Im Wahlausschüsse: zwei Mitglieder an die Stelle der ausscheidenden Eduard Koch und vr. Julius Hoffmann, Schristf. Im Amte bleiben: Or. A. Schmitt, Eduard Frommann, Otto Mühlbrecht, Vors., Moritz von Gerold. Im Nechnungsausschusse: zwei Mitglieder an die Stelle der ausscheidenden Max Cyriacus, Schristf., und Franz Wagner. Im Amte bleiben: Ludwig Seid eljun., Adalb. Stüber, Christian Boysen, Carl Müller-Grote, Vors. Im Verglcichsausschusse: zwei Mitglieder an die Stelle der ausscheidenden Or. Max Abraham und Theodor Demuth. Im Amte bleiben: vr. C. S. Th. Toeche, Schristf., E. A. Seemann, Vors., Carl Emil Könitzer, H. Georg. Die Wahlzettel werden, wie bisher, beim Eintritt in den Börsensaal ausgefüllt abgegeben; die Bekanntmachung der Neugewählten wird, sofern möglich, noch vor dem Schluß der Versammlung, demnächst aber durch Anschlag an der Börsentafel und Abdruck im Börsenblatt erfolgen. Diejenigen Mitglieder, welche nicht nach Leipzig kommen, aber wünschen, daß ihre Geschäftsführer ihr Stimm recht ausüben, werden ersucht, dieselben mit einer ausdrücklich zu diesem Behufe und in ihrem eigenen Namen, nicht den, der Firma, ausgestellten Vollmacht zu versehen. Indem wir alle Mitglieder zur Betheiligung einladen, verweisen wir zugleich auf die für alle hier anwesenden, bei der Hauptversammlung nicht erscheinenden Börsenmitglieder eingeftihrte Conventtonalstrafe. Stuttgart, Weimar und Leipzig, den 18. März 1880. Der Vorstand des Sörsenvereins -er Deutschen Suchhändler. A. Kröner. Hermann Böhlau. Hermann Haessel. Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des mitunterzeichneten Vorstandes vom 18. März machen wir die verehrlichen Mitglieder des Börsenvereins darauf aufmerksam, daß in der nächsten Hauptversammlung voraussichtlich eine Doppelwahl des Vorstandes stattfinden wird. I. Die erste, unter allen Umständen und nach dem jetzigen Statut vorzunehmende Wahl wird in der bisherigen Weise erfolgen und sich auf alle diejenigen Aemter des Vorstandes und der Ausschüsse erstrecken, welche in der Bekannt machung vom 18. März als neu zu besetzende bezeichnet wurden. Für diese Wahl sind die Stimmzettel vor dem Beginn der Hauptversammlung am Sonntag Cantate beim Eintritt in den Saal abzugeben. II. Die zweite, eventuelle, Wahl des Vorstandes hat stattzufinden nach erfolgter Annahme des neuen Statuts. In diesem Falle hat, nach der Uebergangsbestimmung des Entwurfs zu diesem neuen Statut, in derjenigen Hauptversamm lung, in welcher derselbe zur Annahme gelangt, auf Grund des neuen Statuts die Neuwahl des gesammten Vorstandes (Vorsteher, Schriftführer, Schatzmeister und deren Stellvertreter) zu erfolgen. Die Ausschüsse sind nicht neu zu wählen. Nach tz. 18. ai. 2. des Entwurfs können auch Abwesende Stimmzettel durch Stellvertreter abgeben lassen, doch müssen die ausdrücklich darauf gerichteten Vollmachten am Tage vor der Hauptversammlung dem Centralbureau zur Prüfung und Mittheilung an den Vorsitzenden des Wahlausschusses übergeben werden. Kein Stellvertreter kann mehr als zwanzig Abwesende vertreten. Persönlich in Leipzig anwesende Mitglieder können nur in Krankheitsfällen durch Stellvertreter wählen. Da der Entwurf des neuen Statuts keine weiteren Bestimmungen über die vorgeschriebenen Vollmachten ent hält und nach ß. 18. al. 1. desselben die besondern Anordnungen zur Wahl von dem Vorstand in Verbindung mit dem Wahlausschuß zu treffen und bekannt zu machen sind, so haben die Unterzeichneten im Hinblick auf die Bedeutung jener Stellvertretung sich dahin geeinigt, die bis jetzt beobachtete Praxis bei der Legitimation der Vollmachten der Geschäfts führer (§. 20. al. 2. des jetzigen Statuts) für die bevorstehenden Wahlen auf Grund des neuen Statuts beizubehalten. Es werden deshalb diejenigen während der diesjährigen Hauptversammlung in Leipzig nicht anwesenden Mit glieder des Börsenvereins, welche sich für den Fall der Annahme des neuen Statuts bei der Wahl des Gesammtvorstandes durch Bevollmächtigte vertreten lassen wollen, hiermit aufgefordert: die Unterschrift ihrer mit dem Geschäftssiegel oder Firmenstempel versehenen Vollmachten durch ihre Herren Commissionäre in Leipzig, ev. behördlich oder notariell beglaubigen zu lassen. Diese Vollmachten sind am Tage vor der Hauptversammlung, also am Sonnabend den 24. April, Nachmit tags von 3—5 Uhr, im Conferenzzimmer des Börsengebäudes dem Herrn Archivar Volkmann einzuhändigen und nach er-