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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.02.1878
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 20.02.1878
- Sprache
- Deutsch
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696 Nichtamtlicher Theil. 43, 20. Februar. logen — deren Inhalt für die mit Büchern handelnden Buchbinder eine tsrra ineoKnita bleibt —; sie liefern auch die Bücher mit einem ganz geringen Aufschlag, denn sie versuchen es, sich durch Berech nung der Emballage, Zinsen, Commissionshonorar rc. schadlos zu halten; da der Sitz dieser Vertreter namentlich Leipzig ist, so sollte es der Leipziger Buchhandel unternehmen, sein Ansehen nach dieser Seite hin zu wahren. Wittenberg, 12. Februar 1878. P. Wunschmann. Zur Reform frage. — Angesichts der zahlreichen Reform vorschläge und der Klagen über Schleuderei, besonders in Berlin und Leipzig, gestattet sich Einsender dieses die Ansicht, daß das sogenannte Schleudern so lange nicht nur nicht aufhören, sondern sich im Gegentheil stets weiter ausbreiten wird und muß, so lange es Verleger gibt, die größeren Sortimenten bei gehörigem Absatz oder bei Novitäten in Aussicht desselben sofort Extrabedingungen: Baarpreis in Rechnung rc. gewähren! Deshalb „sogenannt", weil vom kaufmännischen Standpunkte aus gegen dies Prinzip: billig einkaufen, um billig verkaufen zu können, sich gar nichts einwenden läßt! Damit aber scheint sich der Reformprozeß im Buchhandel langsam und sicher längst eingeleitet zu haben und wird sich aus sich selbst heraus vollziehen. — Es sei zugleich an einen eben solchen stillen Fortschritt erinnert: die mehr und mehr platzgreifende Exi stenz der Auslieferungläger, die in vielen Fällen den directen Ver kehr mit dem Verleger, weil zeit- und spesensparend, entbehrlich macht. Durch alle diese neueren Tendenzen wird die Exclusivität des Buchhändlers gegenüber der sonstigen Handelswelt allerdings aufgehoben, und er wird, was er bisher oft zu wenig war (es sei er laubt, an die in manchen Geschäften übliche, unglaubliche Buch führung zu erinnern!) — Kaufmann. B., 18. Februar 1878. P. A. geführte Thatsache, daß ich die „Juristen-Zeitung" nur debitire, mußte ihm schon genügend beweisen, daß die Preisfeststellungen nicht von mir, sondern dem eigentlichen Verleger und Herausgeber, vr. Wallmann herrühren. Wenn Hr. ? sich ferner die Mühe gegeben hätte, den Kopf der Zeitung zu lesen, so würde er gefunden haben, daß meine Firma in demselben nicht mehr genannt ist. Die Zeitung wird seit October v. I. nicht mehr von mir vertrieben. — Uebrigens darf der von Hrn. ? aufgeworfenen Frage: „Wo bleibt der Buch handel?" vollberechtigt wohl die Frage gegenüber gestellt werden: „Wo bleibt der Verleger, wenn der Buchhandel sich zu einem als gut und praktisch anerkannten Unternehmen durchweg so lau ver hält, daß die Gesammt-Einnahme für die im Wege des Buchhandels abgesetzten Exemplare nicht hinreicht, die Kosten für Ankündigung und Vertrieb zu decken?" Dieser Fall liegt vor; wäre ich Verleger genannter Zeitschrift, so würde man vernünftigerweise keinen Vor wurf daraus machen können, wenn ich solchen Mißerfolgen gegen über den directen Absatz zu fördern suchte und dann die Preise so stellte, wie sie meinen Interessen am meisten entsprechen. Berlin, 12. Februar 1878. Fr. Kortkampf. Frankreichs Bücher- rc. Ausfuhr stellt sich nach den amt lichen Angaben in den letzten Jahren folgendermaßen: 1877. 1876. 