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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.11.1922
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1922-11-27
- Erscheinungsdatum
- 27.11.1922
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19221127
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192211274
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1922
- Monat1922-11
- Tag1922-11-27
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vörsenblatt f. d. Dtschn. »uchhandel. Redaktioneller Teil. — Sprechsaal. Xe 275, 27. November 1922. Ausgabe in der Woche. Eine wöchentlich einmal erscheinende Zeitung wird also jährlich nicht 78, sondern 12X1.50 — 18 Mark, eine sechsmal wöchentlich erscheinende Zeitung nicht 450, sondern 12X0 (6X1.50) -- 108 Mark Postbestellgcld kosten. Diese Sätze decken noch nicht ein Sechstel der der Post entstehenden Selbstkosten. Pfändung von Postsendungen. — In bürgerlichen Nechtsstrcitig- kcitcn sind Ausnahmen vom Postgeheimnis nicht vorgesehen. Daher sind Pfändungen von Postsendungen sowie von Ansprüchen des Ab senders einer Postsendung aus dem Postvcrs-cudungsvcrkchr, insbe sondere auf Zahlung von Geld aus dem Postaniveisungs-, Zahlkarten-, Postauftrags- oder Nachuahmeverkchr unzulässig. Dagegen kann der Empfänger eines Postauftrags oder einer Nachnahmesendung nach Ein lösung des Auftrags oder der Nachnahme den Anspruch des Absenders dieser Auftrags- oder Nachnahmesendung auf Auszahlung des einge- zogcncn Betrags pfänden. Buchhändler-Humor. — Im Laden erscheint eine feingeklcidete Dame: »Haben Sie etwas von ,Tschöpöng'?« Nachdenken des Ver käufers! »Von wem, bitte«? »Von Tschöpöng!«, ertönt es lauter. Ter Verkäufer vermutet »Chopin« und bringt Musikalien. »Nein, keine Noten — Bücher!« Worauf der Verkäufer höflich fragt: »Bitte, wie schreibt sich der Autor?« — und -die Dame würdevoll antwortet: »KMZM«!! (Kubin). Ein tüchtiger Mitarbeiter sucht bereits lange unter den »Koch büchern« etwas, worauf ein Kun-dc wartet. Nach einer Weile fragt ihn ein Kollege: »Was suchcns denn -so lang'? Was wurde verlangt?« Darauf die verlegene Antwort: »Ja, der will: ,Wie macht man's Ge- mlls", von Kant, und das ist nicht da!« Verlangt war »Die Macht des Gemüts«. — Derselbe »Tüchtige« übernahm eine Bestellung auf »Ibsen, Wenn die Toten raascn (raufen)!«. Wofür er kein Geld hatte! — Ein Japaner betritt eine Buchhand lung in Halle und verlangt philosophische Bücher, natürlich »anti quarisch«. Er wählt einige Bändchen im Gesamtwerte von 135 Mark aus. Der Buchhändler berechnet ihm, da der Kunde Ausländer ist, 100 Prozent Ausschlag. Darüber Entrüstung seitens des Japaners. Der Buchhändler beharrt auf seiner Meinung. Darauf verläßt der Japaner unter Protest das Lokal. Im Hinausgchen entfällt ihm ein Papier: eine Rechnung eines Dresdner -Hotels. Ihr .zufolge hatte sich der Herr, dem der Preis von 270 Mark für vier philosophische Bücher horrend erschien, wenige Tage vorher einen Hummer zu 400 Mark und ein Abendessen zu 252L0 Mark geleistet! — Verbot der Zeitschrift »Michel«. — Der Preußische Minister des Innern hat unterm 1. November 1022 ans Grund des Gesetzes zum Schutze der Republik vom 21. Juli 1022 j-ede Verbreitung der in Graz (Steiermark) im Verlag des Schriftleiters H-ans Kipper erschei nenden periodischen Zeitschrift »M i ch c l« für das preußische Staats gebiet aus die Dauer von sechs Monaten verboten. Die Zeitschrift ist während der Dauer des Verbots innerhalb des preußischen Staatsgebiets von der Postbaförderung ausgeschlossen. (Post-Nachrichteudlatt Nr. 100.) Büchervcrbot im besetzten rheinischen Gebiet. Die Nheinland- kommission hat mit Schreiben vom 1. November 1022, Nr. 5752/HCI^K bas Buch »Wie werde ich Pfadfinder«, von I)r. A. Lion, verlegt in Leipzig bei Grethlein L Co., verboten, da es ein wirk liches Handbuch für eine militärische Ausbildung darstclle und daher geeignet sei, die Sicherheit der Besatzungstruppcn zu gefährden. Das Buch soll gemäß den Bestimmungen der Verordnung 3 in der Fassung der Verordnung 07 im besetzten Gebiet beschlagnahmt ivcrdcn. Zcitschristen-Verbote im besetzten rheinischen Gebiete. — Die Inter alliierte Nheiulandkommifsion hat den Vertrieb folgender Zeitschriften im besetzten Gebiet verboten: 1. »b. o Courier äe Lerliu« vom 25. November 1022 ab auf die Dauer von drei Monaten: 2. die »Deutsche Tageszcitung«, Berlin, mit