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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.09.1925
- Strukturtyp
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- 1925-09-01
- Erscheinungsdatum
- 01.09.1925
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- Deutsch
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9E 204, I, September 1925. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buckbanbel. 13107 allgemeine Umsatzsteuer hiernach nur 1 ober 714 v. H., so ist der Steuer pflichtige bei Leistungen aus Verträgen, die vor dem 10. August 1925 abgeschlossen sind, vcrpslichtet, dem Empsänger der Leistung einen Nach lab vom Entgelt in solcher Höhe zu gewähren, der der Minderung des Steuersatzes entspricht. Bei der A nz e i g e » st e » e r ist also keine Unterscheidung zwischen de» Verstellerungsarten gemacht worden. Vielmehr sind grundsätzlich alle Leistungen von der erhöhten Umsatzsteuer besrcit, wenn das Ent gelt nach dem 31. Juli IMS vereinnahmt worden ist. Bemühungen zu« Nicdrighaltung der Preise. — Die Retchs- regierung hat unter Mitwirkung des Reichsbankpräsidcnten hin sichtlich der allgemeinen Preisbildung einstimmig folgende Be schlüsse gefaßt: 1. Gegen alle Bedingungen und Abreden, die unmittelbar oder mittelbar zu einer Steigerung der Preise oder zur Ausrcchlerhaitung übersteigerter Preise führen, und die von Kariellen, Syndikaten und gleichartigen Zusammenschlüssen oder von cinfiußreichcn Etnzclunter- nehmungen ausgehen, werden künftig alle Machtmittel der Verordnung gegen Mißbrauch wirtschastlicher Machtstellungen vom 2. November 1MA sKartellverordnung) in Anwendung gebracht werden, und zwar auch daun, wenn diese Kartelle usw. sich nur aus Teile des Reichs gebiets, z. B. nur aus einzelne Länder oder Gemeinden, erstrecken. Dabei soll dieses behördliche Einschreiten nicht nur im Verwaltungs wege, sondern auch im wetteren Umfange, als dies bet der bisherigen Wirtschaftslage notwendig war, durch KlagevordemKarteli- gericht erfolgen. Klauseln, die eine Preissteigernde Wirkung haben können oder aus anderen Gründen wirtschastlich schädlich sind, werden künftig im Sinne des 8 4 der genannten Verordnung als die Gesamt- Wirtschaft und das Gemeinwohl gefährdend angesehen werden. Hierzu gehören unter anderm: Repartierungsklauseln, Goldklauseln, Geldent- wertungsklauseln, Klauseln, die eine gleitende oder freibleibende Preis bewegung zum Ziele haben, Treurabattklanseln, Klauseln über die Preisbildung der solgenden Wirtschastsstusen, Gegensettigkeits- und Ausschließlichkeilsklauseln. Falls die Durchführung dieser Maßnahmen zeigt, daß kein ge nügender Erfolg cintritt, wird die Reichsregierung den gesetzgebenden Körperschaften eine entsprechende Verschärfung der Karlcilver- ordnung Vorschlägen. Insbesondere wird dazu eine Abänderung der genannten Verordnung derart in Aussicht genommen, daß im Ver kehr mit Lebensmitteln Verträge oder Beschlüsse der t» A 1 der ge nannten Verordnung bezcichneten Art von jedem Beteiligten auch ohne wichtigen Grund fristlos gekündigt werden können, wenn sie Ver pflichtungen über die Art der Preissestfetzung oder die Forderung von Preisen für Lebensmittel enthalten. 2. Das Reich wird in Anknüpfung an bereits ergriffene Maß nahmen innerhalb der Rcichsressorts mit den Ländern und Gcmeinde- verbänden in Verbindung trete», damit bei Vergebung von öffentlichen Aufträge» die freie Konkurrenz in vollem Um fange wieder zur Geltung kommt. Die Einführung einer Pflicht zur Bekanntgabe aller, bei Abgabe der Offerten eingegangenen Preis bindungen wird dazu erforderlich werde». Vereinbarungen, die die sreie Konkurrenz bei öffentlichen Ver steigerungen und öffentlichen Ausschreibungen zu beeinträchtigen ge eignet sind, sollen gesetzlich unter Strase gestellt werden. 8. Den gesetzgebenden Körperschaften wird ei» Gesetzentwurf zur Aushebung der Geschäfts» usstcht, die mit Bekannt machung vom 14. Dezember 1918 zur Abwendung des Konkurses ein- gesllhrt worden war, unter gleichzeitiger Abänderung der Konkurs änderung vorgelegt werden. 