1875. Bücher intodtenoder fremden Sprachen 1,826,352Fr. 1,570,538Fr. 1,834,74lFr. Bücher in französi scher Sprache 14,268,250 „ 13,691,139 „ 15,628,272 „ Stiche 7,677,297 „ 5,996,395 „ 5,855,491 „ Lithographien 1,237,511 „ 1,834,895 „ 1,337,888 „ Photographien 707,242 „ 864,425 „ 1,079,580 „ Musikalien 371^26 „ 298,710 „ ' 405,513 „ Zur buchhändlerischen Usance. — Die Entgegnung des Hrn. Collin in Berlin in Nr. 37 d. Bl. ist gleich seinem früheren Schreiben vom 30. Jan. in einem Ton abgefaßt, den zu erwidern mir mein Anstandsgefühl verbietet, und erübrigt mir nur, beide Scripturen dem Hrn. I. Bacmeister in Eisenach als schätzbaren Beitrag für seine „Buchhändlerische Correspondenz im Spiegel deutscher Cultur" (vergl. Börsenbl. Nr. 35) zu empfehlen. — Es ist mir selbstverständlich weniger um diesen speciellen Fall, als um die Sache selbst zu thun, und würde ich es um derentwillen dank bar anerkennen, falls einer der Herren Collegen seine Meinung hierüber abgäbe. Meiner Ansicht nach kann ein Zweifel gar nicht obwalten, da sonst ja der gedruckte Preis ganz illusorisch ist, und finde ich es deshalb von Hrn. Collin sehr wenig nobel, sein Unrecht durch G bemänteln zu wollen. Dies mein letztes Wort. Oscar Hollesen. Zur Notiz. — Die in Berlin erscheinende, von Fr. Kortkampf debitirte „Deutsche Juristen-Zeitung" bringt am Kopfe ihres Blattes folgende Notiz: „Abonnementspreis vierteljährlich 2 M. 50 Pf., im Buchhandel 3 M. 10 Pf.; bei directem jährlichen Abonnement 9 M., im Buchhandel 11 M. 25 Pf." Schreiber dieses hatte einige Abonnenten gewonnen, welche sich bereits ver wundernd über diesen Preisunterschied ausgesprochen und erklärt haben, daß sie selbstredend in Zukunft den directen Bezug vorziehen würden. — Frage: Wo bleibt der Buchhandel? Entgegnung. — Der Hr. Einsender des vorstehenden Artikels hat sich mit seiner Beschwerde an die Unrechte Adresse gewandt, in dem er mich als den Frevler hinstellt. Die von Hrn. ? selbst an Jn der Buchhändler-Börse veranstaltet die hiesige Typo graphische Gesellschaft am 24. Februar eine Fach-Aus stellung. Die ausgestellten Gegenstände sind theils der reichen Sammlung der Gesellschaft entnommen, theils sind es prämiirte Drucke der Nürnberger Ausstellung, die von den betreffenden Ver legern der Gesellschaft überlassen wurden. Der Eintritt ist für Fachleute unentgeltlich. Dauer der Ausstellung: von lOUHr Vorm. bis 5 Uhr Nachm. Aus dem Reichs-Postwesen. — Nach einer Bekannt machung der kaiserl. Ober-Post-Direction in Leipzig beträgt vom 15. Februar ab die Packetbestellgebühr in Leipzig für ge wöhnliche Pallete bis 5 Kilo einschließlich: 15 Pf., für schwerere Pallete: 20 Pf. Gehören mehrere Pallete zu einer Adresse, so wird für das schwerste Packet der ordnungsmäßige Satz, für iedes weitere Packet aber nur eine Gebühr von 5 Pf. erhoben. — Bedruckte Papierbogen oder kleinere Papierstücke, welche den Zweck haben, als Muster oder Probe zu dienen, unter liegen nach einer Verfügung des kaiserl. General-Postamts vom 14. Febr. bei der Versendung durch die Post den Bestimmungen und der Taxe fürWaarenproben. Dies gilt insbesondere für: Muster von Buntdruckpapieren und farbig gestreiften Placatpapieren als Probe des Papiers dienende Drucke, Bogen mit Typen-Ab- drücken von Schriftgießereien, Proben von bedruckten Cartons, von Etiquetten zu Weinflaschen und von Briefbogen und Briefumschlägen mit und ohne Trauerrand, gleichviel, ob die Schrift und Papier proben zugleich Preislisten enthalten oder nicht.
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