3202 Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. Kerlige ISücher. 143, 22. Juni 1918. SSSSSSSLLSSTSTTSLSTS ' Erbrecht, « Testament und 8 Nachlastreselung « Familienbuch für Jedermann ^ Mit Anleitung zur Anlegung eines 6 Faniilienstaimnbaumes, Vorschriften ^ über miindelsichere Kapitalanlage, A Erbschaftssteuer, Stempelkosten, ^ Musterbeispielen und sonsti- gen praktischen Winken. V Von Max Ortmann. 13.-20. Tausend 8 96 Seiten auf holzfreiem Papier Preis M. 1.50, bar 33 n"/« u. 11/10 2 Probeexemplare mit50?L bar. Prof. Or. Stefan Kekule von Stradonitz schreibt im „Deutschen Ler old": „Das im Text des Gesetzes für den Laien schwierig verständliche deutsche Erbrecht ist in übersichtlicher und leichtfaßlicher Form zusammengestellt. Die Erläuterung durch zahlreiche Beispiele macht das Werk zu einem äußerst brauchbaren Auskunftsbuch." Die „Zeitschrift für deutsche Zustizsekretäre schreibt: „Die Aufgabe ist recht geschickt gelöst, srei von allem un nötigen Ballast wird hier das sür den Laien Wissenswerte zusammengestellt und mit praktischen Winken und An- Wendungsbeispielen durchsetzt. Dabei ist die Sprache einfach, die Darstellung ansprechend. Das Büchlein gibt in allen Fällen zur Orientierung über das Erbrecht und über alle mit der Nachlaßregulierung zusammenhängenden Fragen die nötige Auskunft." feldgraue und Kriegswitwen. Vormünder, 8 Eheleute. Erblasser und Erben sind V Käufer. — Der Matz ist unbegrenzt. A 0 Drama-Verlag 8 Oranienburg 8 8 ^ kjanöbuch 8 sür ^ 8 Mieter, Hauswirte 8 8 und Grundbesitzer 8 8 enthaltend: O ^ die wichtigsten Mietsbestimmungen, erläu- O 8 tert durch zahlreiche Beispiele aus der 8 O Rechtsprechung, Mietstempel, ausführ- 8 O liche Ratschläge für den Erwerb und ^ die Veräußerung von Grundstücken A Ö mit Berücksichtigung der Wert- O O zuwachssteuer und des Bau- ^ 8 rechts, das neue Prozeßverfahren 8 8 nebst Einteilung der Gerichts- 8 H bezirke sür Groß-Berlin. ^ 8 Von Max Ortmann. 8 8 110 Seiten (auf holzfreiem Papier) 8 (D Preis M. 1.50, bar 33Vg°/o u. 11/10 2 Probeexemplare mit 50"/» bar. Geh. Oberjustizrat Renckhoff, Landgerichtspräsident a. D., schreibt: „Das Landbuch habe ich mit stets wachsendem Interesse durchgesehen und als recht brauchbares Werk er kannt. Nicht nur sind die Bestimmungen über das Miets recht ausführlich und für das große Publikum in leicht- verständlicher Darstellung unter Berücksichtigung der reichs gerichtlichen Entscheidungen zusammengestellt, nützliche Winke für den Abschluß von Miet- und Kaufverträgen gegeben, die Pflichten und Reckte des Vermieters und Mieters, das Pfandrecht des Vermieters und dessen Grenzen ein- gehend erörtert, auch die Stellung des Lausverwalters, die Verjährung usw. sind geschickt und zutreffend geschildert. Das Buch kann nur auf das beste empfohlen werden." S Das Handbuch ist bei den durch öle v 8 Kriegsverhaltnisse und Oie woh- 8 O nungsnot entstandenen Schwierig- ^ v Kelten unentbehrlich für Mieter und v 8 Vermieter, daher leicht verkäuflich. A 8 Gronia-Verlag 8 8 Oranienburg 8 o «