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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.02.1878
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 20.02.1878
- Sprache
- Deutsch
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694 Nichtamtlicher Theil. 43, 20. Februar. ihre charaktertreue Haltung es bezeugen, daß sie deß eingedenk sind, nicht Waare zu vertreiben, die nach dem Maß oder Gewicht ver kauft wird, sondern geistige Waare, und daß die Verbreitung von Schriften oder Bildwerken, welche die Charakterlosigkeit fördern und das Gift der Lüge und der Unsittlichkeit im Volk ansstrenen, weit verwerflicher ist, als der Verkauf materieller Gifte an Un berufene. Was mich heute beschäftigt, das ist die äußere, materielle Bedrängniß, in welche zunächst der Sortimentsbuchhandel durch die Rabatt-Schleuderei einer Anzahl, namentlich Leipziger und Berliner Firmen gerathen ist. Daß der Berlagsbuchhan- del durch diese Schleuderei ebenfalls empfindlich leidet, wer könnte sich dieser Einsicht verschließen und somit zugleich sein eige nes Interesse verleugnen! Ist es doch wohl hinlänglich bekannt, daß diese sogenannten Engros-Sortimenter und modernen Anti quare, die im Allgemeinen nur baar umsetzen und keine Ansichts sendungen machen, ihre Thätigkeit auf bereits bestens gangbare, hervorragende und besonders für den Partievertrieb geeignete Artikel beschränken (wie ja auch die Wiederverkäufer unter ihren Kunden zunächst solche Artikel gebrauchen), trotzdem aber nur nothdürftig festes Lager (Reste von Partiesätzen mit Freiexempla ren) halten, weil sie gewohnt sind, fast all ihren Bedarf sofort vom Leipziger, bez. Verlags-Lager spesenfrei zu erlangen. Die mühsame Arbeit der Ansichtsversendung von Novitäten, die noch dazu immer weniger lohnend wird, indem manche Kunden gerade die theuren Werke, welche der Sortimenter vorlegt, sich nur notiren, um sie dann von einer Schleuder-Firma zu kaufen; das Halten eines festen Lagers, auch älterer gediegener Werke, über lassen sie gern dem ordentlichen Sortimenter, ebenso diejenigen Bücherliebhaber, welche nicht in der Lage sind, gegen baar zu kau fen, also des Credits bedürfen. Eine weitere schädliche Folge des Bestehens der Engros- Sortimenter in Leipzig und Berlin ist die traurige Thatsache, daß schon viele Sortimenter in großen und kleinen Städten nach ihrer Meinung gezwungen sind, mitzuschleudern, wollen sie ihre besten Kunden nicht in jener Hände fallen sehen. Einer dieser Engrossisten, der in rücksichtsloser, doch immerhin anerkennenswerther Offenheit mit einem jetzt oft genannten Soeialdemokraten zu wetteifern scheint, gesteht selbst gelegentlich, daß die neue Geschäftsweise schon viele Nachtreter gefunden habe, die sich sogar den Schein gäben, sie, die Gründer, noch zu überbieten. Darnach könnte man es füglich diesen Geschäftsleuten selbst überlassen, sich unter einander zu Grunde zu richten, denn „Alles, was entsteht, ist werth, daß es zu Grunde geht". Aber ich bin kein Anhänger dieser Mephisto-Soeial- Politik, die wir der schrankenlosen Gewerbefreiheit verdanken und die nur ihren eigenen Vortheil sucht, unbekümmert, ob dadurch viele unbetheiligte fleißige und solide Berufsgenossen schwer geschädigt werden. Wenn nun, wie zu befürchten ist, jene Engrossisten, durch den maßlos hohen Rabatt allmählich allen lohnenden Büchervertrieb bis in die fernsten Gegenden an sich reißen, muß da nicht eine große Anzahl der jetzt noch soliden Sortimentsgeschäfte zuletzt zu Grunde gehen, nachdem sic schon längere Zeit vorher nothdürftig ihre Exi stenz fristeten; sie, deren Vertreter mit allem Fleiße bestrebt waren, den Verlegern die gebahnten alten Absatzwege geebnet zu erhalten und immer neue ausfindig zu machen, und die nun hören müssen, wie ihre Schleuder-Concurrenten mit riesigen Absatzsummen Prah len, Summen, die diese bei den wenigen Procenten, welche sie sich Vorbehalten, allerdings brauchen, um ihre Geschäftsspesen