichts Stichhaltiges gegen den Titel des neuen Buches wird Vorbringen lönnen. Der 21. Deutsche Bibliothekartag in Sreiburg i. Br. Von vr. Hans Pracsent. Der diesjährige Blbliothekartag fand in der Psingstwoch« vom 3. bis 5. Juni in Frciburg i. Br. statt und fiel gleichzeitig zusammen mit der Feier des sünfundzwanzigjährigen Bestehens des die Tagung veranstaltenden »Vereins Deutscher Bibliothekare«. Aus allen Teilen des deutschen Sprachgebietes waren etwa 150 wissenschaftliche Bibliothekare in die herrliche Breisgaustadt her beigeeilt. Neben den Direktoren der großen und kleineren Biblio theken bemerkte man auch viele jüngere Kollegen. Aus Österreich war unter anderm der Direktor der Wiener Nattonalbtbliothek, Bick, anwesend, aus der Schweiz war Direktor Escher von der Zentralbibliothek in Zürich gekommen. Die vorzügliche Orga nisation der Tagung, die der Direktor der Universitäts-Bibliothek in Freiburg, Prof. vr. Jacobs, mit seinen Kollegen aus das sorgsältigste vorbereitet hatte, ferner die ausgezeichnete Ver handlungsleitung des Vereinsvorsitzenden, Ableilungsdirektor H > l s e n b e ck - München, und die Tatsache, daß säst alle Redner sich einer vorbildlichen Kürze befleißigten, und nicht zuletzt das köstliche Wetter trugen wesentlich dazu bei, daß diese Tagung nach allgemeinem Urteil einen gewissen Höhepunkt darstellte und in bestem Andenken bleiben wird. Wie üblich fand bereits am Vorabend der Tagung, am 2. Juni, der Begrüßungsabend statt. In der mit herrlichen Rosendekorationen geschmückten Vorhalle der Universitätsaula sprachen der Rektor, der Direktor der Universitäts-Bibliothek und der Vereinsvorsitzende herzlich« Willkommensworte und erinner ten an die Bedeutung dieser Bibliothekarstagnng, die die erste ans badischem Boden sei. Die Verhandlungen selbst begannen am nächsten Morgen ebcn- salls in der Universität, und es sei gestattet, über sie soweit zu berichten, als ihr Inhalt für den Buchhandel von Interesse ist. Als Vertreter des badischen Unterrichtsministeriums begrüßte zu nächst Geh. Oberregierungsrat Srh w ör e r die Versammlung und beglückwünschte sie zu ihrem 2üjährigen Jubiläum. Bürgermeister Hos » er erinnerte als Vertreter der Stadt an Freiburgs Stel lung zum Buchdruck und Bibliothekswesen. Abteilungsdirektor Leidinger - München übermittelte im Aufträge des bayerische» Unterrichtsministeriums beste Glückwünsche. Sodann hieß der Direktor der Freiburger Universitäts-Bibliothek Prof. Jacobs nochmals die Tagung willkommen und dankte im Namen seiner Anstalt dem Ministerium und der Stadtverwaltung für ihr großes Entgegenkommen. Es sei möglich gewesen, eine besondere Fest schrift herzustellen, und er freue sich, sie den Teilnehmern über reichen zu dürfen. Auf das stattliche Buch, das sich »Aus der Werkstatt» (siche unten) betitelt, werden wir noch zurückkommen. Der Vorsitzende Hilsenbeck - München ergriss daraus das Work zu dem übliche» Jahresrückblick, der diesmal zu einem kurzen, aber das Wichtigste in markanten Sätzen hervorhebenden Ge samtüberblick über die verflossenen 25 Jahre des Vereins aus gestaltet war. Der »Verein Deutscher Bibliothekare« war, nach dem er schon vorher in Dresden und Bremen als Sektion der Philologenversammlung sich zu losen Sitzungen vereinigt hatte, am 8. Juni 1900 in Marburg gegründet worden. Von 68 Mit gliedern zur Gründungszeit zählt er heute über 600 reichsdeutsche und österreichische Bibliothekare. Der Überblick ließ dann im einzelnen die mächtige Entwicklung des deutschen Bibliotheks wesens und seine Wirksamkeit für die deutsche Wissenschaft deut lich erkennen. Aus dem letzten Fahre interessierte besonders die Entwicklung des deutschen Leihverkehrs und die für die Biblio theken so überaus bedeutsame Tätigkeit der »Notgemeinschast der deutschen Wissenschaft«. Daß der »Verein Deutscher Bibliothe kare« deren Vorsitzenden, Exzellenz Schmidt-Ott, zum Ehren mitglied ernannt hatte, erregte daher den einmütigen lebhaften Beifall der Versammlung. Den ersten Fachvortrag hielt daraus Z e d l c r -Wiesbaden über die Aufstellung der Bücher und den Sachkatalog der wissen- schastlichen Bibliotbeken. Er ging zunächst von seinen eigenen, anfangs an den Universitätsbibliotheken Marburg und Göttinger, 1887 18!>5 und dann an der Nassanischen Landesbibliothel zu
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