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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.12.1871
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 04.12.1871
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- Deutsch
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Befragen, ob sie schwören wollten oder nicht, nur Eigensinn und Verhetzung von ihrem Herrn anzunchmcn wäre; wodurch der Miz- ler nichts Gutes mache, welches eigentlich ein Widerstreben der höchst-herrschaftlichen Befehle und Verordnungen anzeigc, aber auch nichts tauge. Endlich aber ward von dem Herrn Hofkammerrath und Stadt- richtcr dem Mizler auf dessen mehrmaliges Widerstreben, daß alle diese Weitläufigkeit gar nicht nöthig wäre, wanngleich seinetwegen dieGcselleu gar wohl schwören könnten, aber nicht wollten, auch daß er es nicht leiden könnte, daß seine Gesellen eingespcrrt bleiben, weile» ihm seine Druckerei gehindert würde, und er dieserwegeu »ach Ansbach reisen müßte: dem Mizler also sagte der Herr Stadt- richtcr, daß er diese genaueste Legalität so beobachten müsse, wegen jenes strengen Hofrathsbelehls, der für den Fall träger Ge schäftsführung eine herrschaftliche Commission auf Amtskostcn in Aussicht gestellt hatte. Das Donnerwetter, das sich solchergestalt auf dem Schwabacher Amte entlud, hatte die verschiedensten Wirkungen. DenMizler'schen Leuten brachte es das Unangenehme, daß sie, anstatt zu Setzkasten und Druckerprcsse zurückzukehren, als Märtyrer einer schlechten Sache von den Häschern in Bande geschlagen wurden und die wenig erheiternde Aussicht hatten, weitere Frühlingstage im Criminal zu verbringen. Herr Sccretär Hänlcin aber, des erzielten Erfolges froh, lief nach Hause und meldete unter devotestein Danke und hoher Gewogenheit sich auch ferner submisscst empfehlend, der Ercclleuz Schnizlein das Ergebniß der Sitzung in kurzen Zügen mit der reitenden Post, während der mit der Oräinairo. abgehende Bericht sammt dem Protokoll Ausführlicheres bringen sollte. Und Herr En deres nahm eine Abschrift des HLnlein'schen Briefes und sandte diese am folgenden Tage an Weidmanns Erben und Reich nach Leipzig ab. In den wenigen Zeilen, die er beifügte, glaubte er die Über zeugung aussprcchen zu dürfen, daß nun nicht allein die hochfürst liche Regierung in Ansbach, sondern auch das Schwabacher hoch- fürstliche Ober- und Stadtrichteramt deutlich ersehen müsse, der Miz ler sei der Nachdrucker. Dieser aber war in arger Verlegenheit. Ehe er zu Gericht mit seinen Leuten gegangen, hatte er von diesen noch Papier feuchten lassen, über fünfzig Gulden an Werth; jetzt stand die Druckerei still, wer wußte, wie lange? Sobald seine Leute nach dem Gcfängniß waren abgcführt worden, machte er sich daher nach Ansbach auf den Weg und schlug Lärmen. Am 28. April kam er dann zurück und brachte den Befehl mit, das Amt solle Bericht erstatten, warum des Mizlers Leute seien arretirt worden. Er ließ auch nicht nach, bis den nämlichen Tag noch ein Erpresser mit des Amts Bericht nach Ansbach abgefcrtigt ward. Dieser Erpresse kam des folgenden Tages nach Schwabach zurück mit dem Bescheid, daß das Amt ganz recht verfahren, und es solle denen Leuten bedeutet werden, daß, wofern sie nicht in sechs Tagen schwören, der Mizler eo ips» pro ooutosso et oouvieto würde gehalten werden. Die Aussichten für den Nachdrucker waren hierdurch nur be denklicher geworden. Für die Sünden ihres Meisters noch eine weitere Woche im Gcfängniß zu sitzen, verspürten Gesellen und Lehr ling wol wenig Neigung, und wenn sie es doch thaten? Dann war Herrn Mizler nicht im geringsten geholfen, im Gcgcntheil: nicht allein die Verurteilung durfte sicher erwartet werden, auch das gefeuchtete Papier war in Gefahr und der längere Stillstand des Geschäftes brachte Schaden. Also entschloß sich Mizler nachzugeben und marschirte am 1. Mai wieder nach Ansbach, allwo er eine Schrift, für den Durchlauchtigsten Markgyafeu bestimmt, cinrcichte. Er erklärte darin, daß er seinen Leuten niemalcn wolle verboten haben, Laß sie in