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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.03.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1913-03-25
- Erscheinungsdatum
- 25.03.1913
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- Deutsch
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3108 Börsenblatt f, d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. ^ 67, 25. März ISIS. ist zu verneinen, wie das Reichsgericht in nachstehendem Falle erklärt. Die Ausführungen des höchsten Gerichtshofes werden in Handclskrcisen größte Beachtung finden mästen. Der Ehemann der Klägerin und der Beklagte hatten früher eine offene Handelsgesell schaft betrieben. Die Klägerin behauptete, sie habe der Gesellschaft verschiedene Darlehen im Gesamtbeträge von rund 17 voll ge währt. Die offene Handelsgesellschaft war aufgelöst worben und wird jetzt von dem Beklagten allein unter der bisherigen Firma weitcr- gesührt. Die Klägerin verlangte nun von dem Beklagten als früherem Teilhaber der Gesellschaft und als Erwerber des von dieser früher be triebenen Geschäfts die Darlehen zurück. Der Beklagte bestritt, daß die Darlehen gewährt worden seien, behauptet vielmehr, es handle sich um Einlagen des Ehemanns der Klägerin als des früheren Teil habers, und mit diesem habe er sich auseinandergescht. Die Klä gerin bezog sich vor allem ans die Bilanzen der früheren Gesell schaft, in denen die Darlehen als Schulden der Gesellschaft anerkannt seien. Das Landgericht und Oberlandesgericht Königsberg wiesen die Klage ab. Auf die Revision der Klägerin führte der 8. Zivilsenat des Reichsgerichts aus: Die Revision macht geltend, das Berufungsgericht habe die Bedeutung der Unterschrift des Beklagten unter die von der früheren offenen Handelsgesellschaft aufgestellten Bilanzen in rechts irriger Weise gewürdigt, indem es darin das von der Klägerin be hauptete Anerkenntnis ihrer Forderung durch den Beklagten nicht erblickt habe. Dieser Vorwurf ist unzutreffend. Selbst angenommen, daß, was aber noch keineswegs seststeht, in den Bilanzen die von der Klägerin angeblich gewährten Darlehen als Schulden der offenen Handelsgesellschaft aufgeführt worden wären, so würde deren Unter schrift durch den Beklagten doch keineswegs ein Anerkenntnis der Forderung der Klägerin bedeuten. Denn die Bilanz des Kauf manns ist nur eine Aufzeichnung seines Vermögens, die in erster Linie dazu dient, ihm selbst eine Übersicht über den Stand seines Vermögens am Ende eines jeden Geschäftsjahres zu gewähren. Da gegen hat sie keinesfalls die Bedeutung eines Anerkenntnisses seiner Schuld gegenüber den in der Bilanz aufgeführten Gläubigern, da sic gar nicht dazu bestimmt ist, diesen mitgeteilt zu werden. Demnach kann selbst bann, wenn man die Unterzeichnung der Bilanz als eine rechtlich bedeutsame Willenserklärung aufsasfen will, darin ein An erkenntnis zu gunsten der Gläubiger des Kaufmanns schon um deswillen nicht gesunden werden, weil es sich nicht um eine den Gläubigern gegenüber abgegebene Willenserklärung handelt. Es ist deshalb nicht als rechtsirrig zu bezeichnen, wenn das Berufungs gericht der Unterzeichnung der Bilanz durch den Beklagten die Be deutung eines zugunsten der Klägerin abgegebenen Anerkenntnisses ihrer Forderung versagt hat. Eine ganz andere Frage ist es, ob nicht die Unterzeichnung der Bilanz, falls diese die Forderung der Klägerin als Schuld der Gesellschaft ausgesührt hätte, als ein Beweis moment dafür hätte in Betracht kommen können, daß tn der Tat die von der Klägerin geltend gemachte Forderung eine Gesellschaftsschuld gewesen ist. Hierüber hat sich das Bernsungsgericht nicht ausgelassen. Der in dieser Hinsicht etwa vorliegende Mangel in der Begründung muß aber unbeachtet bleiben, da nach dieser Richtung hin eine prozessuale Rüge nicht erhoben worden ist. iK 559 Z.-P.-O.) Die Revision wurde verworfen. sAktenzetchen: VI. 488/12.) Wert des Streitgegenstandes in der Revisionsinstanz: Süvv Vt. Ausfuhr nach Rußland. — Der Deutsch - Russische Verein zur Pflege »nd Förderung der gegenseitigen Handelsbeziehungen in Berlin hat dem Vorstand des Deutschen Verlegerveretns die Entwürfe von zwei Fragebogen, betr. die Ausfuhr nach Rußland, und zwar a) Allgemeiner Fragebogen umsaffend bas Verzollungswesen, Ver- kehrssragen, gewerblichen Rechtsschutz, Abgaben tn Rußland, Paßwesen und andere Angelegenheiten, die sich nicht aus be stimmte Waren beziehen, sondern allgemeiner Natur sind) d> Zolltarif-Fragebogen betreffend die Zollsätze und Tarasätze siir die einzelnen Exportartikel übermittelt. Der Vorstand des Deutschen Verlegervereins bittet daher die Mitglieder, die Interesse an dem Export nach Rußland haben und die Fragebogen zu beantworten wünschen, sich an seine Geschäftsstelle ^Leipzig, Gutenbergstr. 