Wirkung vom 25. November 1022 ab auf die Dauer von einem Monat; 3. die Monatsschrift »Deutschlands Erneuerung«, her ausgegeben von I. F. Lehmann, München, für drei Monate, und 4. die satirische Wochenschrift »Jugend«, mit Wirkung vom 26. November 1022 ab auf die Dauer von drei Monaten, insbe sondere wegen der Artikel in der Augustnummcr und in Nr. 18. Ein endgültiges Verbot hat die Interalliierte Nhcinlandkommission ausgesprochen gegen die »Hamburger Nachrichtc n«, die bereits zweimal je drei Monate verboten waren, und zwar sowohl gegen »Staat und Wehrmacht« als auch gegen das »Offiziers- blatt« und jedes andere von diesem Bund hcrausgcgcbene Blatt. Auch die Wochenschrift »Rheinischer Beobachter« ist von der Rhein- landkommrssion zunächst auf unbestimmte Zeit verboten worden. SpreWal. Warum lieferten Sie nicht früher? Ich bekomme ab und zu zornige Briefe, warum ich Bestellungen mit einigen Tagen Verspätung ausführe. Ganz besonders ist dies der Fall, wenn der Preis inzwischen erhöht worden ist. Nichts kann ungerechter sein, als in solchen Fällen bi« vorwurssoolle Frage: »Barum lieferten Sie nicht sriiher, MN alten Preise?« Allen Buchhändlern, di« mir solche Briese geschrieben haben lodcr noch schreiben wollen), erwidere ich: »Lieber Freund, Sie kennen die Schwierigkeiten des Produzenten nicht. Die Buchbindereien arbeiten jetzt leider sehr viel langsamer, als der Buchhandel bestellt. Ich liesere jedesmal dann nicht mehr, wenn ich keine Exemplare habe. Wenn die neuen Vorräte kommen, sind die Einbände aber fast immer sehr viel teurer geworden. Was bleibt mir in solchen Fällen anders übrig, als die Bestellungen einige Tage nach Eingang zu den neuen Preisen auszuführen?« Berlin, den 2Ü. Nooomder 1SLL. Or. Georg Bondi. Jur Nachahmung empfohlen! Nachstehender Briefwechsel wurde uns zur Veröffentlichung zuge stellt: »Als derzeitiger Leiter ber Abteilung des Seminars der Universität ertaube ich mir, eine Bitte an Sie zu richten. Meine Studenten interpretieren bei mir d-ies Se mester aber keiner vermag- sich ein eigenes Exemplar ber Ausgabe infolge der Teuerung zu beschaffen. Unglück lich erweise besitzt auch -das hiesige Seminar, dessen Mittel angesichts der heutigen Teuerung gleich NM sind, noch kein Exem plar Darf ich mir daher, da wir für die von mir geleitete» Übungen der Studenten dringend 'eines Exemplars ivenigsteus des 1. Bandes .... bedürfen, die Bitte erlauben, Ihrerseits uns freundlichst ein Freiexemplar für das Seminar der hiesigen Universität stiften zu wollen? Wir würden das mit leb haftem Danke begrüßen«. »Auf Ihre sehr gesällige Zuschrift vom 13. d. M. erwidere ich, baß es mir leider nicht möglich ist, ans gruudsätzilichen Erwägungen, Ihrem Wunsche zu -entsprechen. Ihre Bitte entspricht der für den wissenschaftlichen Verlag ja sehr ehrenvollen und von ihm gewiß verdienten Auffassung, daß er stets unter Hintansetzung rein geschäft licher Interessen bestrebt gewesen ist, die Zwecke der Wissenschaft zu fördern. Dadurch ist mau aber in wissenschaftlichen Kreisen, wie cs scheint, mit der Zeit zu der Auffassung gekommen, als sei der wissen schaftliche Verlag eine von den Bedingungen des allgemeinen Wirt schaftslebens losgelöste, gewissermaßen gemeinnützige Einrichtung. Ist diese Aüffassung nie zutreffend gewesen, so ist sie -cs am wenigsten jetzt, wo der wissenschaftliche Verlag sich selber in einer schweren Not lage befindet. Er hat i-n geschäftlich, wie sich jetzt zeigt, unrichtiger Weise die Bücherprcise niedrig gehalten im Interesse der Aufrccht- erhallung der Wissenschaft. Die Folge ist gewesen, daß ihm sein Kapital weggeflvfsen ist und er sich nun in den größten Schwierig keiten befindet, wovon er die Neuproduktion bestreiten soll. Es ist ihm darum heute unmöglich, wie er es bisher wohl weitgehend getan, seinerseits die wissenschaftliche. Betätigung ausrecht zu erhalten, viel mehr muß dies aus Mitteln der Gemeinschaft geschehen. So gern ich daher persönlich und sachlich Ihrem Wunsche ent spräche, so wenig ist mir dies, wie gesagt, aus den vorstehcnben grund sätzlichen Erwägungen möglich.« Verantwort!. Redakteur: Richard Albert t. — Verlag: DerBürsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches Buchhändlerhaus. D-ruck: Ramm L Seemann. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 36 sBuchhändlerhauÄ. 1672
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