und einen lohnenden Gewinn zu erübrigen! Wenn demzufolge im Sortimentsgeschäst schon jetzt Zahlungs- Unsicherheit und Geschäftsstockung überhandnehmen, und trotz einer großen Anzahl neuer Firmen der Bücherumsatz und die Einnahme des Verlegers sich vermindern, kann es da verwundern, wenn das Verlangen nach Umwandlung des ganzjährigen Credits in einen halbjährlichen immer lauter wird? Kaufmännisch ist dies Ver langen ja an sich schon gerechtfertigt, denn fast der ganze übrige Geschäftsverkehr kennt keine längeren Zahlungstermine und die Re duktion wird Angesichts der Zahlungs-Unsicherheit fast zur Noth- wendigkeit, soll anders das Eröffnen oder Offenhalten eines Rech- nungs-Conto für eine Anzahl Firmen nicht noch um ein Bedeuten des mehr erschwert werden. (Daß von da an der Sortimenter auch seinen Kunden, wo cs nicht schon geschah, halbjährlich Rechnung sen det, ist selbstverständlich.) Es kann daneben die ganzjährige Rech nung für Commissionsgut recht Wohl bestehen bleiben, voraus gesetzt, daß der Sortimenter sich verpflichtet, gewisse vom Verleger zurückverlangte, unverkaufte Artikel binnen einer angemessenen Frist zu remittiren. An den kaufmännischen Brauch halbjähriger Abrechnung lehnt sich auch der von mir für den Baarbezug meines Verlages ein geführte und in Freiexemplaren ausgedrückte zweifache Zinsfuß gewissermaßen an; denn in der That soll dieser Extrarabatt zu nächst nur eine dem Verhältniß der Bezugszeit zum (Meß-)Zah- lungstermine entsprechende angemessene Zinsvergütung für den Baarkaufgewähren, nicht aber derSchleuderei irgend welchen Vorschub leisten. Daßdiesevon mir eingeführteRabatt-Scaladen Sortimentern eonvenirt, beweist der lebhafte Gebrauch, der von der selben gemacht wird. Den Kunden bei Baarkäufen einen an gemessenen Discont zu gewähren und den Wiederverkäufern den sonst üblichen Rechnungs-Rabatt um diese Procente zu erhöhen, dies em pfiehlt sich als kaufmännisch richtig auch da, wo der schädlicheKunden- Rabatt bereits abgeschafft ist. Wenn das mehrseitig geäußerte Ver langen, der Verleger solle denjenigen in Leipzig vertretenen Sorti mentern, welche ihren Bildungsgang, ihre Befähigung als Buch händler nicht nachgewiesen haben, auch nichts gegen baar liefern, immerhin eine gewisse Berechtigung hat, so würde doch jeder dahin gehende Versuch erfolglos sein, weil den Commissionären derselben nicht verwehrt werden kann, das Verweigerte alsbald auf ihren eige nen Namen zu beziehen und zu liefern. Ich komme nun zu dem eigentlich praktischenTheil, zu einem Reform-Versuch. Um an meinem Theile einerseits jener Schleuderei entgegen zutreten und andererseits dem vorzubeugen, daß Firmen, so lange sie ihre Verpflichtungen gegen mich nicht erfüllten, gleichviel, ob sie auf der Leipziger oder einer andern Verleger-Auslieferungs liste stehen, meinen Verlag durch eine andere (Leipziger) Firma er langen, habe ich für die Auslieferung meines Verlages neuerdings Folgendes festgcstellt: 1) Von meinem Breslauer Lager liefere ich meinen Verlag nur an solche Firmen » Conto, welche nicht nur auf der Leipziger Verleger-Auslieferungsliste stehen, sondern auchihrenVerpflich- tungen gegen mich nachgekommen sind. Die letzteres fortgesetzt unterlassen, erhalten bis zur Ausgleichung von mir nichts mehr. 2) Von meinem Leipziger Lager liefere ich wie oben(Nr. l) vom hiesigen Lager, jedoch mit folgenden Einschränkungen: Die Bestellungen sämmtlicher Leipziger Firmen (mit etlichen Ausnahmen), ferner die von diversen Firmen in Berlin u. a. O. werden nicht von meinem Leipziger Lager, weder »Conto noch gegen baar, ausgeführt, ebensowenig die (Baar-)Bestellungen aller derjenigen Firmen, welche entweder in der Leipziger Aus lieferungsliste fehlen oder von meinem Exemplar dieser Liste ge strichen sind. Alle solche Verlangzettel sind von meinem Commissionär den wöchentlich dreimal an mich abgehendcnBriefpostsendungen bei-
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