4. Die össe »Ilichen Gelder des Reiches werden so be wirtschaftet werden, daß nicht nur keine Gefahr einer Steigerung der privaten Geldsätze entsteht, vielmehr der Antrieb sllr ihre Senkung gegeben wird. Mit den anderen össentlichen Geldgebern, ins besondere den Ländern und Gemeinden, wird das Reich in Verbindung treten, um die gleichen Grundsätze bei der Ausleihung öffentlicher Gelder an diesen Stellen zu gewährleisten. Tie Reichsregtcrung sordert die gesamte Bevölkerung, Produzenten und Konsumenten, auf, im eigensten Interesse die etngeleitete Gesamt- aktton zur Verbilligung der Lebenshaltung der Bevölkerung zu unter stütze». Die Spitzenorganisatloncn der Wirtschaft haben bereits zu gesagt, ihren ganzen Einsluß dasür einzusetzen, daß die Auswirkung der Steuerermäßigungen, Insbesondere der Ermäßigung der Umsatzsteuer aus 1A, I» den Preisen zum Ausdruck kommt. Von de» Ländern und Gemeinden erwartet die Neichsregierung weitestgehende Unterstützung: die zuständigen Ressorts werde» Verhandlungen in diesem Sinne auf nehmen. Das Reichsbankdirektorium hat dazu heute solgenden Beschluß gefaßt: »Das Reichsbankdirektorium ist den Maßnahme» und Absichten der Neichsregierung in der Richtung des Preisabbaus tu vollem Umfange bcigetrete» und wird der Durchführung derselbe» in seinem Dienstbereich jede nur mögliche Unterstützung leisten. Insbesondere wird die Reichsbank bei ihrer Kreditpolitik aus Auswüchse der Kartelle und Preiskonventioncn systematisch acht geben und erforderlichenfalls entsprechende Maßnahmen ergreifen.« Die Handelskammer Leipzig teilt über die Geschäftslage in ihrem Bezirk unter anderem solgendcs mit: Buchdruck: Der Beschäftigungsgrad ist, insbesondere im Hin blick aus den in anderen Jahren sehr ruhigen Monat Juli, als gut hinzustellen. Wenn auch die Industrie mit ihren Aufträgen sichtbar zuriickhält, so ist bei dem Verlag als den, Hauptaufiraggcbcr des Buch druckgewerbes kaum etwas von einer Einschränkung der Druckarbeiten zu verspüren. Eine Besserung der sinanziellen Lage ist nicht ctnge- trcten, die Geldeingänge sind als sehr schlecht zu bezeichne», Bankkredit: nach wie vor schwer zu erhalten und sehr teuer. Wenn nicht bald eine günstige Änderung einlritt, so dürften ernste Befürchtungen über Einschränkung der Arbeit Tatsache werden. Die Matcrialpreise ,t»d ungesähr in der gleichen Höhe geblieben. Buchbinderei: Ter Beschäftigungsgrad, obgleich günstiger als in früheren Jahren, beginnt ein wenig abzuslauen, sodaß sogar teil weise schon zu Entlassungen geschritten werden mußte. Die Verhand lungen zwischen Arbeitgeber» und -nehmern sind beendet, sie brachten den Stundenlöhner» eine Erhöhung des Lohnes um ISA sin der Spitze 92 Pfennig), den Akkordarbcitcrn bis zu 59A. Inwieweit die daraus resultierende Veränderung der Preisbildung aus die Be schäftigung in späteren Monaten sich auswirken wird, läßt sich vor- läusig noch nicht beurteilen. Buchhandel: Im Vergleich zum Vormonat ist nichts Beson deres zu bemerken, höchstens, daß der Ferienzeit wegen der Bücher verkauf nachgelassen hat. Lithographie: Auch hier dasselbe Bild: Ein Rückgehen der Aufträge, Klagen über Geldknappheit und allzu große Steuerlast, Angesügt sei eine von der gleichen Kammer veröfsentlichte Über sicht Uber die Zahl der Konkurse und Geschästsaus- sichten. In ganz Deutschland In Leipzig Monatsdurchschnitt 1918 811 Gesch.-Aufs. Kmckur,. Gesch.-Auss. Monatsdurchschnitt 1924 628 223 — — Januar 1925 .... 766 232 25 7 Februar 700 216 17 0 März 744 283 39 6 April 660 298 18 6 Mat 775 311 14 6 Juni 799 308 14 12 Juli 707 3S9 12 6 Zeltungsverbote im besetzten Gebiet. — Die Hohe Interalliierte Rheinland-Kommission hat in Anwendung des Artikels 1 der Ver ordnung Nr. 294 beschlossen, solgende Zeitungen sür die Dauer von drei Monate», mit Wirkung vom 28. August 192S ab, aus den besetzten Gebieten auszuschließen: 1. Völkltnger Nachrichten, herausgcgeben von der Gcvr. Hofer A.-G. in Völklingen-Saarbrücken, wegen eines in der Nr. 172 vom 27. Juli 192S erschienenen Artikels: 2. Ulk, Wochenbeilage des Berliner Tageblatts, hcraus- gegeben von Rudolf Mosse, Berlin, wegen Texten und Zeich nungen in der Nr. 89 vom 24. Juli 192S. sDiescs Blatt war bereits vom 8. März 1923 ab für drei Monate in den besetzten Gebieten verboten worden), da sie bas Ansehen und die Sicherheit der Besatzungstruppeu verletzen. Dagegen ist das gegen die »Deutsche Illustrierte« erlas sene Verbot mit Wirkung vom 1. September 1925 ab wieder ausgchobcn. Verbotene Druckschrift. — Laut Urteil des Amtsgerichts Leipzig vom 17. April 192S sg Lv 138/24) sind von der Druckschrift »D i e Opale. Blätter sllr Kunst und Literatur, herausgegeben von Franz Blei, 3./4. Teil, Leipzig 1907, slir Subskribenten gedruckt, verlegt von Julius Zeltler«, solgende Stellen sowie die zu ihrer Herstel lung bestimmten Platten uud Formen unbrauchbar zu mache»: ->) Abbildungen S. 48/49, 89/81, 96/97 und 192/193: b) Textstcllen: S. 4—9: S. 8S: l-'olseau revsillö: S. 88—95 oben s17. Stück): S. 96 ss. Die reitende Urse bis S. 98 Grabschrist einer Hetäre einschl.: S. 103—198: S. 113: Pensionärinnen. Aus dem Balkon:
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