dieser Sache keine Zeugenschaft ablegten, daß es den Gesellen aber unmöglich sei, sie abzulegen, denn sie seien zu der Zeit, da die angegebenen kleinen Piecen nach dem Weidmann und Reichischen Vergeben sollten nachgedruckt sein, noch gar nicht in seinen Diensten gewesen, könnten also unmöglich aussagen, daß sie sie bei ihm nach gedruckt hätten. Im Weiteren aber unterwarf sich nun Mizler, in Anbetracht des bereits gehabten Schadens und Nahrungsruins und des noch weiter drohenden, dem gnädigsten Hofrathsbefehl und bat unter- thänigst, dem Stadtrichteramt Schwabach gnädigst zu befehlen, daß seine Leute sogleich entlassen und in dieser Parteisache ein den Rech ten gemäßer Bescheid ertheilet werden solle. Einer von der Ansbacher Kanzlei, der ein guter Freund des Herrn Enderes war und sich in dieser Sache mehrfach dienstbar er wies, vermochte sofort eine Abschrift der Mizler'schen Eingabe zu fertigen, so daß schon am 4. Mai von Enderes außer dieser Abschrift bezügige Notiz nach Leipzig abgesandt werden konnte. So kannte Reich schon die Sachlage zur Zeit, da die Vorstellung des Nach druckers nach Schwabach geschickt ward mit dem Befehl, daß, weilen sich Mizler schuldig gegeben, man seine Leute entlassen solle, doch aber mit der Bedeutung, daß sic nicht aus der Stadt gehen sollten, bis nunmehro geschehen, was Rechtens ist, auch daß man dem Reichi schen Mandatario des Mizler's Schrift zu seiner Notiz übergebeir solle. Und jetzt, wo die Thatsache des Nachdrucks eiugestanden war, versuchte Mizler noch einen Seitensprung. Er verbreitete, wenn auch vorläufig nur mündlich, in der Stadt die Behauptung, es seien von Geliert'» Leben allbereits zwei Auflagen erschienen, erstere ohne, letztere mit kaiserlichem Privilegio; er, Mizler, aber habe seinen Nachdruck nach der ersteren veranstaltet. Enderes, dem diese Be hauptung des Nachdruckers zu Ohren kam, schrieb deshalb eiligst nach Leipzig und fragil an, ob dem so sei. Ihm selbst war keine Ausgabe ohne Privilegium bekannt geworden; wolle aber dem doch so sein, so erbat er Meldung und Uebersendung von je einem Exem plar. Sei dagegen keine Edition ohne Privilegium herausgekommen, so, meinte er, war das Postgeld füglich zu sparen. Ob dieser Zwischenfall der Schwabacher Justiz neue Bedenken herausbeschwor, oder ob nach der Kraftäußerung vom 25. April einige Ruhe geboten erschien, ist dem Berichterstatter verborgen ge blieben. Jedenfalls aber verging das Frühjahr, dann auch der Sommer, und es kam der Herbst, ohne daß das Gericht den Nach drucker gefaßt hätte. Erst Mitte September gcrieth die Sache wie der in Fluß. Damals führte sein Geschäft den Herrn Enderes wieder einmal nach Ansbach hinüber, und da wußte der Freund von der Kanzlei, der gelegentlich besucht ward, daß nächsten Tages ein Befehl nach Schwabach abgehen werde des Inhalts: 1) Soll und muß der Mizler wegen dem Nachdruck von Gellert's Leben alle Schäden und Unkosten bezahlen; 2) sollen alle sich vorfindende Eremplare confiscirt werden; 3) soll Mizler hundert Gulden Strafe bei Erecution erlegen. Diese Mittheiluug des Freundes von der Kanzlei war so er freulich, daß Enderes sie noch von Ausbach aus nach Leipzig glaubte melden zu müssen. Und drei Wochen später konnte dann der Schwa bacher Geschäftsgenosse seinem Gönner an der Pleiße schreiben, daß das Strafrcscript — denn um ein solches, von dem mau nie eine Abschrift bekam, handelte es sich — dem Mizler seiner Zeit sofort publicirt und ein Bürgermeister, Schreiber und Stadtknccht mit ihm in sein Haus geschickt worden sei, wo sodann die noch vorräthigen Stücke von Gellert's Leben wcggenommeu wurden. Es waren aber nur noch ungefähr lO bis 12 Stück, welche obrigkeitlicher Verwah rung übergeben werden konnten. So fände mit der vorletzten Seite der Enderes'schen Briefe diese Nachdruckergeschichtc ihren ethischen Abschluß. Der linkischen Göttin der Gerechtigkeit ist zwar ihr Sieg nicht leicht geworden, aber sie hat doch gesiegt: ein Dutzend Exemplare des Nachdrucks etwa-
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