7 II) zu wenden, durch deren Vermittlung die Fragebogen zugesandt werden. Die 19. Hauptversammlung des Bundes der Deutsche» in Böhmen wird am 5., 6. und 7. Juli in Teplttz-Schönau abgehalten werden. Verantworittcher Redakteur: EmtlLhomas. — Verlag: Der Börsenveretu Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich in Leipzig. — Personalnachrichten. Ordensverleihung. — Dem Administrator der Buchhandlung des Waisenhauses in Halle a. S., Herrn Carl Manz, ist vom Herzog von Sachsen-Meiningen das Ritterkreuz II. Klaffe des Herzoglich Sachsen-Ernestinischen Hausordens verliehen worden. Mjähriges Bernfsjnblläum. — Am heutigen 25. März sind 50 Jahre verflossen, seit Herr I. L. E. Karl Dlims in das Geschäft seines Vaters, die bekannte Firma W. Düms in Wesel, eintrat. Karl Düms war 1848 geboren, stand also im 17. Lebensjahre, als er, versehen mit dem Berechtigungsschein zum einjährig-freiwilligen Dienst, das Glimnastum seiner Heimatstadt verließ, um in die 1857 von seinem Vater gegründete Steindruckeiei als Lehrling einzutrcten, nachdem er sich schon aus dem Gymnasium und durch Privat unterricht eine gewisse Fertigkeit im Zeichnen erworben hatte. Wohl mag dem Herrn Sekundaner eigentümlich zu Mute gewesen sein, als er mit Bluse und Schürze angetan hinter der Stein- druckpreffc stand, um dem Oberfaktor Handreichungen zu leisten; indessen fand er sich sehr bald in die neue Tätigkeit hinein und war nach wenigen Monaten imstande, selbständig eine Steindruckprcffc zu bedienen. Farbige Bilderbogen, Schristbogen der Weseler Schreibhefte und die Farbentöne zu den Jubiläumsbtldern des 17. Infanterie-Regiments waren seine ersten Druckarbcltcn. Nachdem er sich die nötigen Kenntnisse in der Steindruckerci er worben hatte, schritt er dazu, sich auch die Technik der Lithographie anzueignen, in seinen Mußestunden eifrig zeichnend und anatomische Studien <Knochenbau, Mnskellehre) treibend. Da sich inzwischen das Geschäft seines Vaters, dem schon seit 1858 der älteste Sohn Wilhelm zur Seite stand, erheblich vergrößert und die Übersiedlung tn ein neues Gefchäftsgebäude notwendig gemacht hatte, zeigte sich das Be dürfnis nach einer kaufmännischen Kraft. Karl Düms widmete sich daher in seinen Freistunden eifrig dem Studium der Handels- Wissenschaften und erlernte unter Leitung eines tüchtigen Kauf manns die Bnchsllhrung. Das sich immer weiter ausdehnende Geschäft machte dessen Anschluß an den Buchhandel notwendig, so daß Karl Düms nach Leipzig iiberstedelte, wo er von 1871—1875 sich in der Reichenbach'fchen Buchhandlung unter Leitung des Herrn Albin Stacglich die nötigen Kenntnisse aneignete und nebenbei die übrigen graphischen Geschäftszweige, Schriftgießerei, Buchdruckerci re., eifrig studierte. Nach seiner Rückkehr nach Wesel wurde dann der dem Buchhandel bekannte Jugendschristen-Verlag ins Leben gerufen: Zastrow, Märchen, und Attolin, der kühne Malate, Hartmann, Ver gißmeinnicht, Sutermeister, Kornblumen und Immergrün waren die ersten Erzeugnisse, deren Herstellung sich der junge Verleger an gelegen sein ließ und denen die zahlreichen Jugenbschristen sich anschloffen, die der Buchhandel kennt. Im Jahre 1879 wurde Karl Düms Mitinhaber der Firma. Ihm und feinem Bruder Wilhelm war es vergönnt, noch bis zum Jahre 1882 mit ihrem Vater zusam- menzuarbeiten, der am ZI. Oktober dieses Jahres, 4 Tage vor dem silbernen Jubiläum seines Geschäfts, zur ewigen Ruhe einging. Seitdem führten die Brüder das Geschäft allein weiter und hatten die Freude, am 4. November 1907 bas 59jährige Bestehen ihres Hauses begehen zu können, das ihnen Glückwünsche von nah und fern brachte. Am 18. Mai 1912 trennte der Tod das brüderliche Zusammenarbeiten, indem er Wilhelm Düms von der Seite seines Bruders riß. Seitdem ist Karl Düms Alletninhaber des großen Geschäfts, das sicher die Kräfte eines Mannes voll in Anspruch nimmt. Trotzdem hat Karl Düms, wie sein verstorbener Bruder, noch Zeit gefunden, sich in Ehrenämtern zu betätigen. Er war eisrigesMitglied dcrHandelskammer inWefel,deren Vorstand er zeitweise angehörtc, und ein eifriger Förderer des Deut schen Sprachvereins, als dessen Mitglied er einen regen Briefwechsel mit den Sprachgelehren Duden und Wustmann unterhielt. «Gut deutsch« zu drucken und «allerhand Sprachdummheiten« auszumerzen, ist sein eifriges Bestreben gewesen. Zu seinem Ehrentage seien dem ver dienten Manne unsere herzlichen Glückwünsche ausgesprochen, die ein weites Echo im Kreise der Berufsgenossen und der Autoren finden mögen I Eduard Schmitt f. — In Darmstadt ist am 16. März der emer. ord. Professor der Jngenteurwissenschaften an der dortige» Technischen Hochschule Geh. Baurat vr. Mil. u. Dr.-Jng. Eduard Schmitt im 71. Lebensjahre gestorben. Neben einer Reihe Schriften über Bauten von Bahnhösen, Straßen und Eisenbahnen, Gas- und Waffer- installationen usw. gab Sch. das »Handbuch der Architektur« >1889 uff.) heraus und begründete die Zeitschriften »Mühlen- und Speicherbau« und »Städtischer Tiefbau«. der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches Buchhändlerhaus, Hospttalstrasie -Adresse der Redaktion: Leipzig-R. Gerichtsweg 111.
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