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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.04.1880
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1880-04-02
- Erscheinungsdatum
- 02.04.1880
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18800402
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-188004021
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Erscheint antzcr Sonntags täglich, — Bis früh 9 Uhr eingehende Anzeigen kommen in der nächsten Nummer zur Ausnahme, Börsenblatt für den Beiträge für dos Börsenblatt sind an die Redaction — Anzeigen aber an die Expedition derselben zu senden. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. 75. Eigellthum de« BörseudereinS der Deutschen Buchhäudlcr. Leipzig, Freitag den 2. April. 1880. Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Für die bevorstehende Ostermesse besteht das Festcomitä, dem die Pflege des collegialen Verkehrs und der geselligen Vergnügungen obliegt, aus den Herren Martin Wigand, Vorsitzender, Oswald Süßmilch, Schriftführer, Hugo Koehler, vr. Adolph Geibel, Arthur Roßbach jun. Weitere Mittheilungen über das aufgestellte Festprogramm werden von dem Comits selbst erfolgen. Stuttgart, Weimar und Leipzig, den 18. März 1880. Der Vorstand des Sörsenvereins der Deutschen Suchhündler. A. Kröner. Hermann Böhlau. Hermann Haessel. Zweiter Bericht an die Historische Commission des Börsen- vcrcinS der Deutschen Buchhändler. Unter Bezugnahme auf meinen Jahresbericht vom 1. April 1879 beehre ich mich, Ihnen im Folgenden eine gedrängte Ueber- sicht über meine und meiner Mitarbeiter Thätigkeit für das ver gangene Jahr zu geben. Meine Hauptarbeiten erstreckten sich während dieser Zeit auf das Studium der Archive von Berlin und Frankfurt a/M. In hie siger Stadt wurde ich Ende Juni mit der mir gestellten Aufgabe fertig. Außer zahlreichen eigenen Auszügen und Abschriften habe ich mit Hilfe eines Copisten eine vollständige Sammlung der Acten und Beweisstücke angelegt, welche ein anschauliches Bild von den, in meinem letzten Bericht erwähnten reichen Schätzen des preußischen Geheimen Staatsarchivs geben. Im Frankfurter städtischen Archiv war ich in den beiden ersten Wochen des letzten Mai thätig. Dank dem freundlichen Entgegen kommen des Archivars, Herrn vr. Grotefend, vermochte ich in verhältnißmäßig kurzer Zeit die mir obliegenden Arbeiten zu be wältigen. Vom Jahre 1569 an, also mit den ersten Anfängen der kaiserlichen Bücher - Commission, bis zum Ende der französischen Zeit sind sämmtliche das Bücherwesen betreffenden Maßregeln der kaiserlichen und städtischen Regierung in acht stattlichen Foliobän den, unter dem Titel: Schreiben und Handlungen der Bücher- Jnspectoren zu Frankfurt, übersichtlich geordnet. Mit Aus nahme der Entwürfe des Frankfurter Raths, die oft kaum zu ent ziffern sind, lesen sich die Dokumente nicht sehr schwer. Sie ver breiten Licht und Klarheit über eine bisher vielfach noch dunkle Periode und über eine der wichtigsten Entwickelungsphasen des deutschen Buchhandels, Mit Hilfe dieser Frankfurter Acten kann Siebenundvierzigster Jahrgang. jetzt die Geschichte der kaiserlichen Bücher-Commission bis in ihre kleinsten Einzelheiten hinein verfolgt und geschrieben werden. Ur sprünglich waren es rein fiscalische Gesichtspunkte, welche die per sönliche Einmischung des Kaisers in die Frankfurter reichsstädtischen Hoheitsrechte veranlaßt hatten, und erst später gesellten sich ihnen religiös-politische Ziele bei. Eine Zeit lang gingen dann beide Hand in Hand, bis mit dem Ende des dreißigjährigen Krieges die jesuitische Politik in der Hofburg die Oberhand gewann und nun namentlich die protestantischen Verleger und Bücher einseitig ver folgte. Noch Friedrich der Große wird von diesen Leuten lediglich als Rebell gegen Kaiser und Reich, wie ein untergeordneter Reichs unmittelbarer betrachtet. Den Frankfurter Rath trifft der berech tigte Vorwurf, daß er sich nicht energisch genug gegen die kaiser lichen Bücher-Commissare benahm und sich von ihnen mit jedem Jahr mehr in die Defensive treiben ließ. Welche unglaubliche gei stige Befangenheit in der Wiener Hofburg herrschte, beweist u. A. die kaiserliche Büchertaxe vom 7. August 1658, wonach alle Bücher, einerlei von welchem Format und Inhalt und ganz unabhängig vom Verlagsort und von Ausstattung, zur Vermeidung von Betrü gereien ganz denselben Preis kosten sollten. Viel wichtiger noch als für die äußere Geschichte des deutschen Buchhandels sind diese Frankfurter Acten für den Verlaus seiner innern Entwickelung. Unter den zahlreichen Druckschriften, Beschwerden und Protesten, welche bis in die Zeiten der französischen Herrschaft hinabreichen und Jahr ein, Jahr aus einlaufen, gibt es kaum ein Aktenstück, welches zum Beweise für seine Klagen und Einwände nicht ge schäftlich und juristisch motivirte Rückblicke würfe auf den buch händlerischen Meßverkehr Frankfurts, auf die anfängliche Bethei ligung und spätere Vertreibung der fremden Verleger, auf die Preise von Papier und Druck, auf die Zahl und den Verlag der 189
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